UN-Menschenrechtsrat in Genf: Saudis müssen draußen bleiben

Saudi-Arabien hat den Einzug in den UN-Menschenrechtsrat verfehlt. Andere Menschenrechtssünder dagegen wurden gewählt. Das stößt auf Kritik.

Mohammed bin Salman.

Sein Land kommt nicht in den UN-Menschenrechtsrat: Prinz Mohammed bin Salman aus Saudi-Arabien Foto: Amr Nabil/ap

BERLIN taz | Amnesty International, Human Rights Watch sowie Menschenrechtsorganisationen aus dem arabischen Raum können einen Teilerfolg bei der UNO verbuchen: Dank ihrer Lobbyarbeit scheiterte Saudi-Arabien am Dienstagabend in der UNO-Generalversammlung mit seiner Kandidatur für die Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat in Genf. Auf Kritik stieß, dass China, Russland, Kuba und Pakistan trotz der Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern gewählt wurden.

Insgesamt hatte die Generalversammlung 15 der 47 Sitze des Menschenrechtsrats für die nächsten drei Jahre neu zu besetzen. Die Zahl der Sitze für die fünf unterschiedlich großen Regionalgruppen unter den 193 Mitgliedstaaten der Generalversammlung ist dabei festgelegt. Saudi-Arabien erhielt als einer von fünf Kandidaten für die vier Sitze der Ländergruppe Asien-Pazifik noch nicht einmal die für eine Wahl zwingend erforderliche absolute Mehrheit von 97 Stimmen. Gewählt wurden China, Nepal, Pakistan und Usbekistan.

Menschenrechtsorganisationen begrüßten die gescheiterte Kandidatur Riads. „Das Königreich hat geerntet, was es angesichts seiner ernsthaften Verstöße gegen Menschenrechte sowie seiner Kriegsverbrechen in anderen Staaten verdient“, erklärte der stellvertretende Direktor von Human Rights Watch (HRW), Bruno Stagno.

Die Geschäftsführerin der Organisation Democracy for the Arab World Now (DAWN), Sarah Leah Whitson, forderte Saudi-Arabien zu „dramatischen Reformen“, der Freilassung politischer Gefangener und der Einstellung seines „katastrophalen Kriegs im Jemen“ auf. Andernfalls werde das Königreich ein „globaler Außenseiter“ bleiben.

DAWN war nach der Ermordung des regierungskritischen Journalisten Jamal Khashoggi im saudischen Konsulat in Istanbul 2018 gegründet worden. Das Regime von Kronprinz Mohammed bin Salman wird beschuldigt, den Mord in Auftrag gegeben und die Mörder nach Istanbul geschickt zu haben.

Dämpfer für Peking

Die Regeln für die Bestimmung der Mitglieder des Menschenrechtsrats erlauben die unmittelbare Wiederwahl. China, seit Januar 2017 im Rat, erhielt von allen gewählten 15 Staaten die wenigsten Stimmen: 139. Bei der letzten Wahl im Oktober 2016 waren es noch 180. Bei Gründung des Rats im Jahr 2006 wurde China mit 146 Stimmen gewählt, 2009 hatten 167 und 2013 178 Länder für China votiert. Menschenrechtsorganisationen bewerten das aktuelle Ergebnis als deutlichen Dämpfer für Peking.

In den anderen vier Regionalgruppen gab es jeweils nur so viele Kandidaturen wie frei werdende Plätze. Für Afrika wurden die Elfenbeinküste, Malawi, Gabun und Senegal gewählt, für Lateinamerika und die Karibik Mexiko, Kuba und Bolivien.

Für die Gruppe Osteuropa sind in den nächsten drei Jahren Russland und die Ukraine im Menschenrechtsrat. Frankreich und Großbritannien vertreten die Ländergruppe „Westeuropa und andere“, zu der auch die USA und Kanada zählen. Die USA hatten 2018 ihre Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat beendet und stellen sich seitdem nicht mehr zur Wahl.

Der Einzug von China, Russland, Kuba, Pakistan und Usbekistan wurde von Amnesty International und Human Rights Watch kritisiert. Die Organisationen sehen die Wahl wegen der Menschenrechtslage in den Ländern sowie ihrem Abstimmungsverhalten bei menschenrechtsrelevanten Themen in der Generalversammlung und anderen UNO-Insitutionen kritisch.

Diese beiden Kriterien sollten laut einer 2006 von der Generalversammlung verabschiedeten Resolution zur Reform des Menschenrechtsrats ausschlaggebend sein für die Bestimmung der Mitglieder des Gremiums. Damals wurde auch die zwingende Voraussetzung einer absoluten Mehrheit beschlossen.

Scheitert ein Staat in zwei Abstimmungsrunden an dieser Hürde, könnten in der dritten Runde neue Bewerberländer aus seiner Regionalgruppe kandidieren. Doch solange die Mitgliedstaaten weiterhin überwiegend die Kandidatenlisten aus den Regionalgruppen absegnen, wird das viel kritisierte Dilemma bestehen bleiben, dass Staaten mit einem schlechten Menschenrechtsausweis in den UN-Menschenrechtsrat einziehen.

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