Online-Organspenderegister: Keine falsche Skepsis
Es gibt berechtigte Bedenken gegen das neue Organspenderegister. Dennoch ist es notwendig, denn die Zahl der Spender:innen ist erschreckend niedrig.
D ie Emotionen kochen mal wieder hoch. Diesmal treffen sie das Organspenderegister, in dem man seit Montag melden kann, ob man nach dem Tod seine Organe spenden möchte. Aha, jetzt werde ich also gezwungen, meine Leber, meine Niere, mein Herz jemandem zu geben, den ich gar nicht kenne. Das jedenfalls glauben manche. Was, wenn ich das gar nicht will? Und überhaupt: Sind meine Daten im Onlineportal vor dem Zugriff Unberechtigter sicher?
Ängste wie diese sind durchaus berechtigt. Vieles, was digital verfügbar ist, lässt sich missbrauchen. Auch die Sorge über einen zu schnellen Eingriff sollte häufiger besprochen werden. Denn bei Transplantationen kommt es auf wenige Stunden an. Dauert die Suche nach dem Beleg für die Zustimmung zu einer Organspende zu lange, kann eine Transplantation hinfällig sein, weil das zu spendende Organ bereits abgestorben ist.
Allen Sorgen zum Trotz: Das Register ist sinnvoll, es kann Leben retten. 8.496 Menschen stehen der Stiftung Organspende zufolge in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan, die meisten von ihnen benötigen eine Niere. 2022 gab es in der gesamten Republik 869 postmortale Organspender:innen, 2.695 Personen wurde durch eine Transplantation geholfen. Jeden Tag sterben zwei bis drei Menschen, weil sie kein Organ bekommen. Auf eine Million Einwohner:innen kommen nur 10,3 Spender:innen.
Es braucht mehr Spender:innen. Trotzdem wird niemand gezwungen, nach dem Tod Teile seines Körpers weiterzugeben. Ein Nein zur Organspende, egal ob im neuen Register, im Spenderausweis oder als Hinterbliebenenerklärung dokumentiert, hat nach wie vor Bestand – und wird genauso ernst genommen wie das Ja.
Auch der Datenschutz bleibt gewahrt – soweit das möglich ist. Auf die Daten können nur die spendende Person und das berechtigte Klinikpersonal zugreifen. Wem das zu unsicher ist, der kann seine Zustimmung – oder seine Ablehnung – auch wie bisher in dem Papierausweis bei sich tragen.
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