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Urteil zu geschlechtlicher ElterndefinitionTransmann muss Mutter sein

Ein Transsexueller bekommt ein Kind und will als Vater eingetragen werden. Der Bundesgerichtshof entschied nun: Wer gebiert, gilt als Mutter.

Auch Transmänner können manchmal schwanger werden, müssen sich dann aber Mutter nennen lassen Foto: dpa

FREIBURG taz | Die Rollen von Vater und Mutter sind nicht beliebig austauschbar. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil (Az.: XII ZB 660/14). Ein Transmann, der ein Kind gebar, muss im Geburtenregister als Mutter eingetragen werden.

Konkret ging es um den Fall eines Frau-zu-Mann-Transsexuellen (eines Transmanns) aus Berlin. Oscar Müller (Name geändert) wurde 1982 bei der Geburt das weibliche Geschlecht zugeordnet, er erhielt den Vornamen Barbara. Zunächst lebte er als Frau und heiratete 2008 auch einen Mann, die Ehe ist aber schon seit einigen Jahren geschieden. 2010 änderte Barbara Müller den Vornamen in Oscar. Seit 2011 ist zudem durch Beschluss des Amtsgerichts festgestellt, dass Oscar Müller rechtlich als Mann gilt.

Oscar Müller nahm Hormone ein, um äußerlich männlicher zu wirken. Er verzichtete aber auf eine Operation seiner Geschlechtsorgane. Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 ist eine Änderung des Personenstands auch ohne Operation und ohne Herbeiführung der Zeugungsunfähigkeit möglich.

Dies nutzte Oscar Müller, um ein Kind zu gebären. Er setzte die Hormonpräparate ab und wurde wieder fruchtbar. Mithilfe der „Bechermethode“ bekam er die Samenspende eines Mannes, der per Vertrag auf die Vaterrolle verzichtete. Im März 2013 gebar Oscar Mülller dann einen Jungen.

Als Mann ein Kind zur Welt gebracht

Bei der Eintragung ins Geburtenregister gab es jedoch Streit. Oscar Müller wollte als Vater eingetragen werden und natürlich auch mit dem Vornamen Oscar. Das Standesamt bestand aber darauf, dass er „Mutter“ sei und wollte deshalb den alten Vornamen „Barbara“ eintragen. Dagegen klagte Oscar Müller: Schließlich lebe er jetzt als Mann, und gegenüber dem Kind werde er die Vaterrolle einnehmen. Doch Oscar Müller scheiterte in allen Instanzen – vom Amtsgericht Schöneberg über das Kammergericht Berlin und jetzt auch beim Bundesgerichtshof.

„Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“, heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Zwar ist Oscar Müller bei der Geburt im Jahr 2013 im rechtlichen Sinne keine Frau mehr gewesen, sondern ein Mann. Der BGH stellte nun aber auf eine Vorschrift im Transsexuellengesetz ab, wonach gegenüber den Kindern von Transsexuellen das ursprünglich zugeschriebene Geschlecht relevant bleibt. Aus der Mutter eines Kindes wird nach der Geschlechtsangleichung also kein rechtlicher Vater.

Diese Vorschrift könne auch angewandt werden, so der BGH, wenn das Kind erst nach der Geschlechtsangleichung geboren wird. Es gehe darum, dem Kind peinliche Situationen zu ersparen. Wenn es später eine Geburtsurkunde vorlege, auf der nur ein Mann als Elternteil vermerkt ist, werde so zwangsweise dessen Transsexualität offengelegt.

Kein Recht auf eingetragene Vaterschaft

Der BGH hält die Eintragung von Oscar Müller als Mutter auch für verfassungskonform. Dem Grundgesetz lasse sich keine Pflicht zur Schaffung eines geschlechtsneutralen Abstammungsrechts entnehmen. Der rechtliche Status als Vater und Mutter sei „untereinander nicht beliebig austauschbar“. Wenn Oscar Müller als Vater im Geburtenregister eingetragen würde, wäre es dem Kind zum Beispiel unmöglich, später den Samenspender als zusätzlichen Vater eintragen zu lassen.

Der BGH erkennt an, dass es für den als Mann lebenden Oscar Müller ein Problem darstellt, dass er im Geburtenregister als Mutter „Barbara Müller“ eingetragen ist. Dies könne ihm erschweren, nach außen als Mann wahrgenommen zu werden und seine Transsexualität offenlegen. Allerdings könne er die Einsichtnahme ins Geburtenregister durch Eintragung eines Sperrvermerks weitgehend verhindern.

Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualiät (dgti) kritisierte das BGH-Urteil. Die vom BGH befürchtete Diskriminierung der Kinder von transsexuellen Eltern könne auch durch die Vorlage von Geburtsurkunden ohne Elternangaben vermieden werden. Dies sei heute schon rechtlich möglich. Die Organisation geht davon aus, dass das Urteil später vom Bundesverfassungsgericht korrigiert wird.

In Deutschland leben Schätzungen zufolge etwa 100.000 Transsexuelle. Jährlich werden rund 1.600 Anträge auf Änderung des rechtlichen Geschlechts gestellt. Überwiegend lassen sich die Betroffenen auch operieren. Wieviele unoperierte Transmänner bereits ein Kind geboren haben, wird statistisch nicht erfasst.

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22 Kommentare

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  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    "Dem Grundgesetz lasse sich keine Pflicht zur Schaffung eines geschlechtsneutralen Abstammungsrechts entnehmen. Der rechtliche Status als Vater und Mutter sei „untereinander nicht beliebig austauschbar“. Wenn Oscar Müller als Vater im Geburtenregister eingetragen würde, wäre es dem Kind zum Beispiel unmöglich, später den Samenspender als zusätzlichen Vater eintragen zu lassen."

     

    Haben die das GG in der Zwischenzeit geändert?

     

    Artikel 3:

     

    "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

     

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

     

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

     

    Was ist denn diesmal die Ausrede? Alzheimer? Brille nicht geputzt? Das Sittengesetz aus Artikel 2?

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Die Welt 2008 zu diesem Thema:

     

    ""Durch die Hormone werden die Frauen so vermännlicht, dass sie auf diese Operation lieber verzichten - auch, wenn sie dafür einen hohen Preis bezahlen müsse."

     

    "Es gibt inzwischen sogar Frauen, die schon einmal schwanger waren - und die trotzdem ein Mann werden wollen."

     

    "Frau mit einem intersexuellen Problem."

     

    'Sophinette Becker sieht jedoch deutliche Parallelen zu einem Phänomen im Iran. Dort stünden dieser Tage Männer Schlange, um sich zur Frau umoperieren zu lassen, erklärt die Psychologin. Im Gegensatz zur Homosexualität werde Transsexualität in diesem Land akzeptiert, weil sie das Patriarchat nicht in Frage stelle. Was wohl erklärt, warum plötzlich so viele Männer ihre weibliche Seite entdeckt haben. "Bei den Transsexuellen handelt es sich in Wirklichkeit um Homosexuelle, die resigniert haben."'

    https://www.welt.de/vermischtes/article2175720/Der-schwangere-Mann-hat-eine-Tochter-geboren.html

     

    Wie im Iran ist das also,

    Hat wer von einem Rechtsruck gesprochen? Welcher Ruck denn, ich habe keinen gemerkt.

  • Wir von der Bundesvereinigung Trans* finden das Urteil für die trans* Familien, insbesondere für deren Kinder eine Zumutung. Der Bundesgerichtshof missachtet damit die Lebenswirklichkeit von Kindern in trans* Familien und nimmt deren Diskriminierung billigend in Kauf.

     

    Die betroffenen Kinder werden durch Geburtsurkunden, auf denen ihr Vater als Mutter bezeichnet und mit einem veralteten Namen genannt wird, fortlaufend Diskriminierungen in Kindergarten, Schule und Freizeit ausgesetzt. Das kann nicht im Sinne des Kindeswohls sein.

     

    Auch finden wir diese Entscheidung nicht zeitgemäß. Mit dem Wegfall des Sterilisationszwangs im Jahr 2011 erlaubt das Transsexuellengesetz (TSG) schwangere Väter und zeugende Mütter. Der Gesetzgeber hat es in den letzten sechs Jahren versäumt den dringenden Regelungsbedarf, der die Realität dieser Familien anerkennt, anzugehen. Das Bundesfamilienministerium, alle etablierten Parteien und der Bundesrat fordern eine Abschaffung und grundlegende Reform des Transexuellengesetzes.

     

    Die Bundesvereinigung Trans* fordert:

     

    - Die rechtliche Zuordnung von Eltern zu ihren Kindern soll geschlechtsneutral erfolgen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen die §§ 1591 und 1592 geändert oder ergänzt werden, sodass sie dann lauten: „Erster Elternteil eines Kindes ist die Person, die es geboren hat.“ Sowie: „Zweiter Elternteil eines Kindes ist die Person, die mit der gebärenden Person verheiratet ist, die die Elternschaft anerkannt hat oder deren Elternschaft gerichtlich festgestellt worden ist.

     

    - Eintragungen der Eltern im Geburtenregister und in Geburtsurkunden ihrer Kinder sollen geschlechtsneutral und mit dem aktuell geführten Vornamen der Eltern erfolgen.

     

    - Das Transsexuellengesetz (TSG) muss abgeschafft und durch ein Geschlechtsanerkennungsgesetz ersetzt werden, wie es in Malta und Argentinien bereits existiert und wie es in einem Gutachten der Humboldt-Universität im Auftrag des BMFSFJ entwickelt wurde.

     

    Mehr dazu: https://t.co/JiEWe8ukx4

    • @BVT*:

      Würde das nicht zu einem ähnlichen Problem wieder führen, sobald eine Person, die ein Kind geboren hat, darauf besteht, als "zweites Elternteil" eingetragen werden zu wollen, oder umgekehrt?

       

      Was wäre, wenn in diesen Dokumenten einfach der Zusatz "biologisch" ergänzt würde, sprich "Biologische Mutter", "Biologischer Vater"? Wäre dann das Problem nicht beseitigt? (Vielleicht noch extra ein "Kleingedrucktes" dazu, dass es sich lediglich um Klärung der Abstammungsverhältnisse handelt und keine Aussage über die Genderidentität der Elternteile trifft.)

       

      Was das mit den Vornamen angeht, bin ich ganz auf Ihrer Seite. Es ergibt für mich keinen Sinn, da einen anderen als den aktuell geführten Vornamen zu nehmen.

       

      (Im Übrigen finde ich die sehr restriktive Gesetzeslage bzgl. Vornamen und Namensänderungen hierzulande überhaupt problematisch, nicht nur in Bezug auf Trans*menschen...)

  • Letzter Satz aus der Begründung des Urteils des BVErfG aus dem Jahr 2011:

     

    "So bestimmt § 11 TSG, dass das Verhältnis rechtlich anerkannter Transsexueller zu ihren Abkömmlingen unberührt bleibt; diese Regelung kann dahingehend ausgelegt werden, dass sie auch für diejenigen Kinder gilt, die erst nach der personenstandsrechtlichen Geschlechtsänderung eines Elternteils geboren werden." (siehe https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/bvg11-007.html)

     

    Der Fall ist doch bereits durch das BVerfG geregelt. Es gibt keine Regelungslücke. Was soll die Aufregung?

     

    Im Übrigen ist zweifelhaft, ob bei der Mutter die für die Anerkennung der Transsexualität gesetzlich notwendige Dauerhaftigkeit vorgelegen hat bzw. vorliegt.

  • Weltbewegend. Gibt grad nichts wichtigeres.

  • Brave new world! Bin echt froh, die Gnade der späten, aber nicht zu späten Geburt genossen zu haben.

  • Wird Zeit, dass man den Singular für Eltern einführt. Dann ist damit mal Ruhe.

    • @lions:

      Ja, das finde ich auch. Wenn es den „Singular für Eltern“ erst mal gibt, brauchen sich die hier vertretenen Herren (?) auch nicht weiter mit Problemen herumzuschlagen, die nicht ihre eigenen sind. Dann können alle gleichermaßen recht haben.

       

      Sprache ist eine Konstruktion. Sie ist Kultur, nicht Natur. Sie kann also auch völlig anders werden, als sie bisher war. Es liegt in der Macht ihrer Benutzer, sie zu verändern. Zwangsweise „einführen“ lässt sie sich allerdings nicht.

       

      Erst wenn der Einzelfall zur Normalität wird, passt Sprache sich (fast automatisch) an. Menschen sind nun einmal auf Sicherheit aus. Sie haben das Bedürfnis, Normalität als solche zu begreifen. Weil sie sie nicht alle gleichermaßen fühlen können, müssen sie darüber reden. Und dazu brauchen sie Worte.

       

      Mag ja sein, dass Lexika heute noch "Mutter" mit "Eizellspenderin" übersetzen. Aber das heißt nicht, dass es zu dieser Übersetzung keine Alternative gibt. Wenn es erst einmal keine geschlechtsbezogenen Sonderrechte oder Sonderpflichten mehr gibt, können sich die Möchtegern-Normalos auch ohne diese Übersetzung sicher fühlen. Dann ist das Geschlecht reine Privatsache. "Eizelspenderin" kann dann genau so gut mit "Elter" übersetzt werden, wie "Samenspender" mit "Elter" übersetzt werden kann.

       

      Menschen, die nicht ins Erwartungsschema passen, zu diskriminieren, ist von dem Moment an überflüssig. Es bringt keine Vorteile mehr, wenn man es tut. Aber welcher Richter sollte diesen Zustand anstreben?

       

      Richter und andere Autoritäten beziehen ihre Daseins-Berechtigung aus dem Wunsch der Menschen, mehr recht/mehr Rechte zu haben als andere. (Möchtegern)Autoritäten brauchen also Unterschiede und Konflikte, damit sie ihrem (offenbar vielfach tief verwurzelten) Bedürfnis nachgehen können, andere nach ihrer Pfeife tanzen zu lassen.

       

      Erst, wenn (fast) alle Menschen sich als solche erkennen, werden Autoritäten verzichtbar. Noch sind wir so weit leider nicht. Macht ändert daran überhaupt nichts.

    • @lions:

      Wissen Sie, wer in einer Welt, in der alleinerziehende Mütter die Regel sind, am meisten leidet? Die Kinder.

      • @kleyrar:

        Oh fein, ich bin eine und nicht freiwillig, doch fehlt mir bei Ihnen der Bezug. Ihrer Aussage lässt sich nur uneingeschränkt zustimmen.

  • Als Mutter ein Kind gebären, sich aber danach postwendend als Vater eintragen lassen, ist das nicht doch ein bißchen viel Beliebigkeit? Das kann ich auch nicht mehr nachvollziehen. Ein bißchen viel Bastelwelt. Der Trans-Herr hätte sich ja auch ein für alle Mal entscheiden und eine Leihmutter engagieren können.

     

    Bei "Der Papi ist jetzt mal kurz die Mami... und dann wieder der Papi" kann man nicht mehr auf allzu großes Verständnis hoffen. Der Drang, als Mann zu leben, und der Leidfaktor, können ja so hoch nicht sein, wenn man zwecks Schwangerschaft und Geburt mal eben wieder neun Monate als Frau lebt.

     

    Wie man sieht, ist das ja an sich immer noch das gute Recht des Transsexuellen, aber kann man erwarten, daß um einen herum alle beide Augen zudrücken, die Finger in die Ohren stecken und LA LA LA rufen? Man hat kein Anrecht auf die Meinungshoheit über seine Mitmenschen. Hier ist eben nicht nur die Lebenswelt des Einzelnen betroffen (der machen kann, was er will), sondern auch die der Anderen.

     

    Der Herr hat doch weitestgehend bekommen, was er sich wünschte. Er wird jetzt bei dem Kind, das sie geboren hat, die Vaterrolle einnehmen. Ist doch ein Erfolg auf ganzer Linie? Aber über einen Eintrag im Geburtsregister regt man sich so unfaßbar auf? Ist übertrieben.

     

    Hoffe, auch das BVerfG urteilt da nicht anders.

    • @kditd:

      1. Sie scheint es offenbar nicht zu betreffen. Also warum der Wunsch nach Einschränkung der Selbstbestimmung anderer Menschen?

       

      2. Das BVerfG hat 2011 entschieden, dass Menschen für die Änderung des Geschlechtseintrags keine geschlechtsangleichenden OPs mehr gehabt haben müssen, also auch gebären dürfen. Jetzt als Bundesgerichtshof an dieser Stelle das einzuschränken ist vollkommener Unsinn.

       

      3. Sie binden Geschlecht ganz offensichtlich an den Hormonstatus und sehen nicht, dass inzwischen auch gesetzlich die Selbstidentifizierung als Mann reicht, um Mann zu sein. Hormone zu nehmen ist nur eine Variante das der sexistischen Gesellschaft besser zu verkaufen

  • Die Rollen von Vater und Mutter sind nicht beliebig austauschbar.

    Im März 2013 gebar Oscar Mülller dann einen Jungen.

    Wir hätten seit 2500 Jahren von den Griechen gelernt haben können, was uns der gesunde Menschen-Verstand gesagt hatte:

    "Männer und Frauen müssten die gleichen Tätigkeiten haben! Die Verschiedenheit besteht darin, daß das Weib gebiert, der Mann befruchtet. Wir werden dabei bleiben, daß unseren Wächtern und ihren Frauen die gleichen Aufgaben zufallen."

    Gleichberechtigung bezieht sich auf die Arbeit der einzige Unterschied ist die Natur!

    Auch in Deutschland kann man dies mit einer humanistischen Bildung lernen? (Platon Der Staat Fünftes Buch IV Fähigkeiten von Mann und Frau)

    Zu der Erkenntnis genügt die Fähigkeit des Lesens und der Einsicht! Viel Erfolg.

  • Wäre es dem Gericht wirklich darum gegangen, „dem Kind peinliche Situationen zu ersparen“, hätte es anders entscheiden müssen. Es hätte dann dem Menschen, der das Kind als Vater erziehen will, nicht mit dem scheinheiligen Verweis auf frühere Entscheidungen das Recht verweigern dürfen, unter seinem derzeitigen Namen als Vater in der Geburtsurkunde seines Kindes eingetragen zu werden. Schließlich: Wie sieht das denn aus, wenn ein Vater sein Kind in der Schule anmeldet und zu dem Zweck eine Urkunde verlegt, in der er als Mutter namens Barbara eingetragen ist?

     

    Das, liebe Richter, genau das nenne ich Zwangsouting. Vermutlich soll es ja der Abschreckung dienen. Wo kämen wir denn schließlich hin, nicht wahr, wenn hier jeder und jede sein dürfte, was oder wer er oder sie selber zu sein beschließt? Vielleicht spielen auch Neid und Rache eine Rolle. Da traut sich nämlich jemand was, was ihr euch niemals trauen werdet.

     

    Den Richter, jedenfalls, würde ich ganz gerne kennenlernen, der sich solch einem Urteil unterworfen sehen möchte. Den Richter muss man mir erst zeigen, der sich nicht jedes Mal von Neuem bestraft fühlt, wenn er einer staatlichen Stelle und sonstigen Institution die Geburtsurkunde seines Kindes präsentieren muss. Den Richter will ich sehen, der stolz ist, wieder und wieder – auch vor den Augen seines Kindes – als jemand dazustehen, der sich einem vormundschaftlichen Staat nicht widersetzen konnte, der ihm unbedingt vorschreiben wollte, wer oder was er zu sein hat.

    • @mowgli:

      Wikipedia-Im biologischen Sinne ist Mutter, wer die Eizelle beigetragen hat, aus der der Embryo entstanden ist, und wer das Kind ausgetragen und geboren hat...Vater war der Erzeuger der männlichen Keimzelle...

      Wir sollten gegen die sexistische Realität protestieren . Im übrigen fühle ich mich manchlal wie Vogel, ich sollte die Gravitation wegen Diskriminierung angehen, sobald ich meinen Gips nach dem Abflug vom Dach los bin. Es ist das gute Recht eines Jeden das sein zu wollen, was man gerne wäre, Postfaktisch die Realität zu verbiegen ist quatsch. Wo ist dass Problem in einer hoffentlich aufgerklärten Umgebung seinen Kind beizubringingen, dass Mama nun ein Mann ist und es nun zwei Vater hat - Kinder sind viel anpassungsfähiger und tolleranter, als man denkt, es ist das Umfeld, dass dann Schwierigkeinten macht.

      • @Euromeyer:

        Ich plädiere nicht dafür, die "Realität" zu "verbiegen", werter EUROMEYER. Ich plädiere lediglich dafür, unsere Sprache von ideologischem Ballast zu befreien, der uns - um mal in Ihrem Bild zu bleiben - daran hindert, vom Dach abzuheben, ohne uns gleich alle Knochen zu brechen dabei.

         

        Aber klar, ich bin sehr einverstanden mit Ihnen: Lassen Sie uns gemeinsam "gegen die sexistische Realität protestieren". Sie auf Ihre Art und ich auf meine. Nur: Bitte so, dass wir mit unserem Protest keine zusätzlichen Barrikaden provozieren. Die nämlich würden unsere ohnehin rundum verschanzten Diskussionspartner nur um so nachhaltiger am Klügerwerden hindern.

         

        Ich persönlich muss gestehen, dass ich an dieser Kunst noch sehr viel werde üben müssen. Sie auch?

    • @mowgli:

      Jo-opp! Die Logik ist zwar in sich schlüssig ("wer ein Kind gebiert ist Mutter") aber das ist nicht mehr aktuell, nur weil es in einem jahrzehntealten Grundgesetzt steht.

      Es wird nicht mehr lang dauern, dann werden Kinder (sei es auch erst bei sogenannten Tieren...da isses ja nicht so schlimm...) in Reagenzgläsern "geboren". Ist dann das Reagenzglas die Mutter?

      Genauso, wie Nachwuchs auch ohne Mann entstehen kann, kann es auch ohne Mutter entstehen, wie man sieht.

       

      Der Mutterbegriff gehört schnellstens reformiert.

      Sowohl Vater als auch Mutter können unabhängig von der Geburt völlig problemlos akzeptiert werden.

      Das Urteil erinnert mich an zahllosen Schwachsinn in den Nachkriegsjahrzehnten, als Waisen belogen wurden, wer ihre wahren Eltern sind "um sie nicht zu verunsichern". So was wächst nur in Köpfen von Paragraphenschubsern.

       

      In diesem Fall wird dem umgewandelten Mann wieder seine Mann-Rolle entrissen und er wird kraft eines veralteten Paragraphen wieder zwangskonvertiert: was Du bist kann es nicht geben.

      • @Mitch Miller:

        Die Person hat sich ihrer Rolle selbst entrissen indem Sie das Kind gezeugt hat. Väter/Biologische Männer können nunmahl keine Kinder gebären.

         

        Das jetzt ergangene Urteil des BGH ist mit dem Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2011 vollkommen konform (siehe letzter Satz der Begründung des Urteils des BVerfG). Dieses Urteil hätte sich die Mutter vor der Zeugung zu Gemüte führen sollen. Insoweit gibt es auch keine Diskriminierung durch den BGH.

      • @Mitch Miller:

        Mit Verlaub-aber was ist dann die Definition von Mutter und Vater, wenn die biologische zu verwerfen ist und die soziale beliebig ist – denn zu sagen, dass Vater, bez. Mutter der Elternteil ist, der aktuell männlich bez weiblich ist, ist ja auch sexistisch und diskriminierend, wenn diese Person halt das anders sieht ? Wer ist überhaupt was, wenn sich die soziale Rolle ändert? )(Partnerwechsel, Adoption ect) Kann ein Kind gezwungen werden ´Mama´ zu sagen, wenn es lieber ´Alter´ sagen würde? An der Rolle ist es Auch nicht festmachbar (Mama kocht, Papa gibt Haue) - wenn jetzt Mutter und Vater die gleichen Aufgaben übernehmen sollen?

        Vielleicht geschlechtsneutral und nach Bedarf erweiterbar ? (ElterA, ElterBe, ExElter0815...)

        Und muss Kevins Vater nicht besser ´Oller´ und Maximilan-Alexanders Mutter´Mammsell´ tituliert werden, um die sozioökonomische Realität abzubilden?