Rückschlag für Cannabis-Vorstoß: Der verspottete Grüne
Mit formalistischen Argumenten wird Andreas Tietzes Vorschlag, durch Cannabis-Steuern, den Haushalt zu sanieren abgebürstet.
Dabei ist Andreas Tietze überhaupt kein durchgeknallter Drogenfreak: Der 53-Jährige gehört dem Landtag seit 2009 an, zurzeit vertritt er seine Fraktionen bei den Themen Wirtschaft, Verkehr und Tourismus. Ehrenamtlich sitzt der Familienvater außerdem als Präses der evangelischen Nordkirche vor, leitet also die Synode der Kirche. Das tut er durchaus mit Fachkenntnis, schließlich hat Tietze neben Sozialpädagogik auch Theologie studiert.
Das Studium führte den gebürtigen Gelsenkirchener nach Stationen in Bochum, Heidelberg und Jerusalem schließlich nach Kiel. Im Norden zog es ihn zunächst auf die Insel: Er leitete 15 Jahre lang Jugendeinrichtungen auf Sylt und war als Bildungsreferent tätig. Seit Anfang der 90er-Jahre engagiert er sich bei den Grünen, unter anderem im Landesvorstand und im Kreistag Nordfriesland.
Seinen Cannabis-Plan erläuterte er den Lübecker Nachrichten so: Wenn ein Gramm Hasch auf dem Schwarzmarkt 15 Euro koste, aber für die Aufzucht der Pflanzen nur drei Euro aufgewendet werden müssten, sei die Gewinnspanne groß – eine Chance für das Land also, „Millionensummen einzunehmen“. Der Verkauf könne über die Apotheken abgewickelt werden, findet Tietze, die Aufzucht nach biologisch-dynamischen Kriterien den heimischen Bauern überlassen werden.
Landen konnte er mit dieser Idee aber weder im eigenen Regierungslager, noch bei der Opposition. Selbst die Grüne Jugend Schleswig-Holstein lobte zwar dass Tietze das große ökonomische Potenzial einer Steuer auf Cannabisprodukte erkannt habe, hielten die Finanzierung von Präventions- und Beratungsangeboten jedoch für eine sinnvollere Verwendung zusätzlicher Einnahmen: „Wir möchten mündige DrogenkonsumentInnen und kein Kiffen für den Kreisverkehr!“, so ihre Anmerkung. Sympathi bekundeten schließlich noch die Piraten. Die wandten aber – angesichts der langen Geschichte zweckdienlicher Steuergesetzgebungen in Deutschland einigermaßen formalistisch r– dagegen ein, dass Steuern nicht zweckgebunden eingezogen werden dürften: Die Gleichung Kiffen gegen Schlaglöcher gehe daher nicht auf. Es wird also wohl nichts werden mit dem Bio-Hanf von schleswig-holsteinischen Äckern.
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