Todesstrafe in Industriestaaten: Wieder Exekutionen in Japan
Drei verurteilte Mörder sind hingerichtet worden. Doch es regt sich Widerstand gegen Japans besonders grausame Umsetzung der Todesstrafe.
Seit Dezember 2012 starben in Japan 42 Menschen am Galgen. 107 Verurteilte sitzen in den Todeszellen. Japan und die USA sind die einzigen Industriestaaten, die die Todesstrafe vollstrecken.
Zu den jetzt Hingerichteten gehörte ein 65-Jähriger, der 2004 seine Tante, zwei Cousins und vier weitere Menschen umgebracht und danach im Haus der Opfer einen Brand gelegt hatte. Die beiden anderen waren ein 54-Jähriger und ein 44-Jähriger, die 2003 zwei Angestellte einer Spielhalle getötet hatten.
Zuletzt war Ende Dezember 2019 ein 40-jähriger Chinese am Strang gestorben, weil er 2003 einen Geschäftsmann, dessen Frau sowie dessen acht und elf Jahre alten Kinder ermordet hatte.
Todeskandidaten müssen jahrelang in Einzelhaft verbringen
Seit Jahrzehnten kritisieren Menschenrechtler Japan für die besonders grausame Umsetzung der Todesstrafe. Die Verurteilten werden de facto in jahrelanger Isolationshaft gehalten. Sie dürfen nicht mit anderen Insassen sprechen, nicht fernsehen und keinen Hobbys nachgehen.
Allein auf knapp sieben Quadratmeter eingesperrt, das Deckenlicht niemals ausgeschaltet, viele Zellen ganz ohne Tageslicht, ertragen viele Gefangene ihre Isolation nur mit Schlaftabletten. Den Zeitpunkt ihrer Hinrichtung erfahren sie erst am Morgen der Vollstreckung. So leben sie jahrelang unter dem Damoklesschwert, dass jeder Tag ihr letzter sein könnte. Ihre Anwälte kritisieren diesen Umgang als „unmenschlich“.
Die Regierung rechtfertigt sich mit Umfragen, der Großteil der Bevölkerung unterstütze die Todesstrafe. Die Umfragen sind jedoch staatlich beauftragt.
Exekutiert wird stets in den Parlamentsferien
Zugleich geschehen die Hinrichtungen stets in den Parlamentsferien und oft am Jahresende, damit sie nicht debattiert werden können. Zudem findet der Vollzug unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
„Der Staat schämt sich dafür, dass er Morde verbietet, aber selbst Menschen tötet“, meint die Journalistin Kimiko Otsuka, die zahlreiche Wärter in den Todestrakten befragt hat.
In diesem Jahr zeigten die ausländische Dauerkritik und der Widerstand vieler Anwälte jedoch erstmals eine sichtbare Wirkung: Das Justizministerium teilt Anwälten und Familien der Verurteilten auf ihren Wunsch Datum und Ort der Hinrichtung neuerdings vorab mit. Bislang erhielten sie nach der Exekution nur die plötzliche Nachricht, dass sie den Leichnam vom Gefängnis abholen sollen.
Außerdem haben es zwei Todestrakt-Insassen geschafft, die hohen Barrieren nach draußen zu überwinden. Anfang November verklagten sie den Staat vor einem Gericht in Osaka, dass die kurzfristige Mitteilung über die Vollstreckung ihnen keine Zeit für einen Einspruch lasse.
Mit diesem Argument forderten sie eine Änderung der Praxis und eine Entschädigung von umgerechnet 172.000 Euro für den erlittenen psychischen Stress.
„Gängige Praxis ohne gesetzliche Basis“
„Japan hinkt der internationalen Gemeinschaft hier weit hinterher“, sagte ihr Anwalt Yutaka Ueda. Die derzeitige Praxis geschehe ohne gesetzliche Basis und verstoße gegen das Strafrecht.
„Die Regierung argumentiert damit, dass man das Leiden der Verurteilten auf diese Weise verringern will, aber das ist doch keine Erklärung“, meinte Ueda.
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