Online-Register zur Organspende startet: Organspende per Mausklick

Tausende warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Ein Online-Portal soll die Zahl der Spender erhöhen. Lauterbach fordert andere Lösung.

Illustration eines menschlichen Herzen

„Entscheiden Sie sich und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung zur Organspende“, appelliert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Foto: Malte Müller/fStop/imago

BERLIN. taz | Etwa 8.500 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Gleichzeitig war die Zahl der Menschen in Deutschland, die nach ihrem Tod ein Organ spendeten, 2022 so niedrig wie seit 20 Jahren nicht. 743 Menschen starben, während sie auf ein Organ warteten. Um die Zahl der Organspender zu erhöhen und – auch Angehörigen – mehr Klarheit darüber zu verschaffen, was potenzielle Spender wollen, startet heute ein Onlineportal, in dem jeder seinen Willen dokumentieren kann.

„Entscheiden Sie sich und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung zur Organspende“, appelliert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), als er am Montag den Start des Portals verkündet. Die Eintragung in das Onlineregister ist freiwillig. Jeder Bürger ab 16 Jahren kann seinen Willen zur Organ- und Gewebespende ab sofort online hinterlegen – die Ablehnung der Spende ist bereits ab 14 Jahren möglich. Die Entscheidung kann jederzeit geändert und widerrufen werden.

Um das Onlineregister nutzen zu können, benötigt man einen Personalausweis mit Onlinefunktion. Bis Ende September soll die Registrierung auch mittels einer Gesundheits-ID möglich sein, welche die Versicherten von ihrer Krankenkassen bekommen.

Der Vorteil des Registers: Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der verloren gehen oder nicht auffindbar sein kann, ist das Organspende-Register zu jeder Zeit verfügbar. Kommt eine Organspende in Betracht, kann das Personal im Krankenhaus darauf zugreifen und eine Erklärung abrufen. Damit gibt es auch für Angehörige mehr Klarheit. Diese müssen im Zweifelsfall – wenn keine Dokumentation der Spendebereitschaft vorliegt – entscheiden, ob Organe entnommen werden oder nicht. Bis Juli sollen alle Entnahmekrankenhäuser in der Lage sein, auf das Register zugreifen zu können.

Lauterbach für Widerspruchslösung

In Deutschland dürfen Organe nur entnommen werden, wenn man dem zu Lebzeiten aktiv zugestimmt hat oder Angehörige diese Entscheidung nach dem Tod treffen. Lauterbach geht davon aus, „dass wir langfristig die Zahl der Organspender nur erhöhen können, indem wir die Widerspruchslösung einführen“, erklärte er am Montag. Dieser Ansatz dreht das Konzept um. Dadurch würde grundsätzlich jeder Mensch in Deutschland zum Organspender. Man müsste aktiv seinen Widerspruch einlegen, sollte man nicht einverstanden sein.

Potenziell gebe es eine große Bereitschaft zur Organspende, die Hürden müssten jedoch gesenkt werden, so Lauterbach. „Viele Menschen wollen spenden, werden aber nie zu Spendern.“ Das neue Register sei eine erste Erleichterung. Die Widerspruchslösung, wie sie in anderen europäischen Ländern gilt, wäre eine tatsächliche Veränderung, so der Minister.

Doch im Bundestag fand die Widerspruchslösung zuletzt vor vier Jahren keine Mehrheit. Stattdessen wurde das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte damit beauftragt, das Register einzuführen, das jetzt gestartet ist.

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