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Sexualisierte Gewalt in DeutschlandKaum Verurteilungen von Tätern

Vergewaltigungen werden selten zur Anzeige gebracht. Und wenn doch, führt es in der Regel nicht zur Verurteilung des Täters. Wo liegt das Problem?

„Nein heißt Nein“-Demo vor dem Gerichtsgebäude zur Unterstützung von Gina-Lisa Lohfink, Juni 2016 Foto: Stefanie Loos

Es sollte ein lustiger Abend werden. Im Frühjahr 2013 war Nina Fuchs mit Freun­d:in­nen unterwegs, sie tranken, tanzten in Clubs. Später am Abend lernte sie neue Leute kennen. Dann hören ihre Erinnerungen auf. Sie setzen erst wieder ein, als Fuchs in einem Park liegt, zwei Männer über ihr, ihre Unterhose hängt zwischen ihren Beinen. Sie ist benommen und kann sich nicht wehren.

Am nächsten Tag erstattet sie Anzeige und gibt zu Protokoll: eine Vergewaltigung unter Einfluss von K.-o.-Tropfen. Die Mittel können nicht mehr nachgewiesen, die DNA-Spuren eines Täters jedoch gesichert werden. Die Tat ist mittlerweile über sieben Jahre her, die mutmaßlichen Täter wurden gefasst, doch bis heute gibt es keinen Prozess.

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Der Tag: Am 25. November findet der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen statt. Es ist ein weltweiter Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber von Frauen und Mädchen.

Die Entstehungsgeschichte: 1981 riefen lateinamerikanische Frauenrechtlerinnen ein Treffen für die Opfer von Gewalt an Frauen aus. Sie gedachten damals den drei Mirabal-Schwestern auch bekannt als Las Mariposas (die Schmetterlinge). Sie waren Regimegegnerinnen in der Dominikanischen Republik und wurden am 25. November 1960 ermordet. 1999 wurde der 25. November offizieller Aktions- und Gedenktag der Vereinten Nationen.

Dass Vergewaltiger für ihre Taten verurteilt werden, kommt nur in den seltensten Fällen vor. Der Kriminologe Christian Pfeiffer, der seit Jahrzehnten zu diesem Thema forscht, kam bei einer Untersuchung zu einem dramatischen Ergebnis: Von hundert Frauen, die vergewaltigt werden, erlebt nur etwa eine Betroffene die Verurteilung des Täters. So auch Nina Fuchs. Woran liegt es, dass Vergewaltigungen so selten vor Gericht kommen – nicht einmal dann, wenn der Fall so eindeutig zu sein scheint, wie es bei Fuchs war?

Um die von Pfeiffer genannte Zahl nachvollziehen zu können, muss man einen Blick in die Dunkelfeldforschung werfen. Nur 15 Prozent derjenigen, die eine Vergewaltigung erleben, erstatten Anzeige. Das geht aus einer Erhebung von 2011 hervor, mit der auch Pfeiffer seine Aussage begründet. Laut Zahlen des Landeskriminalamts Niedersachsen von 2017 sind es sogar nur 5 Prozent. Aktuelle Zahlen für das gesamte Bundesgebiet liegen nicht vor. Das Bundeskriminalamt will diese mit der bisher größten Dunkelfeldstudie zur Sicherheit in Deutschland im kommenden Jahr liefern.

Scham, Angst und Traumata

Warum Betroffene, im Regelfall Frauen, keine Anzeige erstatten, hat verschiedene Gründe. Vor allem wenn der Täter aus dem Nahbereich stammt, also der (Ex-)Partner, Vater, Freund oder ein Bekannter ist, kommt es selten zu einer Anzeige, sagt Bianca Biwer der taz. Biwer ist Bundesgeschäftsführerin beim Weißen Ring, einem Opferhilfeverein, der seit 40 Jahren Beratung sowie finanzielle, juristische und psychotherapeutische Unterstützung für Betroffene anbietet. „Wenn Frauen ihren Täter gut kennen, sorgen sich manche, sie würden sein Leben zerstören. Doch auch das Schamgefühl hindert viele, eine Anzeige zu erstatten. Und zuletzt muss man festhalten, dass solch ein Verfahren so anspruchsvoll ist, dass nicht alle Betroffenen das leisten können. Ihre Geschichte wieder und wieder erzählen und durchleben zu müssen, kann sehr traumatisierend sein“, sagt sie.

Auch Nina Fuchs wollte keine Anzeige erstatten, es erschien ihr im ersten Moment wie eine nicht überwindbare Hürde, sagt sie. Am nächsten Morgen überzeugte ihre Schwester sie, es doch zu tun. 90 Minuten wurde sie auf der Polizeistation befragt, es folgte eine Tatortbegehung und eine rechtsmedizinische Untersuchung mit Blut- und Urinprobe. „Die untersuchen jeden Millimeter deines Körpers, jede einzelne Körperöffnung und überall werden Proben genommen, es war wirklich unangenehm“, sagt Fuchs. Wunden oder blaue Flecken werden mit einem Millimeterband daneben abfotografiert. Bei Fuchs sind es unter anderem blaue Flecken am Oberarm, die bei einer Vergewaltigung als typische Halteverletzungen gelten.

Wenige Tage später geht Fuchs noch einmal zur Polizei, weil sie in ihrer Tasche eine Sonnenbrille gefunden hat – ein mögliches Beweismittel, denkt sie. Wieder wird sie von einem Polizisten befragt, danach bricht sie zusammen. „Im Nachhinein waren die Befragungen durch die Polizei für mich das Traumatisierendste an dem gesamten Prozess. Ich hatte durchgehend das Gefühl, dass mir nicht geglaubt wird und habe wirklich null Empathie gespürt.“

Auch dem Weißen Ring berichten Betroffene immer wieder von wenig sensiblen Beamten. „Als Zeugin im Verfahren wird deine Glaubwürdigkeit ständig infrage gestellt, das ist eine schwierige Situation. Ich glaube, dass Beamte vielfach einfach noch nicht gut genug geschult sind im Umgang mit traumatisierten Personen“, sagt Biwer. Ignaz Raab, der Leiter des Kommissariats für Sexualdelikte in München, arbeitet seit 17 Jahren mit Betroffenen von Vergewaltigung. Er ist sich bewusst, wie herausfordernd das Verfahren für Betroffene sein kann. „Wir arbeiten so, dass wir den Opfern erst einmal grundsätzlich glauben. Allerdings ist es auch unsere Aufgabe, detailliert nachzufragen und auch mal nach links und rechts zu schauen, ob alles stimmig sein kann“, sagt er. Detaillierte Nachfragen, die Untersuchung und eine Tatortbegehung – all das sei nötig bei den Ermittlungen, so Raab.

Verurteilungsraten sinken

Die Zahl der Anzeigen schwankt über die Jahre hinweg, doch insgesamt lässt sich eine Steigerung feststellen, was auf Gesetzesänderungen zurückzuführen ist: 1997 das Verbot der Vergewaltigung in der Ehe, 2016 das neu eingeführte Sexualstrafrecht „Nein heißt Nein“, aber auch die #MeToo-Bewegung. Die Verurteilungsrate aber sinkt. „In den 90er Jahren lag sie noch bei über 20 Prozent, von 2014 bis 2016 ist sie auf 7,5 Prozent gesunken“, sagt Pfeiffer. Dabei ist die Rate stark bundeslandabhängig: So liege sie in Sachsen bei 21,4 Prozent, in Berlin dagegen bei 3,4 Verurteilten pro 100 Anzeigen.

Fälle von sexualisierter Gewalt stellen Polizei und Justiz vor eine Herausforderung. Im Regelfall steht Aussage gegen Aussage, meist gibt es wenige bis keine Zeugen und Beweismittel. Bei Einsatz von K.-o.-Mitteln gestaltet sich der Prozess noch schwieriger: Betroffene haben Erinnerungslücken, die Mittel sind in der Regel nur sechs bis zwölf Stunden nachweisbar. Verlässliche Studien, wie häufig sie bei Sexualdelikten eingesetzt werden, fehlen. Biwer, Pfeiffer und Raab bestätigten jedoch, dass ihnen Fälle unter Verabreichung von K.-o.-Tropfen bekannt sind, auch wenn Raab sagt, es seien Einzelfälle. Bei Fuchs kam die rechtsmedizinische Untersuchung zu spät, die Mittel konnten nicht nachgewiesen, die Täter nicht ermittelt werden; die Ermittlungsarbeit wurde nach zehn Monaten eingestellt.

Vier Jahre später bekommt Fuchs Post von der Staatsanwaltschaft: Ein möglicher Täter wurde gefunden. Doch auch dieses Ermittlungsverfahren wird nach Monaten wieder eingestellt. Die Staatsanwältin begründet das in einem Schreiben, das der taz vorliegt, mit den Erinnerungslücken der Betroffenen. Fuchs’ Anwalt legt Beschwerde ein – ohne Erfolg. Sie setzen auf ein Kla­ge­er­zwin­gungs­verfahren, doch auch damit gelingt es nicht, einen Prozess zu erkämpfen.

Erstvernehmung mit Kamera

Dass Fälle ohne Prozess eingestellt werden oder dass es in einem Gerichtsverfahren nicht zu einer Verurteilung kommt, führt Pfeiffer auch auf die Arbeit der Polizei zurück. Für eine eventuelle Glaubwürdigkeitsuntersuchung der Betroffenen sei es wichtig, dass die Erstvernehmung nicht schriftlich festgehalten, sondern gefilmt werde. „Unsere Hypothese ist, wer als Staatsanwalt nur eine Kurzfassung liest, wird davon nicht so emotional betroffen wie bei dem zeitlich aufwendigeren Anschauen der Videoaufnahme“, sagt Pfeiffer. Im Video werden Emotionen und Ergriffenheit der Betroffenen stärker sichtbar. Diese Hypothese wird er nun gemeinsam mit Theresia Höynck und Patrik Schmidt von der Universität Kassel sowie der Psychologin Bettina Zietlow in einer Studie untersuchen.

Eine Erstvernehmung der Betroffenen per Videokamera hält auch Biwer für unerlässlich. Damit könnte nicht nur die Glaubwürdigkeit der Betroffenen gesichert werden, sondern es vereinfache auch den Prozess: Das Erlebte müsste nicht wieder und wieder erzählt werden.

Der Einsatz von Videokameras ist in Deutschland noch nicht selbstverständlich. Seit 2019 ist er bei schweren Straftaten zwar erlaubt, doch nicht alle Polizeistationen sind hinreichend technisch ausgestattet und ausgebildet. In welchem Umfang Videovernehmungen bisher eingesetzt werden, ist nicht bekannt, da jede Staatsanwaltschaft selbst entscheidet, welche Vernehmungsart eingesetzt wird. Im Münchner Kommissariat gibt es zwar ein Videovernehmungszimmer und mittlerweile auch mobile Vernehmungstechnik. Bei Sexualdelikten werde die polizeiliche Vernehmung aber noch schriftlich festgehalten, die richterliche Befragung finde dann per Video statt, sagt Raab. Es werde aber daran gearbeitet, alle Dienststellen technisch so auszustatten.

Für Opfer einer Vergewaltigung wäre es ein großer Gewinn, wenn sich dieses Vernehmungsverfahren durchsetzt. Für Nina Fuchs kommt es zu spät. Aufgeben will sie dennoch nicht. Mithilfe einer Petition und einem Crowdfunding schafft sie Aufmerksamkeit für ihren Fall, im Juli hat sie Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wenn das scheitert, will sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. „Mir ist bewusst, dass die Verurteilung des Täters unwahrscheinlich ist, doch es würde mir allein schon helfen, wenn ich nach all den Tränen, der Zeit und Energie, die ich hierein gesteckt habe, einen fairen Prozess bekomme.“

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39 Kommentare

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  • Ich hatte 2013 auch einen Vorfall einer versuchten Vergewaltigung.



    Ich ging mit einer Freundin, die mich bis dahin wieder aufgebaut und bestärkt hatte, 1 Woche später zur Polizei. Die erste Frage der Polizei "Wieso sind sie nicht sofort gekommen? So können wir nichts mit Ihnen anfangen, aber gut wir befragen Sie trotzdem".

    Ich wurde von zwei Polizisten (einem Mann und einer Frau befragt), ich sollte alles erzählen. Wieder und wieder. Zum Ende der Befragung hin, fing ich an zu Zittern, ich selbst hatte das gar nicht bemerkt bis die Polizistin meinte "Jetzt fangen Sie nicht so an zu zittern, das hilft hier niemandem".

    Ich bin nicht vergewaltigt worden, ich bin nochmal davon gekommen weil ich wie eine Irre auf den Typen eingeredet habe und so irgendwie das Unheil abgewendet habe, aber ich kame keinen funken Mitgefühl von der Polizei bekommen.



    Ich habe mich wie die Schuldige gefühlt.



    Schuldig weil ich zu spät zur Polizei gegangen bin, Schuldig weil ich ausser Fotos von roten Druckstellen keine "echten" Beweise mehr liefern konnte, Schuldig weil die Polizisten mich trotzdem befragen "mussten"obwohl es nach deren Meinung nichts mehr bingt, Schuldig weil ich es gewagt hatte am Ende der mehrfachen Befragung zu schwächeln.

    Es gibt so wenige die sich durchringen können zur Polizei zu gehen und die Anzeige dann auch durchstehen, überall wird dazu aufgerufen man sich trauen sollen, auch wenn es so gut wie keine Hoffnung auf eine Verurteilung gibt, vor allem wenn keine stichfesten Beweise mehr vorliegen, aber wenn die Polizeistation so mit den Personen umspringt wie in meinem Fall. Dann wird es auch in Zukunft nicht nur keine Hoffnung auf Verturteilung geben, sondern auch keine echte Chance auf Besserung.

  • 1.Grundsätzlich sollten weibl.Opfer von Polizist-innen für die Aussage zur Verfügung stehen.



    2. eine Videokamera oder DAT- Recorder gibt es für 100 Euro. Gehört zum Standart einer Polizeiwache.



    3. Frauen müssen anoym geschützt werden, wie Umzug in eine andere Stadt.

  • Bei nur 5% an Fällen, die zur Anklage kommen sind das Problem nicht mangelnde Verurteilungen sondern mangelnde Anzeigen.

    Warum versteift sich die Sicht auf die 5% der Fälle, die zur Anzeige kommen und ignoriert 95% der Vergewaltigungen? Was sind die Ursachen für die Nicht-Anzeige?

    Ohne dass sich da nichts ändert wird selbst eine Verdoppelung an Verurteilungen nichts bedeuten.

    • @Rudolf Fissner:

      @Rudolf Fissner



      "Was sind die Ursachen für die Nicht-Anzeige?"

      Schamgefühl, Schuldgefühle (durch sich selbst oder durch andere verursacht), Drohungen gegenüber den Opfern, mangelnder Schutz vor den Tätern und das aller wichtigste, meiner Meinung nach, die Tatsache das eine Verurteilung so gut wie nie zustande kommt.

      Der Fall wird durch die Instanzen gezogen, die Opfer müssen viel psychischen Druck aushalten, es gibt Menschen die verlieren in diesem Prozess ihre privaten Grundlagen (sowohl der Beschuldigte als auch das Opfer) alles nur damit der Täter am Ende trotzdem frei rumläuft und sich vielleicht sogar an dem Opfer rächt, wenn der Täter durch den Prozess schaden erlitten hat(?)

      Die Justiz muss viel mehr für solche Fälle sensibilisiert werden.



      Es muss viel mehr Schadensbegrenzung auch während des Prozesses betrieben werden.



      Die Struktur der Beweislage sollte neu gedacht werden und akribischer sein, gerade weil die Beweislast mit jeder Minute die man zögert schwindet.

      Eine Rücknahme der Anzeige einer Vergewaltigung (oder auch häuslicher Gewalt), sollte zukünftig nicht mehr möglich sein, damit in jedem Fall eine Ermittlung stattfindet. Das ist natürlich ein zweischneidiges Schwert für die Opfer, wenn sie sich nach der Anzeige doch nicht mehr stark genug fühlen, aber es ist auch eine Abschreckende Wirkung, meiner Meinung nach, für die Täter, wenn jede solcher Anzeigen in jedem Fall eine Ermittlung nach sich zieht.

      Und der/die Anzeigende muss Zugriff auf eine erfahrene Betreuung ermöglicht werden die sie während der Ermittlung untersützt.

    • @Rudolf Fissner:

      In dem Artikel werden die Vergewaltigungen, die nicht zur Anzeige kommen, doch nicht ignoriert. Das der Fokus hier aber auf dem polizeilichen und juristischen Prozess liegt finde ich passend, weil es hier die beschriebenen, ganz konkreten und wichtigen Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Deren Umsetzung würde im Übrigen auch dazu beitragen, dass mehr Vergewaltigungen zur Anzeige gebracht werden. Wenn bekannt ist, dass Ermittlungsverfahren und Gerichtsprozess keine weitere Tortur für die Opfer bedeuten, sondern mit Respekt für die Betroffenen und und deren Leid ablaufen, steigt natürlich die Bereitschaft für eine Anzeige.

  • Danke für den guten Artikel. Es ist wirklich wichtig, dass es Betroffenen von sexualisierter Gewalt ermöglicht wird, einen rücksichtsvollen juristischen Prozess von der Anzeige bis zum Urteil zu durchlaufen.

    Dass es aber "im Regelfall Frauen" sind, die von sexuellen Übergriffen betroffen sind, ist eine Aussage, die kaum mit Fakten zu belegen ist.

    Man weiss immer noch sehr wenig darüber, in welchem Umfang Männer hier Opfer werden. Der Dunkelbereich ist mutmaßlich wenigstens genau so hoch wie bei Frauen. Sie erstatten aus ähnlichen Gründen kaum Anzeige. Hinzu kommt noch, dass sehr viele, wegen dem weiterhin verbreiteteten männlichen Rollenbild von Stärke und Dominanz, nicht zugeben können, dass sie Opfer geworden sind und sich nicht wehren konnten.

    Das führt nicht nur dazu, dass sie solche Delikte kaum zur Anzeige bringen, sondern auch in Studien dazu neigen, ihren Opferstatus nicht zu offenbaren. Zudem gibt es zu dieser Thematik noch nicht so viele Studien.

    Wir können also kaum beurteilen, wieviele Männer wirklich betroffen sind und also auch den Vergleich zwischen Männern und Frauen an dieser Stelle gar nicht ziehen.

    Ich frage mich auch, wozu dieser Vergleich, der in dem Artikel eher nebenbei gemacht wird, eigentlich dienen soll.

    Sexuelle Gewalt ist grausam und den Opfern sollte ein menschenwürdiger, psychisch verträglicher juristischer Prozess ermöglicht werden. Frauen wie Männern (und wie allen Menschen, die eine andere Geschlechtsidentität haben).

  • Der Artikel beschreibt ja sehr gut, wo das Problem liegt - in der gerichtsfesten Beweisbarkeit.



    Da in dem geschilderten Fall keine K.-o.-Tropfen mehr nachgewiesen werden konnten, würde jede Verteidigung einfach einen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr behaupten. Da steht dann Aussage gegen Aussage und i.d.R. reicht das schlicht nicht für eine Verurteilung.



    Neben den vorgeschlagenen Maßnahmen wäre es deshalb wünschenswert, wenn man die Nachweisbarkeit dieser Substanzen deutlich verbessern könnte. Vielleicht ist es ja auch irgendwie möglich, diese Stoffe schon bei der Herstellung mit speziellen Markern zu versehen, die einen indirekten Nachweis immer noch möglich machen, nachdem der Stoff ansich schon längst wieder ausgeschieden wurde.

    • @Rainer B.:

      Laut Wikipedia-Eintrag gibt es wohl eine Vielzahl an medizinischen/chemischen Produkten, die als "K.O."-Tropfen verwendet werden können.



      Ebenfalls im Artikel steht aber auch ein entscheidendes Problem, das der Täter hat: Er muss, um eine Fehldosierung zu vermeiden, das Körpergewicht und andere körperliche Parameter des Opfers kennen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Zu wenig bedeutet, das Opfer rennt euphorisiert, aber weiterhin bei Sinnen auf die Tanzfläche, bei zu viel droht ein lebensgefährlicher Zusammenbruch, der sicher von vielen Dritten beobachtet wird.



      Daher denke ich, dass der Einsatz von K. O.-Tropfen sicher kein Mythos, aber nicht so verbreitet ist, wie oft dargestellt.

      • @weaver:

        Absolute Zustimmung. Der in Medien oft dargestellte Effekt ist so gut wie nicht zu erzielen. Schon die Benennung jeglichen narkotisierend oder sedierenden Mittels als K.O.-Tropfen, obwohl es sich nicht einmal um eine bestimmte Stoffgruppe handelt ist so eine Sache.

        • @Hampelstielz:

          Im landläufigen Sinne ist damit eigentlich immer GHB (Liquid Ecstasy) bzw. GBL, das Lacton von GHB gemeint, obwohl es auch zahlreiche andere Stoffe mit ähnlicher Wirkung gibt.



          „In geringer bis mittlerer Dosis (GHB: etwa 1,0 ml bis 5,0 ml; GBL: etwa 0,5 ml bis 2,5 ml) bewirkt GHB bei oraler Aufnahme einen Rausch, der partiell dem Alkoholrausch ähnelt.“...



          „Höhere Dosierungen (GHB: ab etwa 5 ml; GBL: ab etwa 2,5 ml) führen dosisabhängig zu einem schläfrigen bis narkotischen Zustandsbild.“ (Wikipedia)



          Die Kombination mit Alkohol oder anderen Rauschmitteln kann die Wirkung erheblich beschleunigen und verstärken und auch zum Tod führen. Der Nachweis einer Gabe von K.-o.-Tropfen ist deshalb so schwierig, weil GHB auch ein körpereigenes Stoffwechselprodukt ist. Die Verwandschaft von GHB mit dem menschlichen Neurotransmitter GABA erklärt darüberhinaus die dauerhaften Erinnerungslücken.

          „Die Dunkelziffer der Todesfälle liegt laut Hilke Andresen-Streichert, die die Forensische Toxikologie der Uniklinik Köln leitet, vermutlich hoch.“ (Wikipedia)

          web.archive.org/we...onen-zu-k-o-mittel

          • @Rainer B.:

            Es gibt auch Stoffe, die bis zu einer sehr starken Benommenheit oder sogar Bewusstlosigkeit betäuben können und weder alleine noch mit geringeren Mengen Alkohol, lebensgefährlich sind. Aus (vielleicht übertriebener oder naiver) Vorsicht nenne ich sie nicht (wer sich auskennt, weiss eh Bescheid). Aber auch Alkohol alleine reicht ja schon aus. Von einer Menge, die jemanden wehrlos macht, bis zu einer tödlichen Vergiftung ist meistens noch ein weiter Weg.

          • @Rainer B.:

            Damit sind auch Ketamin, MXE, Benzodiazepine, verschiedene Neuroleptika uva. gemeint. GHB und GBL waren lange Zeit vielleicht am leichtesten verfügbar und erhältlich.



            Danke für den Versuch der Aufklärung bezüglich Drogen, nicht nötig. Der GHB-Rausch ähnelt dem Alkoholrausch übrigens nicht wirklich. Vielleicht noch am ehesten damit zu vergleichen und doch etwas ganz anderes.

  • Derzeit enden die Mehrheit /aller/ eingeleiteter Strafverfahren /nicht/ mit einer Verurteilung.



    Die Mehrheit der eingeleiteten Hauptverfahren enden mit einer Einstellung mit oder ohne Auflagen.



    Oft sog. "Deals".



    "Aussage gegen Aussage" gibt es nur Fernseh-Verfahren.



    In echten Verfahren ist bei sog. Aussage gegen Aussage, der/ die Angeklagte systematisch benachteiligt.



    Denn alle Angaben eines/ einer Angeklagten sind rechtlich keine "Aussagen", sondern "Einlassungen".



    Weil Angeklagte dabei ohne belangt zu werden "Lügen" dürfen, Zeugen aber unter strafbewehrter Wahrheitspflicht stehen, sind Einlassungen für RichterInnen grundsätzlich unglaubwürdiger, als (Zeugen)Aussagen.



    Die Problematik von verschriftlichen Zeugenaussagen bei der Polizei ist seit langem bekannt.



    Kritische Juristen weisen seit Jahren darauf hin, dass jede fremd-Verschriftlichung eine Zeugenaussage so verändert, dass diese zu einer Mischung der Zeugenangaben und dem wird, was der/ die Vernehmens-Personen davon verstanden hat und (bewusst oder unbewusst) in eine formelle Amts-Sprache übersetzt.



    Die Mehrheit der Zeugen haben daher schon nach der Schrift-Aufnahme ihrer Aussagen im Polizeirevier große Bedenken, diese zu Unterschreiben, und machen das nur, um die Anwesenheit im Polizeirevier nicht weiter zu verlängern.



    Es ist daher der Regelfall, dass ZeugInnen in Hauptverhandlungen erklären, dass die Aussagen, wie sie in den Akten festgehalten wurden, so nie gemacht hätten.

    • @Wagenbär:

      Es gibt immer eine Grundaussage der Anklage und eine Grundaussage der Verteidigung. RichterInnen haben diese grundsätzlich gleichwertig zu behandeln, sofern sich im Verfahren keine Anhaltspunkte für die Unglaubwürdigkeit der einen oder der anderen Seite ergeben.

  • "Wenn Frauen ihren Täter gut kennen, sorgen sich manche, sie würden sein Leben zerstören."

    Das wäre so ziemlich der letzte Punkt, der mich nach einer Vergewaltigung interessieren und von einer Anzeige abhalten würde.

    Absolut unverständlich für mich, wie Menschen das Wohl ihres Peinigers so in den Vordergrund stellen können.

    • @gyakusou:

      Sorry, aber da kennen Sie sich mit der menschlichen Psyche nicht so gut aus. Man würde sich sicher was anderes, einfacheres, auch gerechteres wünschen, aber Beziehungsdynamiken und menschliche Bedürfnisse, Motive und Ängste sind eben vielschichtig.

      Ihre Aussage, dass einige Opfer, "das Wohl ihres Peinigers in den Vordergrund stellen" ist ihre Interpretation der Aussage der Autorin. Meiner Ansicht nach entspricht das oftmals nicht den tatsächlichen Bedürfnissen und Motiven der betroffenen Frauen.

    • @gyakusou:

      Sofern Sie die Person, die Sie vergewaltigt hat, angezeigt haben: wie ging es danach weiter?

    • @gyakusou:

      An diesem Satz bin ich auch hängen geblieben. Und ich bin etwas skeptisch. Ich habe eher den Verdacht, dass bei besonderen Näheverhältnissen zwischen Täter und Opfer dieses von einer Anzeige absieht, um das eigene Standing innerhalb der sozialen Gruppe nicht zu gefährden. Oft ist es leider so, dass selbst Familienmitglieder den Vorwurf nicht glauben (nicht glauben wollen...) und das ganze Familien durch jeweilige Positionierung auseinander brechen. Dies führt dann dazu, dass das Opfer nicht nur mit den Folgen einer Vergewaltigung leben muss, sondern auch mit dem Vorwurf, die Familie zerstört zu haben.

      • @Cerberus:

        In den meisten Kultureen der Welt, auch in unserer, sind Sex und Gewalt eng verknüpft. Gleichzeitig werden Sexualaktivitäten unangemessen mit Bedeutung aufgeladen, sogar romantisiert und idealisiert. Deshalb sind Sexualstraftaten äußerst verbreitet und man geht offensiv gegen Opfer vor, lässt TäterInnen aber weitgehend unbehelligt.

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Früher, im Mittelalter, hat man Straftäter gebrandmarkt - für jedermann erkennbar.



    Aber heute schützen die Gesetze ja diese Typen. Kein Foto.

    • @17900 (Profil gelöscht):

      Zurück ins Mittelalter? Ernsthaft?



      Klar, wenn man die Polizeireviere nicht nur mit Kameras sondern auch mit Streckbänken und Brandeisen ausstatten würde wäre die Aufklärungsquote bestimmt sehr schnell bei 100%.



      Ebenfalls nahe bei 100% wäre die Sicherheit mit Schandmalen jedwede Chance auf Resozialisierung zu verhinden. Es kann aber nicht Sinn einer Strafe sein Delinquenten in eine Situation zu bringen in der sie keine Alternative zu weiteren Straftaten haben.



      Und eine Rechtssprechung in der für Freie auf Vergewaltigung gerade mal eine Geldbuße steht scheint mir auch nicht gerade erstrebenswert.



      de.wikipedia.org/wiki/Schandmal



      de.wikipedia.org/wiki/Brandmarken



      www.mittelalter-le...iki/Vergewaltigung



      www.geschichte-des...anktionen-2.htm#18

    • @17900 (Profil gelöscht):

      Früher im Mittelalter gab es Hexenverbrennung, Fronarbeit, das Recht der ersten Nacht und noch viele andere total tolle Sachen. Besonders Frauen waren glücklich über all die Rechte und Freiheiten, die sie hatten.



      Man muss schon fragen dürfen, wes Geistes Kind jemand ist, der sich das Mittelalter zurück wünscht.

  • Nach diesem Artikel verstehe ich die 95%, die nicht anzeigen. Es ist eine Schande, dass Vergewaltiger kaum was zu befürchten haben.

    • @Katrina:

      Das liegt schon in der Natur der Sache wenn man rechtsstaatlichen Boden nicht verlassen will. Es gibt vieles was zu bemängeln und zu verbessern ist, keine Frage.



      Aber Verurteilungsquoten und Anzeigeverhalten wird das nicht maßgeblich ändern.

      • @Hanzo Tanaka:

        Ob maßgeblich oder nicht. Ich bin ziemlich sicher, dass eine Veränderung der Ermittlungs- und Gerichtsverfahren in dem beschriebenen Sinn, etwas ändern würde. Viele Opfer beziehen bei ihrer Abwägung, ob sie Anzeige erstatten sollen oder nicht, mit ein, was voraussichtlich auf sie zukommt. Wenn sie davon ausgehen können, dass sie mit Respekt und Rücksicht behandelt werden und ihr Leid durch die Art des Prozesses und der Befragungen nicht noch verstärkt wird, werden sie sich auch eher für eine Anzeige entscheiden. Dadurch wird es zwangsläufig auch zu mehr Verurteilungen kommen.

        Mit Verlaub, es ist doch einigermaßen zynisch nahezulegen, dass ein rechtsstaatliches Verfahren, nur auf die derzeitig vorherrschende, oft geradezu entwürdigende Art und Weise, möglich wäre (von wegen, es läge "in der Natur der Sache", "dass Vergewaltiger kaum etwas zu befürchten haben", "wenn man rechtsstaatlichen Boden nicht verlassen will"). Täter werden eben auch ein stückweit dadurch geschützt, dass die Art, wie Ermittlungen und Gerichtsprozesse geführt werden die Opfer von einer Anzeige abhält.

        Die Autorin legt doch sehr detailliert und schlüssig dar, wie ein menschenwürdiger Prozess aussehen könnte. Die Rechtsstaatlichkeit wäre dabei in keiner Weise gefährdet. Den Prozess für die Opfer erträglich zu gestalten, heisst ja nicht, Angeklagte unfair zu behandeln oder gar zu Unrecht zu verurteilen.

  • Was soll das heißen: bis heute sind noch nicht alle Polizeistellen mit der nötigen Technik für Videoaufzeichnungen ausgestattet?



    Jedes Smartphone kann das! Jetzt erzählen Sie mir nicht, dass deutsche Polizisten keine Smartphones hätten! Vielleicht nicht dienstlich (aber auch das wäre eine miserable Ausstattung durch den Arbeitgeber!).



    Es liegt also ganz allein am Willen!

  • 1997! Es ist so ekelhaft.

    • @Karl Kraus:

      Als Einordnung bleibt allerdings zu erwähnen, dass der strafrechtlich Tatbestand der Vergewaltigung erst 1997 auf die Ehe ausgeweitet wurde, die Handlung des erzwungenen sexuellen Übergriffs/Vergewaltigung in der Ehe aber auch davor natürlich nicht straffrei oder gar erlaubt war.

      Unter den Normen für Nötigung oder Körperverletzung war auch davor jeglicher gewaltvolle (bei Nötigung auch nicht nur körperliche Gewalt) Übergriff auf Partner*in strafbar.

      Der genannte Fall von Fiona Fuchs macht aber auch nochmals deutlich wo die Problematik in solchen Fällen liegt.



      Alles kann sich genau so zugetragen haben wie berichtet. Allerdings kann sich auch alles vollkommen anders zugetragen haben. Beweise liegen nicht vor und selbst die Betroffene kann keine vollständigen Angaben zur Tat machen.

      Letztlich muss es in einem rechtstaatlichen Verfahren eben nicht (nur) darauf ankommen ob man Version A oder Version B glaubt, sondern ob genügend Beweise oder Indizien vorliegen die ausreichen um einem Menschen seine Freiheit zu entziehen.

      Das Verfahren eingestellt oder sogar gar nicht erst eröffnet werden bedeutet eben nicht, dass man den Anschuldigungen kein Gehör schenkt oder der betroffenen Person nicht glaubt, sondern dass nicht erkennbar ist, dass ein Verfahren a) mehr Licht in den Sachverhalt bringen kann und b) zu einer Verurteilung führen könnte.

      • @terno malo:

        Nur dass bei sexualdelikten die Opfer unter Anklage stehen ,udn traumatisierte Opfer,welche oft genug cshon Schuld bei sich suchen ,durch soziale Konventionen, noch zusätzlich einer inquisition durch die verteidigung unterzogen werden .Weder bei einem Raubüberfall ,noch bei Körperverletzung wird davon ausgegangen ,dass das Opfer ein Lügner, oder ein notorischer Masochist ist der aus heiterem Himmel fremde Personen eines Verbrechens beschuldigt ,aber wenn eine frau bewusstlos vergewaltigt wird, (ob nun durch Alkoholgenuss,Ohnmacht ,Narkose,Krankheit ) geht man davon aus,dass sie einen Gang Bang wollte,udn wie man darüber dachte sieht man ja nioch in alten Filmen ,wo das "betrunken" machen ,oder missbrauchen von bewusstlosen Frauen ja ein ganz normaler lustiger Sexakt ist.Natürlich gibt es auch Falschbecshuldigungen bzw Fäklle wo untercsheidliche erinnerungen vorleigen ,aber diese gibt es auch in jedem anderen Deliktbereich ,trotzdem werden nicht 99 % der Rassismusvorwürfe oder Körperverletzungen eingestellt.

        • @andreas mirko:

          Polemik hilft nicht. Auch nicht, wenn sie für die gute Sache eingesetzt wird. Polemik wirkt durch die Dramatisierung bzw. mangelnde Differenzierung unglaubwürdig und leistet der guten Sache damit eher einen Bärendienst.

      • @terno malo:

        Das ist ein massives Problem und daran müsste eigentlich was gemacht werden.

        Allerdings klar, kann die Polizei nicht viel machen wenn jemand das ganze eine Woche später meldet. Außer der Vergewaltiger ist blöd genug auf Facebook damit zu prahlen.

  • Frage mich, ob es günstig ist, hier mit dem Lohfink Prozess zu bebildern. Frau Lohfink war nicht Opfer, sondern Täterin und ist als solche verurteilt worden. Sie hat Vergewaltigungsopfern durch ihr Verhalten geschadet.

    • @Odradek:

      Ob und i wieweit Frau Lohfink Opfer wurde,,ist nie abschliessend festgestellt worden.Viele,die das Video gesehen haben,waren der festen Überzeugung,dass da ein unfreiwilliger Akt mit einer mindestens schwer intoxikierten Frau gezeigt wird.



      Es ist nunmal sehr schwer nachzuweisen.



      Die „Tat“ die Frau Lohfink begangen hat,war,ihre Peiniger anzuzeigen.Dass sie später verurteilt wurde,war nur aufgrund des zweifelhaften Freispruchs der Täter möglich.

      • @pippilotta_viktualia:

        Die Möglichkeit, dass das Gericht und der bestellte Gutachter richtig gelegen haben besteht erst gar nicht, oder?



        Ich gehöre nicht zu denen, die sich das Video angesehen haben, noch habe ich einen Drang dazu dies zu tun. Also muss ich auf das Urteil anderer vertrauen. Viele haben gesagt, dass von „K.O.-Tropfen“ nichts zu bemerken war und es einvernehmlicher Sex war. Viele haben das Gegenteil behauptet. Die Verbreitung der Aufnahmen wurde bestraft. Womöglich nicht im richtigen Maß. Wenn es aber keine Vergewaltigung war, dann war es auch keine und die Verurteilung aufgrund einer Falschbeschuldigung war richtig.



        Automatisch von der Richtigkeit der einen oder der anderen Aussage überzeugt zu sein ist wenig objektiv.

  • Man könnte hier zumindest teilweise Abhilfe schaffen...Bessere technische Ausstattung der Polizeireviere. Mehr Polizisten, damit diese mehr Zeit haben und dazu entsprechende Schulungen, wie Zeugenaussagen möglichst wenig belastend sind.



    Dazu ggf. mehr Polizei, die dann auch Orte wie Parks, speziell am Wochenende patrollieren kann...Zivilpolizei, die ein Auge darauf hält, was in Diskotheken passiert....

    • @Kartöfellchen:

      "Zivilpolizei, die ein Auge darauf hält, was in Diskotheken passiert...."



      Der Einsatz verdeckter Ermittler ist mit ausgesprochen hohen Hürden verbunden und in der derzeitigen Rechtslage fast nur für den Bereich der organisierten Kriminalität vorgesehen. Und es gibt auch gute Gründe für diese hohen Hürden. An anderer Stelle wird für eine generelle Kennzeichnungspflicht von Beamten gestritten und sie wollen ernsthaft Zivis einsetzen um präventiv Alltagssituationen ohne einen konkreten Verdacht oder auch nur Hinweise auf eine Straftat zu überwachen?



      Es ist schon immer wieder erstaunlich zu sehen wie schnell eine Bereitschaft da ist Grundrechte und rechtsstaatliche Mindeststandards aufzugeben wenn das Thema nur ausreichend emotional ist. Folgt man dieser Logik könnte man auch darauf hinweisen, dass der deutlich überwiegende Teil der sexualisierten Gewalt im persönlichen Umfeld stattfindet, die Unverletzlichkeit der Wohnung in Frage stellen und präventiv unangekündigte Streifen durch die Schlafzimmer schicken.



      Wenn dann aber die Anzeigequote bei gerade mal 5% liegt hilft es auch nichts wenn ein Zivi bei der Tat daneben gestanden hat. Natürlich könnte man aus dem Antrags- ein Offizialdelikt machen. Aber ob das wirklich im Sinne der Betroffenen wäre oder das Traumatisierung und Ohnmachtsgefühle nicht eher noch verstärken würde scheint doch eher fraglich.

      • @Ingo Bernable:

        Selbstverständlich ist § 177 StGB ein Offizialdelikt!

        Wenn gelegentlich (!) nach einer Rücknahme der Strafanzeige und damit einhergehender Aussageverweigerung des Opfers eine Verfahrenseinstellung erfolgt, dann nicht wegen mutmaßlich fehlendem Strafantrag (den es wie gesagt bei § 177 nicht gibt), sondern weil mit Fehlen der Aussage des Opfers oft das einzige Beweismittel für die StA verloren geht und eine Weiterführung des Prozesses somit keinen Sinn mehr ergibt.

  • 0G
    02854 (Profil gelöscht)

    Kamera wäre sicherlich hilfreich! Aber wo waren denn die Freund:innen als Zeugen? Ohne Zeugen ist es nun mal Aussage gegen Aussage. Und im Zweifel für den Angeklagten. Nicht schön für Frau Fuchs, aber gut für das Rechtssystem.

    • @02854 (Profil gelöscht):

      Kameras sind auch nicht hilfreich ,da sieht man dann ausd er Ferne wie eine Frau einen Parkweg entlang kommt, sich zwei Männer nähern udn sie mit dem Rücken zur Kamera mit ihr reden udn diese mit der frau Richtung gebüsch gehen ,ob sie ihr 400 Euro für einen nummer ,oder ein messer gezeigt haben und ein "mach Ärger und wir schlitzen dich auf" sieht und hört man nicht.

      Es liegt auch inder natur der kriminalität ,das Straftäter das zugegenbsein von Zeugen vermeiden , da könnte man sämtliche Starfverfahren einstellen, auch für einen Mord, oder Raubüberfall gibt es selten Zeugen.Wäre das Opfer ein mann , udn nach einem Rauschauschlafen im park würde er am Morgen feststellen anal vergealtigt worden zu sein , und man würd eihn sagen , ...tja Eindeutig Sperma aber sie haben ja vieleicht vorher einvernehmlich Analsex gehabt ,wie würden da manche Männer argumentieren ..Bei Nina Fuchs wurden spermareste gefunden wie Haltespuren ...sprich ihre Oberarme wurden mit erheblicher Krafteinwirkung fixiert, was nicht für einvernehmlichen Sex spricht ,egal wie betrunken oder betäubt sie war, sie hat versucht es zu verhindern .

      Und was K.O bzw bewusstseinändernde Mittel angeht ,in der drogenszene kriegt man diese sicher ohne Probleme (wo ja auch oft Kundinnen opfer sexueller Gewalt werden)und tipps zur Anwendung und Dosierung ,und wenn zwei Freunde eine offensichtlich sturzbertrunkene ind er disco nach Hause bringen wird das nicht auffallen.

      Und die sexuelle Gewalt ,auch auf den Strassen nimmt zu

      www.focus.de/polit...r_id_12272692.html

      K.O Tropfen bzw andere Substanzen sidn den Täternja in ihrem planvollen Unterfangen ja auch nicht unvertraut ,siehe

      www.spiegel.de/pan...ben-a-1017215.html