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Razzia in FrauenhausLebensgefahr durch Behördenfehler

Die Polizei dringt in ein Berliner Frauenhaus ein – wegen einer Lappalie. Die Behörden riskieren, dass ein Gewalttäter die Adresse des Orts erfährt.

Frauenhäuser: Aus guten Gründen verschlossen – auch für die Polizei Foto: zhihao/getty

Berlin taz | Es war ein beispielloser Auftritt der Polizei, der Angst und Schrecken hinterlassen hat: In den frühen Morgenstunden des 30. April rückten Be­am­t*in­nen des Landeskriminalamts (LKA) bei einem Berliner Frauenhaus an.

„Die Frauen, die bei uns leben, sind hochgefährdet und oft schwerst traumatisiert“, sagt die Leiterin der Einrichtung, Ariane Metz, einige Tage später am Telefon. Zum Schutz der Gewaltbetroffenen müssen die Adressen von Frauenhäusern streng geheim gehalten werden. Das gilt auch für die Polizei. Eine Liste der Zentralstelle für Prävention des LKA weist „anfrageberechtigte“ Beamtinnen aus. „Nur denjenigen, die darauf stehen, erteilen wir Auskunft über unsere Bewohnerinnen“, sagt Metz. Bislang habe die Praxis gut funktioniert.

Doch bei dieser Razzia war alles anders. Nach taz-Recherchen lief sie wie folgt ab: Morgens 7 Uhr verlässt eine Bewohnerin mit ihrem Kind den Innenhof durch das Tor. Von der Straße kommen ihr sechs Personen entgegen. Sie sagt: „Mir war sofort klar: Das ist Polizei.“ Sie seien auf aggressive Art an ihr vorbei auf den Hof gedrängt.

Kurz darauf hört eine studentische Hilfskraft, die im Frauenhaus Nachtdienst leistet, dass sich jemand an der Tür zu schaffen macht, nachdem sie diese beim Klingeln nicht sofort geöffnet hatte. Als sie an die Tür kommt, stehen da drei Beamtinnen, die unter ihren Pullovern schussichere Westen tragen. Sie wollen wissen, ob eine bestimmte Person dort wohnt.

Die Nachtbereitschaft lässt sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Dieser liegt auch der taz vor. Darin steht der Grund für den Einsatz: Einer Bewohnerin des Frauenhauses wird Betrug vorgeworfen. Es geht um 2.500 Euro. Ausgestellt hat den Beschluss das Amtsgericht Dessau-Roßlau, wo der Betrug stattgefunden haben soll.

Nachdem die Mitarbeiterin das Dokument eingesehen hat, verständigt sie die Leiterin der Einrichtung. Bis diese eintrifft, bittet die studentische Beschäftigte die Beamt*innen, zu warten. Sie erklärt, dass sie weder Auskunft erteilen dürfe noch könne – da sie aus Schutzgründen gar keinen Zugang zu den Akten der Be­woh­ne­r*in­nen hat.

Die Polizisten waren nicht „anfrageberechtigt“

Die Mitarbeiterin überprüft, ob die sechs Be­am­t*in­nen auf der Liste der Anfrageberechtigten stehen. „Stehen sie nicht“, sagt Metz der taz im Nachhinein. Doch die Beamten hätten „mit Druck und Drohungen“ versucht, sich Zutritt zu verschaffen. Sie hätten „immer wieder ihren Fuß in die Tür gestellt“ und Dinge gesagt wie, „Wir können auch zu anderen Mitteln greifen“, erzählt Metz.

Die Polizei beantwortet die Fragen der taz unter Verweis auf laufende Ermittlungen und Polizeitaktik nicht, bestätigt aber, dass der Einsatz stattgefunden hat und behauptet: „Die Durchsuchungsmaßnahmen wurden ausschließlich von weiblichen Polizeibeamtinnen in ziviler Kleidung durchgeführt.“ Das entspricht nicht der Darstellung der Frauenhaus-Mitarbeiterinnen: „Es standen darüber hinaus drei männliche Uniformierte in unserem Innenhof“, sagt Metz, die sich alle sechs Dienstnummern notiert hat. Sämtliche Bewohnerinnen hätten den Einsatz also mitbekommen. „Die waren völlig aufgelöst.“

Der Anblick von Polizei, die viele Be­woh­ne­r*in­nen zuletzt im Rahmen ihrer Gewalterfahrungen gesehen haben, könne schlimme Erinnerungen hervorrufen, erklärt die Sozialwissenschaftlerin. Und Bewohnerinnen, die gerade in Sorgerechtsstreits mit den Gewalttätern sind, fürchteten beim Anblick von Uniformierten, dass ihnen nun ihre Kinder weggenommen würden.

Die Frauenhaus-Leiterin betont, dass sie mit der Polizei kooperiert habe. Nachdem sie um 8 Uhr eingetroffen sei, habe sie die „110“ angerufen, um zu überprüfen, ob der Einsatz bekannt und offiziell ist. Dann bestätigte sie den Einsatzkräften, dass die gesuchte Frau in ihrem Haus wohnt. Doch die sei in dem Moment nicht da gewesen. Ihr Zimmer habe Metz daraufhin für die Durchsuchung aufgeschlossen.

Metz findet es seltsam, dass der Beschluss von Januar jetzt plötzlich mit einer derartigen Vehemenz umgesetzt wurde. „Das war nicht nötig. Es ging um eine Lappalie. Es war keine Gefahr in Verzug.“ Sie empfindet das Vorgehen als unverhältnismäßig und kritisiert den Einsatz scharf. „Selbst wenn es sich um eine schwere Straftat gehandelt hätte, wäre das nicht in Ordnung gewesen“, sagt sie – insbesondere mit Blick auf die unbeteiligten Bewohnerinnen.

Nach der Durchsuchung habe Metz die Beschuldigte informiert, die sich kurz darauf freiwillig bei der Polizei gemeldet habe. Dort musste sie über Nacht bleiben und ihr Handy sei einbehalten worden. Das Frauenhaus hat inzwischen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizei Berlin eingereicht. „Dieser Einsatz war ein Novum“, so Metz. Weder ihr noch anderen Fachleuten aus dem Bereich, mit denen die taz gesprochen hat, fallen vergleichbare Fälle ein.

Laut Strafprozessordnung genügt für Durchsuchungen ein Verdacht, damit die Polizei sich einen richterlichen Beschluss holen und damit in die Wohnungen von Menschen eindringen kann. Allerdings müssen die Gerichte die Anfragen auf Verhältnismäßigkeit prüfen. Viele Strafrechtler kritisieren, dass dies häufig unterbliebe. Ob das auch in diesem Fall so war, ist nicht nachprüfbar. Das zuständige Gericht hat die Fragen der taz nicht beantwortet.

Behörde gibt Aufenthaltsort der Gewaltbetroffenen preis

Um ein Haar hätte die beschuldigte Bewohnerin, die von Rassismus betroffen ist, durch dieses Vorgehen der Behörden sogar ihr Zuhause im Frauenhaus verloren. „Das ist der zweite Skandal“, so Metz. Denn auf dem Durchsuchungsbeschluss stehen zwei Anschriften: die alte Adresse der Frau in einem anderen Bundesland, an der der mutmaßliche Gewalttäter lebt, vor dem sie geflohen ist, sowie ihre neue Adresse, also die des Frauenhauses in Berlin. Es besteht „konkrete Gefahr“, dass der Gewaltbereite die Adresse des Frauenhauses aufsucht, kritisiert Metz in der Beschwerde.

Denn: Beinahe wäre der Beschluss an die frühere Adresse der Frau gelangt. Erst im letzten Moment und mit viel Aufwand hat die Leiterin des Frauenhauses erreicht, dass es dort nicht zu einer Durchsuchung kam, bei der die Polizei in der Regel den Beschluss vorzeigt oder aushändigt. „Hätte der mutmaßliche Gewalttäter den Wohnort der Frau erfahren, wäre sie in Lebensgefahr gewesen“, sagt Metz.

* Der Name der Leiterin wurde geändert, um keine Rückschlüsse auf die Adresse des Frauenhauses zu ermöglichen.

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25 Kommentare

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  • Ui, was ist da denn los in Berlin. Den Beamten der Polizei muß doch spätestens an der Haustür (des geheimen Frauenhauses) klar geworden sein, dass hier kein rechtsstaatliches Handeln (unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit) vorliegt.

    Für die involvierten Beamten:

    Es gibt ein Recht auf "Remonstration"!

    de.wikipedia.org/wiki/Remonstration

  • Möglicherweise hat ja der Ex-Partner einfach massenhaft Waren auf den Namen seiner Frau bestellt und nicht bezahlt > Strafanzeige wg Betrugs gegen die Frau > Durchsuchungsbeschluss.



    www.schuldnerberat.../eingehungsbetrug/

  • Ein Frauenhaus ist ein geschützter Raum und muss das unter allen Umständen auch bleiben.



    Es hätte mit Sicherheit auch andere Wege gegeben, dem Recht Gültigkeit zu verschaffen, als mit martialischem Auftreten die dort wohnenden Frauen und Kinder in Angst und Schrecken zu versetzen.

  • Schutzunterkünfte, in diesem Fall Frauenhäuser, sind natürlich den Unständen sicher durch Executive und Judiskative mit einen gewissen zusatzaufwand zu behandeln wenn möglich.

    Natürlich hat die StA gemeinsam mit dem Volke, auch ein Interresse, dass bei einem ausreichend Begründbar vorliegenden Durchsuchungsbeschluss, die ausführenden Beamten, zügig, konsequent und unauffällig ohne ankündigung ausführt.



    Das Hinhalten von der St notfalls mit gewalt übergehen, um die Chance auf vernichtung von Beweismitteln durch Beschuldigte zu minimieren.

    Es ist allerdings Erschreckend, dass dem StA und dem R dieser Auffenthalt der B Bekannt gewesen sein soll. Immerhin soll laut Artikel, die L in Vorfeld mit StA. und Ri. über die Form der Zustellung verhandelt haben. Wie hat DIE L und B im Vorfeld davon gewusst?

    Hier scheinen schon vorher eine Menge Beamtendlikte passiert zu sein. Da sollte mal die BstA gemeinsam mit den Zuständigen Dezernat für Beamtendelikte prüfend Aktiv werden. Werde mir den Link mal ablegen und mal eine Nacht drüber schlafen...

  • "Die Polizei (...) behauptet: „Die Durchsuchungsmaßnahmen wurden ausschließlich von weiblichen Polizeibeamtinnen in ziviler Kleidung durchgeführt.“ Das entspricht nicht der Darstellung der Frauenhaus-Mitarbeiterinnen: „Es standen darüber hinaus drei männliche Uniformierte in unserem Innenhof“, sagt Metz..."

    Das ist kein Widerspruch. Der Innenhof wurde ja nicht durchsucht.

  • Die Polizei, die hier nur ausführendes Organ ist, mal beiseite gelassen, zumindest von den Gerichten sollte man etwas mehr Fingerspitzengefühl erwarten. Denn ob es sich überhaupt um einen strafbaren Betrug handelt, ist oft nicht eindeutig. Natürlich stellen sich Probleme, wenn sich eine Person ins Frauenhaus begibt. Hat diese Schulden, für die der (gewalttätige) Partner nicht haftet, steht der Gläubiger vor einem Problem. Sein Schuldner ist plötzlich nicht mehr greifbar, nicht einmal ein Mahnverfahren kann (mangels ladungsfähiger Adresse) eingeleitet werden. Vom Frauenhaus wird er keine Kenntnis haben, so dass es sich für ihn so darstellt, als würde der Schuldner versuchen, sich der Zahlungsverpflichtung zu entziehen. Erst dadurch ergibt sich der Verdacht des Betruges. Das der Gläubiger dies zur Anzeige bringt, ist dann auch durchaus verständlich. Ob dies jedoch gleich einen Durchsuchungsbeschluss auslösen muss, halte ich in vielen Fällen für überzogen, schließlich ist dem Gericht die Adresse der Schuldnerin ja bekannt.

  • Es gibt keinerlei Grund, warum der frühere Ehemann/Partner den Durchsuchungsbeschluss erhalten sollte - es sei denn, beide hätten die Tat potentiell gemeinsam begangen, sind als beide Beschuldigte.



    Dann wäre aber vermutlich einfach deren frühere Adresse auf dem Beschluss gewesen.

    • @Dr. McSchreck:

      Die Durchsuchung wird sich auf beide Adressen beziehen - die frühere Wohnadresse und die "neue" im Frauenhaus. Und bei der Durchsuchung der (gemeinsamen) Wohnung wird dem Ehemann selbstverständlich der Beschluss ausgehändigt. Und da vom Gericht nicht zwei Beschlüsse ausgefertigt werden, ist darauf auch die neue Adresse deutlich zu erkennen. Fehler im System, aber (da es sich um einen einzelnen Rechtsvorgang handelt) formal korrekt.

      • @Cerberus:

        Wenn sich herausstellt, dass eine Person umgezogen ist, wird normalerweise nicht mehr an der früheren Anschrift durchsucht.

        • @Dr. McSchreck:

          Was hier aber fast passiert wäre, so steht es im Text.....

        • @Dr. McSchreck:

          Das ist doch im Artikel beschrieben. Es standen beide Adressen auf dem Beschluss.

          Was Sie behaupten ist auch einfach faktisch falsch. Die alte Adresse wird als Begehungsort oder Ort wo die Tatmittel (Computer mit Festplatte etc.) oder eventuell die Beute (praktisch eine der häufigsten Betrugstaten ist der Eingehubgsbetrug - bestellen ohne die Absicht zu bezahlen) vermutet werden. Die neue Adresse wird Durchsucht um mögliche Tatmittel (hier das Mobiltelefon) zu finden und sicherzustellen, wie es hier ja auch geschehen ist.

          • @Greg Z:

            Auf dem Artikel steht, dass "fast an der alten Anschrift" durchsucht worden wäre - das ist kein Widerspruch zu meinem Beitag, dass das bei einem Umzug nicht üblich ist.

            Ob der frühere Partner dort noch wohnt, ist allerdings nicht im Artikel erwähnt.

  • Sitze fassungslos und ungläubig vor dem Bildschirm.



    Ja, eine Lappalie. Für so etwas bekommt man eine Vorladung geschickt, kein Einsatzkommando.



    Daher ist es erst recht nicht nach zu vollziehen weshalb ein Frauenhaus gestürmt werden musste.



    Da es sich um den Vorwurf einer Tat handelt, musste sie lediglich zu einer Befragung zur Polizei, nicht vor Gericht und schon gar nicht in den Knast.



    Völlig unverhältnismäßig und nicht zu verstehen.

    • @Ramaz:

      Bezahlen Sie mal ein Strafmandat nicht wegen falsch parken und werfen Sie alle Briefe weg die Sie deshalb erhalten - dann steht bei Ihnen auch die Polizei vor der Tür mit einem Haftbefehl zur Erzwingungshaft.

    • @Ramaz:

      Ja, so ist es auch mir ergangen. Hab mal in einem Haus mit 80 Wohnungen gewohnt, bin umgezogen. Monate später, in einer anderen Stadt, erhielt ich eine Vorladung. Es war in dem Haus ein Paket zugestellt worden und nicht bezahlt; könnten auch so 2500 Euro gewesen sein. Da ich Monate zuvor wie gesagt dort ausgezogen bin, dachte die Polizei, ich wäre vielleicht nur zum Schein ausgezogen. Vorladung, knapp 30 Min. normales Gespräch bei der Polizei und gut wars.

  • Hmm - Betrug in Höhe von 2500€ als Lappalie zu bezeichnen finde ich schon heftig. Sieht der/die Betrogene vermutlich anders!

    • @Sandra Becker:

      Menschen für so eine relativ übersichtliche Summe in Gefahr zu bringen, ist sicherlich nicht verhältnismäßig. Da hätte es bessere Mittel gegeben.

    • @Sandra Becker:

      Im Vergleich zu einem möglichen Gewaltdelikt, dem die Frau aufgrund der Vorgehensweise zum Opfer fallen könnte: Ja 2500€ sind eine Lappalie.



      Dass die neue Adresse ein Frauenhaus hätte jeden Beteiligten darauf bringen können, dass es sich hier nicht um eine Standard-Untersuchung handelt.



      Auch in einem weniger gefährdete Umfeld wäre es zum Beispiel unverhältnismäßig, mitten in der Nacht anzurücken, oder direkt als erstes am Arbeitsplatz aufzutauchen.



      Solange es nur um Geld geht, sollte man zumindest im ersten Versuch von der Kooperationsbereitschaft der Durchsuchten ausgehen, solange es sich nur um einen Geldbetrag handelt, der innerhalb weniger Monate wieder erwirtschaftet werden kann.



      Einen früheren Durchsuchungsversuch, mit milderen Mitteln scheint es hier ja wirklich nicht gegeben zu haben.

      • @Herma Huhn:

        Bei der Durchsuchung ging es nicht um den zivilrechtlichen Anspruch des Geschädigten, sondern um ein Strafverfahren. Und die Polizei muss den gerichtlichen Beschluss umsetzen, und zwar in den Räumen, die im Durchsuchungsbeschluss bezeichnet sind.

        Der eigentliche Skandal ist, dass beide Anschriften im selben Beschluss standen, sodass der gewalttätige Mann, wenn an der früheren Wohnanschrift der Frau durchsucht worden wäre, ohne weiteres die Adresse des Frauenhauses erfahren hätte. Das Gericht hätte ohne weiteres 2 Beschlüsse mit je 1 Anschrift erlassen können. Die Justiz ist oft völlig blind, wenn es um Datenschutz geht.

      • @Herma Huhn:

        Ob 2500 Euro eine Lappalie sind, kommt auf den Blickwinkel an. Für mich wären 2500 Euro keine Lappalie, aber auch nichts, dass so einen Riesenaufwand und ggf. Folgen für die Frau notwendig machen würde. Zu Studentenzeiten dagegen wäre das für mich eine Riesensumme gewesen, und ich wäre völlig verzweifelt, wenn mir jemand diese (dürfte damals die Größenordnung meiner gesamten Ersparnisse gewesen sein, wahrscheinlich sogar noch mehr) gestohlen hätte.

  • Und täter wieder mal gleich opfer. Ich frag mich ob der betrogene auch von einer lapalie redet.

    • @Hannes Petersen:

      Das ist kein Widerspruch.



      Einem Menschen kann eine Straftat vorgeworfen werden und gleichzeitig, wie in diesem Fall, Opfer häuslicher Gewalt sein.

    • @Hannes Petersen:

      Es geht hier nicht darum eine Täterin zu schützen. Es geht darum eine Tatverdächtige mit möglichst milden Mitteln zu behandeln. Würden Sie sich als Tatverdächtiger auch wünschen. Ganz abgesehen von der Sicherheit der Mitbewohnerinnen, die mit der ganzen Sache nun gar nichts zu tun haben, deren schützenswerter Wohnraum damit auch als Frauenhaus bekannt wird. Halten Sie es nicht für sehr denkbar, dass der Expartner in seiner Wut und Empörung die eigentlich geheime Adresse des Frauenhauses im Internet verbreitet. Etwas indem er ein Bild des Beschlusses postet? Dann können Sie das Frauenhaus an der Adresse zumachen. Wir haben über 150 Femizide pro Jahr. Auch Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern wurden schon von wütenden Expartnern angegriffen.

      Es hätte hier einen vernünftigen Weg gegeben. Nämlich über die als Kontaktbeamten benannten Personen. Dass dieser Weg nicht gegangen wurde ist hier das Problem.

    • @Hannes Petersen:

      Die Kosten eines solchen Polizeieinsatzes stehen jedenfalls in keinem Verhältnis zum vermeintlichen Nutzen. Steuergeld kann man auf schönere und sinnvollere Art ver(sch)wenden.

    • @Hannes Petersen:

      Ist die Frau wegen Betrugs verurteilt worden, dass Sie sie als "Täter"in bezeichnen? Ich habe dem Artikel lediglich entnehmen können, dass ihr "Betrug vorgeworfen" wurde. Wenn Sie mehr wissen, lassen Sie uns doch bitte an Ihren Erkenntnissen teilhaben.