Neues Infektionsschutzgesetz: Entmachtete Länder
Ausgerechnet jetzt will die neue Ampel den Bundesländern Lockdown-Maßnahmen verbieten. Das ist verantwortungslos.
E s wirkt absurd: Ausgerechnet jetzt, wo die Pandemie-Zahlen in nie gekannte Höhen steigen, will die Bundespolitik den Ländern die Instrumente wegnehmen, mit denen die letzte Welle der Pandemie gebrochen wurde. Das ist verantwortungslos. Es soll keine Shutdowns für Gastronomie, Kultur und Sport mehr geben, keine Schulschließungen, keine Ausgangsbeschränkungen und erst recht keine Ausgangssperren.
Zwar sind jetzt rund 70 Prozent der Bevölkerung geimpft, aber es gibt auch weniger Intensivbetten als voriges Jahr, weil viele Pfleger:innen ausgebrannt gekündigt haben. Was also ist neu? Jetzt bestimmt die FDP die Richtlinien der Corona-Politik, während sie vor einem Jahr noch in der Opposition war.
Dabei versteckt sich das von der FDP getriebene Ampelbündnis bei seinem Gesetzentwurf hinter wenig überzeugenden juristischen Argumenten. Angeblich sei es mit rechtlichen Risiken behaftet, die epidemische Lage zu verlängern, die den Ländern Shutdowns ermöglicht.
Die Verfassungsrichter:innen sind aber weder blöd noch verantwortungslos. Wenn jetzt schon 300 von bundesweit 1.600 Intensivstationen ihren Betrieb einschränken müssen und die Zahlen weiter steigen, dann ist es natürlich nicht verfassungswidrig, wenn der Bundestag die “epidemische Lage nationaler Tragweite“ erneut feststellt.
Außerdem löst diese Feststellung keinen Automatismus aus. Es sind immer noch die Bundesländer, die entscheiden, welche Maßnahmen sie vor Ort für notwendig halten. Ob ein Lockdown unverhältnismäßig ist, bestimmt sich nach der konkreten Situation im jeweiligen Bundesland.
Ideologischer Zentralismus
Wenn die FDP sich partout damit brüsten will, dass sie den Status der „epidemischen Lage“ auf Bundesebene beseitigt hat, sollte sie es wenigstens den Ländern erlauben, in eigener Verantwortung eine „epidemische Lage“ in ihrem Bundesland festzustellen. Bisher war dies im Infektionsschutzgesetz vorgesehen, doch die von der FDP gesteuerte Ampel will dies in ihrem Gesetzentwurf abschaffen. Das ist der Gipfel des ideologischen Zentralismus.
Immerhin ist der Ampel zuzugestehen, dass sie den Ländern die Möglichkeit zu radikalen 2G-Konzepten lässt. Wo es nötig ist, könnten Ungeimpfte flächendeckend aus Gaststätten, Kultur- und Sporteinrichtungen ausgesperrt werden – obwohl die FDP das eigentlich auch ablehnt.
Die Länder müssen nun schnell entscheiden, ob ihnen die 2G-Möglichkeiten ausreichend erscheinen oder ob sie auch die Option behalten wollen, ganze Branchen und viele öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Hochschulen präventiv dicht machen zu können. Letztlich sitzen die Länder am längeren Hebel, denn ohne die Zustimmung des Bundesrats wird die von der Ampel eingebrachte Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht in Kraft treten. Die Länderkammer entscheidet darüber auf einer Sondersitzung – einen Tag nach dem Bundestag am 19. November.
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