Umwelthilfe mit Klage gescheitert: Gasbohrungen im Wattenmeer sind legal
Die Deutsche Umwelthilfe ist mit einer Klage gegen Gasbohrungen in der Nordsee gescheitert. Nun hofft sie auf einen Prozess in den Niederlanden.
Die Gasbohrungen des niederländischen Konzerns One-Dyas in der Nordsee können weitergehen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Dienstag eine Klage des Umweltverbands Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das grenzüberschreitende Projekt auf ganzer Linie abgewiesen.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) geklagt, mit dem diagonale Bohrungen von niederländischem Territorium in Gasfelder auf deutschem Hoheitsgebiet genehmigt wurden. Das LBEG hatte die sofortige Vollziehbarkeit des Plans festgelegt, weswegen anhängige Gerichtsverfahren keine aufschiebende Wirkung hatten.
Der Konzern One-Dyas hatte bereits vorher auf niederländischer Seite mit den Bohrungen begonnen und kann aufgrund der LBEG-Entscheidung jederzeit auch auf deutsches Gebiet vorstoßen. Das ist durch das Gerichtsurteil nun bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision gegen die Entscheidung zu.
Die DUH geht auf verschiedenen Ebenen mit einer Vielzahl von Klagen gegen das Gasförderprojekt vor. Die Hauptklage gegen das Gesamtprojekt ist derzeit in zweiter Instanz in den Niederlanden anhängig, eine Verhandlung ist noch nicht terminiert.
Umweltschäden hinter der Grenze nicht berücksichtigt
In Lüneburg wurde nun über eine Klage verhandelt, die den deutschen Teil des Projekts betrifft. Doch in der Klagebegründung hob die DUH darauf ab, dass das Bergbauamt im Planfeststellungsverfahren die Auswirkungen des Gesamtprojekts auf zwei deutsche Naturschutzgebiete sowie den Nationalpark Wattenmeer hätte überprüfen müssen, also auch jene Effekte, die auf niederländischer Seite entstehen.
Die Umweltschäden, die auf deutschem Territorium entstehen, sind nämlich vergleichsweise gering, da weit unter dem Meeresboden gebohrt werden soll. Auf niederländischer Seite hingegen, wo laxere Umweltauflagen gelten, würde erheblicher Lärm durch Bohrungen und Rammschläge für die Verankerung einer Bohrinsel 500 Meter von der Staatsgrenze entstehen. Außerdem würde der Betreiber mit hochgiftigem Quecksilber verunreinigtes Bohrwasser in die Nordsee einleiten. Auch der spätere Betrieb der Bohrinsel würde dauerhaft Emissionen verursachen.
All das, so argumentiert die Deutsche Umwelthilfe, würde sich auch auf die in unmittelbarer Nähe gelegenen, von der EU geschützten Gebiete Borkum Riff und Borkum Tiefgrund auswirken – und auf den Nationalpark niedersächsisches Wattenmeer, der zum UNESCO-Weltnaturerbe gehört.
Kinderstube für Schweinswale
Konkret hat die DUH in ihrer Klage vor allem die akustische Belastung von Schweinswalen während der Bauzeit gemacht. Anhand von dokumentierten Sichtungen von Schweinswal-Kälbern hat sie dargelegt, dass das Gebiet nördlich der Insel Borkum eine Art Kinderstube für die vom Aussterben bedrohten Meeressäuger sei. Auch unmittelbar neben der Stelle, an der die Bohrinsel entstehen soll, habe es demnach einzelne Sichtungen gegeben.
Die Effekte dieser Belastungen für die deutschen Schutzgebiete habe das LBEG bei seiner Planfeststellung nicht hinreichend gewürdigt, argumentierte die DUH. Das hat das Gericht in der mündlichen Urteilsverkündung nun zurückgewiesen. Für die auf niederländischer Seite entstehenden Umweltschäden seien allein niederländische Gerichte zuständig. Die Gefahr von Bodenabsenkungen oder gar Erdbeben unterm deutschen Meeresgrund hielt das Gericht für zu gering, um den Planfeststellungsbeschluss zu kassieren.
Der klagefreudige Umweltverband griff in dem Verfahren außerdem die rechtliche Grundlage dafür an, Umweltauflagen außer Kraft zu setzen: das „überwiegende öffentliche Interesse“, mit dem im Planfeststellungsbeschluss naturschutzrechtliche Ausnahmen für anerkannte Schutzgebiete begründet werden. Dieses Interesse sei in diesem Fall aber nicht gegeben, so die DUH, weil die zu erschließenden Gasfelder selbst in Spitzenzeiten nur weniger als ein Prozent des deutschen Erdgasbedarfs decken könnten. One-Dyas geht von bis zu drei Prozent aus.
Auch in diesem Punkt ist die Umwelthilfe mit ihrer Klage gescheitert: Das Gericht sieht ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ gegeben, auch weil zum Zeitpunkt der Antragstellung durch One-Dyas 2024 noch die sogenannte „Alarmstufe Gas“ in Kraft war. Mit dieser unter dem grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck erlassenen Verordnung sollten Gasreserven mobilisiert werden, um Versorgungsengpässe infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine zu verhindern.
Sie wurde zwar 2025 aufgehoben, aber das spielte nach Auffassung des Gerichts für die Genehmigung der Bohrungen keine Rolle mehr. Laut Gerichtssprecher Harald Kramer wäre das „überwiegende öffentliche Interesse“ wegen der Energiesicherheit aber ohnehin gegeben gewesen – weil der Eingriff in die Natur so gering sei.
Clara Winkler, Deutsche Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe zeigte sich enttäuscht über die Gerichtsentscheidung. Sprecherin Clara Winkler sagte: „Das Gericht hat in der Verhandlung durchaus einige unserer Argumente zugelassen, aber in der Gesamtschau dagegen entschieden.“ Die DUH werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann eventuelle weitere rechtliche Schritte prüfen. Infrage käme allenfalls noch eine Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision.
„Für uns kommt es nun darauf an, die drohenden Umweltschäden verstärkt in das niederländische Verfahren einzubringen“, sagt Winkler. Auch wenn die Umweltgesetze dort niedrigere Standards vorsähen. „Aber dafür sind die Effekte direkt an der Bohrstelle natürlich auch stärker.“
Das Lüneburger OVG-Urteil liegt auf einer Linie mit der Politik der Bundesregierung: Sie hat mit den Niederlanden ein „Unitarisierungsabkommen“ geschlossen, das die Bedingungen der grenzüberschreitenden Gasförderung regelt. Es hebelt die Umweltgesetzgebung zum Teil aus. Das LBEG hatte sich bei seiner Zustimmung zum sofortigen Baubeginn auf dieses Abkommen bezogen. Es ist aber noch nicht rechtskräftig, da es noch von Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden muss. Bislang gab es dort noch keine Mehrheiten dafür.
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