Urteil gegen „Faust des Ostens“: Hooligans kommen glimpflich davon

2013 wurden Rädelsführer der rechten Hooligantruppe „Faust des Ostens“ angeklagt, ihr Prozess aber verschleppt. Nun fiel ein mildes Urteil.

Ein Angeklagter mit Kapuze und Mundschutz im Gericht zum Prozess gegen die Hooligangruppe "Faust des Ostens"

Nach acht Jahren doch noch vor Gericht: Einer der Angeklagten im Landgericht Dresden Foto: Matthias Rietschel/dpa

BERLIN/DRESDEN taz/epd | Die Taten liegen schon weit zurück. Vor gut zehn Jahren sollen die drei Männer führender Teil der rechtsextremen Dresdener Hooligangruppe „Faust des Ostens“ gewesen sein, sich an Übergriffen oder Diebstählen beteiligt haben. Schon 2013 wurde dazu Anklage erhoben, der Prozess aber über Jahre verschleppt. Am Dienstag fiel nun doch noch ein Urteil: Die Männer, 30 bis 37 Jahre alt, wurden zu Geldstrafen und einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Die „Faust des Ostens“ gründeten Fans von Dynamo Dresden am 20. April 2010, dem Jahrestag des Hitler-Geburtstags. Zeitweilig zählte die Gruppe rund 180 Mitglieder. Sie machten Jagd auf andere Fußballfans, Po­li­zis­t:in­nen und Migranten. So sollen 50 Anhänger im April 2011 auf eine 15-köpfige Gruppe von Türken, Vietnamesen, Libanesen und Iranern nahe zweier Diskotheken in Dresden eingeprügelt haben, samt „Sieg Heil“-Rufen. Drei Opfer wurden verletzt.

Die Gruppe finanzierte sich auch durch Ladendiebstähle, kistenweise soll Champagner geklaut worden sein. Auch der sächsische Verfassungsschutz stufte „Faust des Ostens“ als rechtsextrem ein.

Angeklagt und kein Prozess, aber weitere Straftaten

Einige der Mitglieder erhielten später Stadionverbote. Im Frühjahr 2012 ging auch die Polizei mit Razzien gegen die Gruppe vor. Im Juli 2013 folgte die Anklage gegen fünf Rädelsführer, darunter die drei jetzt Verurteilten. Die Gruppe war danach nicht mehr offen aktiv.

Zu einem Prozess aber kam es über Jahre nicht: Das Landgericht Dresden verwies auf seine Arbeitsbelastung und vorrangige Fälle, bei denen Beschuldigte in U-Haft saßen. Gegen zwei Angeklagte wurde das Verfahren schließlich eingestellt, in einem Fall gegen Zahlung einer Geldauflage.

Das Quintett fiel dennoch bis 2017 mit weiteren Straftaten auf: Landfriedensbrüche, Betrug oder Wohnungseinbruch. Andere frühere Mitglieder der „Faust des Ostens“ beteiligten sich 2016 wiederum an einem Neonazi-Angriff auf eine Straßenzug in Leipzig-Connewitz oder an einem Angriff auf eine Gruppe Iraker am Rande des Dresdner Stadtfests. Ein weiteres Mitglied wurde Teil der rechtsterroristischen Gruppe Freital, die 2015 Anschläge auf Asylunterkünfte und Linke verübte.

Die Angeklagten schoben Alkohol vor

Seit März diesen Jahres wurde nun endlich gegen die restlichen drei Beschuldigten verhandelt: Felix K., Florian M. und Veit K. Das Trio gestand im Prozess die Mitgliedschaft bei der „Faust des Ostens“ und schob vor, stets betrunken mit der Gruppe unterwegs gewesen zu sein. Heute hätten sie sich aus der Szene gelöst und lebten in stabilen Verhältnissen.

Das Gericht verurteilte das Trio am Dienstag wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teils auch schweren Bandendiebstahls oder gefährlicher Körperverletzung für den rassistischen Angriff vom April 2011. Felix K. und Florian M. erhielten Geldstrafen von je 1.500 Euro, bei ihnen kam Jugendstrafrecht zur Anwendung. Veit K. erhielt eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten, von denen fünf bereits als vollstreckt gelten. Die lange Verfahrensdauer wertete das Gericht als strafmindernd.

Michael Nattke vom Kulturbüro Sachsen kritisierte die Behörden: „Die niedrigen Strafen waren nach so vielen Jahren nicht anders zu erwarten. Es ist ein Armutszeugnis für die sächsischen Behörden, dass es mehr als zehn Jahre gedauert hat, um die Mitglieder dieser rechtsextremen, kriminellen Vereinigung zu verurteilen.“ Dies liege wohl auch an einer falschen Prioritätensetzung der Ermittlungsbehörden, die viele Ressourcen in der Verfolgung eines „vermeintlichen Linksextremismus“ steckten, so Nattke. „Andere Neonazis werden durch die jahrelange Prozessverschleppung geradezu motiviert, Straftaten und Gewalt auszuüben.“

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