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MietrechtsnovelleIndexmieten bleiben ein Problem

Jasmin Kalarickal

Kommentar von

Jasmin Kalarickal

Die Bundesregierung will das Geschäft mit möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen eindämmen. Gut so, aber eine echte Wende ist nicht in Sicht.

Besteck macht noch keine möbilierte Wohnung Foto: Dmitri Maruta/imago

Z wei Stühle, ein Plastiktisch und drei Gabeln in der Schublade – schon wird die Wohnung zu Mondpreisen angeboten. Die Dreistigkeit einiger Ver­mie­te­r:in­nen ist kaum zu fassen. Das Geschäft mit möblierten Wohnungen in Deutschland boomt. In manchen Städten wird bereits jede dritte Wohnung möbliert angeboten, viele sind zusätzlich befristet. Diese Zunahme von möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen ist nicht zufällig, sondern eine Reaktion der Vermieterseite auf die Mietpreisbremse. Es ist eine Ausweichbewegung, um weiter möglichst viel Profit durch Mieteinnahmen machen zu können. Ein Symptom für einen nicht gut funktionierenden Wohnungsmarkt.

Deshalb ist es gut, dass die Regierung diese Abzocke nicht länger dulden will. Ver­mie­te­r:in­nen sollen künftig transparent machen, welchen Aufschlag sie für Möbel nehmen, auch soll der angemessen sein. Regeln für Kurzzeitvermietungen sollen besser definiert werden. Der Bundesrat hat ähnliche Vorschläge schon vor drei Jahren gemacht. Auch der verbesserte Kündigungsschutz ist überfällig und wichtig.

Die Union hat den von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erarbeiteten Entwurf in mehreren Punkten abgeschwächt. Das war erwartbar. Ein Beispiel: Die SPD wollte, dass Ver­mie­te­r:in­nen eine Pauschale von höchstens 5 Prozent der Nettokaltmiete für eine voll möblierte Wohnung geltend machen können. Nun sind es 10 Prozent, und es wurden Ausnahmen reinverhandelt. Trotzdem: Es ist immer noch besser als das, was bislang Standard ist.

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Bei den umstrittenen Indexmietverträgen indes wurde keine gute Lösung gefunden. Bei diesen Verträgen ist die Mietsteigerung an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Mit der Folge, dass Mie­te­r*in­nen bei abrupt steigender Inflation mit sehr hohen Mietpreissprüngen konfrontiert sind – so wie das nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs der Fall war. Auch der Irankrieg könnte Ähnliches auslösen.

Indexmietverträge beliebter denn je

Nun hat sich die Regierung auf eine komplizierte Formel geeinigt, die die Möglichkeit der Mieterhöhung etwas einschränkt, wenn die Inflation über 3 Prozent steigt. Es ist eine halbherzige Beschränkung. Aber das eigentliche Problem der Indexmietverträge bleibt unberührt. Früher wurden Indexverträge zum Teil von manchen Mieterschutzvereinen begrüßt, denn sie sind klar geregelt und führen vergleichsweise zu wenig Streit. Modernisierungskosten beispielsweise dürfen bei Indexmietverträgen nicht auf die Miete umgelegt werden.

Heute werden Indexmietverträge bei Neuvermietungen auf Ver­mie­te­r:in­nen­sei­te beliebter denn je. Denn die Mietpreisbremse gilt nur bei der Berechnung der Ausgangsmiete, danach kann die Miete unbegrenzt erhöht werden. Bei herkömmlichen Mietverträgen darf sie aber nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Indexmietverträge sind also für Ver­mie­te­r:in­nen lukrativ, die modernisierte Wohnungen haben. Kein Wunder, dass der private und höchst umstrittene Wohnungskonzern Heimstaden inzwischen ganz auf Indexmietverträge setzt. Auch das ist letztlich eine Ausweichbewegung, um den Mieterschutz zu umgehen.

Wer dieses Katz-und-Maus-Spiel langfristig beenden will, muss das Angebot bezahlbarer Wohnungen erhöhen und jene Akteure stärken, für die Wohnungen nicht vordergründig Renditeobjekte sind. Klare und strenge Regulierungen sind wichtig für den Mietmarkt, denn Wohnen ist kein Nice-to-have, sondern ein Grundrecht. Jedes Jahr zahlen Bund und Länder Milliarden Euro an Wohngeld, weil die Mieten für immer mehr Menschen unbezahlbar werden. Eine bessere Deckelung der Mieten könnte also auch die Haushalte entlasten. Aber das wird es mit dieser schwarz-roten Bundesregierung nicht geben. Strittige Themen wie Bußgelder für Verstöße gegen die Mietpreisbremse wurden in eine Kommission ausgelagert.

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Jasmin Kalarickal
Redakteurin
Jahrgang 1984, ist Redakteurin im Inlandsressort der taz.
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1 Kommentar

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  • Es zwingt doch keiner jemanden einen Vertrag zu unterschreiben.