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Klimaklage in FrankreichBündnis gegen Regierung

Ein Bündnis verklagt die französische Regierung, damit diese mehr für die Anpassung an Klimafolgen tut. Es ist EU-weit der erste Prozess dieser Art.

Henning Giesen
Rudolf Balmer

Aus Berlin und Paris

Henning Giesen und Rudolf Balmer

„Wir beginnen damit ein neues Kapitel der Klimadebatte“, sagt Jérémie Suissa, Geschäftsführer der französischen Umweltorganisation Notre Affaire à Tous. Zusammen mit 13 anderen Parteien verklagt seine Organisation die französische Regierung, weil diese ihre Bür­ge­r*in­nen zu wenig vor den Folgen des Klimawandels schütze.

Es ist der erste Klimaprozess in Europa, der nicht auf eine Verminderung von Klimafolgen, sondern auf Anpassungsmaßnahmen ausgerichtet ist. Ziel der Klage ist es, die Regierung zu einem ambitionierteren Klimaanpassungsplan zu bewegen.

Neben Suissas Organisation gehören Greenpeace und Oxfam zu dem Bündnis sowie 11 betroffene Bürger*innen. Der Obstbauer Florent Sebban klagt, weil er wegen ungewöhnlicher Temperaturschwankungen im Süden von Paris praktisch die ganze Ernte verloren hat.

Racha Mousdikoudine von der Insel Mayotte im Indischen Ozean klagt, weil seit 2016 in diesem fernen französischen Departement das Trinkwasser immer knapper wird. Andere klagen etwa wegen Rissen in Mauern und Wänden, der Belastung durch Hitze oder weil sie Opfer von Überschwemmungen geworden sind.

Unklare Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen

Die Initiative reagiert mit ihrer Klage auf den Klimaanpassungsplan, den die französische Regierung am 10. März 2025 vorgestellt hatte. Dort würde zwar grundsätzlich erkannt, was getan werden müsste, es fehle aber erkennbar an politischem Willen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sagt Umweltschützer Suissa.

Zusätzliche Gelder zur Umsetzung des Plans wurden nicht beschlossen, und nur für etwa jede sechste Maßnahme wurde skizziert, wie diese finanziert werden könnte. „Das ist keine ernsthafte Strategie. So kann man keine Probleme lösen“, sagt Suissa.

Teile des Bündnisses haben bereits 2021 gemeinsam gegen den Staat geklagt, der es versäumt hat, die gesetzten Ziele beim CO₂-Ausstoß aktiv umzusetzen. Bereits zweimal haben sie so schon vor Gerichten gewonnen. Im Februar 2021 hatte ein Verwaltungsgericht den Staat grundsätzlich für die Klimaschäden „verantwortlich“ erklärt. Im Oktober ordnete das Gericht an, bis „spätestens Ende Jahr“ müssten 15 Millionen Tonnen CO₂, die Frankreich zwischen 2015 und 2018 zu viel produziert hatte, kompensiert werden.

Prozess beginnt wahrscheinlich in zwei Monaten

Da dies nicht erfolgte, haben die Umweltschützer 1,1 Milliarden Euro wegen des Versäumnisses gefordert, und nicht bloß die von der ersten Instanz angebotene, rein symbolische Summe von einem Euro pro klagender Vereinigung. Mit dieser Forderung sind sie nun vor ein Berufungsgericht gezogen.

Der aktuelle Fall wird zunächst an die französische Regierung weitergereicht, die zwei Monate Zeit hat, um ihren Adaptionsplan zu verändern, so Suissa. Passiert dies nicht, beginnt der Prozess vor dem höchsten französischen Gericht, dem Conseil d'État.

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1 Kommentar

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  • Hervorragend! Wäre Ähnliches rechtlich in Deutschland möglich? Ansätze gab es ja bereits, u.a. von der Deutschen Umwelthilfe.