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Polizei randaliert in LingenLingens Polizisten helfen Extremisten

Das Wahlbündnis Die BürgerNahen nutzt in Lingen den Plakatwahlkampf, um vor der AfD zu warnen. Die Polizei findet es unerhört und reißt die Poster ab.

Eigentlich kann Robert Koop nach fünf Jahrzehnten im Lingener Stadtrat kommunalpolitisch schon lange nichts mehr erschüttern. Aber was letztes Wochenende mit Wahlplakaten der unabhängigen Wählergemeinschaft Die BürgerNahen (BN) geschah, war auch für ihn neu. Koop ist ihr Fraktionsvorsitzender.

Letzten Freitag gegen 23 Uhr hatte die BN in der Lingener Innenstadt vor dem Einkaufszentrum Lookentor an der Lookenstraße sieben doppelseitige Hohlkammerplakate aufgehängt. An dieser Stelle baut die AfD regelmäßig ihre Infostände auf, meist an Samstagen. Dem wollten die BN-AktivistInnen etwas entgegensetzen.

Die Plakate in Regenbogenoptik hingen an Laternenpfählen, einige in Augenhöhe, andere weiter oben, um unantastbar zu sein. Ihre Textbotschaft war eine unmissverständliche antifaschistische Warnung.

Auf der einen Seite stand vom Ablauf her nicht ganz korrekt, denn im wesentlichen gleichzeitig: „Hitler und seine Schergen begannen nicht mit Konzentrationslagern. Es begann mit: Dem Verbot von Büchern […]. Dem Ersetzen von Wahrheit durch Propaganda“. Auf der anderen Seite stand: „Die AFD sieht die Punkte auf der anderen Seite dieses Plakates nicht als Mahnung, sondern als eine Art To-do-Liste.“

Auf den Plakaten stand nichts Illegales

Die Plakate waren Teil des offiziellen BN-Kommunalwahlkampfs. Auf ihnen stand nichts Illegales. Unten stand ein Impressum. Alles, wie es sein muss.

Doch kurz nach ihrer Anbringung waren die sieben Plakate plötzlich weg. „Das hat uns natürlich empört“, sagt Koop der taz. „Uns hatte vorher niemand kontaktiert, sie waren einfach verschwunden.“

Schnell ist klar, wer sie entfernt hat: Beamte der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim. „Das ist schlimm!“, sagt Koop. „Die Polizei hat sich hier zum Wahlkampfhelfer der Rechten gemacht!“ Nur zwei der Plakate blieben dabei unzerstört.

Koop, als Strafverteidiger für rechtliche Debatten gut gerüstet, beschwert sich bei der Polizei – und hat Erfolg. Man habe sich vertan. Man entschuldige sich.

Nach Beschwerden von BürgerInnen sei man irrtümlich der Auffassung gewesen, bei den Plakaten handele es sich um unzulässige Wahlwerbung, sagt die Polizei. „Die hingen ja in luftiger Höhe“, versucht Christopher Degner, Sprecher der Polizeiinspektion, der taz den Vorgang zu erklären. „Von unten konnte man nicht erkennen, wem die zugeordnet werden können.“

Ein solcher Eingriff darf nie auf einer bloßen Verwechslung und einem übersehenen Impressum beruhen

Die BürgerNahen, Wählergemeinschaft in Lingen

Die Entfernung habe keinen inhaltlichen Grund gehabt, nur einen formalen, denn ein Impressum sei ja Pflicht. Warum das Impressum nicht beim Abnehmen des ersten der sieben Plakate bemerkt worden ist, oder auf einem der niedrig hängenden, weiß Degner nicht. „Potenziell hätten die Kollegen das sehen können“, räumt er ein. „Das war ein Fehler.“ Man habe sich bei den BürgerNahen entschuldigt.

Auch öffentlich hat sich die Polizeiinspektion mittlerweile in einer Pressemitteilung entschuldigt: Die Abnahme der Plakate sei „nicht gerechtfertigt“ gewesen. Die zwei unbeschädigten Plakate hat die Polizei der BN am Montag zurückgebracht, den Rest hatte sie bereits entsorgt.

Man nehme die „persönliche und förmliche Entschuldigung“ der Polizei „ausdrücklich an“, schreibt die BN in einer Erklärung zu dem Vorfall. „Für diese Klarheit sind wir dankbar; sie ist keine Selbstverständlichkeit und verdient Respekt.“ Den Schaden stelle man der Polizei in Rechnung.

Aber ad acta legt die BN die Sache deshalb nicht. Der Vorgang bleibe „gravierend“. Das Abhängen und Zerstören inhaltlicher Wahlwerbung greife in die von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte Meinungs- und Wahlwerbefreiheit ein. „Ein solcher Eingriff darf nie auf einer bloßen Verwechslung und einem übersehenen Impressum beruhen.“

Die BN machen sich für Klima- und Artenschutz stark, für Inklusion und Radverkehr, für Solidarität und Völkerverständigung, für Tempo 30 und die Integration von Migrantinnen. Mit der AfD kann man sie also nicht verwechseln.

Offenbar ist jedoch genau das geschehen: Die BürgerInnenbeschwerde habe einer angeblichen Plakatierung der AfD gegolten, so die BN. „Dass eine Wählergemeinschaft für die AfD gehalten und ihre Werbung deshalb entfernt wird, muss der Polizei und der Stadt gleichermaßen zu denken geben.“

Die gedankenlose Polizeitat, zu handeln, ohne zu recherchieren, hält die BN nicht davon ab, weiterhin Botschaften in den Stadtraum zu hängen. „Vielleicht nicht sofort mit derselben Methodik“, sagt Koop. „Aber generell plakatieren wir natürlich nach.“

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