piwik no script img

Verfassungsgericht zu SchmähgedichtWeiter großteils verboten

Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Beschwerde von Jan Böhmermann gegen das Verbot seiner Erdoğan-Reime ab. Diese sei aussichtslos.

Jetzt kann Böhmermann nun nur noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen Foto: Christoph Hardt/imago

Satiriker Jan Böhmermann ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das weitgehende Verbot seines Erdoğan-Schmähgedichts gescheitert. Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts nahm Böhmermanns Klage gar nicht erst an. Diese sei aussichtslos, lautete die extrem kurze Begründung am Donnerstag.

Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Dort heißt es unter anderem, dass Erdoğan „Ziegen fickt“ und „Kinderpornos schaut“. In der Rahmenhandlung behauptete Böhmermann, dass er mit diesem Gedicht Erdoğan die Grenzen der Meinungsfreiheit erklären wolle.

Die vulgären Reime führten zu diplomatischen Verwicklungen. Erdoğan sah seine Menschenwürde verletzt und ging juristisch gegen Böhmermann vor. Strafrechtlich hatte das Gedicht allerdings keine Folgen für Böhmermann. Die Staatsanwaltschaft Mainz verneinte schon den Vorsatz einer Beleidigung und stellte im Oktober 2016 die Ermittlungen ein.

Vor dem Bundesverfassungsgericht ging es nur noch um die zivilrechtliche Frage, ob Böhmermann das Gedicht wiederholen darf. Erdoğan hatte auf Unterlassung geklagt und war vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) im Februar 2017 weitgehend erfolgreich.

Böhmermann kann Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen

Das OLG Hamburg prüfte das Gedicht Zeile für Zeile und wog dabei Böhmermanns Meinungsfreiheit und Erdoğans Persönlichkeitsrecht ab. Am Ende wurden 18 Zeilen verboten und nur 6 Zeilen blieben erlaubt. Untersagt sind seitdem Reime wie: „Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner.“ Oder: „Pervers, verlaust und zoophil, Recep Fritzl Priklopil.“ Damit werde Erdoğan auf eine Stufe mit zwei österreichischen Sexualstraftätern gestellt. Erlaubt blieben dagegen Zeilen, wie „Kurden treten, Christen hauen“, in denen es vor allem um Machtkritik ging. Aber auch Böhmermanns einleitende Zusammenfassung wurde nicht untersagt: „Sackdoof, feige und verklemmt ist Erdogan, der Präsident.“

Nachdem der Bundesgerichtshof wegen angeblich fehlender grundsätzlicher Bedeutung eine Befassung mit dem Fall ablehnte, erhob Böhmermann 2019 Verfassungsbeschwerde und rügte unter anderem eine Verletzung seiner Kunstfreiheit. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte stets deutlich gemacht, dass das Gedicht nur in seiner Gesamtheit korrekt bewertet werden könne – und nicht Zeile für Zeile.

Der Fall wurde am Bundesverfassungsgericht zunächst als gewichtig eingestuft und im Ersten Senat beraten. Der Senat holte auch Stellungnahmen von gesellschaftlichen Gruppen ein, unter anderem von Journalisten-Gewerkschaften. Aus Gründen, die dem Karlsruher Beratungsgeheimnis unterliegen, kam es dann aber doch zu keiner Entscheidung im achtköpfigen Senat. Vielmehr lehnte nun eine mit drei Rich­te­r:in­nen besetzte Kammer die Verfassungsbeschwerde ab. Federführend war der einst von der FDP nominierte Richter Andreas Paulus. Die Begründung der Rich­te­r:in­nen gibt allerdings keinerlei Orientierung und besteht aus nur einem nichtssagenden Satz: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.“ Der Begründungsverzicht könnte ein Indiz dafür sein, dass die Rich­te­r:in­nen sich im Ergebnis einig waren, nicht aber in der Begründung.

Jan Böhmermann kann nun nur noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen. Ob dies geplant ist, beantwortete die Kanzlei Schertz Bergmann bis Redaktionsschluss nicht.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

37 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • taz: "Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. [...] Erdoğan sah seine Menschenwürde verletzt."

    Schau mal einer an, der türkische Präsident ist also auch ein Satiriker. Gibt es in der Türkei eigentlich noch Journalisten oder sitzen die alle schon im Gefängnis?

  • Böhmermann hat mit seinem Ziegenfickergedöns nicht nur Erdogan beleidigt, sondern auch Türken an sich unabhängig von der Politik Erdogans.



    Er bediente sich dabei einer gängigen dumpfdeutschen Hass-Stereotypen gg. Türken

    Das ist für mich der eigentliche Skandal bei Böhmermanns Ergüssen, weniger das persönliche Beleidigt-Seins Erdogans. Mich wundert es, dass DAS keine Folgen hatte.

  • Ich bleib dabei. Das Ding war schlicht genial.

    Einen selbstherrlichen Autokraten aus der Fassung gebracht, Merkel (für ihren schmutzigen Flüchtlingsdeal) mehr in die Bredouille gebracht, als es die Opposition in der gesamten Amtszeit der Kanzlerin geschafft hat und am Ende für die Abschaffung des Majestätsbeleidigungsparagraphen gesorgt.

    Mit einer schonungslos brutalen Anhandlung über die Grenzen von Meinungsfreiheit und Satire den Leuten mal vor Augen geführt, wie ernst es uns mit diesen Werten ist, wenn unser Land vom Wohlwollen eines Diktators profitieren kann. Und dafür noch die gleiche Gossensprache benutzt, mit der sich zig Türken jahrelang beleidigen lassen mussten, ohne dass es dafür je einen großen Aufschrei gegeben hätte. Schon gar nicht bei denen, die jetzt Erdogan die Füße küssen, weil er uns die Flüchtlinge vom Leib hält.

    Auf alle Fälle bezeichnend, dass es zig mal mehr Entsetzen über die Beleidigungen gab, als über tausende inhaftierte Oppositionelle und Journalisten.

    • @Deep South:

      👍🏿

  • Nett gemacht der Artikel - auch mit den Passagen, die nicht mehr zitiert werden dürfen.

  • 4G
    47202 (Profil gelöscht)

    Eva Hermann hat man damals gefeuert, der durchgeknallte Böhmermann kann bleiben.

  • In Zusammenhang mit Böhmermanns „Schmähgedicht“ wird immer wieder (entschuldigend?) darauf hingewiesen: „Satire darf alles“.



    Darf sie das wirklich?



    Im Reich von Adolf H. gab es die unsäglichen „Judenwitze“, mit denen die Juden nach Strich und Faden herabgewürdigt und schlecht gemacht werden sollten.



    Wer es sich tatsächlich antun will, kann diese „Witze“ auch heute noch auf einschlägigen Internet-Seiten finden. Diese „Witze“ sind überhaupt nicht zum Lachen. Man wendet sich schulterzuckend und kopfschüttelnd ab.



    Sagt jetzt immer noch jemand: „Satire darf alles!“?



    Wie witzig und vor allem treffend war dagegen das Video „Erdowie, Erdowo, Erdoğan“, das damals im ZDF(?) zu sehen war und leider in Vergessenheit geraten ist.

    • @Pfanni:

      Nicht jeder schlechte Witz ist auch Satire! Wie kommen sie nur darauf?

    • @Pfanni:

      Extra3 ist eine NDR-Produktion und wird auch in der ARD ausgestrahlt.



      Außerdem sind Judenwitze in einer antisemitischen Gesellschaft keine Satire. Die Machtverhältnisse müssen berücksichtigt werden.

    • @Pfanni:

      Sie verwechseln "Witze" und Satire....

    • @Pfanni:

      Satire ist ja auch nicht immer zum Lachen. Bzw. das Lachen bleibt im Hals stecken . Das gibt es auch bei den sogenannten Judenwitzen.*Zumindest bei einem (TRIGGERWARNUNG!):



      Mein Opa ist auch im KZ gestorben. Er ist vom Wachturm gefallen.



      Ja,so einige Nazis finden den witzig.



      Man kann den aber auch als bittere Satire verstehen: Die Täter ,die sich nachträglich als Opfer ausgeben,usw.



      Ist halt manchmal einfach eine Frage des IQ's

      *Die auch nach '45 erzählt wurden und bis heute nicht nur im Internet existieren.

      • @Mustardmaster:

        Hier werden tatsächlich Judenwitze und Satire in einen Topf geworfen. Was lernt Ihr nur in der Schule?!

  • Manche verwechseln Satire mit Schmähungen unter der Gürtellinie, die keiner braucht. Die große Kunst der echten Satire beherrschen leider nur wenige. Die Anderen bilden es sich nur ein. Einmal Satire, immer Satire, das gibts leider nicht.

  • Hätte er ein Gedicht über eine andere Person gemacht, wäre dies wahrscheinlich mit der Begründung der künstlerischen Freiheit nicht untersagt worden. Es gilt nicht der Grundsatz, dass Recht für alle Personen gleich angewandt wird. Sogar dem Möchte-Gern-Sultan wird in Deutschland ein Sonderrecht eingeräumt.

    Ein Kabarettist nannte das Gedicht 'nur einen Ziegenwitz'. Darf er nach diesem Verbot auch nicht mehr sagen? Schließlich weckt er ja damit die Neugier bei seinen Zuhörern. Und diese werden sich - woher auch immer - das Gedicht besorgen. Verbotenes weckt Neugier!

    • 8G
      83191 (Profil gelöscht)
      @fvaderno:

      Perfektes Beispiel WARUM dieses Gedicht in großen Auszügen verboten ist.

      Rassistische Beleidigung durch das Spielen mit dem Vorurteil "Türken als Ziegenliebhaber"

  • Danke für das ungewöhnliche Procedere



    Erst im Senat - dann => Trio infernale🙀



    oder =>



    Rinn inne 🥔 🥔 🥔 rausausdie 🥔🥔🥔



    (Keine Ahnung - gab‘s das schon mal?)

    Zum Kaffeesatzlesen mal nix & die Begründung ist eine bekannte Formel & keine.

    Dennoch ist der Unterschied frappant!



    Bekanntlich besteht Karlsruhe - nicht aus zwei Senaten!



    Sondern aus deren drei - in Worten 3!



    Der Dritte ist der sog Nagelmann-Senat:



    Der Maschinenraum des Bundesverfassungsgerichts!



    &



    Wenn eine Sache - wie hier ja offensichtlich - in den Senat gelangt & zwar durch den zuständigen Berichterstatter - haben dies & das sog Votum = Entscheidungsvorschlag seine! HiWis => Members of Senat Nagelmann vorbereitet. Gleiches gilt für den sog Mitberichterstatter! (& jedem anderen der Primadonnen ist unbenommen - warum auch immer entsprechend zu verfahren - häufig => dissenting vote /abweichende Meinung i.Erg.)



    & Däh=>



    Das Trio-Infernale hingegen - ist eine deutlich andere Baustelle!



    Nicht so sehr allein - weil nur drei der Primadonnen beteiligt. Sondern der zugehörige Maschinenraum rekrutiert sich nicht! aus dem Nagelmannsenat der persönlichen Mitarbeiter der Primadonnen - sondern aus einem Pool von öh “Akkordarbeitern“! Knochig!

    Daß diese ganze Konstruktion - so praktisch - notwendig sie auch sein oder erscheinen mag - hier schlaglichtartig noch um weiteres Kopfschütteln verstärkt - aber nicht ganz unproblematisch ist - liegt auf der Hand.



    Denn. Es war Helmut Ridder - der sich einige dieser derart entstandenen Entscheidungen vornahm (wo?) - tlw zerpflückte=> Senat! &!! eine(?) begründet!!

    unterm——-



    & als Appetizer - Spiegel -



    »Dat ham wir uns so nich vorjestellt«



    19.11.1978!!



    www.spiegel.de/pol...-0000-000040606284



    & mal herchehört =>



    TILL VAN RAHDEN



    DEMOKRATIE UND VÄTERLICHE AUTORITÄT



    Das Karlsruher „Stichentscheid“-Urteil von 1959 in der politischen Kultur der frühen Bundesrepublik



    zeithistorische-forschungen.de/2-2005/4

    • @Lowandorder:

      Ihr Link zur zeithistorischen Forschung führt (zumindest auf meinem Rechenmonstrum) ins Leere.

      • @Horstl Fambacher:

        Sorry - funzte & nu nich

        Hoffe der als pdf



        www.ssoar.info/sso...dle/document/76963



        & pro domo - Meilensteine - Karlsruhe



        www.bundesverfassu...gerichts_node.html



        & mal - in echt zum Niederkien -



        Elisabeth Selbert - Sie - im crossing over mit CDU-Frauen vs zb Herrenreiter v.Mangoldt &!! Däh altväterlich Carlo Schmidt “Elisabeth die Zeit ist noch nicht reif!“ - 🙀 - ÜBERS MAUL -



        “Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Art 3 II Grundgesetz



        de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_Selbert



        & ohne sie - wär alles anders gelaufen •



        de.wikipedia.org/w...erechtigungsgesetz

        Aber ihr Sozies - sorry doch mal etwas knackig - habt sie - wohl wg crossing over - nicht zur Verfassungsrichterin in Karlsruhe gemacht! Aber euch waren Parteisoldaten schon immer lieber!



        Und wenns Gustav Noske hießen & selbst sone fitte Kappe wie Hans-Jochen kriegt entre nous rote Flecken - wennste “Der Verrat“ von Sebastian Haffner auch nur erwähntest! Lausig •



        (& Ehmkes Horschtel wußste nur zu genau - Warum er sich nach “Willy - Aufstehn - Regieren!“ - Nicht zu - Kanzler - überreden ließ!;)

  • Einleitend sollte man bei der Berichterstattung über J.B.s Schmähgedicht nicht unerwähnt lassen, dass er vor dem Vortrag darauf hinwies, was in Deutschland alles als Satire durchgeht und was nicht. Für zweiteres trug er als Beispiel dann das Gedicht vor.

  • unabhängig davon, was man juristisch von dem Urteil hält, ich hätte beides für möglich gehalten - erfreulich ist, dass Herr Böhmermann mal einen kleinen Dämpfer bekommen hat. Der hätte sonst noch geglaubt, er könne übers Wasser gehen.....und das ist am Rhein sehr gefährlich, wo er ja lebt.

  • immerhin darf herr b. ...

    sich sein gedichtlein -so er mag- vor'm schlafengehen selber vorsprechen.

  • Ich habe nichts für Erdoğan übrig, aber ich finde es gerechtfertigt, dass dem eitlen Selbstdarsteller Böhmermann hier die Grenzen aufgezeigt wurden.

  • Liebe Leute, der super(!) Sultan ist ein Thema.

    Aber, der geschmacklose " Ziegen Fic*** " Witz(!) ist auch ein schlechtes Ding.

    • @Robert Boyland:

      Ob der Witz gut oder schlecht, darum geht es doch gar nicht. Sondern nur, ob hierzulande so etwas als Meinungsfreiheit durchgeht.



      Da kollidiert Art. 1 GG (Würde des Menschen) mit Art. 5 GG (Meinungsfreiheit).



      Da die Würde bei uns höher steht, sind Schmähkritiken in dieser krassen Form bei uns verboten.

      In den USA z.B. wäre Böhmermanns Gedicht ohne Probleme vortragbar, und jedes Vorgehen vor Gericht dagegen würde ein amerikanisches Gericht direkt abschmettern. Dort steht die Redefreiheit in der Verfassung aber auch an erster Stelle.

      Das erklärt auch den ruppigen Ton in der amerikanischen Politik. Sie können dort jedem Politiker die Pest, Tod usw. an den Hals wünschen, öffentlich und straffrei.

      • @Phili:

        Das ist doch Quatsch!



        Gerade in USA könnte man für ganz harmlose Schmähreden und Abwertungen von Personen riesige Summen Schmerzensgeld erstreiten, vor Gericht!!

        Beispielsweise erstritt eine deutschstämmige alternde Schauspielerin vor Gericht mehrere zigtausend Dollar weil eine andere Dame öffentlich behauptet hatte ,die Diva lebe vom Pullover stricken!!

        Das Poem von dem eitlen B.ist schlecht,beleidigend und kein Kunstwerk.Herr E. Ist eine beleidigte Leberwurst,hier zurecht,und er war im übrigen schon Mal verurteilt und sogar Kurz im Knast in der Türkei vor seiner Zeit als Wahlsieger.



        Erdogan könnte bald die Quittung für seine Megalomanie bekommen,seine Raffgier,sein mögliches Putsch vortäuschen ,den Demokratie und Rechtsstaatsabbau,den er betrieben hat in der Türkei: vom türkischen Volk,wenn er hoffentlich bald von der Macht vertrieben wird.

        • @Trotzleo:

          Den konkreten Fall kenne ich jetzt nicht. Vielleicht ist die Dame mittlerweile so weit aus der Öffentlichkeit verschwunden, das für sie der Schutz "normaler" Bürger gilt. Denn einfache Bürger können Sie auch in den USA nicht einfach so beleidigen.

          Bevor meine Ausführungen zu lang werden, verweise ich auf folgenden Blogeintrag, der die Stellung der in den USA Redefreiheit sehr gut darstellt:

          usaerklaert.wordpr...-vogeln-zu-lassen/

      • @Phili:

        Über die USA bin ich mir nicht sicher. Wenn das "Gedicht" als rassistisch eingestuft würde (das ist es meiner Meinung nach), hätte Herr B. auch dort Probleme.

        • @resto:

          Nein, selbst das wäre egal. Solange es irgendwie als politische Rede oder Satire daherkommt, können Sie in den USA alles sagen. Sie können dort sogar straffrei den Holocaust leugnen. Fällt alles unter die dortige Redefreiheit.

          Und als Prominenter oder Politiker müssen sie quasi jede Beschimpfung/Verunglimpfung ertragen. Aber wer dort in die Politik geht, weiß das vorher bzw. sollte das wissen.

          • @Phili:

            Es würde vielleicht nicht verboten werden, aber falls das "Gedicht" als rassistisch eingestuft würde, gäbe es einen Skandal und er bekäme deshalb Probleme mit seinem Sender bzw. mit seiner Show. Wahrscheinlich würde er gezwungen, aufzuhören.

            • @resto:

              Natürlich würde so ein Gedicht eine öffentliche Kontroverse und heftige Debatten auslösen. Das tat es hier in Deutschland ja auch.

              Und vielleicht hätte der Sender ihn gefeuert oder ähnliches.

              Der Punkt ist, es wäre nicht strafbar bzw. von behördlicher Seite verfolgt worden. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen dem amerikanischen und deutschen Recht.

      • @Phili:

        Da würde ich vorsichtiger sein. Sicherlich sind die USA da in einigen Aspekten in Sachen Meinungsfreiheit toleranter. Aber trotzdem sollte man sich mit ad- personam -Argumenten zurückhalten. Man kann da auch schnell in langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden.

      • @Phili:

        Ich hoffe Sie sind nicht ein Anwalt, der GG§1 so interpretiert und weitbenutzt hat.



        Dann gleiche GG§1 ist auch gültig für die Würde anderer Menschen...



        Auch für unserer Denkenweise/Staat/Ideologie nicht-passende Menschen.. FÜR ALLE gültig.. Sogar für die Kriminelle... Ohne wenn oder aber...

        GG§5 sichert Ihnen auch die Schimpfen/Beleidigungen von Anderen..

        Erinnerung: Allein "Ziegen Fic***" ist weitbenutzt von Neo-Nazis für östliche Bevölkerungen.. Als Schimpfwort...



        Herr Böhmermann ist sicher klug genug wie "schwerwiegend" solche Wörter sind.

        Außer er das für sein eigenes Marketing gemacht hat. Falls ja, ist es ihm sehr gut gelungen apropo..

  • Er sollte vor den europäischen Gerichtshof ziehen, die Kunstfreiheit sollte verteidigt werden! Französische Richter hätten da weniger Skrupel und mehr Verständnis für die Freiheit der Kunst!!

    • 4G
      40401 (Profil gelöscht)
      @Friedrich Spee:

      Ich wünschte, Herr Böhmermann hätte auch zwei so lustige Gedichte über Herrn Schlotz und Frau Barbook. Wie schnell da doch dann das Geschrei nach einem Verbot und einer Verurteilung da wäre. Aber jemanden wie Erdogan Kindesmissbrauch und Zoophilie anzudichten soll Kunstfreiheit sein?

      • @40401 (Profil gelöscht):

        Sehr gut geschrieben über unsere Gesellschaft's Doppelmoral...

  • Letztlich bekommen jetzt beide Alphatiere die jeweiligen Grenzen der Meinungsfreiheit aufgezeigt.



    Jeder auf seiner Seite und beide verdientermaßen.



    Eigentlich doch ganz schön.

    • @Sonntagssegler:

      Hm, so unrecht haben sie damit wirklich nicht. :-)