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Urteil über Enkel-GesetzHunderttausende Spanier verlieren Wahlrecht

Sie haben den spanischen Pass, aber dürfen nicht wählen. Tausende Menschen, vor allem in Lateinamerika, sind von der Gerichtsentscheidung betroffen.

Reiner Wandler

Aus Madrid

Reiner Wandler

Sie haben die spanische Staatsangehörigkeit, aber wählen dürfen sie nicht. So ergeht es derzeit rund 306.000 Spaniern und Spanierinnen. Der Oberste Gerichtshof hat ihnen auf Antrag der rechtsextremen Parteien Vox und Iustitia Europa das Wahlrecht entzogen. Es handelt sich dabei um die Enkel von exilierten Demokraten, Linken und Gewerkschaftern, die einst vor dem faschistischen Terror unter Diktator General Francisco Franco ins Ausland flohen.

„Personen, die außerhalb Spaniens als Kinder oder Enkel von Personen geboren wurden, die ursprünglich die spanische Staatsangehörigkeit besaßen und diese infolge von Exil aus politischen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität verloren haben oder darauf verzichtet haben, können die spanische Staatsangehörigkeit wählen“, heißt es in einem Gesetz von 2022. Damit haben sie Anspruch auf den spanischen Pass und alle Bürgerrechte. Es wird automatisch auf all diejenigen angewandt, die zwischen dem 18. Juli 1936 – dem Tag des faschistischen Putsches und Beginn des Bürgerkrieges – und dem 31. Dezember 1955 das Land verließen.

Die meisten dieser Familien leben in Südamerika. Die 306.000 vom Entzug des Wahlrechts Betroffenen haben den gesamten Prozess durchlaufen, den Pass erhalten und sich in die Wählerlisten auf den Konsulaten eingetragen. Vox und Iustutia Europa, ideologische Nachfolger derer, die einst gewaltsam die Macht ergriffen und der demokratischen Republik ein Ende setzten, sehen im sogenannten „Gesetz der Enkel“ den Versuch, den Wahlzensus zugunsten der Linken zu beeinflussen.

Sie beantragten einen einstweiligen Stopp der Registrierung der „Enkel“ in den Wählerlisten in den Konsulaten. Der Oberste Gerichtshof gab dem jetzt statt. Es sieht „eine begründete, reale und ernsthafte Gefahr“, dass „die Objektivität und Transparenz des Wahlverfahrens schwerwiegend beeinträchtigt“ werde. Dies würde „einen irreversiblen Schaden für die Integrität und Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens“ nach sich ziehen, da es sich unmittelbar auf ein für den Rechtsstaat wesentliches Element auswirkt: die Willensbekundung des Volkes durch die Ausübung des Wahlrechts.

Regierung sieht Provokation

Zwar dürfen die Konsulate weiterhin Anträge auf Registrierung für die Wahlen entgegennehmen. Aber einmal abgeschlossen, wird der Antrag – so die richterliche Anordnung – bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Sache auf Eis gelegt.

In einem Verfahren will der Oberste Gerichtshof prüfen, inwieweit diese Maßnahme aufrechterhalten wird oder nicht. Ob das endgültige Urteil vor den kommenden Wahlen kommt, ist bei dem langsamen Vorgehen der spanischen Justiz zu bezweifeln. Im Mai werden die meisten Regionalparlamente und alle Gemeindevertretungen gewählt und spätestens im Frühsommer das Parlament, und damit wird über die Zukunft von Ministerpräsident Pedro Sánchez entschieden.

Die spanische Regierung sieht in der Gerichtsentscheidung eine „Provokation“, das erklären mehrere Minister. Es sei besorgniserregend, dass Zehntausende Spanier und Spanierinnen ihr Wahlrecht verlören, obwohl sie weiterhin die Staatsangehörigkeit haben. Die obersten Richter machten sich damit eine Theorie der Rechten zu eigen, so die Regierung. Auch die konservative Partido Popular (PP) hat sich mittlerweile dem Vorwurf der geplanten Wahlmanipulation durch Sánchez angeschlossen. Und das, obwohl deren Vorsitzender Alberto Nuñez Feijóo bei einem Argentinienbesuch selbst ein Gesetz ankündigte, um den Enkeln Pass und Wahlrecht zu geben, sollte er an die Macht kommen.

Die Wahlbeteiligung bei den bisherigen Wahlen zeigt: Die überwiegende Mehrheit derer, die in Lateinamerika leben und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, gehen nicht zu den Wahlen. Dies wird wohl auch bei den jetzt anerkannten neuen Spaniern nicht viel anders sein. Zudem verändern Stimmen aus dem Ausland so gut wie nie die Sitzverteilung im Parlament. Zuletzt geschah dies 2023 – damals zugunsten der PP.

Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

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25 Kommentare

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  • FFR

    Interessanter Nebeneffekt:



    In 161 Dörfer in Spanien sind durch das Gesetz in ihren Wahllisten mehr Auslands-Spanier als wahlberechtigte Bewohner registriert.

  • Astrid Sehnefeld

    Warum sollte jemand, der in beispielsweise in Argentinien geboren wurde, in Spanien wählen dürfen? 🤷



    Dann müsste ja ein Drittel der Amerikaner als Nachfahren von Deutschen in Deutschland wählen dürfen...



    Macht keinen Sinn.

  • Randbemerker

    Nur mal so am Rande bemerkt, ich lebe auch nicht in Deutschland, aber bin als Staatsbürger aber trotzdem dem in vielen Dingen den Folgen politischer Entscheidungen unterworfen. Ergo, sollte ich wohl wählen dürfen.



    Was, das sei am anderen Rand bemerkt, bei der BT Wahl entspannte 400 Teuronen Kurierkosten verursacht hat, weil ja alles so schnell gehen musste und die Fristen zu kurz für eine Stimmabgabe in der Botschaft waren. War es uns wert, um zwei Stimmen in den Topf zu werfen, die nicht für die Faschisten waren.

  • Westlahn

    Solche Regelungen hätten in Kuba spannende Wirkungen: einerseits dürften dann die Kubaner in Spanien mit wählen. Andrerseits die Exilkubaner in den USA auch in Kuba -was die Castro Junta vermutlich hinwegfegen könnte...



    Juristische Gedankenspiele ohne echte Realität...

  • Hannes Petersen

    Achja die deutschtürken die erdogan ueberwiegend wahlen, fallen mir dazu spontan ein..



    Finden viele in der tuerkei wohl auch nich so toll. 🤔

  • Zangler

    Ich finde grundsätzlich das Prinzip richtig, dass man nur einen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat und auch nur dort wählen darf. Warum sollte ich woanders wählen dürfen, wo ich gar nicht lebe?



    Was auch richtig ist: In solchen Fällen, in denen die Vorfahren vertrieben wurden und ihre Staatsbürgerschaft durch eine autoritäre Regierung verloren haben, ist es nur fair, den Erwerb der Staatsbürgerschaft für die „Enkel“ zu ermöglichen und damit die Rückkehr, wenn gewünscht. Unabhängig von etwaigen Entschädigungen oder sonstigen Ansprüchen übrigens.



    Den großen Skandal kann ich hier daher nicht erkennen. Es ist ein Machtspielchen: Die spanischen Rechtsextremen zeigen, wie sie ein Gesetz einer Mitte-Links-Regierung stoppen können.



    Es sollte aber eine weitere Warnung für alle sein, die glauben, man habe als „Bio-Deutscher“ von unseren Rechtsextremisten nichts zu befürchten: Denen ist, wenn es hart auf hart kommt, auch das „eigene“ Volk egal. Denn es geht hier ja immerhin um ethnische Spanier.

    • rero

      @Zangler:

      Das ist die Frage, ob es um ethnische Spanier geht.

      Rechte in Spanien scheinen das eher zu verneinen.

      Eine ethnische Identität vererbt sich nicht wie eine Staatsbürgerschaft.

    • Dr. McSchreck

      @Zangler:

      Noch spannender ist ja die Frage, für welches Regionalparlament man stimmberechtig sein soll. Im Artikel ist ja angemerkt, dass als nächstes Reginalwahlen anstehen.

    • Martin L.

      @Zangler:

      nicht sauber argumentiert. Würden die Enkel mit dem Pass nach Spanien zurückkehren und dort den Lebensmittelpunkt haben, hätten sie natürlich ein Wahlrecht. So dürften sie jedoch mit argentinischem Doppelpass und Wohnsitz einfach im spanischen Konsulat in Buenos Aires mitwählen. was ich in der Tat für bedenklich ansehe. Vergleichbar mit Enkeln derjenigen Deutschen, die vor Hitler nach USA geflohen sind. Die dürften dann 80 Jahre danach und ohne Deutschland überhaupt von innen zu kennen aus dem New Yorker Konsulat einfach so mitwählen...!? - Never ever!

  • FFR

    Hat sich Herr Wandler jemals kritisch zu P.S. geäußert.

    Das Thema des Wahlrechts von Auslandsspaniern, die ihren Lebensmittelpunkt noch nie oder seit Ewigkeiten nicht mehr in Spanien haben, ist seit Jahrzehnten Dauerthema in Spanien und wird immer von den Wahlverlierern auf die Agenda gesetzt.



    Die Kritik ist verständlich den ihre Stimmabgabe hat keinerlei negative Auswirkungen auf ihren Alltag, da sie nicht in Spanien leben und der spanische Staat keinerlei Forderungen stellt.

    • Ohne_Mitte_geht_nix

      @FFR:

      Genau....und das gilt ja auch für die vielen Türken, die in Deutschland leben, aber mit ihren Stimmen die Wahlen in der Türkei beeinflussen...zu Gunsten Erdogans.

  • Karl Murx

    Doppelstaatbürgerschaften sind grundsätzlich undemokratisch, unabhängig davon, ob sie gerade rechten oder den linken Politikern zusätzliche Wählerstimmen bringen.



    Man denke nur an Erdogan.

    • Alexandra Fosså

      @Karl Murx:

      Was soll daran undemokratisch sein? Ich habe drei Staatsbürgerschaften – von der Heimat meines Vaters, vom Land, wo ich geboren und aufgewachsen bin, und die Deutsche, wo ich seit Jahren lebe. Die drei Staatsbürgerschaften widerspiegeln eben die Realität meiner Biographie. Allerdings kann ich im Heimatland meines Vaters nicht wählen, da ich nie da gelebt habe, was ich vollkommen fair finde. Das Land meines Geburts hat nach meiner Auswanderung die Regeln geändert –jetzt darf ich dort mein Leben lang wählen, und nicht nur für 15 Jahre nach dem Wegzug, wie es früher hieß.

      Das undemokratische ist aus meiner Sicht, dass das Wahlrecht meistens von der Staatsbürgerschaft und nicht vom Wohnort abhängt. Das schließt Menschen von der Mitbestimmung über die Zustände, die sie tatsächlich betreffen, aus, und lässt Leute mitentscheiden, die wenig "skin in the game" haben. Die demokratische Lösung? Wahlrecht für alle, (nur) im Land wo sie leben.

      • Ohne_Mitte_geht_nix

        @Alexandra Fosså:

        Also besser wäre noch die Option Wahlrecht für alle und nur in den Land in dem sie leben und dessen Staatsangehörigkeit sie haben. Warum sollten wir zum Beispiel türkischen Erdogan- oder palästinensischen Hamas-Unterstützern hier auch noch die Möglichkeit des Wählens einräumen. Mir reichen schon die Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die die AfD wählen.

      • Martin L.

        @Alexandra Fosså:

        ...aber frühestens nach 10-15 Jahren. Und dann hat man dort meist auch die Staatsbürgerschaft! ansonsten bekäme Putin im Donbas Recht, wo er mal eben ein paar tausend Russen kurz vor der Wahl 2014 einschleuste...

  • Lieselotte Schellong

    Ich denke, man kann da Spanien und Deutschland nicht vergleichen. Ich weiß z.B. von Kuba, dass Verbindungen zu spanischen Regionen sehr stark sind, es gibt asturische, galizische Kulturvereine. Dann war es ja ein Bürgerkrieg, in dem Menschen in manchen Regionen wie z.B. im Baskenland gewaltsam unterdrückt wurden. Da ist die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft für noch die Kinder und Enkel eine Art Entschädigung. Es gab ja sogar einige Jahre die Möglichkeit für Jüd:innen, die Beweise für eine Vertreibung bringen konnten, den spanischen Pass zu erhalten, ein paar Generationen weiter.



    Übrigens haben im Ausland geborene Kinder von freiwillig ausgewanderten Briten auch noch zusätzlich den britischen Pass.

    • Westlahn

      @Lieselotte Schellong:

      Dann könnten ja alle US AmerikanerInnen als Nachfolger von britischen Auswanderern in Grossbritannien noch Pass und Wahlrecht fordern und nutzen. Lass das den Donnie nicht hören, der macht daraus wieder ein Wahlkampfthema...

    • Carsten S.

      @Lieselotte Schellong:

      Ob mit diesem Pass das Wahlrecht verbunden sein muss, ist jedoch eine andere Frage.



      Als Auslandsdeutscher muss man 25 Jahre nach dem Wegzug seine Verbundenheit mit Deutschland nachweisen, wenn man wählen will.



      Die Staatsbürgerschaft gilt jedoch lebenslang, so dass man jederzeit zurückkehren und einreisen kann. Mit der ordentlichen Anmeldung ist man dann auch wieder voll wahlberechtigt.



      Aus meiner Sicht eine gute Lösung.

  • Brunnenmarkt

    Leider stellt der Artikel keinerlei Kontext zu den Regelungen in anderen Ländern her, etwa in Deutschland. Es gibt auch sehr viele deutsche Staatsbürger, die kein Wahlrecht haben. Wer 2004 als Deutscher in Wien geboren und nie in Deutschland wohnhaft war, darf auch keinen Deutschen Bundestag wählen, ebenso, wer länger als 15 Jahre nicht in Deutschland gemeldet war. Das ist vom jetzt in Lateinamerika eingebüssten Wahlrecht von Enkelinnen und Enkeln von Auswanderern einige Jahrzehnte entfernt und einfach geltendes Recht.

  • Éljen a Magyar

    Die Rechtslage ist in der Bundesrepublik Deutschland durchaus vergleichbar mit der, die jetzt durch das spanische Urteil geschaffen wird:



    Ein Auslandsdeutscher, d.h. ein deutscher Staatsbürger ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, ist dann in der Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigt, wenn er



    - nach seinem 14. Lebensjahr mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt hat,



    - dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt



    ODER



    - wenn er persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und von ihnen betroffen ist.

    Der Großteil der von der spanischen Gerichtsentscheidung betroffenen Auslandsspanier ("Enkel") wäre also auch in Deutschland nicht wahlberechtigt.

  • esgehtauchanders

    "Es zittern die morschen Knochen...!" ...vor rechtsnationalistischer Freude

    Die alte franquistische, extreme Rechte Spaniens wittert Morgenluft und hat genug Leute im Verwaltungs-und Justizapparat, die sowas dann über ihre Netzwerke durchdrücken. Alles weil die traditionellen Konservativen (die PP) nie ihre Verstrickung mit diesem Rechtsaußenmilieu geklärt hatte seit Francos Tod. Seit Andalusien sitzen beide im selben Boot. Sie hassen die Sozialdemokraten von Sanchez wie ihre Ahnherren alles, was sie als "kommunistisch" markieren in ihrer verzerrten Weltsicht."

    Spaniens & Frankreichs Wahlen in der 1. Hälfte von 2027. Hauptsubversionsziel für MAGAs und Putins neue Interpretation von Coaching, Beratung und finanzieller Unterstützung.

    In Sachen MAGA natürlich basierend auf der offiziellen US National Security Strategy von 12/2025 nach der MAGA ja in der EU und darüber hinaus überall rechtsnationalistische/faschistische Parteien durch derartige Pamperung an die Macht bringen will.

    Die ganz eigene Auslegung von "taxpayer money" and "NGOs". Die AfD sieht das ähnlich und ist bereits Trump aktuelle "NGO"

  • Perkele

    Das macht sehr misstrauisch! Einer der sehr wenigen Politiker Europas, Pedro Sanchez, der Charakter hat und kluge, unvoreingenommene Entscheidungen trifft, soll wohl durch die Faschisten abgesägt werden - schließlich ist er Sozialdemokrat.



    Viele rechtslastige Politiker in der EU sehen das nicht ungern, auch unser Kanzler nicht. Und der Potus? Der wird jede Möglichkeit nutzen um sich einzumischen...

  • Horst Sörens

    Wenn man jetzt mal ausblendet, dass dieser Antrag von den Rechten kam, und nur über die Sache an sich nachdenkt, wäre eine Aufhebung und dieses Rechts nicht ganz. Man fragt sich schon, warum jemand , der im Ausland geboren wurde und auch nur dort gelebt hat und dessen Eltern auch nur dort gelebt haben, ein Wahlrecht in einem ihm vollkommen unbekannten Land hat.

  • PeterArt

    Kann man vielleicht einfach mal klar und deutlich sagen, dass es sich um Personen handelt, die zwar die Staatsbürgerschaft haben, aber seit zwei Generationen gar nicht in Spanien leben? Gerade von der Linken wird doch immer gefordert, das Wahlrecht nicht von der Staatsbürgerschaft, sondern vom Lebensmittelpunkt abhängig zu machen. Zumindest wenn es die in Deutschland lebenden Nichtdeutschen betrifft...

  • Francesco

    Bis zur Wiedervereinigung gab es auch in der BRD (mit wenigen Ausnahmen) kein Wahlrecht für Deutsche, die im Ausland lebten.