Polizeianwärter in Niedersachsen: Nicht immer staatstragend
Wegen Hitlergrüßerei steht ein ehemaliger Kommissar-Anwärter in Meppen vorm Strafrichter. Ein Einzelfall ist er in Niedersachsens Polizei damit nicht.
Foto: Karina Hessland/imago
Das Leitbild der Polizeiakademie Niedersachsen (PA NI) lässt keine Zweifel aufkommen: Man trete „aktiv für die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein“, heißt es dort. Der Polizeiberuf verlange „ein besonderes Maß an moralisch-ethischem Verantwortungsbewusstsein“. Manch niedersächsische Polizisten wecken aber Zweifel, ob ihnen dieses Credo wichtig ist. Einer von ihnen, Tom S., steht seit Anfang August im Amtsgericht Meppen vor dem Strafrichter.
Tom S. war zur Tatzeit 23 Jahre alt und Polizeianwärter der PA NI, er kommt aus Hannoversch Münden, Landkreis Göttingen. Von der Staatsanwaltschaft Osnabrück wird ihm vorgeworfen, im Januar 2025 in Stavern, einer Gemeinde im Emsland, „im Rahmen des traditionellen Königssingens der Königssinger Stavern im Landjugendkeller des Mehrgenerationenheims in Stavern den sogenannten Hitlergruß gezeigt zu haben“, schreibt Anette Schneckenberger, Direktorin des Amtsgerichts, der taz. Darüber hinaus soll er im Mai 2025 ein Reizstoffsprühgerät in seinem Auto aufbewahrt haben, das auf dem Parkplatz vor dem Dienstgebäude der Polizeiakademie stand.
Es geht, neben einem Verstoß gegen das Waffengesetz, also um Paragraf 86a Strafgesetzbuch, dem „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Das obere Ende des Strafrahmens sind drei Jahre Freiheitsentzug. Zwei weitere Verhandlungstage sind anberaumt, Ende August und Anfang September.
Maximilian Felmberg, Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums
Tom S. ist nicht mehr bei der Polizei. Man habe „mit entschlossener Haltung“ reagiert, so Maria Klose, Sprecherin der PA NI. Mitte 2025 sei er rechtswirksam entlassen worden. „Die in Rede stehenden Vorwürfe, u. a. Zeigen des Hitlergrußes, sind schwere Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die beamtenrechtlichen Grundpflichten“, teilt Andrea Marquardt, Vize-Direktorin der Akademie, mit. Die Akademie verurteile diese Verhaltensweisen „mit absoluter Entschiedenheit“ und habe daher umgehend disziplinar- und dienstrechtliche Maßnahmen eingeleitet, „die zu einer Entlassung des Polizeikommissar-Anwärters führten“.
„Menschenfeindliche Verhaltensweisen sind mit den Werten und Pflichten des Polizeidienstes unvereinbar“, so Maximilian Felmberg, Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums, auf Nachfrage der taz. „Die Polizei Niedersachsen geht konsequent gegen Rassismus und Diskriminierung vor, auch wenn sich Anhaltspunkte dafür innerhalb der Polizei ergeben.“
Etliche Verdachtsfälle von Rassismus bei der Polizei
Im Verantwortungsbereich des Innenministeriums sind in den vergangenen zehn Jahren etliche Verdachtsfälle von Rassismus und bzw. oder Rechtsextremismus registriert worden. Es geht um derzeitige und ehemalige Polizeiangehörige. In 96 Fällen habe ein Verdacht vorgelegen, so Felmberg. In 47 habe er sich bestätigt, in 27 nicht.
Die übrigen 22 Verfahren seien noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. „In diesen Fällen wurden insbesondere Disziplinarverfahren und Verfahren zur Entlassung eingeleitet“, so Felmberg. Die Gesamtzahl könnte allerdings höher sein, denn Personalakten-Einträge unterliegen Löschfristen.
Elf PolizistInnen wurden aus dem Beamtenverhältnis entlassen, so die Bilanz des Ministeriums. In einem Fall wurde durch die Behörde die Klage auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis erhoben, das Verfahren ist anhängig. In einem weiteren Fall wurde das Ruhegehalt aberkannt, in vier Fällen entschied das Verwaltungsgericht, die PolizistInnen zurückzustufen. Fünf weitere Fälle endeten mit einer Geldbuße, drei mit einem Verweis.
Die Polizei Niedersachsen habe sich „den kritischen Diskussionen über Polizeigewalt, Rassismus oder Diskriminierung gestellt“ und sei „sehr aktiv im Bereich des Demokratieschutzes und der Demokratiearbeit“, so Felmberg. Nicht zuletzt über die Polizeiakademie Niedersachsen verfüge sie „über ein umfassendes Portfolio zur Stärkung der demokratischen Resilienz und damit auch zur Rassismusprävention.“ Es gebe Fortbildungen zu interkultureller Kompetenz, polizeilicher Konfliktkompetenz in interkulturellen Situationen, Kulturspezifika und Vielfaltskompetenz im polizeilichen Alltag.
Innenministerium sieht kein systemisches Problem
Der Meppener Fall ist für das Innenministerium kein Hinweis auf ein systemisches Problem. „Mutmaßlich rassistische oder extremistische Einstellungen von Einzelpersonen innerhalb der Polizei“, so Felmberg, „lassen keinesfalls den Rückschluss zu, dass solche Einstellungen in der Polizei insgesamt verbreitet oder gar institutionell akzeptiert sind.“
Auffällig ist: Das Verfahren gegen Tom S. findet vor einem Einzelrichter statt, nicht vor einem Schöffengericht. Das maximale Strafmaß kann deswegen also nicht ausgenutzt werden. Aber eine empfindliche Strafe ist dennoch möglich: „Wir gehen nicht davon aus“, ordnet Alexander Retemeyer, Staatsanwaltschaft Osnabrück, der taz den Fall ein, „dass es über zwei Jahre hinausgeht.“
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