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Trotz Vorgabe des BVerfGWetzlar lässt Nazis nicht rein

Karlsruhe fürchtet um seine Autorität, nachdem Wetzlar 60 Nazis den Zutritt zur Stadthalle verweigerte. Denn die Stadt widersetzte sich einer Anordnung.

Die Gegendemonstration in Wetzlar war gut besucht Foto: dpa

Die Stadt Wetzlar hat am Wochenende eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts missachtet und der NPD eine Halle verweigert. Das Karlsruher Gericht hat nun die hessische Kommunalaufsicht um Prüfung des Vorgangs gebeten – ein bislang einmaliger Vorgang.

Es ist nicht unüblich, dass Stadtverwaltungen und Polizei erst einmal versuchen, Demos und Veranstaltungen der Nazi-Partei zu verhindern. Sie überlassen es dann den Gerichten, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und die Gleichbehandlung von Parteien durchzusetzen. Neu ist aber, dass sogar Gerichtsentscheidungen ignoriert werden.

Konkret geht es um eine NPD-Veranstaltung im hessischen Landtagswahlkampf. Die Stadt und Oberbürgermeister Manfred Wagner (SPD) ließen von Beginn an keinen Zweifel, dass sie der NPD wegen ihrer verfassungswidrigen Ausrichtung die Wetzlarer Stadthalle nicht überlassen wollen. Im Februar entschied jedoch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel, dass die NPD bei der Hallenvergabe wie die anderen Parteien behandelt werden müsse, sie sei schließlich nicht verboten.

Die NPD lud für den 24. März zu einer Veranstaltung in die Wetzlarer Stadthalle ein. Dabei sollten rechte Kader reden und Rechtsrock-Bands wie „Oidoxie“ und „Kategorie C“ spielen. Die Stadt argumentierte nun, das sei gar keine Wahlkampfveranstaltung, sondern ein Konzert. Außerdem habe die Partei weder Sicherheits- und Sanitätsdienst noch Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) erklärte, dass der Hessische Landtag fraktionsübergreifend die Stadt bei ihrem Kampf gegen die geplante NPD-Veranstaltung unterstütze.

Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen lehnte diese Argumentation aber ab. Am Donnerstag vergangener Woche drohte es der Stadt ein Zwangsgeld in Höhe von 7.500 Euro an. Sie solle mit der Partei endlich einen Mietvertrag abschließen. Wie die NPD ihren Wahlkampf gestalte, sei deren Sache. Versicherungsschutz, Sicherheits- und Sanitätsdienst seien nachgewiesen. Auch der VGH bestätigte die Gießener Entscheidung.

Die Stadt wiederholte jedoch stur, die Partei habe die geforderten Mietbedingungen wie Versicherungsschutz und Sanitätsdienst nicht nachgewiesen. Am Freitag verhängte das VG Gießen deshalb das Zwangsgeld von 7.500 Euro und drohte ein zusätzliche Zwangsgeld von 10.000 Euro an. Die Stadt ignorierte auch dies.

Die Halle blieb zu

Am Samstag erließ schließlich das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung: Die Stadt müsse der NPD die Stadthalle überlassen. Die Stadt bringe nur Argumente vor, die von den Verwaltungsgerichten bereits verworfen wurden. Die Stadt erklärte, sie werde die Urteile „selbstverständlich“ anerkennen – wenn die NPD die Erfüllung der Mietbedingungen nachweise. Die Halle blieb zu. 60 Nazis warteten vergebens.

In der Stadt demonstrierten derweil 2.000 Menschen für ein „buntes Wetzlar“. Matthias Körner, Geschäftsführer der DGB-Region, rief: „Das hier ist einmalig. Die Stadt Wetzlar wird mit der Art ihres Widerstands in die Geschichte eingehen.“ Am Abend fand das Rechtsrock-Konzert im nahen Städtchen Leun in einem Privathaus statt.

Am Montag nun schrieben die Verfassungsrichter an das Regierungspräsidium Gießen. Es solle den Vorfall aufklären, notwendige aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen und das Bundesverfassungsgericht unverzüglich davon unterrichten.

Die Stadt Wetzlar wollte auf Anfrage keine Stellungnahme mehr abgeben. Es handele sich um ein „laufendes Verfahren“.

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46 Kommentare

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  • "Neu ist aber, dass sogar Gerichtsentscheidungen ignoriert werden."

     

    "Nimm einem Staat das Recht, was ist er dann anderes als eine Räuberbande." fragte Augustinus vor 1500 Jahren. Hat sich nicht viel verändert...

  • @Rainer B. und JHWH: Darf ich fragen, was die sachliche Begründung Ihrer "Würdigung" des NPD-Urteil des Bundesverfassungserichts ist?

    Oder passt es Ihnen einfach vom Ergebnis her nicht?

    Natürlich würde ich mir auch wünschen, dass die NPD verboten gehört - und zwar am besten sofort. Aber ich würde mir nicht anmassen, als Nichtjurist ein Urteil als "hanebüchen" oder "an Widersprüchlichkeit kaum zu überbieten" zu beurteilen.

    • @Blacky:

      Wenn man jetzt erst Jurist werden müsste, um Sinn und Inhalt des Grundgesetzes und seines historischen Kontextes begreifen und beurteilen zu können, dann wäre es doch das Papier kaum wert, auf dem es geschrieben steht.

       

      Die NPD wurde vom BVerfG nicht verboten, obwohl man ja gar nicht umhin kam, ihr verfassungsfeindliche Bestrebungen nachweisen und bescheinigen zu müssen. Verfassungsfeindlich ja, gefährlich nein? Was denn nun? Tassen ja, aber aus dem Schrank gefallen?

      Wo immer die NPD ihre Aktionen gegen Geist und Buchstaben des Grundgesetzes ausrichtet, wird sie sich jetzt breitbeinig aufstellen nach dem Motto: Was wollt ihr denn? Wir sind als Partei nicht verboten, also dürfen wir das als Partei auch.

      Das Bundesverfassungsgericht wird dieser Argumentation doch jetzt auch gar nicht mehr widersprechen können, ohne die Idiotie seiner eigenen Entscheidung einräumen zu müssen - und darauf, BLACKY, können sie doch warten, bis sie schwarz geworden sind.

  • Kann man da nicht einen Kompromiss finden?

     

    Zwangsgeld verhängen, bezahlen und für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Wohnungsnot für Arme hierzulande ausgeben. NPD bekommt dann höchstens eine Entschädigung, wenn sie in der letzten Instanz (nach Jahren) nachweisen kann, dass eine Diskriminierung wirklich stattfand.

  • Die Nazis schaffen also tatsächlich, dass sich der Rechtstaat abschafft und die Untertanen dem Gang in die staatliche Willkür auch noch Applaudieren. Das hätten AfD und NPD an der Regierung nie durchsetzen können.

    Übrigens, die NPD wurde deshalb nicht verboten, weil sie ganz erheblich vom Verfassungsschutz gesteuert und finanziert wurde. Man kann dem BVerfG daher nicht vorwerfen, dass sie die NPD fahrlässig oder willkürlich nicht verboten hätten. Man kann ihm allenfalls vorwerfen, dass sie die hinter der NPD stehenden "Verfassungsschutzämter" nicht verboten haben - das hätte eigentlich die Konsequenz des staatlich gesteuerten Rechtsextremismus sein müssen.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Velofisch:

      Nachdenkenswerte Aussagen mit Tiefe und Weitblick! Chapeau!

  • Unglaublicher Vorgang. Allen, die Bravo Wetzlar rufen, sollte klar sein, dass das nächste Mal einstweilige Verfügungen zum Demonstrationsrecht von Linken oder Kurden ignoriert werden.

  • Jeder Gastronom entscheidet selbst, an wen er seine Räumlichkeiten vergibt, zur Verfügung stellt, vermietet. Warum darf Wetzlar nicht ebenfalls über die Nutzung seiner Stadthalle entscheiden? Natürlich weiß ich, dass das Beispiel hinkt (Verfassungsrechtlich), gleichwohl ziehe ich gesunden Menschenverstand, wie in Wetzlar gezeigt, vor.

    „Am Abend fand das Rechtsrock-Konzert im nahen Städtchen Leun in einem Privathaus statt.“

    „In der Stadt demonstrierten derweil 2.000 Menschen für ein „buntes Wetzlar“. Respekt Wetzlar!

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @D-h. Beckmann:

      Auch ich erfreue mich als Bewohner Mittelhessens an einem "bunten Wetzlar". Allerdings an einem, das Gesetze und Gerichtsurteile einhält. Ganz besonders dann, wenn man inhaltlich nicht mit ihnen konform geht. Einen übergeordneten Notstand vermag ich in der Causa NPD nicht zu erkennen.

      • @76530 (Profil gelöscht):

        Sehe ich als Hesse etwas südlicher genau so.

         

        Das war ein Eigentor ohne Gegenspieler in der Nähe. Denn nun haben die Nazis das perfekte Beispiel, seht, die "Anderen" halten sich ja auch nicht ans Gesetz.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Wenn mit dem 'vermeintlich harmlos kleinen' die NPD gemeint ist, stimme ich Ihnen bis auf das 'vermeintlich' zu.

     

    Die phantasierte Größe der NPD wird erst durch die große Aufmerksamkeit hergestellt, für die es keine sachliche Grundlage gibt.

     

    OB Schuster hat - worauf bereits andere Kommentatoren hingewiesen haben - jenen Demokraten einen Bärendienst erwiesen, für die politische Gegner Gegner sind - und keine Feinde.

  • Das Bundesverfassungsgericht hatte es doch in der Hand, die NPD zu verbieten. Die verzweifelte Initiative der Länder hat es mit einer pseudoliberalen, an Widersprüchlichkeit kaum zu überbietenden, hanebüchenen Begründung abgebügelt. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht in der Konsequenz jedesmal zum Anwalt der NPD machen. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes dürften sich doch spätestens jetzt entsetzt im Grabe drehen. Der Schwanz, der vermeintlich harmlos kleine, wedelt mal wieder heftig mit dem Hund. Verkehrte Welt.

    • @Rainer B.:

      Ihre Kritik am BVG-Urteil zum NPD-Verbot teile ich. (Hoffentlich haben sich damit Voßkuhles politische Ambitionen ein für alle Mal erledigt.)

       

      Aber obwohl auch die kausale Verknüpfung dieses Falles mit dem Urteil stimmt, bin ich mir nicht sicher ob "Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht in der Konsequenz jedesmal zum Anwalt [!] der NPD machen" eine geglückte Formulierung ist.

      • @jhwh:

        s.o. meine Antwort auf BLACKY

  • Viel bedenklicher finde ich im übrigen die Aussage eines Gerichts, die NPD müsse wie jede andere Partei behandelt werden, denn die NPD ist ja laut Verfassungsgerichtsurteil sehr wohl verfassungsfeindlich, und nur mangels Einfluss nicht verbotswürdig.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html

     

    Und wenn man so argumentiert, sollte man vor Gericht auch Erfolg haben können.

    Das Verfassungsgericht hat ja selber moniert, dass die Stadt nicht gut genug argumentiert.

  • Bei allem Respekt vor der Courage des Bürgermeisters, ist dies ein Beleg dafür, das alleine mit rechtlichen Mitteln Neonazis nicht beizukommen ist. Deshalb spielen Besetzungsaktionen, Demonstrationen oder Blockaden eine wichtige Rolle. Man bedenke, die Herren von der NPD (bis AfD) würden sich, kämen sie an die Macht, einen Dreck um Verfassung oder Grundrechte scheren. Wer's immer noch nicht begreift - mal Nachschlagen unter 33-45.....

    • @Philippe Ressing:

      Richtig.

      Die Ausgrenzer werden ausgegrenzt, was sonst?

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @amigo:

        Schön, dass alles so einfach ist.

         

        Zur Erinnerung: hier geht es um einen OB, der sich über mehrere Gerichtsbeschlüsse hinweg gesetzt hat. Seine Motive dafür sind absolut unerheblich. Sie können ihm ja einen Gedächtnispreis überreichen.

        • @76530 (Profil gelöscht):

          Ich würde sagen: couragiert der Dude!

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Ich staune über die (höchst seltene) Einhelligkeit in der Konnotation der Kommentare - die ich ohne Einschränkung teile. Mal wieder ist mit Wetzlars OB Schuster jemand dem Irrglauben aufgesessen, dass die 'richtige' Gesinnung von der Verantwortung für das eigene Handeln befreit. Tut sie aber nicht.

     

    Gerade ein politischer Amtsträger hat sich des Vorbildcharakters im Rampenlicht der Öffentlichkeit bewußt sein und sein Handeln danach auszurichten.

     

    Schuster hat sich mit dem Ignorieren der Gerichtsurteile in etwas verrannt, aus dem es nur schwerlich ein Entrinnen geben dürfte. So etwas nennt man einen Rohrkrepierer.

     

    Ich wünsche ihm die Fähigkeit zur Selbstkritik und Berater mit Weitblick. Claqueure werden ihm nicht aus der Patsche helfen, in die er sich selbst manövriert hat.

  • Herr DGB-Körner könnte sogar Recht haben mit seinem Kommentar. Wenn die Missachtung von Beamten zu höchstrichterlichen Entscheidungen Schule macht, ist Wetzlar in der Tat ein Fall fürs Geschichtsbuch.

     

    Was das für unser Rechtssystem bedeutet, kann sich jeder ausmalen.

  • Falsche Sprache taz:

    "Rechte Kader"

    rechts sind CDU Kauder und Klöckner.

    Nazis sind NPD und Kategorie C.

  • Wetzlar Spitze!

  • Also, jetzt mal Luft anhalten.

     

    Glücklicherweise bin ich kein Beamter und auch nichts gleichwertiges im öffentlichen Dienst. Deshalb darf ich auch mal sagen, dass unser GG ja einige tolle Sachen in den ersten 20 Artikeln hat, aber eigentlich hätte es schon nach dem Willen derjenigen, die es mal entworfen haben, spätestens 1990 eingestampft werden müssen. Das GG ist verabschiedet worden von Menschen, die Demokratie jahrelang nicht erleben durften und die eigentlich erstmal mindestens 12 Jahre auch unter alliierter Aufsicht hätten stehen müssen.

     

    Ich sehe von niemanden ein Menschenrecht verletzt, wenn jemand eine Halle nicht dort mieten kann, wo er sie gerade mieten will. Und ich sehe auch keine Gefahr darin, wenn sich eine Gemeinde erlaubt, zu sagen : Nicht bei uns. Ganz im Gegenteil: So etwas von oben anzuordnen ist imo eher gegen ein Recht auf Selbstbestimmung, das auch Wetzlar haben sollte.

     

    Wenn unsere Verfassung den Gemeinden bzw. deren Bewohnern nicht mal dieses Recht zugesteht, ist das eine Scheiß-Verfassung in diesem Punkte.

    • @Age Krüger:

      & mal Luft wieder - aablasse un nomal

      Weideradme. Dange. Dess paschd scho.

      Sie derfe sich'etzt wie'er aaziehe!;)

      &

      Age Age - Vade retro Köger!;)

      Welch illustre Gesellschaft hams sich denn da ausg'sucht?

      &

      Die hier a Brennglas zu bestaunende

      "Quadratur des Kreises" der Demokratie - mit dem Schwert wie den gordischen Knoten durch- oder dem Holzhammer platthauen. Geht's noch?

       

      &

      Vllt dazu ist der Herr OB von Gi-Wetz - wie die Superstadt Lahn ( L ) - des Herr Walter Wallmann - einst bespottet wurde - ein Wolfgang Abendroth Schüler(Uni Mbg/L;). Wer weiß? Da waren trotz seiner Klasse - auch ein paar derbe preußische Holzköpfe drunne!

      Er hat nicht unflott eine Eskamotage der Brownies versucht.

      Bekanntlich firmieren die aber nur um.

      Ploppt der Korken abderwo wieder auf.

      &

      Die Mütter & Väter des GG?!

      Hatten aus der Generation meiner Eltern mit zwei Weltkriegen - Mindestens aber Weimar & WK II am Stau. & vllt ( die kluge Mutter des)

      Erich Kästner im Sinn " Ich finde, man sollte wirklich langsam dazu übergehen, statt der Knoten die Leute durchzuhauen, die solche Ratschläge geben."

      //http://www.stachel.de/02.02/2knoten.html

      Nu. Deren kluge Lösungen - der Mütter & Väter im GG - liegt den Entscheidungen Karlsruhes zugrunde.

      "Keine Menschenrechte verletzt"?

      Das Verbot - eine bewußt hoch gewählte Hürde - der NPD - ist - & zwar zum großen Teil hausgemacht - kläglich gescheitert. Folge wie jede Partei.

      & Däh ~>

      Pflicht zur politischen Neutralität https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-010.html

      "Ein „Recht auf Gegenschlag“ dergestalt, dass staatliche Organe auf unsachliche oder diffamierende Angriffe in gleicher Weise reagieren dürfen, besteht jedoch nicht.…"

      Daß solches für sowas unterschwelliges wie die Vergabe eines öffentlichen Saals - erst recht! - gilt. Liegt auf der Hand.

       

      (ps & Genschern a Yugoslawisches Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden? Mach Bosse!

      Gensefleisch "Die Anstalt" mal!;)

      • @Lowandorder:

        Gehen wir mal von hinten vor:

         

        Also, Wetzlar hat sich ja nun nicht unabhängig erklärt und dabei noch sämtliche bundesdeutsche Armee für sich behalten, sondern nur eine Stadthalle nicht vermietet. Ich habe auch gar nix gegen einseitige Unabhängigkeitserklärungen, ob nun Kosovo oder Katalanien, muss nur nicht mit der Kettensäge durchgezogen werden. Insofern war und bleibt Genschers Zustimmung zu einer völlig undiplomatischen Abspaltung auch ein diplomatisches Schwerverbrechen, dass in diesem Fall auch noch Krieg und Tote verursacht hat. Und am schlimmsten, einen Krieg, an dem sich rotgrüne auch noch unbedingt beteiligen wollten.

        Das dazu.

         

        Und es ist mir schon klar, dass ich bei einer "Rekommunalisierung der Grundrechte" ein Faß aufmachen könnte, das, was Minderheitenrechte betrifft, keinen Boden mehr kennt. Will ich auch gar nicht. Wenn die NPD sich irgendwo treffen will, um Landser oder Wolf Biermann zu hören, dann soll sie das machen. Bundespolitisch könnte man Neuwerk vorschlagen, wenn da die Tiere nicht gestört werden oder irgendeine andere Sandbank. Zu kritisieren ist hier imo, dass Wetzlar denen nicht irgendein schönes Zelt wiet draußen im Industriegebiet oder so (Ich kenne Wetzlar nicht!) oder landesweit sich das hessische Innenministeium um einen Ort bemüht, der ausreichend am Arsch der Welt liegt, dass die dort niemanden stören können.

        Dass jede noch so faschistoide Minderheit das Recht haben soll, sich überall, wo öffentlicher Raum ist, sich hinstellen kann, halte ich wirklich für kein Grundrecht.

        • @Age Krüger:

          So und jetzt zu Kästners Mudder und anderen Vätern des GG:

          Normalerweise hätten wir ein neues GG machen müssen bei einer Wiedervereinigung. Ist aber ausgetrickst worden. Ob das besser gewesen wäre wie das jetzige weiß ich nicht mal. Vielleicht war es auch tatsächlich ganz gut, dass da noch viele dabei waren, die alles noch frisch im Gedächtnis haben.

          Denn je länger ich lebe und länger Krieg und Nazizeit vorbei sind, merke ich an den später geborenen die Wahrheit von Erich Frieds Spruchs:

          "Ich bin der Sieg

          mein Vater war der Krieg

          der Friede ist mein lieber Sohn

          der gleicht meinem Vater schon"

           

          Btw:

          Letzendlich bin ich kein Jurist, sondern eben Erzieher.

          Und insofern finde ich es schon beruhigend, wenn hier Leute zwar die Wetzlaer Entscheidung kritisieren, aber SItzblockaden durchaus akzeptieren. Wenn man den Faschos zu weit entgegenkommt, dann fangen die nämlich an, schon Demos gegen ihre Demos als demokratiefeindlich zu beschimpfen.

          Man lese mal die aus pi (oder wo sich Höcke/Poggenburg-Freunde heute treffen) überschwappende Leserkommentare zu diesen Artikeln:

           

          //http://www.taz.de/Demo-gegen-AfD-Aufmarsch-in-Kandel/!5493692/

          //http://www.taz.de/Kommentar-Gegendemos-in-Kandel/!5491182/

           

          Insofern, keinen Fußbreit den Faschos, auch wenn es manchmal etwas über die Gesetzesstrenge schlägt.

          • @Age Krüger:

            Nu ist die politische Willensbildung aber nicht Sache vom GG. Es ist schlicht der demokratische Rahmen Was Sie bemängeln, fällt bspw ins Resort einer BR als regierende Partei oder Koalition, die laut Art 21 zu politischen Willensbildung beitragen muss, ferner Ursachen für ein extremist. Abgleiten abstellen muss. Da hapert´s gewaltig.

            • @lions:

              Chapeau & Danke

               

              Proseminar en point verdichtet!;)(

               

              (war selber zu faul!;) - komm ja zu nix.

  • Die Sache sollte anhand der Akten leicht zu klären sein: entweder diese Nachweise liegen vor oder eben nicht.

     

    Vermutlich waren die Nachweise im Detail unzureichend und die Gerichte haben in gewisser Schlampigkeit nur ein "Gerechtigkeitsproblem" lösen wollen ohne Ihre Amtsermittlung sachgerecht zu vervollständigen.

    Kommt leider häufiger vor - Richter sind eben auch nur Menschen mit Emotionalität und oft ohne echte Ahnung von genauen Verwaltungsverfahren

  • Ich freue mich immer, wenn Nazis nicht weiterkommen. Ich hätte auch nichts gegen zivilen Ungehorsam durch Sitzblockaden oder ähnliches einzuwenden gehabt. Da muss die Polizei dann Grundrechte abwägen, und manchmal ist es rechtsstaatlich ja auch besser, die Leute sitzen zu lassen. Das nehme ich Bürgern nicht übel.

     

    Was aber gar nicht geht, ist, wenn eine Behörde Urteilen nicht Folge leistet. Der Zweck heiligt eben nicht immer die Mittel, schon gar nicht, wenn durch die Mittel der Rechtsstaat ausgehöhlt wird.

     

    Der Rechtsstaat ist möglicherweise unsere letzte Barrikade gegen die Diktatur, wenn irgendwann vielleicht wieder Nazis in die Regierung kommen. Diese Barrikade zu zerstören um eines kleinen Triumphes Willen ist unglaublich kurzsichtig.

     

    Anklage wegen Rechtsbeugung und dann die Stadt dazu verpflichten, das Zwangsgeld vom Bürgermeister einzufordern.

  • Das einzige was der Manfred Wagner damit demostriert hat ist, dass der größte Verfassungsfeind in Wetzlar an dem Wochenende nicht in der NPD sondern in der SPD zu suchen war!

    Und er hatte sogar die Potenzität die verfassungsmäßige Ordnung für den Tag in Wetzlar außer Kraft zu setzen.

    Oh wie interessant wäre es geworden wenn die Nazis die Halle einfach aufgebrochen und besetzt hätten, endlich hätte es einmal ein Fall legitimen Widerstands geben können, denn die Gerichte mögen zwar noch funktioniert haben, ihre Effektivität war aber nicht mehr gegeben.

    Das wird wohl ein ÖRecht Klausurfall im kommenden Sommersemester werden...

     

    Ich hoffe der Mann wird wegen Rechtsbeugung angeklagt, er ist schließlich ein anderer Amtsträger und ein stärkeres Handlungsgebot an einen solchen als die Anordnungen dreier Gerichte zu missachten, darunter die des BVerfG und somit seine Kompetenz aus §31 i.V.m. §35 BVerfGG zu ignorieren ist wohl ein Paradebeispiel für eine ignorierte gebotene Rechtshandlung.

     

    Zum Vergleich, 6. hier: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/16/4-274-16.php

     

    "Als eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB kommen nur elementare Rechtsverstöße in Betracht. § 339 StGB erfasst nur Rechtsbrüche, bei denen sich der Richter oder Amtsträger bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an eigenen Maßstäben ausrichtet."

  • Da wurde aus dem Aufstehen gegen Neonazis ein selbstgerechter Verfassungsbruch.

    Ein Bärendienst für die Demokratie.

  • Wer zehn Jahre in Mittelhessen gelebt hat - darf sich vllt mal rausnehmen zu zitieren.!;)

     

    "Wetzlar hat den Rechtsextremen der NPD Paroli geboten. Mit einer Gegendemonstration und mit einem Winkelzug beim Vermieten der Stadthalle. Sehr gut!

     

    Nun hat aber das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Kommunalaufsicht solle den Vorgang um die Stadthalle klären. Das gilt es in einem Rechtsstaat zu beachten und zu akzeptieren.

     

    Nicht so Landrat Wolfgang Schuster (SPD). Er verunglimpft das Bundesverfassungsgericht. Der gelernte Eisenbahner Schuster zweifelt auf Facebook öffentlich die Qualifikation der höchsten deutschen Richter an und fordert, dass mehr in die Ausbildung der Richter investiert werden solle, schreibt zudem vom „Problembär in Robe“. Schuster vergreift sich im Ton und schießt völlig über das Ziel hinaus.

     

    Politische Attacken gegen das oberste Gericht kennt man derzeit vom US-Präsidenten. Ein schlechtes Vorbild.

     

    Die Verfassungsrichter in Karlsruhe urteilen nicht aufgrund von Moralvorstellungen, sondern auf der Basis des Grundgesetzes. Wer andere Urteile will, darf nicht die Richter beschimpfen, sondern muss die Gesetze ändern. Aber wollen wir wirklich ein anderes Grundgesetz?

     

    Wer Richterschelte betreibt, sollte also gute Argumente haben, umso mehr wenn es gegen das Bundesverfassungsgericht geht. Er sollte darlegen können, wo und warum er das Grundgesetz anders auslegt als die Verfassungsrichter. Schusters Argumente gegen das Urteil: null. Schusters Auslegung des Grundgesetzes: null.

     

    Er betreibt genau das, was er zu Recht an den Rechtsextremen kritisiert und entpuppt sich in diesem Fall als Populist. Er pfeift auf den Rechtsstaat, wenn es den eigenen politischen Interessen dient.....

     

    Soweit mal die Stimme der Vernunft

    C.gmx.net/@325186777021159651/XpSD1vsBTpqhURnO3oMoNA/ROOT/531517643635556354

     

    von Jörgen Linker

     

    ff - ja schonn.

     

    Denn - die Ahle Worscht - Is noch alls net gesse.

    • @Lowandorder:

      ff das dicke Ende - https://www.mittelhessen.de/

       

      "....Auf seiner Facebook-Seite erzielt der Landrat die entsprechenden Reaktionen. Der Stammtisch johlt. In Kommentaren auf Schusters Facebook-Seite werden die obersten Richter als „Sesselpupser“ diffamiert.

       

      Wer aus politischem Interesse die Autorität des Bundesverfassungsgerichts angreift, vergreift sich an der Demokratie."

       

      -

      Ok. But btw mal aus dem Nähkästchen.

       

      Soo - selten - Wenn natürlich auch nicht so Selten=Außergwöhnlich wie hier auf Primadonnen-Ebene!;)

      Ist solches - mal burschikos formuliert - " trotz eindeutiger Entscheidung unterm Löfel weg" & anderes! Ist das gar nicht!

       

      Nö. Die Exekutive ist schon gern mal versucht - über die Zäune zu fressen Rechtstreue hin oder her.

      Nur. Da kriegt die Öffentlichkeit - aber nur selten die Nase dran.

       

      Strafrichter kennen dazu den steinigen Acker - Haftbefehle außer Vollzug ~ > Sofortige erneute Verhaftung.

      &

      Verwaltungsgerichtlicher Bereich. - Nu. Besonders Ausl& AsylRecht.

      Rheinländische Lösung ~> Zu meiner Verblüffung erklärte mir der Leiter einer Ausländerbehörde - Entscheidunngswidrig - werde er der Haftaufhebung nicht Folge leisten.

      Gab mich zwar schwer folgenandrohend. Hatte aber schlicht keine Ahnung - wie bewerkstelligen.

      Ein Aachener Kollege - alter Fahrensmann - half diesem Mangel ab.

      Zum "Äußersten" - kam es jedoch nicht. Die parallel per tel. eingestielte - "kölsche Lösung" -;) Führte zur Rechtstreue.

      &

      Raffinierter - geht immer.

      Nach zehn Jahren Westfälisch Sibirien - auch gut AuslR -

      Ob solches gestählt. "Sagen Sie - Sie schreiben neuerdings in die Asylurteile "´s den Ausländerbehörden aufenthaltsrechtlich hinter die Ohren"!;)"

      "Ja - klar "unterm Löffel weg" - Da haben wir von euch 1.Instanzlichen gelernt!"

      &

      KA - kann das auch. Ja - da können PräsiKollegen schon mal a Tagung Schaum vorm Mund haben. Gellewelle!

      "Wieso schreibt das Gericht dies zur 6-Monatsfrist auch für Italien mit rein?"

      "Weil wir das können!" Ja . so geht das.

       

      Danke. Noch Fragen?

      • @Lowandorder:

        Da wird´s mir Angst um Bange, wenn in Karlsruhe mal die Republik gerettet werden müsste -Reicht da auch Kölsch aus oder wird da gleich mit Art 20 blank gezogen?

        • @lions:

          Zwischenfrage - Geschätzte - worauf bezieht sich Ihrs?

           

          "....KA kann das auch...?"

           

          oder schon ab "Nähkästchen....!"

    • @Lowandorder:

      Welch Wunder, Herr OutOfOrder ! Ihr heutiger Kommentar ist tatsächlich lesbar und verständlich. Gratulation ! Haben Sie denn Ihr Kräutlein gestern noch aufgeraucht ? ;-)

      • 8G
        88181 (Profil gelöscht)
        @Nikolai Nikitin:

        Ich vermisse die Zeiten, in denen ich mit Konold Klaus eine Exegese der Texte von LAWANDORDER betrieben habe.

        • @88181 (Profil gelöscht):

          ;) Ja - ihr habt mir da im Doppelnelson

          Aber sowas von die Lichter aufgesteckt!

          Da träum ich heut noch von!

          Was ich da alles gesagt habe sollte!

          &

          Prosa - könnt ich plötzlich auch - so im Grunde wie Hägar jedenfalls.

           

          Dank dafür & alles.

          &

          Jetzt kümmer ich mal weiter vor mich hin & für bass - öh guitar was später!;)

          TATATATAM - Gell!

      • @Nikolai Nikitin:

        Nö. Mach ich doch nicht. Wissese doch.

        &

        Konnt ich doch nicht. Sie hams doch -

        G'nomme. Sich raa g'fiffe!;) Gellewelle.

         

        Ha noi. Son'scht hätts do merke müsse

        Dess "Ihr heutiger Kommentar ist tatsächlich lesbar und verständlich!…

        von Jörgen Linker is! Gellewelle.

        Auch wieder wahr.

        &

        Die resch'tliche paa Krümle - no vo mei

        G'knastle - ham'sja Sie - weg'luscht wie grad nix! Newahr!;))

      • @Nikolai Nikitin:

        Wartens ab - bin ja noch nicht durch!

        Aber - immer - wo´s hingehört - kerr!

         

        Rest anbei. Wollnichwoll.

  • Besonders übel ist es immer wenn mit besten Absichten falsch gehandelt wird und man sich so selbst diskreditiert.

    • @relation:

      Na, wer definitert denn was falsch und richtig ist: irgendein Gesetz, oder doch lieber gesunder Menschenverstand? Ich weiß meine Antwort....