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Verfahren Vattenfall vs. DeutschlandEin Sieger steht schon fest

Warum TTIP und Ceta nicht egal sind, zeigt beispielhaft das Schiedsgerichtsverfahren Vattenfall gegen Deutschland, das derzeit stattfindet.

Dieses Jahr demonstrierten hunderttausend Menschen gegen die geplanten Abkommen Ceta und TTIP Foto: dpa

BERLIN taz | Die Anwälte gewinnen immer. 8 Millionen Euro hatte die Klage von Vattenfall gegen Deutschland den deutschen Steuerzahler im Sommer bereits gekostet. Dabei hat das Schiedsgerichtsverfahren zwischen dem schwedischen Energiekonzern und der Bundesregierung noch gar nicht richtig angefangen.

Die Kosten für die Juristen dürften nun noch deutlich steigen – am Ende könnte es richtig teuer werden. Am Montagabend startete vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington die Anhörung im Verfahren ARB/12/12. Auf ARB/12/12 zeigen viele, wenn sie erklären wollen, warum sie gegen Freihandelsabkommen wie TTIP und Ceta sind.

Es geht natürlich auch um den Streitwert: 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz fordern die Schweden, weil sie ihre Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel nach Fukushima stilllegen mussten. Bei dem Verfahren, das noch bis Mitte 2017 dauern soll, wird die deutsche Energiewende nach dem Atomausstieg wegen der Kernschmelze in Japan am 11. März 2011 verhandelt.

Am Sitz der Weltbank in der US-Hauptstadt geht es aber auch um die ganz großen Ängste der Freihandelsskeptiker: die Frage, ob TTIP oder Ceta die Rechte von Staaten beschneiden, Gesetze zu erlassen. Den Vorwurf, dass durch den Investitionsschutz eine Paralleljustiz entsteht. Die Furcht, dass private Schiedsgerichte wie das ICSID das in Jahrhunderten gewachsene europäische Rechtssystem einfach aushebeln.

Da ist viel Geld zu holen

Insgesamt 3,5 Milliarden Euro Schadenersatz mussten allein EU-Länder in den vergangenen 20 Jahren an Konzerne wegen Investitionsschutzklagen zahlen. In 60 Prozent der Fälle ging es um Umweltfragen: Vattenfall hatte so bereits Deutschland wegen des Kohlekraftwerks Moorburg bei Hamburg verklagt. Am Ende stand ein Vergleich. Der ist zwar „geheim“, aber der Hamburger Senat musste wohl die Umweltschutzauflagen für Moorburg lockern.

Da viel Geld zu holen ist, haben sich inzwischen viele US-Kanzleien auf die hochprofitablen Verfahren spezialisiert. Die Zahl der Klagen steigt jährlich: Allein Argentinien wurde bereits 41-mal vor das Tribunal in Washington gezogen. Zur höchsten Strafe wurde bislang Ecuador verdonnert: 2,3 Milliarden US-Dollar soll das lateinamerikanische Land laut einem Urteil von 2012 an den US-Multi Occidental Petroleum Corporation zahlen, weil eine bereits genehmigte Ölprobebohrung untersagt wurde. Basis dieser Klagen waren Investorenschutzregeln in älteren Handelsverträgen. Bei Vattenfall vs. Deutschland ist die internationale Energie-Charta die Klagegrundlage, ein Abkommen zwischen 51 Staaten von 1998, das die Bedingungen im Energiesektor regelt.

Wie die deutschen Energiekonzerne Eon und RWE hat Vattenfall auch vor dem Bundesverfassungsgericht Klage auf Schadenersatz wegen des Atomausstiegs eingereicht. Allerdings ist ungewiss, ob das Staatsunternehmen überhaupt auf Grundrechtsschutz in Deutschland pochen kann. Deshalb setzt Vattenfall nun auf das Schiedsgericht. Hier können wiederum weder Eon noch RWE klagen, weil sie deutsche Unternehmen sind.

Laut Fachleuten sieht es für Vattenfall gar nicht so schlecht in Washington aus. Die Schweden können geltend machen, dass die nachträgliche Begrenzung der Laufzeiten ihr Vertrauen in die Verlässlichkeit der Deutschen enttäuscht habe und deshalb „ungerecht und unbillig“ sei, schrieb der Passauer Völkerrechtler Hans-Georg Dederer, als Vattenfall die Klage 2012 einreichte. Erst wenige Monate vor Fukushima waren die Laufzeiten der AKWs von der Bundesregierung verlängert worden.

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20 Kommentare

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  • Wir können das ja so machen, WIR erkennen das "Internationalen Schiedsgericht in Washington" an WENN die USA den "Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag" anerkennen...

    • 8G
      86548 (Profil gelöscht)
      @eMCe:

      Deutschland hat die New York Convention 1958 unterschrieben und erkennt damit seit fast 60 Jahren Schiedsgerichtsurteile an. Die USA sind seit 1970 dabei.

  • "Diese sind in der Regel so besetzt, dass Juristen mit Kenntnissen aus dem jeweiligen Fachbereich eingesetzt sind, die sich allein auf dieses Verfahren konzentrieren"

     

    Drei Richter. Jede Partei stellt einen und der Vorsitzende wird gemeinsam ausgewählt. Die von der Partei gestellten Richter sind qua Definition parteiisch. Bleibt der gemeinsam ausgewählte Vorsitzende.

     

    Wer in Einzelfällen den Blödsinn von Einzelrichtern ertragen muss, weiß die Möglichkeit von Berufung und Revision einfach zu schätzen. Bei einer KIlage über 3,5 Mrd. von vornherein auf eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit durch ein Obergericht zu verzichten, ist schlicht ein Wagnis. Und wenn es bis zum BGH fünf Jahre dauert, dann dauert es eben so lange. Warum soll Vattenfall hier besser gestellt werden und leichter zu ihrem vermeintlichen Recht kommen als normale Bürger die Schadensersatz einklagen?

     

    Die Abhängigkeit der Entscheidung von dem Vorsitzenden des Schiedsgerichts ist einfach viel zu groß wenn die Entscheidung nicht überprüft werden kann.

    • @A. Müllermilch:

      deshalb wird der Vorsitzende ja gemeinsam ausgesucht. Ich denke schon, dass Schiedsgerichte sehr sinnvoll sind, wenn es um Verfahren geht, die extreme Schadenssummen betreffen und erst Recht bei intenationalen Bezügen. Zumal es auch Länder gibt, in denen die Rechtspflege noch viel schlechter funktiniert als in Deutschland, wo sie im internationalen Vergleich noch gut ist. Aber Italien mit seinen Verfahrensdauern oder südosteurop. Länder mit der Korruption sind nicht gerade ein Argument, auf nationale Gerichte zu vertrauen.

  • "dass intenationale Schiedsgerichte seit langem üblich sind und auch sinnvoll ... nationale Gerichte mit solchen Verfahren überfordert sind."

     

    Es ist wohl kaum zu begründen, warum intenationale Schiedsgerichte einen rechtlichen Savchverhalt bewältigen können, mit dem deutsche Gerichte überfordert sein sollen. Selbstverständlich gibt es überall überforderte Richter. Die Qualität des deutschen "Obergerichts" BGH ist zumindest nicht schlecht und vor allem transparent. Jede Entscheidung wird veröffentlicht, von Fachleuten diskutiert und das Ergebnis der Diskussion in nachfolgende BGH-Entscheidungen einbezogen. BGH-Richter sind beamtenähnlich besoldet und deswegen in der Regel frei von persönlichen interessen.

     

    "Eine Genehmigung kann man aber nicht nach Gutdünken wieder aufheben....dafür gibt es Gesetze."

    ...die deutsche Gerichte ohne weiteres "im Namen des Volkes" auslegen können.

     

    Auf eine Aufgabe von Souverainität durch Übertragung von Rechtsauslegungsbefugnissen auf ausländische/internationale Institutionen kann ich gern verzichten.

    • @A. Müllermilch:

      Ich weiß nicht inwieweit das überfordert gemeint war, allgemein ist es aber nicht das richtige Wort.

       

      Die allgemeine Idee für ein Schiedsgericht liegt im Interessenkonflikt den ein Gericht haben kann und der Zulassung als Kläger je nach Landesgesetzen.

       

      Ohne Schiedsgericht können sie nur vor einem Gericht des Landes gegen das sie klagen klagen.Das können sie nun für Deutschland als in Ordnung empfinden (Oder auch nicht), wenn sie allerdings argumentieren wollen, dass sie vor sagen wir mal einem Saudi-Arabischen Gericht Recht bekommen gegen das saudische Königshaus rate ich zur Konsultation der Realität.

       

      Und (wie auch im Artikel angegeben) können sie in vielen Länder als ausländische Firma nicht auf die Verfassungsmäßigkeit klagen. Ihnen ist also der Rechtsweg ohne Schiedsgerichte verwehrt.

       

      Sie können nun Schiedsgerichte immer noch schlecht finden (unabhängig davon das deutsche Entscheidungen vor deutschen Gerichten mit deutschen Richtern für deutsche Firmen bitte! schon ein bisschen nach Afd klingt), aber doch bitte unter den richtigen Voraussetzungen.

      • @Krähenauge:

        "Die allgemeine Idee für ein Schiedsgericht liegt im Interessenkonflikt den ein Gericht haben kann und der Zulassung als Kläger je nach Landesgesetzen."

         

        Die allgemeine Idee der Schiedsgerichte ist, ohne Einschaltung der ordentlichen Gerichtsbarkeit einen schnellen Ausgleich - kein Rechtsmittel - zwischen den Konfliktparteien zu erreichen.

         

        "Und (wie auch im Artikel angegeben) können sie in vielen Länder als ausländische Firma nicht auf die Verfassungsmäßigkeit klagen. Ihnen ist also der Rechtsweg ohne Schiedsgerichte verwehrt.

        "

        Falsch, der ordentliche Rechtsweg ist - zumindest in d - immer gegeben. Fraglich ist nur der - eher exotische - Rechtsweg vor das BVG. Es gibt immer den Konflikt zwischen Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit. Drei Instanzen - LG, OLG, BGH - sind in der Regel völlig ausreichend, teuer genug und von der Verfahrensdauer bereits grenzwertig. Eine zusätzliche Instanz braucht es in der Regel nicht.

         

        "(unabhängig davon das deutsche Entscheidungen vor deutschen Gerichten mit deutschen Richtern für deutsche Firmen bitte!"

         

        Vor deutschen Gerichten können selbstverständlich auch Ausländer/ausländische Firmen klagen. Die Nationalität der Richter ist mir persönlich egal, solange sie ausreichend qualifiert sind.

         

        "schon ein bisschen nach Afd klingt"

        warum nicht gleich, wer gegen internationale Schiedsgerichte ist, ist Rassist, weil er etwas gegen ausländische Richter hat?

        • @A. Müllermilch:

          - jein das ist auch ein Aspekt der Schiedsgerichte , aber das könnten auch nationale Schiedsgerichte regeln, dafür braucht man keine internationalen Unabhängigen.

           

          - Dies sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe, es gibt jeweils nur einen gangbaren Verfahrensweg zu einer Verfehlung (Das man auch einen zweiten versucht ist heutzutage zwar Usus, aber wird von BverfG dann ja auch abgewiesen), das heisst die zivilrechtliche Gerichtsbarkeit, kann Verfassungsgemäßheit nicht prüfen, das Rechtsmittel stellt sich als für ausländische Firmen schlicht nicht dar (Man kann der Meinung sein das ist ausreichend, aber der Fakt bleibt bestehen).

           

          - Schön, dass Ihnen die Nationalität des Richters egal ist, dem deutschen Recht aber nicht, und demnach dürfen (ohne sonderausnahmen) in der Rechtspflege nur deutsche Staatsangehörige Dienst tun.

           

          - Die Einstellung, dass bei einem Rechtsstreit des deutschen Staates mit einem ausländischen Unternehmen, nur deutsche Gerichte verantwortlich sein sollen ist nunmal leider schlicht und ergreifend Nationalismus (protektiver in dem Fall).

          • @Krähenauge:

            "das heisst die zivilrechtliche Gerichtsbarkeit, kann Verfassungsgemäßheit nicht prüfen, das Rechtsmittel stellt sich als für ausländische Firmen schlicht nicht dar"

             

            Nein, das ordentliche Gericht prüft gegebenenfalls auch die Verfassungsmäßigkeit, setzt das Verfahren aus und legt vor.

             

            Es ist nun mal die d-Verfassung, die interessiert internationale Schiedsgerichte auch nicht. Es wird für die armen ausländischen Multis also auch nicht besser.

             

            "Die Einstellung, dass bei einem Rechtsstreit des deutschen Staates mit einem ausländischen Unternehmen, nur deutsche Gerichte verantwortlich sein sollen ist nunmal leider schlicht und ergreifend Nationalismus."

             

            Ein bischen Nationalismus find ich in diesem Fall gar nicht schlecht,

      • @Krähenauge:

        gemeint war, dass die dt. Gerichte ohnehin schon stark belastet sind und solche Verfahren mit Riesen-Umfang jahrelang dauern würden, wobei zahlreiche Fragen durch Gutachter geklärt werden müssen. Dazu kommen die von Ihnen genannten internationalen Bezüge. Nicht ohne Grund wird zB auch das Verfahren gegen Toll Collekt vor einem Schiedsgericht geführt. Diese sind in der Regel so besetzt, dass Juristen mit Kenntnissen aus dem jeweiligen Fachbereich eingesetzt sind, die sich allein auf dieses Verfahren konzentrieren. Damit sind sie normalen staatlichen Gerichten einfach überlegen, die "alles können" müssen und parallel viele Verfahren führen. Solche "Umfangssachen" können eigentlich nur "verglichen" werden, sonst wird ein Gericht für Jahre in einer Form belastet, dass alle anderen Verfahren leiden.

  • zum einen zeigt der Prozess, dass intenationale Schiedsgerichte seit langem üblich sind und auch sinnvoll, weil es eben ein bißchen schwierig ist, wenn es um länderübergreifende Konflikte geht, welches Recht zur Anwendung kommt und nationale Gerichte mit solchen Verfahren überfordert sind. In Deutschland wäre es übrigens schwierig, viel über den Inhalt mitzubekommen, weil das meiste schriftlich passiert.

    Zum zweiten dürfte Vattenfall hier sogar Recht haben. Die Regierung hatte eben kurz zuvor noch erklärt, die Laufzeiten würden verlängert, dafür eine Menge Geld kassiert (eine Art Sondersteuer) und kurz darauf eine Kehrtwende um 180 Grad hinzulegen. Eine Genehmigung kann man aber nicht nach Gutdünken wieder aufheben....dafür gibt es Gesetze.

  • Bezahlen tun das die Steuerzahler - deshalb wird das Politiker kaum beeindrucken. Insgesamt Die Konfliktlinie geht zwischen WIRTSCHAFT und BÜRGER - und die Politik steht ganz offensichtlich auf seiten der WIRTSCHAFT.

  • Der Artikel suggeriert wiederum eine völlig falsche Ausgangslage, wenn es um Handelsabkommen geht. Kein wie auch immer ausgehendes Urteil wird die "Ängste" vor Schiedsgerichten (wieso nennt man heutzutage einfach alles Ängste, die Leute lehnen das Konzept einfach ab) abschwächen. Dies liegt an der Grundablehnung, die auf dem Prinzip basiert, dass in diesem Fall der Konzern das "Böse" ist, vor dem wir beschützt werden müssen und der Staat das "Gute" ist (Ironischer Weise auf einmal der gleiche Staat, der 2 Artikel weiter Leute in den "offenen Zwangsvollzug H4" schickt und dessen Verfassungsschutz ja für den NSU zuständig war, aber Weltbilder brauchen ja ein bisschen Spielraum ne), daran kann kein Konstrukt und kein Urteil etwas ändern.

     

    Was der Hinweis auf die Honorare von Topanwälten hier soll ist auch eher schleierhaft, die Herren die EON und RWE vor dem BVerfG vertreten haben auch nicht 100€ Stundensatz.

     

    Und letztendlich liefert der Artikel dann sogar noch den Grund wieso es Schiedsgerichte gibt (geben soll), Vattenfall geniesst nun mal keinen Rechsschutz vor der deutschen Regierung nach deutschem Recht (und ja das mögen wir bei der deutschen Regierung auch als unnötig betrachten, nur wer unterschreibt das bitte für jede Regierung)

  • In der Tat war es von Frau Merkel falsch, die Laufzeiten zu verlängern. Es gab innerhalb der kurzen Frist auch keine neuen Erkenntnisse über die deutsche Atomindustrie. Dass Atomenergie gefährlich ist und es zum Supergau kommen kann, war bekannt.

    Es geht einfach um die Frage, ob die Politik falsche Entscheidungen zurücknehmen kann, die teilweise selbst durch Bestechung oder politischer Einflussnahme entstanden sind.

    Ein demokratischer Rechtstaat muss das können. Entschädigungen sind dabei nicht völlig auszuschliessen, müssen aber zum einen das Mitwirken an der falschen Entscheidung durch falsche Angaben oder Vorteilsgabe auf der einen Seite berücksichtigen und dürfen auch nur auf das negative Interesse - also den Ersatz von deswegen erfolgten Investitionen - und nicht auf den Ersatz von künftig erhofften Gewinnen gehen. Schliesslich muss dieser Schadensersatz vor ordentlichen Gerichten erfolgen, die an die Verfassung und die Menschenrechte gebunden sind.

  • "dass die nachträgliche Begrenzung der Laufzeiten ihr Vertrauen in die Verlässlichkeit der Deutschen enttäuscht habe"... also geht es hier um Schmerzensgeld der verletzten Managerherzen? Und in anderen Ländern könnten sie sich nicht auf die Verlässlichkeit berufen? Das ist doch eine super Komödie.

  • Vattenfall hat über die Sicherheit seiner AKW getäuscht, hat billigend die Gefährdung bis hin zum Tod der Anwohner in Kauf genommen. Eine sichere Verwahrung der strahlenden Abfälle bis zum Abklingen der Strahlung kann Vattenfall ebenso nicht nachweisen.

     

    Die Betriebsgenehmigung ist also zu Unrecht erfolgt und muss entzogen werden.

  • Es geht natürlich auch um den Streitwert: 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz fordern die Schweden, weil sie ihre Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel nach Fukushima stilllegen mussten.

     

    Es ist eigentlich nicht ganz Enteignung, um den Schadenersatz zahlen zu müssen, was im Falle einer Enteignung möglich wäre.

     

    Diese Schließung liegt im öffentlichen Interesse Deutschlands und EU. Es geht um Menschenleben. Außerdem gibt es eine Klausel bei der Anwendung vom Europäischen Rechts, etwa nach Maßgabe der nationalen Gesetzlichkeiten und Gepflogenheiten.

     

    Außerdem ist es ein Privileg, Energieversorgung in Deutschland zu SICHERN. Und es geht in einem Sozialstaat in ersten Linie um die Versorgung von Menschen und Unternehmen in Deutschland und nicht um die Gewinnmaximierung der Vattenfall.

  • Wenn es Ceta jetzt schon gäbe und Vattenfall ein kanadischer Konzern wäre.

    Wäre das dann besser oder schlechter für die deutschen Steuergelder?

    Alle Ängste und Beispiele in einen Topf und dann rumrühren macht noch kein Menü!

    • @Tom Farmer:

      Es gibt tatsächlich Menschen, die sich zu einem schmerzhaftem Furunkel am A* noch unbedingt ein zweites solches wünschen, nur um herauszufinden, ob das wirklich auch schmerzt.

    • @Tom Farmer:

      Wäre wahrscheinlich egal. Warum fragen Sie?

      Das einzig wichtige ist an diesem Punkt eigentlich nur: Je weniger Konzerne die Möglichkeit haben, uns auf diese Weise zu verklagen, um so besser für die Demokratie="Herrschaft des Volkes".