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Presse nach G20Wenn Medien Polizei spielen

Die Polizei hat Medienschaffende aufgefordert, bei der Fahndung gegen G20-Gegner*innen zu helfen. Einige machen begeistert mit. Warum?

„Krawall-Barbie“ auf der Seite 1 der „Bild“ von Mittwoch. Drei Beschwerden gingen dafür bisher beim Presserat ein Foto: taz

Wenn sich die Polizei per Twitter mit Jan Böhmermann streitet, verspricht das Unterhaltungswert – die Debatte ist eine Eskalationsstufe höher gesprungen. Am Dienstag, einen Tag nachdem die Hamburger Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung nach 104 mutmaßlich an den G20-Protesten Beteiligten gestartet hatte, twitterte der ZDF-Moderator: „Hoffentlich täuscht der Eindruck, dass die unseriöse G20-Fahndung der Polizei Hamburg politisch statt strafrechtlich motiviert ist“. Die Polizei antwortete: „Da können wir Sie beruhigen: All diesen Personenfahndungen liegt ein richterlicher Beschluss zugrunde. Das Wort „unseriös“ ist daher unpassend.“

Später stieg noch die Deutsche Polizei Gewerkschaft ein und versuchte, sich mit Zwinkersmileys und Emojis über eine angebliche G20-Verschwörung lustig zu machen, die Böhmermann hinter der Öffentlichkeitsfahndung wittere. Böhmermann antwortete mit seinem Disstrack gegen den Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft „Rainer Wendt (Du bist kein echter Polizist)“.

Weniger lustig ist allerdings, wie andere Medienmacher*innen auf die Polizeistrategie anspringen und die Videos und Fotos der Polizeifahndung veröffentlichten. Die Polizei hatte die Medienvertreter*innen explizit darum gebeten. Das ist untypisch –normalerweise, das sollte jedenfalls der Anspruch sein, erledigen Medien keine Dienste für Behörden oder andere staatliche Organe. Dass sie Fahndungsbilder drucken, kommt bei einigen zwar regelmäßig vor, allerdings in viel kleinerer Dimension und nicht in einem politisch aufgeladenen Kontext wie G20.

Das Hamburger Abendblatt, die Hamburger Morgenpost und die Bild zeigten die 104 Gesuchten zum Teil großformatig in Nahaufnahme. Die Bild verabschiedete sich gleich von der Unschuldsvermutung und nannte die Abgebildeten „Verbrecher“, „Gewalttäter“ oder „Krawall-Barbie“.

Keiner Schuld bewusst

Auf die Frage, warum sie sich dazu entschieden haben, das polizeiliche Anliegen zu ihrem eigenen zu machen, mochten alle drei nur ungern antworten.

Der Chefredakteur des Abendblatts war am Mittwoch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Der Ressortleiter „Lokales“ der Morgenpost, Mathis Neuburger, sagte, dass Öffentlichkeitsfahndungen immer auf der Internetseite der Mopo veröffentlicht würden. Da es sich auch bei der G20-Fahndung um eine richterlich angeordnete Fahndung handele, habe man keinen Anlass gesehen, dieses Mal anders zu handeln.

MoPo-Leser*innen, die die Berichterstattung kritisieren, bekommen von der Redaktion eine Mail. In der heißt es: „Uns ist klar, dass den Medien in diesem Fall eine besondere Verantwortung zukommt. Wir haben deswegen im Gegensatz zu anderen Titeln Wert auf eine zurückhaltende Berichterstattung gelegt.“ Dennoch veröffentlichten sie die Bilder und Videos der Polizei, unverpixelt. „Es handelt sich hierbei nicht um „Menschenjagd“, sondern um rechtsstaatlich legitimierte Strafverfolgung. Wir halten unsere diesbezügliche Berichterstattung für zulässig und angemessen“, heißt es in der Mail weiter.

Der Pressesprecher der Bild sagte, man äußere sich generell nicht zu redaktionellen Abläufen. Und: „Wir entscheiden im Rahmen unserer Redaktionellen Verantwortung, unabhängig von der Polizei.“

Das Missverständnis

Genau da liegt offenbar das Missverständnis: Die Redaktionelle Verantwortung müsste eigentlich zu der Entscheidung führen, sich unter keinen Umständen von der Polizei einspannen zu lassen. Journalist*innen dürfen sich nicht zu irgendwelchen Komplizenschaften hinreißen lassen. Wer an einer Stelle ein Bündnis eingeht, kann seine*n Partner*in an anderer Stelle schlecht kritisieren. Das aber ist die Aufgabe von Medien und dafür ist eine professionelle Distanz unabdingbar. Wenn sie sich hingegen in eine Kampagne einspannen lassen, wie es bei der G20-Fahndung geschieht, können sie sich auch gleich zum Polizeipresseorgan umdeklarieren.

Der Presserat prüft zur Zeit sechs Beschwerden wegen der Berichterstattung über die Fahndung. Alle richten sich gegen die Bild. In drei Fällen geht es dabei um das Abdrucken der Fotos, in einem Fall um den Begriff „Krawall-Barbie“ und in zwei Fällen um beides.

Schon im Sommer hatte der Presserat eine Missbilligung gegenüber Bild ausgesprochen. Das Boulevardblatt hatte kurz nach dem Gipfel eigenständig Bilder von vermeintlichen Gewalttäter*innen gedruckt und selbst dazu aufzurufen, Hinweise zu deren Identität an die Polizei zu geben. Es gehöre nicht zur Aufgabe der Presse, selbständig nach Bürgern zu fahnden, urteilte der Presserat.

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98 Kommentare

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  • durch Wiederholung wird das auch nicht richtiger. Zum NSU oder nach HogeSa wurde auch mit Bildern gefahndet, beides explizit rechte Täter.

     

    Und der Typ mit dem Tritt von der Treppe hat auch nur eine gef. Körperverletzung begangen - die minsteststrafe sind 6 Monate wie hier.

    • @Dr. McSchreck:

      ist eine Antwort auf Human Kapital von gestern.

  • 6G
    6474 (Profil gelöscht)

    Einfach mal die Bilder der zuständigen Journalisten von MOPO, Abendblatt und Bild veröffentlichen.

     

    Mit der Überschrift: "Diese Hetzer sind verantwortlich für Menschenjagd"

     

    Oder wie wärs mit Prügelbildern von Polizisten mit dem Titel " Diese Person ist ein maskierter Serientäter"

  • Wo ist das Problem ?

    Es ist allgemein bekannt das Nazis und Hooligans die G20 Proteste dazu verwendet haben um zu randalieren.

    Wenn die Bilder dieser Leute jetzt öffentlich werden kann das nur gut sein !

    • @Alreech:

      Wo das Problem ist?Ernsthaft?

      Die Verhältnissmässigkeit der Mittel?

      Persönlichkeistrecht?Unschuldsvermutung?Rechtstaat?

      Noch nie was von gehört?

      • @Human Kapital:

        Persönlichkeitsrecht ? Unschuldsvermutung ? Rechtsstaat ?

        Für Nazis und Hooligans welche die G20 Proteste durch ihre Aktionen diskreditiert haben ?

         

        Sowas ist einfach nur kleinbürgerliche Kackscheiße.

        • @Alreech:

          kleinbürgerliche Kackscheiße.?

          Ähm ja genau die Männer und Fraue die für Grundrechte gestorben sind alles Kleinbürgerliche......

          Etwas mehr Respekt bitte es sind Menschen gestorben dafür das sie hier sowas schreiben dürfen.

          Und ja Grundrechte gelten auch für Nazis und Hooligangs.

      • @Human Kapital:

        Rechtsstaat heißt, dass es rechtlich geregelt ist, wann trotz Unschuldsvermutung solche Bilder zur Fahndung veröffentlicht werden. Genau das ist hier passiert. Die Frage ist also berechtigt, wo das Problem ist.

        • @Dr. McSchreck:

          Die Behörden brauchen schon mehr als ein Foto oder Video .Zeugenausagen

          DNA Spuren Fingerabdrücke .

          Wenn Fahndungsaufrufe somassiv und in Bundesweiten Medien veröffentlicht werden dann muss da mehr als nur ein Foto vorliegen.

          • @Human Kapital:

            Lassen Sie das mal den Richter entscheiden, der kennt die Voraussetzungen der Öffentlichkeitsfahndung besser als Sie. Das Gesetz sagt:

             

            "Auf Grund einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder Zeugen darf bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung auch eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet werden, wenn der Beschuldigte der Begehung der Straftat dringend verdächtig ist und die Aufenthaltsermittlung auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre."

             

            Wenn auf Videos Gewalttaten zu sehen ist, dürfte dringender Tatverdacht gegen die auf dem Video zu sehenden Personen leicht zu begründen sein.

            • @Dr. McSchreck:

              Es gibt Straftaten von erheblicher Bedeutung mit einer Strafandrohung von mindesten 3 Jahren.

              Es kann aber auch die Strafverfolgung von besonderem öffentlichen Interesse sein dann gehts auch unter 3 Jahren.Das ist dann hier wohl der Fall.

              Dann Frag ich mich allerdings die Fahndungsfotos anderer Gewaltäter sind von Rechts hab ich noch keine Fotos in der Bildzeitung gesehen.

              Offentliches interesse ist wahrscheinlich nur bei Straftaten von links gegeben.

  • Der Richter/die Richterin, die die Öffentlichkeitsfahndung genehmigt hat, wird normalerweise auch geprüft haben, ob für diejenigen, die unverpixelt gezeigt werden, ausreichend Anhaltspunkte bestehen, dass sie Tatbeteiligte waren. Sonst darf sie das gar nicht genehmigen.

    • @Dr. McSchreck:

      Gott sei dank, dass alles in Ordnung ist.

    • @Dr. McSchreck:

      Was nicht sein darf, kann auch nicht sein?

      • @Uranus:

        Sie können aus der Ferne besser beurteilen als dieser Richter, ob eine Tatverdacht besteht?

  • Die alte, aber immer wiederkehrende Frage : gäbe es diesen Aufschrei auch, wenn gegen nicht linke Verdächtige ermittelt würde ?

    Wurden nicht die Berliner U-Bahn "Treter" so gefasst ?

    Es kann natürlich als Vorverurteilung gesehen werden, aber vielleicht auch als Abschreckung, wenn keiner mehr Straftaten in der Masse begehen kann, ohne sicher zu sein nicht erkannt zu werden.

    • @Günter Witte:

      Stellen sie sich mal vor sie laufen zufällig an einer Kamera vorbei in deren nähe kurz darauf ein Verbrechen geschieht und ein paar Tage spähter sehen ssie dann ihr Gesicht in der Bildzeitung.Viel Spass wenn sie das Freunden Kollegen den Eltern dem Chef und wen sonst alless erklären müssen.

      Vorverurteilung ist kein Spass den die Staatsmacht einfach billigend in kauf nehmen kann.

      Da ist eine sehr sorgfältige Rechte abwegung erforderlich.

      Strafverfolgung ist zwar die Pflicht der Polizei aber nur falls die Rechte der Verdächtigen und die Regeln des Rechtstaaten eingehalten werden.

      Die Strafverfolgung ist dabei das nachrangige Ziel.

      • @Human Kapital:

        Andere Länder überwachen viel mehr, haben die weniger "Verbrecher" oder Vorurteile dagegen?

        Wir brauchen mehr Opferschutz und weniger Täterschutz.

        • @Günter Witte:

          Es gibt kein Täterschutz nur verfassungsmässige Rechte und die kan niemand einfach ausser Kraft setzen.

          Das gibt es nur in Diktaturen.

          Ich will hier auch nichts schön reden für die Opfer sind Gewalttaten immer schlimm.Grundrechte sollte aber jeder schätzen.

    • @Günter Witte:

      Der Berliner U-Bahn "Treter" wurde aber eindeutig auf dem Video erkannt, wie er eine Frau die Treppe mit einem Fußtritt hinunterbeförderte. Ist bei "Krawall-Barbie", und den anderen "Verdächtigen", der Fall auch so eindeutig wie bei dem Berliner U-Bahn "Treter"?

       

      In einem demokratischen Staat dürfte es solche Art von Journalismus eigentlich gar nicht geben. Aber die Bildzeitung mit richtigen Journalismus in Verbindung bringen zu wollen, ist ohnehin Quatsch.

      • @Ricky-13:

        Ist es nicht eine Zäsur,Journalismus zu verbieten, wenn er einen nicht passt?

        • @Günter Witte:

          Niemand will Journalismus verbieten, aber wenn die Springerpresse (Bildzeitung) sich dem kapitalistischen System als Gehilfe anbiedert und zur "Menschenjagd" aufruft, obwohl deren Schuld noch gar nicht bewiesen ist, dann stimmt etwas in diesem Staat nicht mehr. Journalisten vertreten die Vierte Gewalt und sollten sich nicht als Erfüllungsgehilfen der oberen reichen Zehntausend missbrauchen lassen.

           

          Es hat niemand etwas dagegen, dass solche Subjekte wie der Berliner U-Bahn "Treter" mit Hilfe der Medien aufgespürt und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Wenn aber eine Zeitung, wie die Bildzeitung, auf ihrer ersten Seite mit der Schlagzeile 'Krawall-Barbie' kommt, dann hat das nichts mehr mit Fahndung nach einen Verbrecher zu tun, sondern hier werden Bürger, deren Schuld noch nicht erwiesen ist, öffentlich an den Pranger gestellt und vorgeführt. Das 'Krawall-Barbie' bauchfrei und mit engen Oberteil gezeigt wird, war wohl für die Bildzeitung noch ein zusätzliches Motiv, die junge Frau auf der ersten Seite der Bildzeitunmg abzulichten.

           

          Jeder, der sich noch an unser Grundgesetz erinnern kann, wird wohl dem, was Jan Böhmermann twitterte, beipflichten: "Hoffentlich täuscht der Eindruck, dass die unseriöse G20-Fahndung der Polizei Hamburg politisch statt strafrechtlich motiviert ist".

    • @Günter Witte:

      Grundsätzlich mag Ihre Frage vielleicht sogar berechtigt sein. Wer sie aber noch stellt, nachdem er die 'Krawall-Barbie'-Bildschlagzeile im Artikelkopf gesehen hat, der outet sich und zeigt, wes Geistes Kind er ist. #MeToo

      • @Flipper:

        Die Frage ist berechtigt, darf aber nicht gestellt werden, weil falscher Ort, falscher Zeitpunkt, falsches Publikum oder was ?

  • 7G
    7964 (Profil gelöscht)

    "Auf die Frage, warum sie sich dazu entschieden haben, das polizeiliche Anliegen zu ihrem eigenen zu machen, mochten alle drei nur ungern antworten".

     

    Die Vorverurteilung und besonders die Einseitigkeit erinnern an "mittelalterliche" Hexenjagden. Mein Lieblingsphilosoph Bertrand Russell fordert eine zweite Institution neben der Polizei, die mit der gleichen Energie versucht, die Unschuld der Verdächtigen zu beweisen...

     

    Das ist zwar erstmal sehr aufwändig, bedeutet aber eine bessere Realisierung der Unschuldsvermutung. (Solange keine Schuld bewiesen ist, müssen Verdächtige wie Unschuldige behandelt werden.)

     

    Sobald die "vierte Instanz" Verdächtige durch Anprangern vorverurteilt, ist genaugenommen unsere Kultur einer möglichst gerechten Rechtsprechung in Gefahr.

  • Woher wissen Sie so genau , dass es sich hier um Straftäter und Kriminelle handelt?

     

    Weil es in der Bild steht?

    • @Karo:

      Weil da so ein Doofer versuchte, die Überwachungskamera auszuschalten und dabei Fett in die Kamera schaute?

    • @Karo:

      Früher gab es den Spruch: "Bild" sprach zuerst mit dem Toten.

  • "Genau da liegt offenbar das Missverständnis: Die Redaktionelle Verantwortung müsste eigentlich zu der Entscheidung führen, sich unter keinen Umständen von der Polizei einspannen zu lassen."

     

    Was für ein Blödsinn. Es handelt sich hierbei um Straftäter, um Kriminelle also, an deren Fahndung sich die Medien beteiligen.

     

    Ein ganz normaler Vorgang, regelmäßig bei Aktenzeichen XY so sehen.

     

    Wenn irgendein Vergewaltiger oder Mörder mal wieder auf dem Knast ausbricht wird er ja auch in den Medien veröffentlicht.

    • @delta:

      »Es handelt sich hierbei um Straftäter«

       

      Ich Töffel dachte, dass sei man erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung...

    • @delta:

      Woher wissen Sie so genau , dass es sich hier um Straftäter und Kriminelle handelt?

       

      Weil es in der Bild steht?

      • @Karo:

        "Weil es in der Bild steht?"

         

        Die Bild lese ich nicht, ich persönlich lese die Taz, die Welt, PI-News, die Süddeutsche (nicht jeden Tag), die CT sowie die Linuxausgaben der PC-Welt.

         

        "Woher wissen Sie so genau , dass es sich hier um Straftäter und Kriminelle handelt"

         

        In Hamburg waren sehr viele Straftäter und Kriminelle während des G20 aktiv, z.b. Steine werfende oder Brandstifter. Nach denen wird nun gefahndet.

        • @delta:

          PI-News? Hahahahahaaa, Sie haben sich gerade für den Honk des Jahres qualifiziert...

    • 4G
      42161 (Profil gelöscht)
      @delta:

      Für die Öffentlichkeitsfahnung gelten sehr strenge Regeln. Auch Straftäter sind Bürger und haben Anspruch auf Persönlichkeitsschutz.

       

      Bei den vorgeworfenen Straftaten rund um G20 handelt es sich überwiegend um Vergehen, also nicht um besonders schwere Straftaten. Bei "XY...ungelöst" geht es meist um Verbrechen, also um besonders schwere Straftaten.

       

      "Mörder" und "Vergewaltiger" sind Verbrecher im Sinne des Gesetzes, und wenn sie aus dem Knast ausbrechen, dann ist ihre Schuld in der Regel erwiesen. Dies ist bei allen per Fahndung gesuchten Menschen nicht der Fall. Überdies wird nach verurteilten Straftätern in der Regel auch nur dann mit Foto gefahndet, wenn eine Gefährdung der Öffentlichkeit erwartet werden muß.

       

      Es bestehen also deutliche Unterschiede zwischen normaler Öffentlichkeitsfahndung und dem, was die Polizei derzeit zu G20 macht. Meiner Ansicht nach verstößt die Fahndung klar gegen das Übermaßverbot (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

       

      Ich finde, die TAZ hat Recht.

      • @42161 (Profil gelöscht):

        "Meiner Ansicht nach verstößt die Fahndung klar gegen das Übermaßverbot (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)."

         

        Ich sehe diesen Verstoß nicht. Es dürfte die einzige Möglichkeit kein sein, die Gewaltverbrecher des G20 haftbar zu machen.

         

        Menschenleben waren und sind den Gewaltverbrechern egal. Ob es sich dabei um einen Polizisten handelt, der von den Steinen erschlagen wird oder um Opfer einen Brandanschlages auf Parkende Autos, so es denn nicht gelingt das Feuer rechtzeitig unter Kontrolle zu bringen. beides Interessiert die Gewaltverbrecher nicht.

         

        Ich betrachte den Fahndungsdruck eher als zu gering.

        • 4G
          42161 (Profil gelöscht)
          @delta:

          Es geht hier nicht nur um die allein gegebene Möglichkeit, durch öffentliche Fahndung die Täter zu ermitteln, es müssen auch die negativen Folgen solch einer Fahndung für die Gesuchten gegen die negativen Folgen ihrer Straftaten aufgewogen werden. Es gibt bereits zwei Fälle von abschlägig beschiedenen Anträgen auf Öffentlichkeitsfahndung auf Grund von Videoaufzeichnungen von Amtsgerichten (Bonn und Hannover), bitte recherchieren Sie selbst.

           

          Die Behauptung, Menschenleben seien den "Gewaltverbrechern" egal, entbehrt jeder sachlichen Grundlage und ist deshalb eine Unterstellung. Vermutungen und Unterstellungen sind ohne klare Indizien ohne Beweiskraft und können demzufolge auch gerichtlich nicht verwertet werden.

           

          Aus den Videoaufnahmen ergibt sich zwar eine gewisse Bereitschaft einiger Täter, Menschen körperlich zu verletzen oder dies zumindest billigend in Kauf zu nehmen, es ergibt sich aber auch erkennbar ein Mangel an Erfolgsaussicht. Wer beispielsweise mit einem faustgroßen Stein auf eine Reihe gut gepanzerter Polizeibeamte in mehr als 100 Metern Entfernung wirft, müßte schon über übermenschliche Kräfte verfügen, um mit solch einem Wurf das Ziel zu erreichen und ernsten Schaden anzurichten.

           

          Bitte beachten Sie auch, daß es hier nicht um übliche Fahndung geht, die in allen Fällen durchaus legitim ist, sondern es geht um eine breit angelegte Öffentlichkeitsfahndung, die für die Betroffenen lebenslang Folgen haben kann. Eben diese Folgen gilt es abzuwägen.

          • @42161 (Profil gelöscht):

            das wurde geprüft und vom Gericht genehmigt. Wie schon erwähnt, ist das nicht zwingend, es kann auch abgelehnt werden.

            • 4G
              42161 (Profil gelöscht)
              @Dr. McSchreck:

              Ja, aber es wurde von einem Ermittlungsrichter (Amtsrichter) geprüft, der unter dem Druck einer aufgebrachten Öffentlichkeit zeitnah entscheiden mußte. Auch Richter sind nur Menschen und fehlbar.

               

              Der Verfahrensgang ermöglichte aus verfahrenstechnischen Gründen den Gesuchten nicht, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Es steht der Verdacht der Befangenheit im Raum.

              • @42161 (Profil gelöscht):

                Welcher Zeitdruck? G20 ist ein paar Wochen her und offenbar hat man die Sachlage sorgfältig geprüft, viele Bilder sind ja auch zum teil verpixelt für andere Personen.

          • @42161 (Profil gelöscht):

            "Die Behauptung, Menschenleben seien den "Gewaltverbrechern" egal, entbehrt jeder sachlichen Grundlage und ist deshalb eine Unterstellung."

             

            Die Folgen eines Einschlages eines Steines in den Menschlichen Körper dürften allen bekannt sein. Schwerste Verletzungen mit bleibenden Schäden, dauerhafte geistige Behinderung, Querschnittslähmung, auch der Tod ist möglich. Ebenso dürften auch die Folgen eines außer Kontrolle geratenen Brandes bekannt sein. Da dennoch Steine geworfen wurden und dennoch Brandstiftung begangen wurde, so kann die Schlussfolgerung nur sein, das Menschenleben den Gewalttätern egal sind.

             

            "Mangel an Erfolgsaussicht"

             

            Die Erfolgsaussichten sind hierbei irrelevant. Es geht um die Tat, nicht den Erfolg. Zum einen sind die Menschen bei der Polizei nicht perfekt gepanzert, es wäre schön wenn es so wäre, zum anderen trifft so ein Stein auch sehr schnell einen zufällig anwesenden.

             

            "die für die Betroffenen lebenslang Folgen haben kann"

             

            Die folgen für die Täter sind minimal, im Vergleich zu den Lebenslagen körperlichen Folgen bez. den tödlichen Folgen bei den Opfern (Polizisten). Außerdem hätte niemand von den Tätern zur Gewalt greifen müssen. Haben sie aber, und daher auch alle Konsequenzen der Tat zu tragen.

            • 4G
              42161 (Profil gelöscht)
              @delta:

              Es ist Ihren Antworten anzumerken, daß Sie über keine juristische Vorbildung verfügen.

               

              Bei der Beurteilung von Straftaten ist nicht allein der objektive sondern auch der subjektive Tatbestand zu berücksichtigen. Der subjektive Tatbestand bezieht sich auf den Vorsatz des Täters, also Wissen und Wollen. Der subjektive Tatbestand beinhaltet den Tatbestandsvorsatz. Der Vorsatz bezeichnet den Willen des Täters zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände, sprich: Erfolg, objektive Tatbestandsmerkmale,

              Kausalverlauf und objektive Zurechnung.

               

              Zu beurteilen ist also nicht, was hätte geschehen können, sondern was objektiv geschehen und subjektiv beabsichtigt war. Insbesondere letzteres dürfte ohne eine Befragung der Täter kaum zu ermitteln sein.

               

              Ich möchte Sie bitten, sich mit dem deutschen Rechtssystem, das ich im Übrigen für sehr gut durchdacht halte, etwas intensiver auseinanderzusetzen.

              • @42161 (Profil gelöscht):

                Subjektiver Wille ohne Erfolg führt aber zur Versuchsstrafbarkeit, das sollten Sie schon wissen, wenn Sie sich für einen Juristen ausgeben.

                • 4G
                  42161 (Profil gelöscht)
                  @Dr. McSchreck:

                  Vielen Dank für den Hinweis, aber das war mir bekannt.

    • @delta:

      Nachtrag zu mir selbst:

       

      Das die Medien natürlich reißerisch Berichten ist natürlich nicht immer schön, aber kaum zu verhindern. Immerhin verkauft sich nichts besser als Sex und Gewalt.

       

      Vor einigen Jahren gab es mal die Schlagzeile "Gratissex im Teeny-Puff" und "Wenn scharfe Teenys alles machen". Der Inhalt war dann zum Thema der 0190-Dealer, den älteren hier sicher bekannt.

       

      Dennoch ist die öffentliche Fahndung richtig.

  • Natürlich kann man hier Medienschelte üben. Aber die Medien sind frei, sie können sich zum Handlanger der Polizei machen oder nicht. Die Medien sind weitaus weniger an ihre eigenen Richtlinien gebunden als die Polizei an das Recht. Daher sollten wir die Kritik in erster Linie an diese Stelle richten. Die Polizei darf öffentlich fahnden aber nicht vorverurteilen. Sicher ist das ein schmaler Grat, aber ein rechtstaatlich sehr wichtiger, von dem die Polizei immer mehr abweicht. Die Polizei darf weder selbst hetzen noch die Medien zur Hetze aufrufen - auch und gerade wenn es um Verdächtige handelt.

    Wenn es um "Hasskommentare" von Bürger_innen geht, ist unsere Regierung ganz vorne dabei für Zensur zu werben. Wenn es aber um Hetze aus dem eigenen Lager geht, ist Herr Maas ganz ruhig. Hier wäre sein Einsatz, sich um Rechtstaatlichkeit und nicht nur um Populismus verdient zu machen.

    • @Velofisch:

      Sie hat ja auch nicht vorverurteilt. Es wurden lediglich Bilder vom Tatort zur Fahndung verwendet. Das Urteil wird später ein Gericht sprechen.

      • @delta:

        Vorverurteilt hat dann die Bild. Was ist, wenn sich später herausstellt, dass eine der abgedruckten und vorverurteilten Personen unschuldig war?

         

        Was ist, wenn das Gericht später feststellt, dass sie unschuldig war, und sie daraufhin trotzdem nie wieder eine gute Anstellung findet, weil alle Arbeitgeber sich an das Bild erinnern - unter dem nicht "Verdächtige" stand, sondern "Krawaff-Barbie"? Warum wohl wurde das vom Presserat gerügt?

      • @delta:

        Ne, das Urteil auch wenn es vor Gericht unabhängig von der Schuld des Angeklagten auch schon fest steht spricht die Bild ganz öffentlich. Mit Foto des Andersdenkenden äh Kriminellen so das dieser sich nun auf ein Leben am unteren Rand der Gesellschaft einstellen kann. Unabhängig von der Schuld.

        Die übliche Verleumdung von dem was die Bild "Hass" nennt inklusive.

        Das Beharren auf den eigenen Rechten hat nichts mit Hass zu tun.

        • @Oskar:

          Brandstifter und Steine werfende sind keine Andersdenkenden sondern schlicht und einfach Kriminelle.

          • @delta:

            Aha. Und das die dort abgebildeten Personen genau das getan haben sagt ihnen wer?

            Aber bei ihnen scheint die BILD ihr Zeil erreicht zu haben

      • @delta:

        Wenn e so einfach wäre.. Der durchschnittliche Bild/MoPo Leser nimmt das aber sehr wohl so wahr, dass auf den Bildern Straftäter zu sehen sind. Die Vorverurteilung findet praktisch mit dem Abdrucken der Fotos statt.

  • Das die BLÖD und ähnliche Blätter sich zur vorgelagerten Fahndungsgruppe der Polizei machen, wundert das wirklich jemanden? Der nächste Schritt ist folgerichti9g, der Polizei eigenes Bildmaterial zur Verfügung stellen. Die Folgen sind klar: bei Demonstrationen werden Pressefotografen oder Kamerateams künftig kaum noch arbeiten können. Ähnliche Erfahrungen gabe es in den 80ies während der Anti-AKW-Bewegung oder Hausbesetzungen. Der Polizei ist`s nur recht, denn keine Berichterstattung bedeutet für Gesetzesbrecher in Uniform ein Wildcard für den nöchsten Einsatz...

    • @Philippe Ressing:

      "Der nächste Schritt ist folgerichtig, der Polizei eigenes Bildmaterial zur Verfügung stellen"

       

      Hätte ich eigenes Bildmaterial würde ich es natürlich der Polizei zu Verfügung stellen.

      • 4G
        42161 (Profil gelöscht)
        @delta:

        Ich nicht. Zum einen sehe ich in den vorgeworfenen Straftaten keine von erheblicher Bedeutung, zum anderen - und dies vor allem - sehe ich es nicht als meine Aufgabe an, dem Versagen der Politik durch meine Zusammenarbeit auch noch Vorschub zu leisten.

         

        Die Straftaten sind - vielleicht bis auf sehr wenige Ausnahmen - allesamt der Kleinkriminalität zuzuordnen, es handelt sich überwiegend um Sachbeschädigungen und geringfügige Eigentumsdelikte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte oder vollendete Körperverletzungen mit geringem Schaden, die - dies sollte betont werden - aus einer emotional aufgeheizten Masse heraus begangen worden waren.

         

        Obwohl ich Gewalt grundsätzlich ablehne, habe ich doch Verständnis für die Jugend, die ihren Protest häufig nicht anders anzubringen weiß. Sturm und Drang eben.

        • @42161 (Profil gelöscht):

          Mindeststrafe für schweren Landfriedensbruch ist meines Wissens 6 Monate, für gef. KV auch, für gewaltsamen Widerstand seit kurz vor dem Gipfel auch.

        • @42161 (Profil gelöscht):

          also, die Bilder von der Elbchaussee, wo die Autos in Brand gesetzt werden oder aus dem Geschäft, wo Leute total verängstigt den Versuch erleben, die Scheiben einzuschlagen und rein zu kommen, sind für mich alles andere als Kleinkriminalität. Ich hoffe, dass der eine oder andere von denen gefasst wird und längere Zeit zum Nachdenken bekommt. Natürlich würde ich auch Bilder bereit stellen, wenn ich welche hätten von solchen Leuten.

        • 9G
          95823 (Profil gelöscht)
          @42161 (Profil gelöscht):

          Ich denke Sie würden Ihre Meinung ganz schnell ändern wenn es Ihr Auto wäre das brennend am Straßenrand steht, oder Ihr Geschäft das von schwarz maskierten Gestalten geplündert wird.

    • @Philippe Ressing:

      Wie jetz? Die Polizei wird die Erstellung von fandungverwertbaren Material demnächst selber unterbinden aufgrund der BLÖD?

  • Diese Aktion ist eine unverschämte Stimmungsmache der Polizei, um vom eigenen Versagen abzulenken. Es ist ein Skandal, daß unsere Exekutive plötzlich in dieser Form Politik betreibt -

    ... und die Bildzeitung war schon immer für jede öffentliche Hinrichtung zu haben.

  • Die guten alten völkischen Beobachter!

  • BILD, ok, da braucht man kein Wort zu zu sagen.

    Aber meiner Meinung nach ist es nicht "nur" schlimm, dass die Medien sich hier für die Poizei einspannen ließen. Wirklich schlimm ist, dass die Medien inkl. der Polizei überhaupt keine Möglichkeit mehr zulassen, einer der Gesuchten könne vielleicht doch unschuldig sein. Rechtsstaat ade. Und wenn jemandes Bild erstmal in den Medien war, ist er quasi auf Lebenszeit gebranntmarkt - auch wenn es sich hinterher herausstellt, dass er unschuldig ist.

    Hexenjagd.

    Überflüssig zu erwähnen, dass es eine solche Aktion gegen die rechten Terroristen, die unser Land schon lange heimsuchen, unmöglich wäre. Links ist der Dämon, Rechts ist ... naja, so schlimm schon nicht. Die paar hundert brennenden Asylantenheime pro Jahr....

    Aber vielleicht sind wir hier in Deutschland so? Das wär übel. Da mangelt es an geistiger und sonstiger Bildung in erschreckendem Maße.

  • 9G
    9076 (Profil gelöscht)

    So ne Aktion hätte ich mir zu Zeiten des NSU-Terrors gewünscht.

    • @9076 (Profil gelöscht):

      Das NSU-Trio wurde tatsächlich unmittelbar nach seinem Abtauchen per Steckbrief samt Passbildern gesucht. Allerdings war das noch vor den Morden, so dass keinem die eigentliche Dimension klar sein konnte.

    • @9076 (Profil gelöscht):

      Öffentlich Fahndungen gab es doch. Nur ohne Bilder der Täter/in ist es halt schwer Fahndungsfotos zu veröffentlichen.

      • @delta:

        nach dem Bombenanschlag in Köln Mülheim wurde auch mit Fotos gefahndet (ein Fahrrad wurde geschoben) - man war nur erfolglos, zumal damals die Kameratechnik noch sehr viel schlechter war als heute.

  • KRANK!!! EInfach nur krank... Ich meine Bild war immer laut Heinrich Böll ein stück Dreck Papier, aber das andere wie die Morgenpost da sogar noch mitmachen? Dazu auch ohne Unschuldsrecht....

    Krank!

    • @Tino Trivino:

      Bitte können Sie diese Krankheit med. erläutern.

      (Rechtschreibung beachten)

      Vielen Dank

      • @Uwe Peters:

        "med." Wie erläutern, medikamentös, medial, medullär?

  • Man kann nur hoffen, dass die Straftäter gefunden werden, welche die friedlichen G20 Proteste in den Dreck gezogen haben. Diese Leute sind nicht meine Hood.

    • @Ansgar Reb:

      "Man kann nur hoffen, dass die Straftäter gefunden werden, welche die friedlichen G20 Proteste in den Dreck gezogen haben"

       

      Dem kann ich nur Zustimmen, leider habe ich da wenig Hoffnung.

       

      Und wenn dann kommen häufig lächerlich geringe Urteile raus.

      • @delta:

        Stimmt die 4 MOnate U-Haft für Fabio für das friedliche (min. Unschuldsvermutung) Demonstrieren/dabei Sein sind natürlich überaus lächerlich,genauso wie die Kaution dazu...

      • @delta:

        Dann sehen Sie sich doch mal die bisher gesprochenen Urteile an.

    • @Ansgar Reb:

      Deine Hood ist "Jugendsprache für Dummies", das Dein Enkel Dir geschenkt hat.

  • Hoffentlich finden wenigstens zehn Prozent aller Bildzeitungs-Gucker eine Person, die sie an den Pranger stellen wollen. Dann ist die Polizei sowieso überfordert. Ich schaue auch mal, ob ich einen Promi finde, dem die Krawall-Barbie ähnlich sieht.

  • 1G
    10391 (Profil gelöscht)

    ***** es nervt ! *****

  • Und neben der "Krawall-Barbie" eine fette Bundeswehr-Anzeige. Irgendwo muss das Geld ja herkommen...

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...die Nazis sind zurück und Deutschland jubelt!

    • @81331 (Profil gelöscht):

      Selbst die Sprecher aus der Flora sahen die Aktionen als "brandgefährlich" an ("die Gewalt, vor allem Freitagabend in der Schanze, sei aber „brandgefährlich“ und „unverantwortlich“ gewesen.")

       

      Sich hinter Nazis und angeblich verfolgte Linke zu verstecken ist sowas von oberpeinlich.

      • @Rudolf Fissner:

        Immer wieder über die paar kaputten Läden und die gar nicht vorhandenen verletzten Polizisten zu jammern aber auch...

        • @Flipper:

          Mag sein. Und zu den nicht vorhandenen verletzten Polizisten kommen dann noch die nicht geworfenen Steine.

  • Und rechts daneben Werbung für Auslandseinsätze der Bundeswehr...

  • 8G
    80576 (Profil gelöscht)

    Dem Autor dürfte "Aktenzeichen XY ungelöst" wie der Leibhaftige vorkommen.

  • "Am Dienstag, einen Tag nachdem die Hamburger Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung nach 104 mutmaßlich an den G20-Protesten Beteiligten gestartet hatte, ..."

     

    Die Polizei sucht nicht nach "G20-Protesten Beteiligten". Sie sucht nach Leuten, die dort schwere Straftaten begangen haben. Sonst hätte wohl kaum ein Richter der Veröffentlichung der Bilder zugestimmt.

     

    Tut bitte nicht so, als wäre das hier politische Verfolgung. In Deutschland kann man friedliche so lange gegen G20 oder sonstwas prostestieren, wie man will.

    • @lattichvogel:

      Erst Mal sind selbst die vorgeworfenen Straftaten keine schwere Straftaten, die beginnen erst mit einem Jahr Mindeststrafe.

       

      Wenn sie wirklich glauben, dass nur weil ein Richter etwas unterschrieben hat, es alles in Ordnung sein MUSS, sind Richter für sie Götter, die unfehlbar sind, absolut objektiv, sich keinerlei politischen oder medialen Druck beugen, allwissend und dementsprechen nicht abhängig von den Informationen der Polizei. Sind sie wirklich so naiv oder staatshörig?

       

      Zum Schluß, es gibt genügend Videos im Netz die Belegen, dass gerade bei den G20 Protesten (und anderen Demonstrationen) eben doch friedliche Demonstranten von der Polizei verletzt wurden.

    • @lattichvogel:

      Absolute Zustimmung

    • 9G
      96830 (Profil gelöscht)
      @lattichvogel:

      Das soll keine politische Verfolgung sein?

      Wo ist denn die Fahndung nach den tausenden(!) Nazis, die in den letzten paar Jahren Flüchtlingsheime und Flüchtlinge angegriffen haben?

      Wo reden Medien über die Polizisten, die bei G20 mit Bussen in Menschenmengen reingerast sind?

      Nee, es wird nur nach einer handvoll Chaoten gesucht, die einen Apple-Store auseinanderrandaliert haben, oder im schlimmsten Fall kleine Steinchen auf stark gepanzerte Polizisten geworfen haben. Also nur die super schwere Straftäter.

      • @96830 (Profil gelöscht):

        "Das soll keine politische Verfolgung sein?"

         

        Nein, es ist keine politische Verfolgung. Es ist eine normale Fahndung nach Brandstiftern, Kriminellen, Gewalttätern und man kann sagen Terroristen.

         

        "kleine Steinchen auf stark gepanzerte Polizisten geworfen haben"

         

        Nur durch pures Glück kam es zu keinen getöteten Polizisten.

         

        Was sagen sie eigentlich den Kindern eines durch ihre kleinen Steinchen getöteten Polizisten, wenn sie fragen "Wo ist Papa"

        • @delta:

          "In Ausübung seiner ehrvollen Arbeit gestorben, mein Kind. Aber denk dran, niemand muss Polizist sein."

        • 9G
          96830 (Profil gelöscht)
          @delta:

          Es gibt viele Verbrechen, darunter beträchtlich schlimmere.

          Und bei wievielen wird dermaßen öffentlich gefahndet?

          Da wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen, und zwar aus politischen Gründen.

    • @lattichvogel:

      Nein, falsch - keinesfalls kann man in Deutschland friedlich gegen "sonstwas" demonstrieren, ohne in Gefahr zu geraten schwer verletzt zu werden - siehe die Demonstrationen gegen Stuttgart 21. Hier wurden einem Renter beide Augen herausgeschossen, als die Einsatzleitung der Polizei ihre Wasserkanonen verbotenerweise in Kopfhöhe ausrichtete.

      Vor kurzem bekam der Geschädigte einen lächerlich geringen Schadenersatz zugesprochen - den Verantwortlichen ist nicht viel passiert. Die üblichen Bauernopfer eben.

      • @Karo:

        "Nein, falsch - keinesfalls kann man in Deutschland friedlich gegen "sonstwas" demonstrieren, ohne in Gefahr zu geraten schwer verletzt zu werden"

         

        Wieso war ich dann mehreren Demos ohne Verletzt zu werden?

         

        Wieso ist mir bei den Demos gegen den Castor nie was passiert?

         

        Wieso ist mir bei den Demos gegen Studiengebühren nie was passiert?

      • @Karo:

        Und dieses eine Negativ-Beispiel reicht für sie aus, um die komplette Polizeiarbeit und das hier gut gelebte Demokratieprinzip mit einem krass populistischen Kommentar zu zertrümmern???

        Was für bescheidene Mittel sie hier zur Meinungsmache heranziehen...in der Methodik kein Unterschied zu längst vergangenen Zeiten!

        Hier in Hamburg gibt es fast jeden Tag größere und kleinere Demos zu allen möglichen Themen und die laufen in mindestens 95% der Fälle friedlich ab!

        Zu den Demos, an denen ich teilnehme kann ich nur rückmelden, dass die "Teilnehmer" die eine Konfrontation suchen, diese auch immer finden werden...

        Ich dagegen habe immer genug Zeit, mich zu distanzieren, weil mein Bauch es mir sagt, oder die Polizei in 25 entsprechenden Aufrufen...

        @Lattichvogel: Ich bin da ganz bei ihnen!

        • @Doomkopf:

          Zustimmung

        • 9G
          96830 (Profil gelöscht)
          @Doomkopf:

          Es geht nicht nur um ein Negativ-Beispiel, sowas passiert extrem häufig. Bei Stuttgart 21 kam das nur groß in den Nachrichten, weil es um "normale" Menschen ging, nicht um pöse Linke.

          Ich hab selbst häufig genug erlebt, wie Polizei ohne jegliche Vorwarnung völlig unschuldige Menschen massiv verletzt haben. Sogar Kinder, zielgerichtet mit den Knüppeln auf die Schläfen. Und dann noch den Notdienst daran gehindert den Opfern zu helfen.

          Vielleicht sind die Demos, auf die Sie gehen staats- und polizeikonformer. Nur weil *Sie* irgendwas nicht erlebt haben heißt das nicht, dass es nicht existiert.

          • @96830 (Profil gelöscht):

            Wie es mir beim Lesen ihres Kommentares unter der Haut kribbelt...

            "Kinder mit Knüppeln auf die Schläfen "...was stimmt denn bei ihnen nicht?

            Können sie auch nur irgendeine seriöse Quelle nennen? Und selbstverständlich bin ich am 1.Mai auf der Straße und was ich da sehe...ach, wo soll ich anfangen?

            Ihr ekeliger Stammtisch- Kommentar macht einfach nur traurig

  • Wenn ich denjenigen fotografiert hätte, der mein Auto abfackelt, dann gebe ich dem Rechtstaat diese Bilder m.d.B. um ..................

     

    Ich kenne solche Spielchen noch von den 1. Mai Demos in Berlin.

    Dann wurde bei solchen Aktionen aus dem Fenster gebrüllt:

    Nicht mein Auto, ich bin doch auf eurer Seite.