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Skandalurteil eines Gießener Gerichts„Migration tötet“

Die NPD klagte gegen die Abhängung ihrer Plakate. Ein hessischer Verwaltungsrichter gab ihr Recht. Mit einer Begründung im Duktus der NPD.

Wenn ein Richter Rechtsprechung mit Rechtssprechung verwechselt, freut das die NPD Foto: dpa

Gießen taz | „Migration tötet!“ – mit diesem Plakatspruch zog die NPD im Frühjahr in den Europawahlkampf. Viele hielten das für Volksverhetzung. Das Verwaltungsgericht Gießen war aber ganz anderer Meinung: Eigentlich beschreibe die NPD nur die Realität. Der skandalöse Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig.

„Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt“, lautet der volle Wortlaut des NPD-Plakats. Cäcilia Reichert-Dietzel, die SPD-Bürgermeisterin der hessischen 5.000-Einwohner-Gemeinde Ranstadt, ließ die Plakate im Mai kurz vor der Wahl abhängen.

Das Plakat schüre Angst vor Ausländern und erwecke den Eindruck, dass alle in Deutschland lebenden Migranten potenzielle Mörder seien. Das verletze die Menschenwürde dieser Bevölkerungsgruppe. Die Bürger würden unverhohlen aufgefordert, sich nun selbst gegen einreisende Ausländer zu wehren.

Wie auch in mehreren weiteren Fällen klagte die NPD gegen die Abhängung. In diesem Fall bekam die rechtsextremistische Partei im August beim Verwaltungsgericht Gießen Recht: Die Plakate seien zu Unrecht abgehängt worden. (Az.: 4 K 2279/19.GI)

Entschieden hat den Fall, so erfuhr die taz aus Kreisen der Verfahrensbeteiligten, Richter Andreas Höfer. Eigentlich hätte er es sich einfach machen können, denn die Ranstädter Bürgermeisterin hatte die NPD nicht angehört, bevor sie die Plakate abhängte. Schon wegen dieses Verfahrensfehlers war die Aktion rechtswidrig. Doch Höfer wollte die NPD-Parolen auch inhaltlich bewerten.

Der Richter stieg tief in die Weltgeschichte ein, um seine Entscheidung zu begründen. Über Seiten hinweg schildert er hobbyhistorisch den Untergang des „fremdenfreundlichen“ Römischen Reichs als Konsequenz der Völkerwanderung.

Dann thematisiert er die europäische Besiedelung Amerikas mit ihren tödlichen Auswirkungen für Indianer, Azteken und Inkas. „Aus den zitierten beispielhaften historischen Wanderungsbewegungen wird deutlich, dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen“, schreibt Höfer.

Wie einst im römischen Reich

Solche Bedrohung ist für den Richter aber auch hochaktuell: „In der Tat hat die Zuwanderungsbewegung nach Deutschland ab dem Jahr 2014/15 zu einer Veränderung innerhalb der Gesellschaft geführt, die sowohl zum Tode von Menschen geführt hat, als auch geeignet ist, auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu führen“, führt er aus.

Höfers Urteilsbegründung liest sich über weite Strecken wie ein Positionspapier für einen NPD- oder AfD-Parteitag. Alles was rechten Hasspredigern zum Thema Migration einfällt, findet sich feinsäuberlich aneinandergereiht. Der erhöhte Anteil von Zuwanderern unter den Tatverdächtigen bei Sexual- und Tötungsdelikten, die Kölner Silvesternacht 2015, die Wuppertaler „Scharia-Polizei“ und Zustände in deutschen Freibädern. Dazu Ehrenmorde, Blutrache und Salafismus.

„Hier eine reale Gefahr zu negieren hieße, die Augen vor der Realität zu verschließen“, so der Richter. „Sollte die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr in der Lage sein, das Gewaltmonopol innerhalb ihrer Grenzen effektiv und wirksam auszuüben, ist hiermit ein schleichender Untergang verbunden, wie es einst im römischen Weltreich auch der Fall war.“

Invasion „objektiv feststellbar“

Höfers Schlussfolgerung: „Nach vorstehenden Ausführungen ist der Wortlaut des inkriminierten Wahlplakats ‚Migration tötet‘ nicht als volksverhetzend zu qualifizieren, sondern als die Realität teilweise darstellend zu bewerten“, so sein Gerichtsbeschluss.

Auch den Begriff der „Invasion“ findet Richter Höfer nicht volksverhetzend, sondern völlig in Ordnung. Der Begriff beschreibe „hier im übertragenen Sinne lediglich den Zustand des Eindringens von außen in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wie es insbesondere im Jahr 2015 objektiv feststellbar war“, schreibt er.

In diesem Jahr seien „die deutschen Grenzen durch die Wanderungsbewegung im Sinne eines Eindringens in das deutsche Staatsgebiet überrollt“ worden, glaubt Höfer. Der Begriff „Invasion“ beinhalte deshalb in diesem Kontext „keine Wertung“.

Höfer findet es also offenkundig normal, die Welt im hetzerischen Duktus der NPD zu beschreiben. Demnächst wird sich die nächste Instanz damit zu beschäftigen haben, dass hier ein deutscher Richter Rechtsprechung mit Rechtssprechung verwechselt hat.

Mehrdeutige Parole

Nun kann man tatsächlich darüber streiten, ob das NPD-Plakat zwingend als Volksverhetzung einzustufen ist. So hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2019 in einem anderen Fall entschieden, die mehrdeutige Parole „Migration tötet“ könne auch so ausgelegt werden, dass sie nicht strafbar ist, weil etwa nur auf einzelne Straftaten von Migranten hingewiesen werde. Allerdings ließen die Verfassungsrichter offen, „ob das Plakat unter anderen Gesichtspunkten als verfassungsrechtlich unzulässig gedeutet werden kann“.

Die Ranstädter Bürgermeisterin Reichert-Dietzel war zwar „fassungslos“ über die Begründung des Gießener Gerichts. Sie verzichtete aber in Absprache mit ihrem Gemeinderat sowie dem hessischen Städte- und Gemeindebund auf ein Rechtsmittel. Die Erfolgsaussichten schienen ihr zum einen wegen der Karlsruher Entscheidung, zum anderen aber auch wegen des Verfahrensfehlers eher gering.

Außerdem fühlte sich Reichert-Dietzel vom Land „allein gelassen“, obwohl sie frühzeitig auf die skandalösen Formulierungen hingewiesen hatte. Wenige Stunden vor Ende der Berufungsfrist meldete sich das Wiesbadener Innenministerium des CDU-Mannes Peter Beuth dann doch noch und forderte Reichert-Dietzel auf, Berufung einzulegen. Das war ihr nun aber zu überstürzt.

Stattdessen legte dann der Wetteraukreis als Kommunalaufsicht im Namen der Kommune Berufung ein. Grund für den plötzlichen Aktivismus des Landes könnte sein, dass kurz zuvor in Altenstadt-Waldsiedlung (ebenfalls im Wetteraukreis) ein NPD-Mann zum Ortsvorsteher gewählt worden war.

Jetzt liegt der Fall mit den NPD-Plakaten also beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel. Da dieser ganz neu über die Klage der NPD entscheiden wird, könnte er zumindest die Begründung des Verwaltungsgerichts Gießen beseitigen – selbst wenn das Abhängen im Ergebnis rechtswidrig bliebe. Der VGH wird aber wohl erst nächstes Jahr entscheiden.

Kämpfer für's Deutsche

Bisher hat der Gießener Verwaltungsrichter Höfer erst einmal überregionale Aufmerksamkeit auf sich gezogen: 2014 bezweifelte er in einem Urteil, ob ein Jobcenter eine deutsche Behörde sein könne.

Für seine eigenwillige Auffassung lieferte Höfer eine originelle Begründung: Bei der Bezeichnung „Jobcenter“ handele es sich nicht um eine aus der deutschen Sprache herrührende Begrifflichkeit. „Von daher ist mehr als fraglich, ob eine unter dem Begriff ‚Jobcenter‘ firmierende Einrichtung eine deutsche Verwaltungsbehörde sein kann“, befand Höfer. (Az.: 4 K 2911/13.Gl)

Aus seiner Sicht hätten „derartige Anglizismen oder andere Fremdworte weder in der deutschen Gerichtsbarkeit noch im deutschen Behördenaufbau einen Platz.“ Bei weiterem Fortschreiten „derartiger sprachlicher Auswüchse erscheint infolge der verursachten Verwirrung die Funktionsfähigkeit des Verwaltungshandelns insgesamt gefährdet“.

Die Rechtsaußenpostille Junge Freiheit jubilierte seinerzeit: „Solche Richter braucht die deutsche Sprache!“

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50 Kommentare

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  • Der Exkurs dieses Individuums über die sogenannten sprachlichen Auswüchse ist aus etymologischer Sicht absolut absurd. Solche Deutschtümler haben selten eine Ahnung darüber, wie interkultureller (und "intersprachlicher") Kontakt irgendeine Sprache prägt. Wie viele unserer häufig genutzten Lexeme stammen aus dem Lateinischen, Französischen, Hebräischen etc. etc., übernommen über Jahrtausende? Wenn wir auf Lehnwörter, Fremdwörter usw. verzichten wollen, sollten wir zu einer Sprachstufe zurückkehren, als wir noch Bilder an Steine gemalt haben...und selbst dann wäre etwas rein "Einheimisches" nicht umsetzbar. Übrigens scheint Höfer auch nicht den Unterschied zwischen "Worte" und "Wörter" zu kennen (beides Pluralformen, dennoch mit unterschiedlichen semantischen Merkmalen) - subtil, aber vorhanden (im Deutschen existiert absolute Synonymie praktisch nicht)... wenn wir schon einmal pedantisch sein wollen.

  • Kommentar entfernt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.

    Die Moderation

  • So bekommt das bekloppte Plakat viel mehr Aufmerksamkeit, als es verdient.

  • Wenn Fessenheim hochgeht. Oder eines von unseren. Oder dieses belgische Ding... ist Südwestdeutschland verstrahlt, je nach Windrichtung auch der Nordosten.



    Dann können wir unsere Koffer packen, unsere wertlosen Immobilien verlassen und uns auf den Weg machen, gucken, wer uns will!

    Ich habe vielleicht Glück, denn dann ist Frieden in Syrien und die Familie des Paares, das mal bei mir gewohnt hat, würde mich auf nehmen. Aber ich falle auf. Hellere Haut, kleinere Augen, kein Kopftuch. Manche würden sich nciht um mich kümmern. Manche wäre freundlich, andere würden mich anspucken oder umbringen wollen. Gemütlich wäre es nicht.

    Gut zugehört, mitlesende Nazis! Freut euch drauf!

  • So langsam bin ich fast dafür, die wahre "Lügenpresse" zu verbieten, und damit meine diverse "soziale" Medien.

  • 7G
    74450 (Profil gelöscht)

    „Sollte die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr in der Lage sein, das Gewaltmonopol innerhalb ihrer Grenzen effektiv und wirksam auszuüben, ist hiermit ein schleichender Untergang verbunden, wie es einst im römischen Weltreich auch der Fall war.“

    Realsatire. Der Mann glaubt das wahrscheinlich wirklich! :D

  • Man hat Deutschland nicht an den wichtigen Stellen entnazifiziert. Das haben auch meine Großväter feststellen müssen als sie nach Krieg und Gefangenschaft heimkamen. Gerade die Verwaltung und Justiz hatte einen gewissen Touch. Alte Gesichter alter Geist. Die Tradition wurde an einige weitergegeben.

    • @sachmah:

      Jetzt kenne ich ja den Beruf des Richters aus eigener Anschauung ein wenig. Da gibt es wirklich die merkwürdigsten Gestalten, so wie ich in der Straßenbahn oder beim Einkaufen auch auf die merkwürdigsten Gestalten treffe. Aber dass da "Traditionen" weitergegeben werden? Was ging da an mir vorbei bzw. wie habe ich mir das Ihrer Ansicht nach vorzustellen?

      • @Trango:

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        Die Moderation

         

    • @sachmah:

      "Man hat Deutschland nicht an den wichtigen Stellen entnazifiziert."

      Man hat in Deutschland überhaupt nicht entnazifiziert. Man hat nur die obersten Mitglieder des Naziregimes verurteilt. Viele davon kamen nach kurzer Zeit dank Adenauer wieder frei und erhielten hohe Renten für ihre Tätigkeit unter Hitler.

      Es wurde schnell von den Regierenden in den USA, GB und Frankreich (und auch in der UdSSR) erkannt, dass man die Nazis brauchte, um einen funktionierenden Staat aufzubauen mit einer funzenden Wirtschaft. Für beide war es wichtig, eine deutsche Bevölkerung (die nunmal vorwiegend aus Nazis bestand) auf ihre Seite zu bekommen.

  • 0G
    06313 (Profil gelöscht)

    Langsam wird es gruselig in Deutschland. Polizei und Richter faschistoid unterwandert? Einzelfälle, oder ist ein Muster zu erkennen?

    • @06313 (Profil gelöscht):

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      Die Moderation

    • @06313 (Profil gelöscht):

      Sie ist nicht nur faschistoid "unterwandert". Es gibt ja noch die Extreme Mitte.

    • @06313 (Profil gelöscht):

      Haben Sie das Urteil denn gelesen?

      Faschismus finden Sie darin nicht.

  • Und wo ist an diesen Urteil der Skandal?

    • @Tobias Schmidt:

      Nur in den Köpfen von Einwanderungsfanatikern.

    • @Tobias Schmidt:

      Das es Menschen die in diesem Urteil keinen Skandal sehen, in ihrem kranken Weltbild bestätigt... Filterblase halt

      • @danny schneider:

        Nö, ernsthaft: wo ist der Skandal?

        Ist natürlich blöde, daß die NPD den Rechtsstreit gewonnen hat. Aber das Urteil ist doch schlüssig begründet.

        Nur weil unbequeme Wahrheiten nicht gefallen ist das doch noch lange kein Skandal.

        Befürchte aber, daß dieses "Skandalurteil" von Politikern, die die Meinungsfreiheit eh als eher hinderlich ansehen, zum Anlass genommen werden wird, um genau gegen diese vorzugehen.

        • @Tobias Schmidt:

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        • @Tobias Schmidt:

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        • @Tobias Schmidt:

          "Aber das Urteil ist doch schlüssig begründet."

          Jas? Mit Lügen. Es ist kompletter Unfug, die friedliche Zuwanderung eine verhältnismäßig kleinen Anzahl von Menschen mit der gewaltsamen Eroberung eines Kontinents gleich zu setzen.

  • Sich über den „Duktus“ des Richters zu ärgern ist eine Sache. Inhaltlich hat der Richter in seiner Urteilsbegründung jedoch Argumente und Beispiele genannt, über deren Widerlegung ich im taz-Artikel nichts lese. Wenn's inhaltich nicht's zu widerlegen gibt, warum dann aufregen?

    • @grim:

      Das geht wohl schon damit los, dass der Richter auf eine als mittlerweile überholte Form der Geschichtsschreibung zurückgreift, die eine "Völkerwanderung" beschreibt. Ich habe das auch vor 40 Jahren mal in der Schule als Klassifizierung einer Epoche nach dem Untergang von Westrom gelernt.

      Ein bisschen Interesse an Geschichte ermöglicht aber, dass in der heutigen Geschichtsforschung diese "Völkerwanderung" als Unsinn angesehen wird. Es gab Angriffskriege z.B. der Hunnen u..a.



      Aber es gab kein "Volk", was dadurch wandern musste. Es gab Verschiebungen durch Bevölkerungszunahme und -abnahme, die nur zum Teil durch kriegerische Handlungen ausgelöst wurden. Ebenso gut könnte man den Überfall von Deutschland auf Polen als "Völkerwanderung" bezeichnen. Man kann von mit aus sagen: "Deutschland tötet". Das ist korrekt, wenn man es mit den Tempus nicht immer ganz genau nimmt, aber es ist unsinnig, auch aus sprachlichen Gründen z.B. einer zeitlichen Epoche Tötungen vorzuwerfen.

      Das nur als Auszug zu dem Blödsinn, der wohl da in der Urteilsbegründung steht.

    • @grim:

      Klar stimmt das inhaltlich. Wenn Sie denn mit Nazis auf dieser Ebene diskutieren wollen, bitte: Migration tötet -- oder rettet Leben (wenn man z.B. vor faschistischen Diktaturen flüchtet) oder ermöglicht Leben erst (wenn der Frühmensch die Savanne verlässt...). Alles das stimmt. Pflanzen können töten (Gift!) oder Leben retten (alles, was wir essen!). Strom tötet -- oder rettet Leben. Wasser tötet (Ertrinken!), aber wir bestehen daraus. Atmen kann töten (Giftgas!). Alles das stimmt inhaltlich. Und die Lügenpresse juxt die Natur hoch und lobt Pflanzen, Wasser und Atmen! Da sieht man mal, wie wir belogen werden! Wird Zeit, dass endlich mal jemand dem Volk die Wahrheit über alle diese gefährlichen Dinge sagt!

      Wollen Sie *wirklich* mit Nazis auf dieser Ebene diskutieren? Sie sehen doch, wessen Spiel Sie dann spielen. Der Richter hat es gespielt, ganz bewusst. Sind Sie auch so einer?

      • @miri:

        eine treffende Antwort

    • @grim:

      Weil Widerlegen müssig ist.

      So wird das Gewaltmonopol ausgeübt, Spekulationen darüber gehören nicht in das Urteil. Genauso wenig wie Verweise auf den Untergang der Inkas - dort drang eine fremde Macht kriegerisch ein. etc etc.

      • @fly:

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        Die Moderation

    • @grim:

      Man könnte ja z.b. die erst kürzlich veröffentlichte Kriminalstatistik lesen welche den Behauptungen dieses völkischen Richters zu 100% widerspricht...

      widerlegt genug?

      • @danny schneider:

        Ich glaube nur die Statistiken, die ich selbst gefälscht habe, oder wie war das?

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Für die Älteren unter uns: "Hessen vorn" war vor langer Zeit eine Parole, mit der eine der so genannten Volksparteien für sich warb.

    Mittlerweile haben sich die Zeiten geändert. Das "Hessen vorn, reloaded" umfasst einen Spannungsbogen vom einstigen Brandstifter Roland Koch, über den Aufklärungsverhindernden Atlantus Volker Bouffier, den Frankfurter OB Hase alias Peter Feldmann bis hin zu Herrn Andreas Höfer.

    Während dessen Tiroler Fast-Namensvetter Andreas Hofer noch ein Kämpfer für die Freiheit war, dilletiert sein Gießener Pendant als selbsternannter Sprachkünstler und Extremist.

    Es ist höchste Eisenbahn, die Deutungshoheit dieser Demokratie wieder in die Reihen der Demokraten zurückzuholen. Und für die sich wie Mehltau ausbreitenden Feinde der Demokratie die Gelbe Karte zu ziehen.

    Im Falle von Herrn Höfer stellt sich zudem die Frage, ob Nikolaus und Knecht Rupprecht (mit entsprechender Ausrüstung) mal einen Besuch abstatten sollen.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Für ehrn Knüppel …öh Rute aus dem Sack als guter Mensch aas GIWEZUAN

      Gehört zu sei Sprach dess aaf de Tell -



      “ Richter für die deutsche Sprache“



      “… Die Bezeichnung „Jobcenter“ stamme nämlich nicht aus der deutschen Sprache, begründet das Gericht seine Einschätzung. Es sei „mehr als fraglich, ob eine unter dem Begriff ‚Jobcenter‘ firmierende Einrichtung eine deutsche Verwaltungsbehörde sein kann.“ Richter Andreas Höfer nutzte die Urteilsbegründung zu einer Philippika gegen die Verdrängung der deutschen Sprache, „denn einer ordentlichen hoheitlichen deutschen Verwaltung ist auch eine deutsche Begrifflichkeit immanent.“…“



      &



      “ Höfer spottet, daß man schon dankbar sein müsse, daß sein Gericht noch als Verwaltungsgericht entscheiden könne und sich „– noch – nicht ‚administrative court‘ nennen“ müsse. „Aus Sicht des Gerichts haben derartige Anglizismen oder andere Fremdworte weder in der deutschen Gerichtsbarkeit noch im deutschen Behördenaufbau einen Platz.“ Bei weiterem Fortschreiten der sprachlichen Auswüchse erscheine „infolge der verursachten Verwirrung die Funktionsfähigkeit des Verwaltungshandelns insgesamt gefährdet (vgl. Die Heilige Schrift, 1. Mose 11, Verse 1, 7-9)“ [babylonische Sprachverwirrung]. Solche Richter braucht die deutsche Sprache!“



      jungefreiheit.de/k...-deutsche-sprache/

      Na Mahlzeit 🥘 Gelle.

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Wohl wahr.

        Als jemand, der das ein oder andere Mal bei Sozialgerichten saß, konnte ich die Rechtsfreiheit von Richtern, mehr noch jungen Richterinnen, häufiger bestaunen.

        Dass jetzt ein Rastelli der Deutschen Sprache, seine Berufung verfehlend, Urteile sprechen muß: eine Schande. Gibt es für solche Menschen keine passende Ver(sch)wendung? Etwa im Sinne des 'Geschwätzführers' von Herrn - hm - Wöhner?

        Was ist das? Peter Prinzip? Henlons Rasor? Eine klebrige Melange aus beidem?

        • @76530 (Profil gelöscht):

          Na - se kenne ja Sache. Gelle.

          Als Bemühter der Ebene - kann ich da aach nich helfe.

          unterm—— wie scho zart aa'g‘deut' -



          Wußte ich - warum ich nicht bei de schwaazblinde Hesse - VerwRi - werden wollte. (Zwaa Exaame & abdafür. Gelle.)

          Soweit mal

          • @Lowandorder:

            & als Schlagobers - ein Schwarm ever -

            images.app.goo.gl/LMZYGTfVUCffoHVz5

            kurz - wie passend - Gelle.

            Gott schuf Adam - aber Jacobson schuf Adamson! Eben • 🥳 🥳 🥳 & 💤💤 💤

  • Selbst die Rechtsprechung verrät mühelos die Menschlichkeit. Da sind Bürokratie, Administration, Verfahrensvorgehensweise und und und, aber keine Menschlichkeit.

  • regelmäßige Entnazifizierung der Behörden und Beamten tut Not

  • Kann auch eine Urteilsbegründung Volksverhetzung sein?

    • @Gregor Tobias:

      Inhaltlich offenbar ja. es wäre zu prüfen, ob man gerichtlich dagegen vorgehen kann.

  • Insgesamt gibt es eine neue Tendenz bei Gerichten den Rahmen der Meinungsfreiheit möglichst weit zu halten, was ich erfreulich finde. Auch die sprachliche Nähe vom Eroscenter zum Jobcenter kann ich noch als diskriminierend erkennen, aber Invasion? Invasion ist ein militärischer Begriff. Invasion bedeutet in das feindliche Gebiet einzudringen und es zu besetzen, um den Feind zu unterwerfen und zu kontrollieren.



    Diese Absicht harmlosen durch Bürgerkrieg manchmal sehr belasteten Flüchtlingen zu unterstellen, nur weil sie Moslems sind, geht zu weit, auch wenn manche Verrohte die Kriminalitätsstatistik mit sehr belasten. Die Ermordung der Redaktion von Charlie Hebdo oder die Pariser Polizstenmorde dürfen nicht pauschal Muslime zur Gefahr stempeln. Genau das macht der Richter aber.

    • @Nik...:

      Von Mordtaten durch eingewanderte Japaner oder Inder hört man jedenfalls wenig.

    • @Nik...:

      Guter Beitrag, danke

  • Kommentar entfernt. Bitte bleiben Sie beim Thema.

    Die Moderation

  • "Unter den Talaren…" Solange bei Juristen im Stastsdienst die Zugehörigkeit zu einer Burschenschaft oder deutschnationale Einstellung eher als empfehlenswert denn als Makel betrachtet werden, bleibt die Jurisprudenz durchsetzt mit selbstherrlichen Hobbyphilosophen.

    Wer besetzt diese Ämter eigentlich und wer stellt sicher, dass dort nicht dieselben Seilschaften Einfluss nehmen? Die hessische Landesregierung, fast durchgängig unter Führung der CDU scheint keine Probleme damit zu haben.

    • @Volker Maerz:

      Hessen wurde seit 1945 bis 1999 (mit einer kurzen Unterbrechung in der Zeit von Walter Wallmann von 87 bis 91) immer von der SPD regiert, mal alleine, mal mit anderen kleinen Parteien wie Grünen oder FDP.

      • @Age Krüger:

        Sorry, da muss ich mich korrigieren. Also erst seit 20 Jahren.

  • Warum ist ein Reichsbürger in Staatsdienst der Bundesrepublik?

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      EINER ???

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Danke, das war Wort für Wort mein erster Gedanke

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Wen meinen Sie? Den Verwaltungsrichter etwa? Immer her mit den Beweisen, das wird interessant.

      • @Pia Mansfeld:

        (Az.: 4 K 2911/13.Gl)

        Da macht sich der Herr Richter die Auffassung der Reichsbürger voll zu eigen.