Verfassungsgericht befasst sich nicht: Trans* Mann gilt weiter als Mutter
Ein trans* Vater, der ein Kind geboren hat, gilt als Mutter. So entschied der Bundesgerichtshof, das Verfassungsgericht will sich nicht befassen.
So hatte es das Standesamt gehandhabt. Der Mann war rechtlich dagegen vorgegangen und scheiterte in allen Instanzen – vom Amtsgericht Schöneberg über das Kammergericht Berlin und im Juli 2017 auch beim Bundesgerichtshof.
Der Bundesverband Trans* kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sprecher Sascha Rewald kritisiert, die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde sei „ein Ausdruck von struktureller Transfeindlichkeit“. Er bemängelt zudem, dass von den vier mit dem Fall befassten Instanzen keine direkt das Gespräch mit dem betroffenen Mann gesucht habe.
Die aktuelle Situation von transgeschlechtlichen Eltern in Deutschland sei bislang unzureichend geklärt. „Das setzt trans* Familien einer erhöhten Gefahr von Diskriminierung aus.“ Rewald fordert, dass trans* Eltern in den Geburtsurkunden ihrer Kinder geschlechtsneutral und mit ihrem aktuell geführten Vornamen eingetragen werden. „Dies ist insbesondere auch im Interesse der Kinder.“ Rewald kündigt an, den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Bis 1,30 Euro pro Kilowattstunde
Dunkelflaute lässt Strompreis explodieren
Ex-Wirtschaftsweiser Peter Bofinger
„Das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr“
Studie Paritätischer Wohlfahrtsverband
Wohnst du noch oder verarmst du schon?
Armut in Deutschland
Wohnen wird zum Luxus
Leben ohne Smartphone und Computer
Recht auf analoge Teilhabe
Ansage der Außenministerin an Verbündete
Bravo, Baerbock!