Reform des Wahlrechts: Das Parlament schrumpft

Der Bundestag beschließt die umstrittene Wahlrechtsreform. Künftig umfasst der Bundestag dauerhaft 630 Abgeordnete.

Gefüllter Bundestag

Abstimmung über die Reform des Bundeswahlgesetzes Foto: Michael Kappeler/dpa

BERLIN dpa | Der Bundestag hat eine Wahlrechtsreform beschlossen, die das Parlament verkleinern und dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzen soll. Der Entwurf von SPD, Grünen und FDP erreichte am Freitag in Berlin die erforderliche einfache Mehrheit. Die Union und die Linkspartei sehen sich durch die Reform benachteiligt und haben jeweils eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

In der vorausgehenden und abschließenden hitzigen Debatte zur geplanten Verkleinerung des Bundestags haben Politiker der Ampel-Parteien der Union mangelnde Bereitschaft zur Veränderung vorgeworfen. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, sagte am Freitag vor der geplanten Abstimmung über die Reform im Bundestag, Ziel des Vorhabens sei „ein einfaches, nachvollziehbares Wahlrecht“.

Das Vorhaben wird von Union und Linkspartei strikt abgelehnt. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, der Plan ziele darauf ab, die Linke aus dem Parlament zu drängen und „das Existenzrecht der CSU“ infrage zu stellen. „Sie machen hier eine Reform für sich selbst“, um den „Machtanspruch der Ampel“ zu zementieren, warf er Hartmann vor.

Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert werden. Erreicht werden soll die Verkleinerung des Parlaments, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Diese sorgten bislang für eine Aufblähung des Bundestags.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Direktmandate mehr Sitze im Bundestag erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden. Sie darf diese Sitze behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate. Nach den neuen Regeln könnte es künftig vorkommen, dass ein Bewerber seinen Wahlkreis zwar direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Das erzürnt vor allem die CSU.

Zudem soll laut dem Ampel-Entwurf eine strikte Fünfprozentklausel gelten. Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Sie sorgte bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie zwar unter 5 Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Die Linkspartei profitierte davon schon mehrfach, zuletzt bei der Wahl 2021. Wenn die Klausel gestrichen wird, könnte das, je nach Wahlergebnis, in Zukunft auch Konsequenzen für die bayerische Regionalpartei CSU haben.

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