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Männerrechtler und BundesmittelDoch kein Geld für Antifeministen

Ein Männerrechtsverein sollte ursprünglich 400.000 Euro aus dem Bundeshaushalt bekommen. Nun stellt sich das Frauenministerium quer.

Der Projektantrag entspreche nicht den rechtlichen Voraussetzungen, so Giffeys Sprecherin Foto: Michael Sohn/ap

Berlin taz | Es schien nicht mehr abzuwenden: Antifeministen sollten mit Geld aus dem Bundeshaushalt bedacht werden, das eigentlich für Gleichstellungsarbeit beabsichtigt war. 400.000 Euro hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags dem Männerrechtsverein „Forum Soziale Inklusion“ (FSI) im November mit den Stimmen der Koalitionsparteien zugesprochen. Doch jetzt verweigert das Frauen- und Familienministerium die Auszahlung.

Mit einem Projektantrag wollte der Verein die zugesagten 400.000 Euro beim Ministerium abrufen. Aber die Abteilung Gleichstellung lehnte dies Anfang Februar ab. „Bei einer Förderung sind die rechtlichen Grundlagen zu beachten“, begründet eine Sprecherin von Frauenministerin Franziska Giffey (SPD) die Entscheidung gegenüber der taz. „Der Projektantrag des FSI, der vorliegt, entspricht nicht den rechtlichen Voraussetzungen.“

Das Ministerium verweist auf die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung sowie die hier anzuwendende gleichstellungspolitische Förderrichtlinie. Auf ihrer Grundlage geförderte Maßnahmen müssen das Ziel haben, die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen und Chancengleichheit zu ermöglichen.

Ob das FSI dafür ein geeigneter Partner ist, daran hat das Ministerium Zweifel. „Das BMFSFJ sieht die inhaltliche und politische Ausrichtung des Vereins kritisch“, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage der taz im Dezember.

Was passiert jetzt mit dem Geld?

Aus gutem Grund: Das FSI gibt sich zwar moderat, ist aber Teil der Männerrechtsbewegung, die Männer als Opfer betrachtet und gegen Feminismus mobil macht. Auf seiner Website behauptet das FSI etwa, dass Männer mit ihren Bedürfnissen diskriminiert, während Frauen- und Mütter in der Geschlechter- und Familienpolitik bevorzugt würden. „Die wollen in der Öffentlichkeit nicht als antifeministisch betrachtet werden. Aber sie sind es“, resümierte Antifeminismus-Experte Andreas Kemper gegenüber der taz.

„Das ist eine typische antifeministische Argumentation: Die Benachteiligung von Frauen wird negiert und die Bekämpfung von Diskriminierung als unberechtigte Bevorzugung von Frauen dargestellt“, erklärt auch die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen. Man sei „fassungslos“ über die Förderung, schreiben die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, und fordern in einem offenen Brief Aufklärung.

Dass die Förderung des FSI im Haushaltsausschuss verabschiedet wurde, hätte „nicht passieren dürfen“, kritisiert auch die Sprecherin für Frauenpolitik der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws. In der Bereinigungssitzung, der abschließenden Sitzung eines Haushaltsausschusses, können zwar kurzfristig noch Anträge eingebracht werden – was ein Unionspolitiker für den FSI-Antrag nutzte. Allerdings, so Schauws, würden auch diese Anträge im Vorfeld zwischen den Koalitionsparteien Union und SPD durchgesprochen und schriftlich formuliert.

„Dass dennoch den Par­la­men­ta­rie­r*in­nen von Union, aber auch der SPD die antifeministische Ausrichtung des Vereins dabei scheinbar nicht aufgefallen ist, ist schwer nachvollziehbar“, so die Grünen-Politikerin. Die antifeministische Haltung des Vereins sei mit der gleichstellungspolitischen Förderrichtlinie nicht vereinbar, so Grünen-Politikerin Schauws. Das schließe eine Förderung dauerhaft aus.

Wie es mit dem Geld nun weitergeht, ist ungewiss. Man habe das FSI über die Anforderungen der Förderrichtlinie und die offenen Punkte im Antrag unterrichtet, erklärt eine Sprecherin des Frauenministeriums. Das Forum Soziale Inklusion gibt sich auf seiner Website gekränkt, dass „die oberste Gleichstellungspolitikerin der Republik“ das Gespräch mit dem Verein „verweigert“. Auf Nachfrage äußert sich das FSI nicht zu seinem weiteren Vorgehen.

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24 Kommentare

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  • Werter Hannibal und werte(r?) Lanke, ich schreibe auch zu den Herren Scheuer und Seehofer entsprechende Kommentare, wenn ich diese für sinnvoll erachte. Wobei bei Andreas Scheuer die Fehlentscheidungen so groß sind, dass für diese Feinheiten der Platz für Kommentare nicht ausreicht. Für Frau Dr. Giffey war für den Kommentar ausreichend Platz. Zudem steht auf der Einstiegsseite ihres Ministeriums ein Zitat von Frau Dr. Giffey, den ich gerne aufgreife: "Als Ministerin setze ich mich für alle ein. Für Frauen und Männer."

    Es wäre trotzdem nett, wenn sie es mir überlassen, ob und wie ich kommentiere, solange ich niemanden beleidige. Das nennt man Redefreiheit. Kennen sie doch, oder?

  • Grober Fehler im Text, Frau Giffey ist nicht Frauenministerin (auch wenn sie sich gelegentlich so verhält), sondern Ministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Schade, dass der Titel so schlecht gewählt ist, besser und weitgehend diskriminierungsfrei wäre Minister*in für die Bevölkerung, dann wären auch andere Gruppierungen nicht ausgeschlossen. Wer solche Monster wie das Gute-KiTa-Gesetz erfindet, und glaubt mit dem Titel schon einen wesentlichen Teil der Arbeit getan zu haben, sollte vielleicht auch mal über den diskriminierenden Titel des eigenen Ministeriums nachdenken (lassen).

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Torben2018:

      Franziska Giffey ist in genau demselben Sinne Frauenministerin, wie Andreas Scheuer Verkehrminister ist und Horst Seehofer Innenminister.



      Kommentieren sie diese beiden Bezeichnungen auch so übergenau, wenn sie eine davon in einem Artikel lesen?

      • 9G
        90946 (Profil gelöscht)
        @85198 (Profil gelöscht):

        Wahrscheinlich kommentiert Torben die gar nicht. Er möchte doch bloß trollen.

        • @90946 (Profil gelöscht):

          Trollen? Ich finde Torbens Einwand durchaus überlegenswert. Sie müssen nicht gleicher Meinung sein, aber eine andere Meinung als "Trollen" labeln ist eher Teil des Problems als Teil der Lösung.

  • Auch wenn es seine Schande ist, verdammt nochmal !

    Es heißt Frau Dr. Franziska Giffey !!!



    Dr. Franziska Giffey



    Dr. Franziska Giffey



    Dr. Franziska Giffey



    !!!

    Genau so lange, bis ihr der Titel aberkannt wurde !!!



    Soviel Zeit muss sein !

    • @Bolzkopf:

      Der Doktortitel gehört nicht zum Namen (sonst trügen die Kinder von Promovierten ihn auch). Er ist nur ein akademischer Grad. In Artikeln über nicht promovierte Politiker wird in aller Regel auch nicht mitgeteilt, welche Bildungsabschlüsse sie haben. Exkanzler Gerhard Schröder z. B., der Volljurist ist, wird in den Medien üblicherweise auch nicht als "Assessor" oder als "Rechtsanwalt" bezeichnet.

      • @Budzylein:

        Jaaa, bei Schröder liegt das daran, dass die Ehrenbezeichung "Altkanzler" die Berufsbezeichnung "toppt".

        Ansonsten finden sie ja Formulierungen wie "Rechstanwalt Hans Dampf berichtet ..."



        oder "Wie der Virologe Prof. Hans im Glück darlegt ... "

    • @Bolzkopf:

      Ich dachte sie würde darauf verzichten, den Titel zu führen?

      • @Encantado:

        ... nach nicht enden wollenden öffentlichen Druck.

        Und das kommt einem Verzicht auf den Titel in keinster Weise gleich sondern dient eher als Feigenblatt.

        Und verboten ist es ja nicht einen akademischen Titel voranzustellen.

  • Es wäre doch mal intersant, die Anträge von Frauenvereinen zu lesen, die Zuschüsse bewilligt bekommen haben, um zu verstehen, wie diese argumentieren, die rechtlichen Vorgaben erfüllen, und für gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen eintreten.

    Übrigens sind Frau Giffey und ihr Ehegatte ja ein leuchtendes Beispiel für den Umgang mit rechtlichen Vorschriften.

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Torben2018:

      "Frauenvereine" wie das Bundesforum Männer.



      taz.de/Maennerforu...errollen/!5724974/

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Torben2018:

      Im GG steht "Gleichstellung der Geschlechter", was nicht dasselbe ist wie "Gleichberechtigung".



      Die von ihnen so genannten Frauenvereine beziehen Gelder für Projekte, die gegen die Benachteiligung von Frauen gerichtet sind.



      Es werden aber auch Projekte der Bildungsarbeit gefördert, in denen beim Thema geschlechtsspezifische Medizin auch die Tatsache angesprochen wird, dass Depressionen bei Männern weniger oft erkannt werden, dass Männer öfter von Obdachlosigkeit betroffen sind und eine geringere Lebenserwartung haben, die nur zu geringem Teil auf biologische Faktoren zurückzuführen ist. All das wird auch regelmäßig in der taz berichtet.



      Was nicht gefördert wird, sind antifeministische Initiativen, da diese gegen die Gleichstellung der Geschlechter gerichtet sind, weil sie die tatsächlich vorhandenen Diskriminierungen von Frauen nicht anerkennen und behaupten, Männer würden strukturell gegenüber von Frauen diskriminiert. Wenn man sich die Geschlechtervertilung in deutschen Aufsichtsräten und die Einkommensverteilung zwischen den Geschlechtern anschaut, wird sofort offensichtlich, dass das nicht wahr ist.



      So einfach ist das.

      • @85198 (Profil gelöscht):

        Bevor Sie ihre ganze Argumentation auf einer Falschbehauptung aufbauen, sollten Sie erst einmal lesen, was wirklich im Grundgesetzt steht. Ansonsten kann es vorkommen, dass Sie nur die Leute ernst nehmen, die der Verschwörungstheorie anhängen, das GG würde "Gleichstellung" verlangen.

        Spoiler-Alarm: Nein, tut es nicht,.

      • @85198 (Profil gelöscht):

        "Was nicht gefördert wird, sind antifeministische Initiativen..."

        Und eben das ist - einschließlich der Begründung - vielleicht ein wenig pauschal. Es ja nicht so, als sei feministische Politik in der Praxis neutral auf Gleichstellung der Geschlechter gerichtet. Vielmehr befasst sie sich effektiv fast ausschließlich damit, Gleichstellung für Frauen DA herzustellen, wo es nach ihrer Ansicht an ihr fehlt. Gleichstellungs- (oder auch nur -berechtigungs-)Bedarf - gegebenenfalls auch nur punktueller - für Männer ist weitestgehend ausgeklammert.

        Den stärksten Effekt hat das im Familien- und Arbeitsrecht, die beide den Schutz und die Rechtsposition von Müttern erheblich stärker betonen als von Vätern. Mal von der sicher streitbaren Gerechtigkeitsfrage abgesehen sind diese weiterhin bestehenden (und von feministischen Initiativen tendenziell eher verteidigten) Privilegien zum Schutz von Frauen, die ihre Rolle als Mutter wahrnehmen wollen, AUCH als mögliche Gleichstellungshindernisse zu hinterfragen. Denn sie erleichtern Frauen im Vergleich zu Männern die Entscheidung, ihre Familie zugunsten der Karriere in den Vordergrund zu stellen. Damit ändern sie bei der individuellen Entscheidung innerhalb einer Familie, wer welche Schwerpunkte setzt, die Parameter zugunsten der klassischen Rollen. Tendenz: Mehr Männer klotzen karrieremäßig ran als Frauen und erzielen dabei in Summe auch mehr Erfolge.

        Bei der "Herdprämie" war das den Gleichstellungsaktivisten offensichtlich, es ging ja schließlich ausdrücklich um die häusliche Betreuung des Nachwuchses. Dass aber auch z. B. die ungleichen Ergebnisse bei Sorgerechtsauseinandersetzungen oder Elternzeitgewährung eher schädlich für ein Aufbrechen der Rollenverteilung sind, wird gerne übersehen. Gleichheit am Arbeitsmarkt braucht am Ende aber nicht nur gleichen Zugang der Frauen/Mütter zu diesem, sondern auch entsprechenden Zugang für Männer zum familiären Engagement.

        Darauf hinzuweisen, ist nicht per se "gleichstellungsfeindlich".

        • 8G
          85198 (Profil gelöscht)
          @Normalo:

          Antifemismus bedeutet, die strukturelle Diskriminierung von Frauen zu leugnen und zu behaupten, Männer wären strukturell gegenüber Frauen diskriminiert.



          Antifeminismus ist keine Feminismuskritik, die auf Gleichstellung abziehlt. Das Bundesforum Männer ist nicht antifeministisch, sondern setzt sich da für Gleichstellung ein, wo es der feministische Verbände i.d.R. nicht machen. Er spricht diesen Verbänden aber nicht ihre Berechtigung ab oder verumglimpft sie als Unterdrücker von Männern.



          Frauenverbände haben nun mal die Aufgabe, für Interessen von Frauen einzutreten und nicht, für Interessen von Männern einzutreten. Behindertenverbände treten ja auch nicht für die Interessen von Nicht-Behinderten ein, Migrantenverbände nicht für die Interessen von Menschen ohne Migrationshintergrund und der Zentralrat der Juden setzt sich nicht für die Interessen von Christ:innen, Muslim:innen oder Atheist:innen ein.



          Im Scheidungsrecht kochen die Emotionen hoch, das ist nachvollziehbar. Bei Männern, denen aus ihrer Sicht unberechtigt der Kontakt mit den Kindern eingeschränkt wird und auch bei Frauen, die von Männern bedroht werden oder physische Gewalt erfahren haben. Wenn allerdings Männer sich in einer Beziehung nichts zuschulden kommen lassen haben, aber vor Gericht oder im Internet eine geradezu toxische Männlichkeit zur Schau stellen, trägt das nicht gerade dazu bei, ihrem Anliegen zu Erfolg zu verhelfen.



          Es ist nicht die Schuld von Frauenverbänden, dass so viele Männer sich bei antifeministischen rechtsoffenen oder rechten Vereinen betätigen. Wenn diese Männer ihre Interessen mit Respekt gegenüber Frauen und auf Augenhöhe vertreten würden, wären wir auch bei da weiter, wo Männer gesellschaftlich das Nachsehen haben.



          Dass Männer im Schnitt so viel eher sterben als Frauen, bei ihnen weniger oft Depressionen erkannt werden und dass sie bei Sorgerechtsstreitigkeiten vielleicht öfter ungerecht behandelt werden, ist Folge des Patriarchats, nicht die eines imaginierten Matriarchats.

          • @85198 (Profil gelöscht):

            Sie argumentieren stark auf der Ebene, wer woran schuld ist und wer politisch woher kommt. Das ist aus meiner Sicht nicht zielführend. Ziviles Engagement kommt meistens aus einer persönlichen Motivation heraus, die man als emotional und häufig auch ein wenig jenseits des Mainstream beschreiben könnte. Sonst sähen die Betreffenden ja nicht so viel stärker den Änderungsbedarf als Andere. Man misst auch feministische Aktivitäten nicht daran, ob sich ihre Protagonisten zuweilen auch mal männerfeindlich äußern, sondern ob ihre zur Förderung angemeldeten Vorhaben die Gleichstellung fördern, oder?

            Es sollte darum gehen, Gleichberechtigung und die Grundlagen gleicher Teilhabe aller Geschlechter an allen Bereichen des Lebens zu schaffen. DAS ist der Auftrag der Verfassung - nicht die Durchsetzung oder umgekehrt Unterdrückung irgendwelcher Herrschaftstheorien. Also sollte es um die Ergebnisse gehen, nicht um Rhetorik oder Symbole - und eben auch nicht so sehr um eine wie auch immer ermittelte, letztlich aber unterstellte Gesinnung. Wenn also eine Initiative im Ergebnis das Ziel verfolgt, den bestehenden Ansätzen zur Förderung des Zugangs von Frauen zu gut bezahlen Berufen und Positionen umgekehrt eine Aufhebung der bestehenden Ungleichheiten im familiären Bereich gegenüber zu stellen, dann ist es nicht per se eine versteckte Anerkennung eines behaupteten Matriarchats, auch diese Initiative zu fördern. Denn wie oben dargestellt dient letztlich die Erleichterung des Zugangs von Männern zum familiären Engagement auch der BESEITIGUNG des Patriarchats.

            Insofern ist es auch nicht hilfreich, wenn Initiativen, die sich um Männerrechte kümmern und die Einseitigkeit des frauenfördenden Ansatzes feministischer Politik beklagen, per se als antifeministisch bezeichnet werden. Zum Einen liegen sie damit ja in der Sache nicht falsch. - feministische Frauenpolitik folgt primär Fraueninteressen -, zum Anderen ist die Beklagung von Einseitigkeit keine generelle Ablehnung.

      • @85198 (Profil gelöscht):

        "Im GG steht "Gleichstellung der Geschlechter", was nicht dasselbe ist wie "Gleichberechtigung"."

        In der Tat. Aber wo genau steht das?



        In Artikel 3 jedenfalls nicht, ganz im Gegenteil: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

        • 8G
          85198 (Profil gelöscht)
          @Encantado:

          GG Artikel 3:



          "(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."



          Das heißt Gleichstellung.



          Die EU-Verträge haben auch Verfassungsrang.



          Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf:



          "(3) Bei der Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ist die Gemeinschaft gemäß Artikel 3 Absatz 2 des EG-Vertrags bemüht, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern, zumal Frauen häufig Opfer mehrfacher Diskriminierung sind."



          "(1) Der Gleichbehandlungsgrundsatz hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, zur Gewährleistung der völligen Gleichstellung im Berufsleben spezifische Maßnahmen beizubehalten oder einzuführen, mit denen Benachteiligungen wegen eines in Artikel 1 genannten Diskriminierungsgrunds verhindert oder ausgeglichen werden."



          In Bezug auf Menschen mit Behinderung gibt es auch das Behindertengleichstellungsgesetz.

          • @85198 (Profil gelöscht):

            "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

            Das heißt Gleichstellung."

            Ich fürchte, dass Sie hier völlig falsch liegen. Der Artikel bezieht sich in Gänze auf die Gleichberechtigung. Eine Pflicht zur Gleichstellung (wie auch immer die aussehen soll, das ist dann noch ein weiteres spannendes Feld) ist hier erst einmal nicht erkennbar bzw. rechtlich zumindest umstritten.



            So etwas sollte nicht als Fakt in den Raum gestellt werden, wenn's nicht stimmt.

          • @85198 (Profil gelöscht):

            Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst klargestellt, dass es recht wenig davon hält, aus der Pflicht zur "Beseitigung bestehender Nachteile" einen Anspruch auf die Herstellung von Ergebnisgleichheit herzuleiten. Von daher geht der ergbnisbezogene Gleichstellungsanspruch zumindest von der Messlatte her - also wann Gleichstellung erreicht ist (und damit auch, was für einseitige Maßnahmen zu ihrer Herstellung zulässig sind) - nach deutschem Recht zu weit.

            Und nein, EU-Richtlinien haben keinen Verfassungsrang. Sie gelten nur vorrangig, solange durch die EU gewährleistet ist, dass nationales Verfassungsrecht durch sie nicht gebrochen wird. Außerdem tut die von Ihnen zitierte Richtlinie auch nicht mehr, als der nationalen Staatsgewalt einen Spielraum für Gleichstellungsmaßnahmen zu eröffnen (den die dann natürlich mit ihrem eigenen Recht vereinbaren können muss).

          • @85198 (Profil gelöscht):

            Nein, das ist nicht "Gleichstellung". Gleichstellung ist, wenn sich 3 Männer und eine Frau auf die Doppelspitze bei den Grünen bewerben und die Frau den Platz sicher hat, während die 3 Männer sich um den anderen Platz kloppen dürfen. (Andersrum wären übrigens zwei Frauen durchaus möglich gewesen.)



            Gleichstellung ist, wenn eine Partei 26% weibliche Mitglieder hat und trotzdem gezwungen werden soll, 50% weibliche Kandidaten zur Wahl aufzustellen.



            Was das allerdings mit "Gleichberechtigung" zu tun, ist mir unklar...

    • @Torben2018:

      Troll dich :)

  • "Wie es mit dem Geld nun weitergeht, ist ungewiss."

    Ziemlich einfach eigentlich. Da gibt es bestimmt das eine oder andere feministische Vorhaben, das sich darüber freuen würde.