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Strafen für falsche Angaben im CaféBußgeld für Lucky Luke

Restaurantbesucher:innen geben auf Corona-Gästezetteln falsche Namen an. Und Bund und Länder halten mit Bußgeldern dagegen. Nein, so wird das nichts.

Mit Abstand: Mann in Gaststätte Foto: Mint Images/imago

A lso, liebe Darth Vaders, liebe Lucky Lukes, liebe Pippi Langstrumpfs. So, wie ihr das gerade macht, so geht das nicht. Erst an einem Superspreading-Event aka Restaurant-/Café-/Barbesuch teilnehmen und dann mäßig einfallsreiche Fantasienamen auf den Gästezetteln hinterlassen. Also auf jenen Papieren, die dazu dienen sollen, potenzielle Ansteckungsketten schnell nachzuvollziehen. Und sich dann nicht einmal direkt melden, wenn das Gesundheitsamt um Mithilfe bittet (na, Mr. Vader?).

Murks ist das, pandemiemäßig. Und nur mal so nebenbei: Bei Facebook, Whatsapp und Telegram, wie haltet ihr es denn da mit dem Datenschutz?

Aber, liebe Bundesregierung, liebe Landesministerpräsident:innen: So wie ihr das gerade macht, geht das ebenfalls gar nicht. Dass die in der Gastronomie tätigen Menschen seit ein paar Monaten Zettel für Kontaktangaben austeilen und einsammeln müssen, weil noch niemandem ein besseres System eingefallen ist: okay. Dass sich die Betriebe Aktenvernichter zum Schreddern der Kontaktzettel zulegen müssen: sei’s drum, ist immerhin eine sinnvolle Investition.

Aber dass Bund und Länder die Betreiber:innen implizit verpflichten, die Daten zu checken, mindestens auf Plausibilität, und den Gästen bei Falschangaben nun ein Bußgeld droht, und zwar ohne dass gleichzeitig die Daten auch nur ein My besser vor dem Zugriff durch Strafverfolger:innen geschützt werden: Das ist eine Frechheit.

Service für die Polizei

Zumal in manchen Bundesländern neben dem Namen nicht (nur) die Postadressen angegeben werden müssen, sondern (auch) E-Mail-Adressen oder Telefonnummern. Was, nebenbei, lustige Gedankenspiele über die Überprüfungswege dieser Angaben aufwirft, wenn das Ordnungsamt mal auf eine Stichprobe vorbeikommt. Aber abgesehen davon: Was soll das sein? Ein Service für Polizei und Staatsanwaltschaft, die, wenn sie wollen, sich gleich ein ganzes Paket persönlicher Daten von den Restaurants abholen können?

Nein, werte Bundesregierung, liebe Ministerpräsident:innen: Das ist kein sehr vielversprechender Weg, die Lucky Lukes davon zu überzeugen, dass es für die Kontaktverfolgung tatsächlich einen Kontakt braucht. Besser wäre: Vertrauen aufbauen. Da die Pandemie ja nicht übermorgen vorbei sein wird, könnte es lohnen, sich doch noch mal über datenschutzfreundlichere Erhebungswege Gedanken zu machen. Noch wichtiger und dringender ist aber: klare Zugriffsverbote für andere Zwecke als zur Corona-Kontaktverfolgung. Sofort.

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Redakteurin für Wirtschaft und Umwelt
schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.
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41 Kommentare

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  • 9G
    97287 (Profil gelöscht)

    Die lebenslange Steuernummer würde ausreichen. Vorteil : Finanzämter könnten die Umsätze auf Plausibilität prüfen.

  • Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum man seinen Namen oder seine Adresse hinterlassen sollte.

    Eine (funktionierende) Email-Adresse ODER Telefonnummer ODER Name/Adresse sollten reichen, um im Falle eines Falles informiert zu werden.

    Ich werde auch weiterhin meine funktionierende, aber anonyme Email-Adresse angeben, aber ansonsten Phantasie-Daten. Nicht Lucky Luke, eher Maria Schmidt oder Peter Müller.

    Diese Frage ist einfach nur dämlich:

    "Und nur mal so nebenbei: Bei Facebook, Whatsapp und Telegram, wie haltet ihr es denn da mit dem Datenschutz?"

    Ganz einfach: Man nutzt solchen Mist einfach nicht.

  • "Nein, werte Bundesregierung, liebe Ministerpräsident:innen: Das ist kein sehr vielversprechender Weg, die Lucky Lukes davon zu überzeugen, dass es für die Kontaktverfolgung tatsächlich einen Kontakt braucht. Besser wäre: Vertrauen aufbauen."

    Liebe taz ❤️,

    wofür braucht ihr die Kontaktdaten eurer Abonnenten und Mitarbeiter. Ihr wisst doch, dass ihr gemäß DSGVO dazu verpflichtet seid, diese bei gegeben Anlass an die Polizei herauszurücken. Warum lasst ihr das nicht einfach sein und baut stattdessen Vertrauen auf?

    Hochachtungsvoll



    ihr Lucky "USBSticky" Luke

  • Auch die Eltern von Jana Klarmann dachten nicht, dass ihre Tochter einmal nur wegen ihres Namens im Gefängnis landen würde:

    ,,Nennen Sie mir bitte ihre Personalien."



    ,,Ja'nahKlaahmann."



    ,, Ihren Namen bitte."



    ,, Jaahrna Klaaman."



    ,,Ich möchte ihren Namen, bitte."



    ,,Jaa'naah Klah'r-man!"

    ,,Sagen Sie mir jetzt Ihren Namen, oder wollen Sie in Gewahrsam?! "

    ,, - Jaaahhna' Klaarrr'mann!!..."

    .

    .

    .

  • Meine Güte.

    Ich verstehe die Aufregung nicht so recht.

    Welche Art von Missbrauch sollten die Gastronomen denn mit den Daten treiben?

    Kommt nach Geschäftsschluss der Datenhändler durch die kalte Küche und zählt freudig erregt die Zettel?

    • 9G
      97287 (Profil gelöscht)
      @Jim Hawkins:

      Nein, aber der Steuerprüfer. Eine Fundgrube für den Betriebsprüfer.



      Durchschnittlicher Verzehr x Anzahl der Gäste+ Stichproben(Anfrage bei den Gästen über konsumierte Speisen) zack- ergibt Sonderprüfung. Dann noch Einkauf im Großhandel gegenchecken und eine saftige Steuernachzahlung ist fällig.

    • @Jim Hawkins:

      Tja -- leider denselben Missbrauch, der auch mit Daten von Lieferdiensten, Kontakten bei ebay-Kleinanzeigen etc getrieben wird: Stalking und Sexuelle Belästigung. Leider so häufig, dass ich einige Frauen kenne, die deshalb nicht bei Lieferdiensten bestellen oder grundsätzlich bei Ebay-Kleinanzeigen keine Telefonnummer angeben... Ich habe für solche Zwecke eine extra Prepaid-Karte in einem alten Handy...



      Und ja -- es gab auch bei den Kontaktdaten aus Gaststättenbesuchen bereits diverse Fälle dieser Art.

      • @Joris:

        Ich hätte da noch ein paar Telefonbücher vom Schwarzmarkt zu verkaufen.

      • @Joris:

        Und was ändert sich an diesem Risiko - um beim Artikel zu bleiben - wenn die Polizei keinen Zugriff hat? Wenn der Wirt eine tolle Datenschutzerklärung auslegt? Gar nichts. Das einzige was helfen würde, wäre gar keine Daten anzugeben. Das scheint hier aber keiner zu fordern.

        Mit einem Messer kann man Menschen töten. Also verbieten wir den Verkauf? Es wird immer kriminelle Energie geben.

  • Ich wohne in einer Kleinstadt, da haben auch vor Corona schon alle gewusst, wer in ihrer Kneipe sitzt. Bei Stammlokalen allemal.



    Scheint jetzt hauptsächlich die "social media"-abstinenten Großstädter*innen zu betreffen.

  • @TRIPLER TOBIAS:

    Sie wiederholen sich. Sie wiederholen sich.

    "Diskursverschiebung": meinetwegen. Andererseits leidet die Glaubwürdigkeit einer "MEINE PRIVATSPHÄRE!1!!" schreienden Person schon etwas, wenn sie dann "auf" Instagram ist. Oder?

    @TAZ: Ich habe gerade versucht, an Tobias zu antworten. Dazu habe ich Javascript einschalten müssen.

    Heilicher Bimbam! Ich mache das nie wieder.

    Ab jetzt auch bei Euch nur strikt ohne Javascript.

    Könnt Ihr der DSGVO nicht auch dadurch genüge tun, indem Ihr einfach *gar nicht* mit diesen halbseidenen Klitschen redet?

    (ich wäre bereit, dafür mein "zahl ich" um 50% zu erhöhen!)

  • 1G
    19071 (Profil gelöscht)

    Ich glaube in Hamburg waren es bis zu 60% der Leute, die nicht ihren richtigen Namen angegeben haben. Ich schätze, es handelt sich hierbei auch um eine Form des Protests gegen das Krisenmanagement.



    Na ja, geschadet hat es ja bisher nicht, die Zahlen der Erkrankten, die in Krankenhäusern aufgenommen werden mussten, ist ja trotzdem sehr niedrig.

    • 1G
      15797 (Profil gelöscht)
      @19071 (Profil gelöscht):

      Dem stimme ich voll zu. Eine Mischung aus Protest und einem berechtigtem Grund, etwas Anonymität zu wahren. Ich gebe meine persönlichen Daten auch nur sehr ungerne in fremde Hände und noch mehr ungerne, wenn man Missbrauch der Daten regelrecht erwarten kann.

  • "und den Gästen bei Falschangaben nun ein Bußgeld droht, und zwar ohne dass gleichzeitig die Daten auch nur ein My besser vor dem Zugriff durch Strafverfolger:innen geschützt werden: Das ist eine Frechheit."



    Falls es µ heißen sollte - auf der "M" Taste und alt-gr drücken....

  • Zwei Fragen wurden bislang nicht beantwortet: Welche Rolle spielen eigentlich die Kontaktdaten aus Restaurants und Cafes? Man hat den Eindruck, dass die Regeln gut befolgt werden und eine Ansteckung eigentlich ausschließen. Was auch durch Medienberichte bestätigt wird - Ansteckungsquellen sind im Moment wohl größere Feiern, Reiserückkehrer, Arbeitsplätze (Fleischverarbeitung, Pflegeheime).



    Die zweite Frage ist, ob das Gesundsamt mit "Donald Trump" nicht besser bedient ist als mit Buchstaben- und Zahlendrehern bei Namen und Telefonnummern, die nur mit einigem Aufwand als falsch identifiziert werden können.



    Bonusfrage: da offensichtlich wieder mal die Sicherheitspolitiker die treibende Kraft hinter dieser Vorratsdatenspeicherung sind: Wie viele Schwerverbrechen konnte die Polizei seit Juni durch Coronadaten aufklären, die anders nicht hätten geklärt werden können?

    • @Peter_:

      Auch bei Einhaltung aller Regeln bleibt drinnen das Ansteckungsrisiko durch Aerosole, selbst mit guter Lüftungsanlage ist das nicht null. Bei niedrigen Infektionszahlen ist zusätzlich auch das Risiko, dass jemand hochansteckend am Nebentisch sitzt nicht allzu hoch.



      Wie der Fall in Moormerland sowie diverse Fälle in Bars und Kneipen zeigen, kommt es dort sehr wohl zu Ansteckungen und die Einhaltung der Regeln... Nun ja, je mehr Alkohol und je fortgeschrittener die Stunde, desto weniger wahrscheinlich...

  • So richtig Vorschläge, wie das im Sinne der Gäste funktionieren könnte, gibts halt auch ned. Kann mensch ja irgendwie an die "Corona-App" koppeln bzw. schmeißt mensch halt nen Zettel mit ner Tel-Nr. in eine Tagesbüchse, deren Inhalt nach ner Woche oder so vernichtet wird.



    Daß die Staatsgewalt außerhalb der Gesundheitsämter an die Listen kommen darf, ist ein Skandal und vertieft eher ned mein Vertrauen in den Staat.

  • Eine intelligente (oder auch nur schlaue!) Lösung überfordert "die lieben Entscheider" interlektuell offenbar um Größenordnungen.

    Und warum auch sich Gedanken machen wenn man einfach per "Order de Mufti" durchregieren kann.

    Es wäre ein Einfaches gewesen vorzuschreiben, dass man z.B. nur die Nummer des Personalausweises und eine Mailadresse oder TelNummer dort einträgt. Das reicht völlig aus.



    Aber für solche Ideen ist man zu dumm und zu dickfällig,

    Es ist schon eine Schande, von was für Wenigdenkern man hier regiert wird.

    Und die Gastwirte werden's ausbaden den all die Leute denen das nicht passt oder die ein "berechtigtes Schutzbedürfnis" haben werden wegbleiben.

    Von wegen "berechtigtes Schutzbedürfnis":



    Liebe Polits, das ist für euch sicher ein Fremdwort, nicht war - aber Wikipedia hilft.



    Ihr werden ja im Bekanntenkreis sicher jemanden haben der euch zeigt wie man die Wikipedia findet, gelle ?

  • Personalausweis oder Führerschein abfotografieren. Photos datenschutzkonform aufbewahren. Wer nicht einverstanden ist, bleibt draußen.

    • @Super Constellation:

      Wollen Sie die Wirte in die Pleite treiben? Kaum einer dürfte in der Lage sein, die Photos datenschutzkonform aufzubewahren. Die Wirte werden dann horrende Bußgelder wegen DSGVO-Verstößen zahlen müssen.

      • @Toto Barig:

        Altes ausrangiertes offline Handy als Fotoapparat nutzen, Fotodateien nach 14 Tagen löschen, Aufbewahrung in der verscchlossenen Bargeldkasse. Wo ist das Problem? Ich merke schon : Alles Neuland für nicht durchdigitalisierte Almans. Wäre schoen wenn der Gesetz - und Verordnungsgeber in diese Richtung mehr Anregungen geben würde, aber stattdessen wird die Zukunft verschnarcht und lieber an fetten Regularien gewerkelt, die dann wieder niemand liest, geschweige denn anwendet

    • @Super Constellation:

      Naja, mit der datenschutzkonformen Aufbewahrung von Ausweiskopien dürften Gastwirte deutlich überfordert sein.

    • @Super Constellation:

      das ist ein unqalifizierter Einwand, da die Sicherheit (s.o.) in keinster Weise gewährleistet ist. Besser wäre es E-Mail Adressen zu sammeln, da kann man sich für Gastrobesuche eine extra Adresse anlegen und gut isses mit Missbrauch der Daten, ein schneller Informationsfluss hingegen ist Gewährleistet. der Artikel zielt ja genau darauf ab, daß das Problem der Leute nicht die Daten an sich sind, sondern der Umgang damit.

    • @Super Constellation:

      was ist wenn man seinen Pass bei der Anreise zum CAfe verloren hat?

      • 1G
        15797 (Profil gelöscht)
        @Highandorder:

        Wie ginge den datenschutzkonform? Schon der die Daten aufnimmt - eventuell Personal, sollte schon nicht unbedingt wissen, wie alt ich bin. Persönliche Daten, egal welche, werden schon seit geraumer Zeit wie Gold gehandelt.



        Auch wenn ich normalerweise meine echten Daten benutze , nicht überall und nicht jeder muss alles über mich wissen. Ich reagiere besonders auf Fotos sehr allergisch, vermeide wo immer möglich irgendwo abgelichtet zu werden, ohne kriminell zu sein

  • Ein Sprichwort, das man früh im Englischunterricht lernt, fällt mir ein: You can't have your cake and eat it.



    Die Behörden können nicht einerseits verlangen, dass Personen ihren Namen und ihre Adresse im Restaurant hinterlassen, bei Androhung von Strafe für Ausgedachtes, und andererseits die gutgläubig bereitgestellten Daten zur Strafverfolgung nutzen. Genausowenig ist den gefährdeten Restaurantbesitzern zuzumuten, die Namen hoffentlich vieler Gäste einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Das wäre ein Interessenkonflikt. Die herumliegenden Zettel führen bestimmt auch zu Betrügereien, die ich mir mangels krimineller Energie nicht ausdenken mag.



    Jemand ganz weit oben sollte ein für alle mal entscheiden, was wichtiger ist: Der Pandemie Einhalt gebieten oder Kleinkriminelle fassen. Hmmm...

  • Ich nutze weder FB, Whatsapp noch Telegramm.



    Ohnehin ist das eine völlig unzulässige Diskursverschiebung. Ich jedenfalls halte es für ein Bürgerrecht zu entscheiden, WEM und WANN ich meine Daten zur Verfügung stelle. Unnötige Polemik ist das.

    Ungeachtet meines Umgangs mit meinen Daten habe ich einfach etwas dagegen, dass mein Name auf einer Liste auftaucht, die dann der Mensch am Nachbartisch lesen kann und die auch keine Datenschutzerklärung seitens des Wirtes enthält.



    Die Regierung hätte hier längst für datensichere Regelungen sorgen können und müssen.



    Deswegen bleibe ich auch weiterhin Tobias Tripler. Obwohl ich in Wirklichkeit Darth Vader heisse.

    • @Tripler Tobias:

      Bleiben Sie doch einfach von Restaurants fern. Dann ist das Problem zufriedenstellend für alle Seiten gelöst...

      • @Strolch:

        Immer lustig, so eine Diskursverschiebung:



        Es geht doch nicht darum, meine Telefonnummer nicht preiszugeben. Es geht darum, mein Bewegungsprofil und meine Konsumgewohnheiten zu schützen.



        Ich mach' mir aber nicht die Mühe, einem solchen Pradogmatiker wie Ihnen was von Bürgerrechten zu erzählen oder von den Bedenken der Datenschützer oder dem mehrfach nachgewiesenen Datenmissbrauch durch die Restaurants oder darüber, dass bei einer Liste ja Nummer und Adresse ihrer schönen Tochter vom Nachbartisch für mich ersichtlich sind. Nein, das lohnt sich wahrlich nicht.

      • 1G
        15797 (Profil gelöscht)
        @Strolch:

        @Strolch Wenn die Loesung nur so aussehen würde, dann würde ich es auch tun

    • @Tripler Tobias:

      Sie haben recht! Ihr Name und Ihre Telefonnummer sind ein so immenser - sicher selbstgeschaffener -"Geschäftswert", den muss man unbedingt schützen.

      Die Wirte der geschlossenen Restaurants in Frankreich demonstrieren übrigens gerade für die Öffnung ihrer Lokale und die Sanktionierung uneinsichtiger Kunden.

  • 8G
    80576 (Profil gelöscht)

    Beim Frisör gibt es diese Listen auch. Das es hypothetisch irgendwelche Missbrauchsmöglichkeiten gibt? Mag sein. Am Wenigsten "fürchte" ich mich da vor dem Staat.

  • Einen falschen Namen angeben ist im Regelfall nicht Covidiotie, sondern lediglich eine legale Form des passiven Widerstands gegen eine die Rechtsstaatlichkeit aushöhlende Umsetzungsmethode.

    Wenn passiver Widerstand gegen eine Rechtsstaatsaushöhlung nunmehr mit Bußgeldern geahndet wird, anstatt eine mühelos verwirklichungsfähige andere und bessere Umsetzungsmethode zu wählen, dann spricht das für sich selbst und muß niemandem, der seine Sinne noch beisammen hat, zusätzlich erklärt werden.

  • Ich hab ja mehr Sorge, dass die Restaurants meine Daten missbrauchen als irgendwelche Polizei.

    Und wie soll denn die Kneipe nachvollziehen, ob ich überhaupt einen Mailaccount habe? Vielleicht bin ich ja ein ganz altmodischer Offliner. Hab nicht mal Telefon!

    Von unserm Café kenne ich das aber andersherum: Die wollen nur Name und Telefon, Adresse interessiert die nicht. Will das Gesundheitsamt jeden postalisch zum Test bitten? Das dauert doch viel zu lange.

  • Wie ich es mit Facebook, Instagram und Telegram halte?

    Ich habe kein Account dort. Wenn die Suchmaschine Treffer bei den ersteren liefert, dann meide ich sie weitgehend: wenn überhaupt mit abgeschaltetem Javascript.

    So werde ich es auch in Zukunft mit Kneipen halten: nicht hingehen, bis Corona vorbei ist (kann 'ne Weile dauern, ich weiss!). Oder bis der Polizei dieses dumme Verhalten explizit verboten wird (ob das noch was wird?).

    Mensch, Maier. So dumm kann nicht mal die Polizei sein: sich bei für Ansteckungsverfolgung angelegten Listen zu bedienen. Das schafft Vertrauen.

    Am Ende haben dann doch die Covidioten recht?

    • @tomás zerolo:

      "Oder bis der Polizei dieses dumme Verhalten explizit verboten wird (ob das noch was wird?)"

      Das Beschlagnahmungsrecht der Listen hat gar nichts mit Corona zu tun. Das gilt seit je her und ist in § 163 StPO geregelt. Ich erinnere mich an einen Fall von gefährlicher Körperverletzung in einer Gastwirtschaft. Im großen Saal fand zu der Zeit eine Hochzeitsfeier statt. Im Zuge der Ermittlungen mussten die Brautleute die komplette Gästeliste an die Polizei aushändigen.

      Es ist rechtlich nun einmal gewollt, dass die Polizei zu Ermittlungszwecken Daten von Zeugen erheben darf, ein Aussageverweigerungsrecht steht diesen auch nicht zu und selbst wenn: Name und Adresse müssen auch Personen angeben, die nicht zur Aussage verpflichtet sind.

    • @tomás zerolo:

      Ich finde es von Frau Bergt eine typische Diskursverschiebung. Was ich mit meinen Daten mache, ist meine Sache, der Datenschutz gilt für mich als Persönlichkeitsrecht. Das verliere ich ja nicht, weil ich es selektiv abgebe.

      • @Tripler Tobias:

        Das ist richtig. Wenn ich die Entscheidung träfe Mark Zuckerberg oder Pawel Durow meine Daten anzuvertrauen, meinem Kneipenwirt aber nicht, wäre das meine freie Entscheidung - ich möchte allerdings keinem von denen meine Daten geben.

        Das Interesse an Nachverfolgung von Infektionsketten ist ja berechtigt, aber dazu braucht man nur eine schlichte Kontaktmögllichkeit, z.B. Email-Adresse. Es gibt keinen vernünftigen Grund, mehr Informationen einzuholen.

        • @Toto Barig:

          "Es gibt keinen vernünftigen Grund, mehr Informationen einzuholen."

          Ich habe mich gerade gefreut, hier etwas mit denkendem Geist zu lesen. Danke.

      • @Tripler Tobias:

        Ja unseriöses Argument. Ich käme auch nie auf die Idee, ein FB-, Google- oder ähnliches Konto anzulegen.



        Die Autorin impliziert, dass alle so blauäugig sind wie sie selbst muss ich annehmen.

        • @Fabian Wetzel:

          "Die Autorin impliziert, dass alle so blauäugig sind wie sie selbst muss ich annehmen."

          Sehr richtig.



          Und auch das ist schon eine Diskursverschiebung. Täterlogik: Wer einmal ja sagt, muss immer ja sagen.