Tod nach Festnahme in Erfurt: Kein Bild, kein Name
Ein Mann versucht, einen Rucksack zu klauen und wird festgenommen. 25 Stunden später ist der Algerier tot. Was ist passiert?
Was ist passiert? Am Dienstag, dem dritten Tag nach dem Tod des Mannes, verschickt die Staatsanwaltschaft Erfurt eine Pressemitteilung. „Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Erfurt ermitteln wegen eines unnatürlichen Todesfalles“, heißt es darin. Und an späterer Stelle: „Zur Klärung der Todesursache wurden histologische und chemisch-toxikologische Untersuchungen beauftragt. Diese werden einige Zeit in Anspruch nehmen.“
Die Staatsanwaltschaft schildert den Verlauf wie folgt: Beamte der Bundespolizei hätten gegen 17.30 Uhr vor einem Imbiss einen Diebstahl beobachtet, einen Mann vorläufig festgenommen und auf ihre Dienststelle gebracht. Dort hätten sie festgestellt, dass der Mann unerlaubt nach Deutschland eingereist war. Und sie finden eine größere Menge Medikamente: Mittel, die Abhängige nehmen, wenn sie einen Entzug machen wollen – sogenannte Drogenersatzmedikamente. Deshalb sei ein Notarzt hinzugekommen, der bestätigt habe, dass der Mann gewahrsamstauglich sei.
Die Beamten hätten den Festgenommenen befragt, dieser sei dabei immer wieder eingeschlafen. Später ordnet die Staatsanwaltschaft an, den Mann gehen zu lassen. Die Beamten hätten entschieden, ihn nicht zu wecken. Auch sei er mehrfach kontrolliert worden. Mitten in der Nacht stellen die Polizisten schließlich fest, dass die Vitalfunktionen ausgesetzt haben. Sie reanimieren ihn, er kommt ins Krankenhaus. Dort verstirbt er gegen 18.30 Uhr, am Samstag.
Ein Mann stirbt in Obhut der Polizei, und alles, was von ihm bleibt, sind ein paar Eckdaten. Algerier. 32 Jahre alt. Kein Name. Kein Bild. Die Person hinter den Daten ist verschwunden.
Kein Anfangsverdacht gegen Polizeibeamte
Sabine Berninger, Sprecherin für Flüchtlingspolitik und Mitglied im Justizausschuss des Thüringer Landtags, hat Fragen, die sie mit in den Justizausschuss nehmen will. „Der Mann hätte nach der Anordnung der Staatsanwaltschaft unmittelbar freigelassen werden müssen“, sagt sie. Berninger will wissen: Wurde der Mann über seine Rechte aufgeklärt? In welcher Sprache eigentlich? War ein Dolmetscher dabei? Und durfte er seine Medikamente nehmen? Sabine Berninger ist Mitglied einer Enquetekommission des Thüringer Landtages, die sich mit institutionellem Rassismus beschäftigt. Sie interessiert, ob mit dem 32-jährigen Algerier richtig umgegangen wurde.
Aus Bundespolizeikreisen ist zu hören, der Fall nehme alle mit. Manche Beamte seien in Betreuung. Laut Staatsanwaltschaft wurden die Beamten, die in der Nacht im Dienst waren, bereits vernommen. Ihr vorläufiges Fazit: Es gebe „keinen Anfangsverdacht für ein strafrechtlich relevantes Handeln einzelner Beteiligter“.
Mittwoch, der vierte Tag nach dem Tod des 32-Jährigen. Zurück zu dem Imbiss am Rande des Erfurter Bahnhofs, zurück an den Ort, wo der Verstorbene das letzte Mal eine Person war. Es ist heiß, der Andrang auf Bratwurst zur Mittagszeit trotzdem groß. Auch eine Imbissverkäuferin, die den Vorfall am vergangenen Freitag beobachtet hatte, ist da.
Er habe irgendwie komisch gewirkt, sagt sie. War er öfter hier? Nein. Als er versucht habe zu klauen, habe ihn der Rucksackbesitzer sogleich erwischt und ihm „einen Arschtritt verpasst“. Dann seien die Polizisten dazugekommen. Was danach geschah, erzählt sie nicht, sie muss weiter.
Schwierige Suche nach Antworten
Bei laufenden Ermittlungen ist es schwierig, Informationen zu bekommen. Jetzt aber ermittelt die Kriminalpolizei gegen Bundespolizeibeamte. Sie müssen nach Einsätzen Berichte anfertigen. Aus Bundespolizeikreisen ist zu erfahren, was darin steht: Der 32-jährige Algerier habe Medikamente bei sich gehabt, knapp unter zehn verschiedene seien es gewesen. In dem Einsatzbericht von dem Abend ließen sich keinerlei Anhaltspunkte dafür finden, dass diese nicht zum Eigengebrauch gedacht waren. Aber auch keine Hinweise darauf, dass der Mann unter Drogeneinfluss stand. Das habe der hinzugezogene Notarzt bestätigt.
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Der Mann wirkte übermüdet, heißt es jetzt aus Polizeikreisen. Weil der 32-jährige Algerier während der Befragung immer wieder eingeschlafen sei, hätten die Bundespolizisten ein beschleunigtes Verfahren bei der Staatsanwaltschaft beantragt. Doch die lehnte ab, ordnete die Freilassung an, mitten in der Nacht. Doch die Beamten hätten entschieden, ihn schlafen zu lassen. Zeitweise habe jemand vor seiner Zelle gesessen, um ihn zu beobachten. Manchmal hätten sie ihn kontrolliert, häufiger als vorgeschrieben. Sie vermerken, dass er schnarcht. Um 3.35 Uhr hätten die Beamten schließlich festgestellt, dass der Mann nicht mehr atmet. Sie beginnen, ihn zu reanimieren, rufen den Notarzt. Die Staatsanwaltschaft teilt hingegen in ihrer Pressemitteilung mit, das sei bereits um 3.15 Uhr geschehen.
Christian Meinhold, ein Sprecher der Bundespolizei, sagt: „Bei uns arbeiten doch auch Menschen, die sagen, das wäre doch unmenschlich, ihn jetzt vor die Tür zu setzen.“ Und: „Angenommen, wir hätten ihn geweckt, mitten in der Nacht. Gesagt, raus, Hauptsache raus mit dir aus unserer Verantwortung, und dann wäre er gestorben – was wäre dann los gewesen?“
Meinholds Sätze vermitteln, dass jedes Verhalten falsch gewesen wäre. Es gibt institutionellen Rassismus innerhalb der Polizei. Nun ist in diesem Fall tatsächlich etwas Fatales passiert. Ein Mensch ist tot.
Wer sucht nach dem Menschen hinter dem Fall?
Es gibt Widersprüche in diesem Fall, die sich derzeit nicht auflösen lassen. Und viele offene Fragen: Wusste der Mann, dass er hätte gehen können? War er eingeschlossen? Hatte er Zugriff auf die Medikamente, die er möglicherweise brauchte? Hätte er eine Überdosis nehmen können? Ihm sei etwas zur Verfügung gestellt worden, das für ihn nicht schädlich war, heißt es dazu vage von der Bundespolizei.
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Anruf bei der Staatsanwaltschaft am Freitag, Tag sechs nach dem Tod. Seine Medikamente waren ihm, als er in der Zelle war, nicht zugänglich, sagt Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen. Man könne ja niemanden mit einer Menge Medikamente allein lassen. Aber man habe ihn natürlich versorgt. Auf die Frage, wie seit der Befragung der Beamten ermittelt werde, verweist Grünseisen auf das toxikologische Ergebnis, das noch abgewartet werden müsse. Und sagt: „Oder sagen Sie doch mal: Was sollten wir denn stattdessen machen?“
Ein Toter ohne Namen. Zu viele offene Fragen. Jemand müsste doch suchen nach dem Menschen hinter dem Fall?
Auch beim Flüchtlingsrat fragt man sich, wer der 32-jährige Algerier war. Suchtberatungstellen, eine Beratungsstelle für Opfer von Rassismus, eine Organisation kritischer Geflüchteter – niemand kennt den Mann. In einer Pizzeria unweit des Bahnhofs arbeitet ein Mann aus Algerien. Seine Familie habe ihn angerufen, auch andere Algerier aus dem ganzen Land. Sie alle wollten wissen: Wer von uns ist da gestorben? „Aber ich kenne ihn nicht“, sagt er.
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