Angriff auf grüne Wahlhelfer*innen: Nazi-Hooligan geht in den Knast
In Delmenhorst wurde ein Hooligan zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil hat eine hohe politische Dimension.
Kein Mensch solle Angst haben müssen, Sonntagmorgens beim Wahlplakate aufhängen verprügelt zu werden, heißt es in der Urteilsverkündung. Dieser Prozess solle deshalb ein wichtiges und vor allem öffentlichkeitswirksames Zeichen setzen.
Der 35-jährige Felix S. wurde am Montagnachmittag wegen lebensgefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorm Amtsgericht Delmenhorst zu einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Sein Rechtsanwalt, Bernd Idselis, hatte die Politisierung des Prozesses kritisiert. Schließlich sei dies ein Gericht und keine politische Bühne. Sein Mandant sei betrunken gewesen, er habe die Tat gestanden und sich entschuldigt. Er plädierte auf Freispruch.
Tatsächlich hatte der bereits polizeibekannte Hooligan Felix S. seine Tat nicht geplant, diese war rein zufällig passiert: Das Gericht schilderte, wie er am 19. Januar 2025 hochalkoholisiert drei ihm unbekannte Wahlhelfer*innen angegriffen hatte.
Notoperation nötig
Er beleidigte sie als „scheiß Grüne“ und „alte Fotzen“, zerstörte ein Wahlplakat und hob die Hand zu einem Hitlergruß „oder etwas, was sehr eindeutig in die Richtung geht“. Dabei rief er „Deutschland den Deutschen“. Anschließend schlug Felix S. einen der Wahlhelfer zu Boden. Als dieser in ein Auto flüchtete, verfolgte Felix S. ihn und schlug dann erneut „mit massiver Kraftentfaltung gezielt ins Auto“.
Dieser zweite Schlag wurde nun als besonders gefährliche Körperverletzung gewertet. Der kampfsporterfahrene Felix S. traf den 41-Jährigen Wahlhelfer K. am Kopf. Die Verletzung war lebensgefährlich, knapp einen Monat später musste dieser notoperiert werden.
Felix S. lässt über seinen Anwalt eine spärliche Erklärung verlesen: Er sei in keiner Fußballszene mehr aktiv, seit er vor drei Jahren ein bundesweites Stadionverbot bekommen habe. Im Juli 2025 habe er Kontakt mit dem Aussteigerprogramm des niedersächsischen Innenministeriums aufgenommen. „Ich habe meine Problemfelder erkannt und werde weiter an mir arbeiten“.
Weitere Fragen wolle er jedoch nicht beantworten: weder zu den nach wie vor existierenden Social-Media-Posts, noch zu den Tätowierungen auf seinen Armen. Fotos auf seinem Instagramaccount zeigen ihn mit einschlägigen Nazitattoos; auf seinem Oberarm steht „Sport Frei“. Felix S. trägt trotz der Hitzewelle während des gesamten Prozesses langärmlige Oberteile.
Aus der Urteilsverkündung
Jan Sürig, der als K.s Rechtsanwalt die Nebenklage vertritt, sagt, diese Tat sei entstanden in einem gesellschaftlichen Klima, in dem es normal geworden ist, gegen politische Gegner*innen zu hetzen und sie anzugreifen – insbesondere in den sozialen Medien, aber auch außerhalb.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wird zitiert, der 2025 im Wahlkampf seine politischen Gegner*innen als „grüne und linke Spinner“ bezeichnete. Solche unverantwortlichen Aussagen, sagt Sürig, würden Menschen motivieren, auf Worte Taten folgen zu lassen.
Es sei nicht nur K. als Einzelperson, sondern die demokratische Meinungsbildung angegriffen worden, betont auch die Staatsanwaltschaft. Die Rechtsordnung dürfe nicht hinnehmen, dass Menschen Angst bekommen, sich politisch zu engagieren.
Dieser sich häufende enthemmte Hass auf politische Gegner*innen, diese zunehmende Verunsicherung sei auch der Grund, weshalb man nun ein eindeutiges Zeichen setzen wolle, hieß es in der Urteilsverkündung. In den vergangenen Monaten hätten sich die Angriffe auf Wahlhelfer*innen gehäuft. „Gewalt darf im Rahmen politischer Auseinandersetzung keinen Platz haben“, sagte der Richter. „Das kann man so nicht hinnehmen.“
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