Tarifvertrag für Pflegende scheitert: Ausgerechnet die Caritas
Ein allgemeiner Tarifvertrag für die Altenpflege schien greifbar – doch jetzt hat sich die Caritas quergestellt. Pflegekräfte sind entsetzt.
Mit 160.000 Beschäftigten ist die Caritas einer der größten Arbeitgeber der Branche. Mit der Entscheidung ist wohl das gesamte Projekt eines allgemeingültigen Tarifvertrags in der Altenpflege erst einmal vom Tisch. Das notwendige Quorum an Beschäftigten, die vom Tarifvertrag abgedeckt werden ist ohne diesen wichtigen Verband nicht mehr zu erreichen. Das Quorum ist nötig, damit der Vertrag überhaupt vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) allgemeinverbindlich erklärt werden kann.
Auch eine zeitnahe Wiederaufnahme dieses aufwendigen Großprojekts ist nach der Entscheidung der Caritas unrealistisch.
„Wir sind komplett überrascht und erschüttert“, sagte Rolf Cleophas von der Caritas-Beschäftigtenseite gegenüber der „taz“. „Wir wussten, dass es kritische Stimmen gibt, aber dass sich die komplette Dienstgeberseite in dem Gremium dagegen ausgesprochen hat, ist ein Schock.“
Angst um Sonderrechte
Der Tarifvertrag hätte laut Gewerkschaft Verdi für einige Beschäftigte der Altenpflege Lohnsteigerungen bis zu 25 Prozent vorgesehen. Gerade die privaten Anbieter, die oft nur den Pflegemindestlohn zahlen, hätten ihre Beschäftigten deutlich besser honorieren müssen. „Das wäre schon ein wichtiger Schritt für die Aufwertung der Pflege gewesen“, sagte Cleophas.
Die Ablehnung der Caritas kommt nicht nur für deren Beschäftigte überraschend. Denn ausgerechnet das katholische Büro, die Dienststelle der Deutschen Bischofskonferenz und die des Verbandes der Diözesen Deutschlands, hatten das Projekt Tarifvertrag in den vergangenen Jahren forciert. Kritik an dem Vorhaben war vor allem von dem anderen großen kirchlichen Wohlfahrtsverband, der Diakonie, geäußert worden. Die arbeitsrechtlichen Kommissionen sind jeweils weisungsunabhängig von der Verbandsspitze.
Hintergrund für die Ablehnung der Caritas war offenbar die Furcht um ihre kirchlichen Sonderrechte. Tarifvereinbarungen in kirchlichen Institutionen müssen immer mit zwei Drittel Mehrheit angenommen werden. Das verschafft der Arbeitgeberseite die komfortable Lage, dass Beschäftigten mit ihnen öfter Kompromisse schließen müssen, als in anderen Branchen. Dadurch dass es kein Streikrecht gibt, fehlt kirchlichen Beschäftigten zudem ein Druckmittel.
Scharfe Kritik an der Caritas
Diese Sorge um das kirchliche Sonderrecht ist Beschäftigtenvertreter Cleophas unverständlich – denn der Tarifvertrag Altenpflege hätte noch immer teils deutlich unterhalb der Caritas-Gehälter gelegen. „Auch bei künftigen Steigerungen hätten wir darüber gelegen. Die Arbeitgeberseite bei uns hätte also gar nicht auf ihre Sonderrechte fürchten müssen.“ Gewerkschaften und Tarifverträge seien jedoch Kampfbegriffe in den Ohren einiger Dienstgeber.
Die Ablehnung sorgte auch bei den anderen Trägern von Altenpflegeeinrichtungen für heftige Reaktionen: Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas habe sich „zum Nachteil einer ganzen Berufsgruppe“ quergestellt, sagte der AWO-Vorstandsvorsitzender Jens Schubert. Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag hätte seiner Meinung nach ein „Meilenstein“ auf dem Weg zu einem Ende des Fachkräftemangels in der Altenpflege sein können.
Auch Verdi schlug in eine ähnliche Kerbe: „Die Caritas handelt mit dieser Entscheidung in krassem Widerspruch zu ihren eigenen sonstigen Aussagen und Werten, wenn es um gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bedeutung sozialer Dienste geht“, sagte Sylvia Bühler, Verdi-Bundesvorstandsmitglied. Verlierer*innen seien die rund 1,2 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege.
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