Menschenrechte in Saudi-Arabien: Haftstrafe für Frauenaktivistin

Ein Gericht für Terrorismusdelikte verurteilt Ludschain al-Hathlul zu fast sechs Jahren Haft. Auch die Bundesregierung kritisiert die Verurteilung.

Menschenrechts-Aktivistin Ludschain al-Hathlul aus Saudi-Arabien

Zählt zu den international bekanntesten Aktivist*innen in Saudi-Arabien: Ludschain al-Hathlul Foto: Marieke Wijntjes/Amnesty International/dpa

RIAD dpa/ap | Ein Gericht in Saudi-Arabien hat die bekannte Aktivistin und Frauenrechtlerin Ludschain al-Hathlul nach Angaben ihrer Unterstützer zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die Hälfte davon – die zwei Jahre und zehn Monate, die Al-Hathlul bereits im Gefängnis verbrachte – sei in eine Bewährungsstrafe umgewandelt worden, teilte ihre Familie am Montag mit. Damit könnte die 31-Jährige im Februar oder März freigelassen werden. Zudem wurde ein Reiseverbot von fünf Jahren verhängt.

Al-Hathlul habe eine „ausländische Agenda innerhalb des Königreichs mit dem Internet umsetzen“ und die öffentliche Ordnung stören wollen, hieß es laut einem Bericht der Nachrichtenseite Sabq in dem am Montag verkündeten Urteil. Sie habe das Herrschaftssystem des autoritär regierten Staates kippen wollen. Al-Hathlul wurde von einem speziellen Gericht für Terrorismusdelikte verurteilt, nachdem ein Strafgericht den Fall dorthin verwiesen hatte. Das Urteil ist 30 Tage lang anfechtbar.

Eine weitere saudische Frauenrechtlerin, Maja'a al-Sahrani, wurde nach örtlichen Medienberichten vom Montag wegen ähnlicher Vorwürfe vom Spezialisierten Strafgericht zur selben Strafe verurteilt. Der Gerichtshof befasst sich mit Terrorfällen. Auch Al-Sahrani kann binnen 30 Tagen Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Nach Aussagen des Richters hat Al-Hathlul die Straftaten gestanden. Ihre Geständnisse habe sie freiwillig und ohne äußeren Zwang gemacht. Ihre Familie hatte dagegen erklärt, dass Ludschain gefoltert worden sei, unter anderem durch simuliertes Ertränken („Waterboarding“), Auspeitschen und mit Elektroschocks. Al-Hathlul war zweimal in Hungerstreik gegangen, um gegen die Bedingungen ihrer Haft zu protestieren. Die Vorwürfe der Folter hatte das Gericht vergangene Woche zurückgewiesen.

Übermäßige Härte

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, kritisierte die Verurteilung. „Ihr Fall ist einer von vielen, der zeigt, dass die saudischen Behörden mit übermäßiger Härte gegen Menschen- und Bürgerrechtsaktivisten vorgehen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Menschenrechtsaktivistin unter Anti-Terrorismusgesetzen verurteilt wird“, sagte Kofler. Es sei kein strafwürdiges Verhalten bei Frau Al-Hathlul zu erkennen gewesen. „Im Gegenteil: Sie hat sich mit großem Mut für mehr Selbstbestimmung und Rechte für saudische Frauen stark gemacht.“

Das UN-Menschenrechtsbüro sprach von einem „zutiefst beunruhigenden“ Urteil. Al-Hathlul sei zweieinhalb Jahre willkürlich festgehalten worden. Das Büro unterstütze eine vorzeitige Freilassung im Rahmen der Bewährungsstrafe nachdrücklich als „dringliche Angelegenheit“, schrieb das Büro mit Sitz in Genf bei Twitter.

Al-Hathluls Schwester kritisierte das Urteil scharf. „Ludschain und meine Eltern (die als ihre Anwälte auftreten) wurde kaum Zeit zur Vorbereitung gegeben, deshalb kann dieser Prozess kaum als fair verstanden werden.“

Ludschain sei „keine Terroristin, sondern eine Aktivistin“. Die Verurteilung für Reformen, die Kronprinz Mohammed bin Salman und das Königreich selbst propagierten, sei „ultimative Heuchelei“. Die Familie sei „erschüttert“, dass Ludschain auch nur einen weiteren Tag im Gefängnis verbringen müsse.

Höchststrafe gefordert

Al-Hathlul zählt zu den international bekanntesten Aktivisten in der in der streng islamischen Monarchie Saudi-Arabien und wurde vor allem durch die Kampagne für ein Ende des Autofahrverbots für Frauen bekannt. Sie wurde im Mai 2018 festgenommen – kurz bevor das Fahrverbot aufgehoben wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe von 20 Jahren Haft gefordert.

Die Zeit der Bewährung wird aufgehoben, wenn Al-Hathlul in den kommenden drei Jahren eine Straftat begeht. „Sie könnte für jede als illegal wahrgenommene Handlung festgenommen werden“, teilten ihre Unterstützer mit.

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