Peruanischer Bergführer gegen RWE: Kläger hält Gerichtsexperten für befangen
Eigentlich sollte am Montag ein Urteil im Klimaprozess gegen RWE fallen. Nun gibt es aber Vorbehalte gegen den Gutachter des Gerichts.
Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Am kommenden Montag sollte ein erstes Teilurteil im Prozess des peruanischen Bergführers Saúl Luciano Lliuya gegen den RWE-Konzern gesprochen werden. Nun hat das Gericht den Termin auf Ende Mai verschoben: Die Klägerseite hält den Gutachter des Gerichts für befangen und hat dementsprechend einen Befangenheitsantrag gestellt. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Lliuya verklagt RWE, weil er den Konzern dafür mitverantwortlich macht, dass sein Haus von einer Überschwemmung bedroht ist. Über seiner Heimatstadt schwillt ein Gletschersee aufgrund der Erderhitzung an, die RWE durchs jahrzehntelange Kohle-Verbrennen mitverursacht hat. Sollte es zu einem Fels- oder Eissturz kommen, argumentieren Lliuyas Anwält*innen, könnte eine Flutwelle Lliuyas Haus beschädigen oder zerstören.
Ob dieses Risiko tatsächlich besteht, war vor wenigen Wochen Gegenstand zweier Verhandlungstage. Das Gericht hatte einen Gutachter bestellt, den Darmstädter Geotechnik-Professor Rolf Katzenbach. In seinem Gutachten stellte er fest, dass eine Überflutung von Lliuyas Haus „praktisch unmöglich“ sei. Selbst in diesem unwahrscheinlichen Fall fließe das Wasser langsam und mit höchstens 20 Zentimetern Höhe.
Lliuyas Anwältin Roda Verheyen machte diese Einschätzung „fassungslos“: Katzenbach sei offensichtlich kein Experte fürs Hochgebirge. Er unterschätze die durch die Erderhitzung wachsende Gefahr durch Felsstürze und tauenden Permafrost. Das Gutachten der Klägerseite errechnet ein Flutrisiko von 30 Prozent in den nächsten 30 Jahren.
Gutachter und Kläger wollen sich nicht äußern
Von einer Befangenheit Katzenbachs war während der Prozesstage allerdings nicht die Rede. Was die Klägerseite Katzenbach vorwirft, ist nicht bekannt. Er wollte sich gegenüber der taz nicht zum Befangenheitsantrag äußern, auch die Klägerseite gibt keine Auskunft. Darauf hätten sich alle Prozessbeteiligten geeinigt, teilten Katzenbach und die NGO Germanwatch übereinstimmend mit. Germanwatch unterstützt die Klägerseite.
Lliuya will, dass RWE für Schutzmaßnahmen in Huaraz bezahlt. Damit ist die Klage die erste ihrer Art, weil es nicht um die Einhaltung von Klimazielen geht, sondern um konkreten Schadenersatz. Sollte Lliuya gewinnen, könnten auch andere Leute fossile Konzerne auf Schadensersatz verklagen. CO2 auszustoßen würde plötzlich sehr, sehr teurer.
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