Warkens Sparpaket : Riskanter Rückschritt
Die Hautkrebsfrüherkennung könnte bald aus dem Leistungskatalog gestrichen werden. Warum diese Entscheidung am Ende teuer werden kann.
N ina Warken spart an der falschen Stelle. Die Bundesgesundheitsministerin will im Rahmen des Sparpakets das Hautkrebsscreening als Kassenleistung abschaffen. Das ist absolut kontraproduktiv: Kurzfristig mag das Geld sparen, langfristig wird es jedoch teurer.
Seit 2008 können gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre am Hautkrebsscreening teilnehmen. Warkens Argumentation, das Hautkrebsscreening sei anlasslos und die Zahl gefährlicher Hautkrebserkrankungen sei nicht zurückgegangen, greift zu kurz. Zwar ist die Zahl der Neuerkrankungen nach Einführung des Screenings im Jahr 2008 gestiegen. Doch das spricht nicht gegen das Screening, sondern für seinen eigentlichen Zweck: Es soll Krebs nicht verhindern, sondern ihn frühzeitig erkennen.
Entscheidend ist, dass rund 67 Prozent der Hautkrebsfälle seitdem in einem frühen Stadium entdeckt werden. Das bedeutet geringere Behandlungskosten und eine bessere Lebensqualität für die Betroffenen. Dass Einsparungen an dieser Stelle langfristig teurer werden, zeigen auch die Zahlen. Im Jahr 2023 erkrankten in Deutschland rund 27.000 Menschen an schwarzem Hautkrebs. Hinzu kamen etwa 230.000 Neuerkrankungen an weißem Hautkrebs.
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Damit ist Hautkrebs fünfthäufigste Krebsart in Deutschland. Weißer Hautkrebs ist zwar meist weniger aggressiv, kann aber dennoch schwerwiegende Folgen haben, besonders bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Beim schwarzen Hautkrebs bilden sich in fortgeschrittenem Stadium deutlich häufiger Metastasen. Diese zu behandeln ist teuer. Die Jahrestherapiekosten für ein Medikament wie Nivolumab liegen bei rund 76.000 Euro pro Patient:in, während ein Hautkrebsscreening unter 100 Euro kostet.
Wer beim Hautkrebsscreening spart, spart also nur kurzfristig. Langfristig werden Kosten in deutlich teurere Behandlungen verschoben – und es wird in Kauf genommen, dass aus einem früh erkennbaren Befund eine lebensbedrohliche Erkrankung werden kann. Das ist keine nachhaltige Gesundheitspolitik, sondern ein riskanter Rückschritt.
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