Vorkaufsrecht bei Share-Deal: Neukölln trickst Akelius aus
Erstmals wird trotz eines Share-Deals das Vorkaufsrecht für zwei Häuser ausgeübt. Gerettet wäre auch das linke Kollektivcafé K-Fetisch.
Diesen Versuch hat Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) nun unterbunden. Die Gebäude sollen stattdessen von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Howoge übernommen werden. Gerettet wäre dann auch das kollektiv geführten Café K-Fetisch, dessen Mietvertrag im Oktober 2021 wohl ohne Aussicht auf eine Vertragsverlängerung durch Akelius ausgelaufen wäre.
Wie Biedermann der taz bestätigte, hatte das Bezirksamt die Anteilskäufer zur Herausgabe der Vertragsunterlagen verpflichtet. Die Käufer hatten dagegen geklagt, verloren aber dieses Frühjahr vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Aus den Unterlagen ging für Biedermann der „Umgehungstatbestand“ hervor: „Das, was da verkauft worden ist, ist keine Firma. Es gibt nur den Geschäftszweck Besitz von Grundstück und Haus.“ Für den Bezirk heißt das: „Das ist mit einem Grundstückskaufvertrag gleichzusetzen.“
Ergo: Das Vorkaufsrecht kann greifen. Die Möglichkeit den Vorkauf durch Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung zu verhindern, sei nicht wahrgenommen worden. Gegen die Ausübung können die Vertragsbeteiligten jedoch noch Widerspruch einlegen.
Normalerweise hat ein Bezirk zwei Monate Zeit, um das Vorkaufsrecht auszuüben. Nach der Rechtsauffassung von Neukölln begann die Frist in diesem Fall nach der Gerichtsentscheidung, als alle Unterlagen übergeben wurden. Biedermann sagt: „Das sind keine ausgetretenden Pfade und war nur mit viel externem Sachverstand möglich.“
Unterstützung kam etwa von den Senatsverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung. Wohnungs-Staatssekretärin Wenke Christoph sagte in einer Mitteilung: „Das ist ein wichtiges Signal, mit dem Berlin deutlich macht, dass eine Umgehung des Vorkaufsrechts nicht toleriert wird.“ Sie verweis zudem auf eine Bundesratsinitiative, „um das bestehende Vorkaufsrecht dahingehend zu erweitern, dass künftig alle Falle von grundstücksbezogenen Share-Deals anzeigepflichtig werden“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Umweltfolgen des Kriegs in Gaza
Eine Toilettenspülung Wasser pro Tag und Person
Streit in der SPD über Kanzlerkandidatur
Die Verunsicherung
Hype um Boris Pistorius
Fragwürdige Beliebtheit
BGH-Urteil gegen Querdenken-Richter
Richter hat sein Amt für Maskenverbot missbraucht
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Biden genehmigt Lieferung von Antipersonenminen