Spitzenkandidatin der Grünen: Baerbock meldet Einkünfte nach
Annalena Baerbock hat Einkünfte aus den Jahren 2018 und 2020 nicht angegeben – und die Beträge jetzt nachträglich gemeldet. Es geht um bis zu 37.000 Euro.
Bundestagsabgeordnete müssen Zahlungen aus entgeltlichen Tätigkeiten nicht im Detail öffentlich machen. Stattdessen werden auf ihren Bundestagsseiten Einkommensstufen genannt. In Baerbocks Fall ergeben sich daraus Sonderzahlungen für die Jahre 2018 bis 2020 von maximal 37.000 Euro. Diese Zahl nannte auch die Bild, die zuerst über die Nachmeldung berichtet hatte.
Die entsprechenden Selbstauskünfte auf der Internetseite des Bundestags wurden dem Bericht zufolge am 14. Mai 2021 aktualisiert. Baerbock erhalte laut Finanz- und Ehrenordnung des Grünen-Vorstandes für den Parteivorsitz kein Gehalt, weil sie gleichzeitig ein Bundestagsmandat hat. Die Sonderzahlungen seien gleichwohl üblich, sagte die Sprecherin der Zeitung.
Wie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünen-Bundesgeschäftsstelle „erhalten auch Parteivorsitzende regelmäßige Jahressonderzahlungen zu Weihnachten“. Zudem seien Sonderzahlungen in Jahren erfolgreicher Wahlkämpfe möglich. Auch habe es eine „coronabedingte Sonderzahlung an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ gegeben.
Im Vergleich zu vielen anderen Bundestagsabgeordneten nehmen sich Baerbocks Einkünfte bescheiden aus. Vor dem Hintergrund um lukrative Maskengeschäfte und bezahlten Lobbyismus mehrerer Abgeordneter insbesondere aus der Union hatten sich CDU/CSU und SPD kürzlich darauf verständigt, die Transparenzregeln für Abgeordnete zu verschärfen. Die Grünen fordern dies schon länger.
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