Verfassungsgericht befasst sich nicht: Trans* Mann gilt weiter als Mutter

Ein trans* Vater, der ein Kind geboren hat, gilt als Mutter. So entschied der Bundesgerichtshof, das Verfassungsgericht will sich nicht befassen.

Trans* Mann muss Mutter bleiben - Bild von einem Kind, das neben einem Mann geht

Strukturelle Transfeindlichkeit schade dem Kindeswohl, kritisiert der Bundesverband Trans* Foto: dpa

BERLIN taz | Das Bundesverfassungsgericht hat es ohne Begründung abgelehnt, sich mit der Beschwerde eines Berliner trans* Vaters zu befassen. Dieser wollte ein Urteil des Bundesgerichtshofs anfechten, nach dem er in der Geburtsurkunde seines Kindes als Mutter eingetragen ist, nicht als Vater.

So hatte es das Standesamt gehandhabt. Der Mann war rechtlich dagegen vorgegangen und scheiterte in allen Instanzen – vom Amtsgericht Schöneberg über das Kammergericht Berlin und im Juli 2017 auch beim Bundesgerichtshof.

Der Bundesverband Trans* kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sprecher Sascha Rewald kritisiert, die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde sei „ein Ausdruck von struktureller Transfeindlichkeit“. Er bemängelt zudem, dass von den vier mit dem Fall befassten Instanzen keine direkt das Gespräch mit dem betroffenen Mann gesucht habe.

Die aktuelle Situation von transgeschlechtlichen Eltern in Deutschland sei bislang unzureichend geklärt. „Das setzt trans* Familien einer erhöhten Gefahr von Diskriminierung aus.“ Rewald fordert, dass trans* Eltern in den Geburtsurkunden ihrer Kinder geschlechtsneutral und mit ihrem aktuell geführten Vornamen eingetragen werden. „Dies ist insbesondere auch im Interesse der Kinder.“ Rewald kündigt an, den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.