Konsequenzen im Fall Nawalny: Unschuldsvermutung mit Grenzen
Der Mordversuch am Oppositionellen Nawalny könnte unaufgeklärt bleiben. Dennoch verdient Russland Strafe – denn dem Kreml ist egal, wer ihn vergiftet hat.
H och im Kurs steht die Unschuldsvermutung. Wer Konsequenzen für Russland im Fall Nawalny ablehnt, argumentiert in diesen Tagen bevorzugt mit den Grundsätzen des Rechtsstaats. Erst mal abwarten, wer den Oppositionellen denn zu ermorden versucht hat, meint beispielsweise Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch. „Für viele steht fest, was passiert ist, für mich nicht“, sagte er.
Erst ermitteln, dann bestrafen: An diesem Anspruch ist natürlich etwas dran. Die Reihenfolge entspricht nicht nur dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden. Sie kann auch noch juristisch relevant werden, wenn sich die Betroffenen etwaiger Sanktionen vor Gericht gegen ihre Bestrafung wehren.
Einen entscheidenden Punkt blenden Bartsch und Co allerdings aus. Die Unschuldsvermutung funktioniert nur unter der Maßgabe, dass sich der Staat ernsthaft darum bemüht herauszufinden, wer für ein Verbrechen verantwortlich ist. Für Mordermittlungen im sibirischen Omsk ist aber nicht das Polizeipräsidium Berlin zuständig, sondern der russische Staat.
Und dieser Staat, der eben kein Rechtsstaat ist, wird diese Aufklärungsarbeit nicht leisten. Das lehrt die Erfahrung aus früheren Fällen, und das haben russische Offizielle mit ihrem demonstrativen Desinteresse am Fall Nawalny auch diesmal wieder klargemacht.
Die Täter*innen werden also unbekannt bleiben. Das ist schwer erträglich, geht es doch mutmaßlich um einen Mordversuch unter Anwendung einer international geächteten Chemiewaffe. Der Ausweg aus dem Dilemma: Nicht der Attentäter selbst wird bestraft, sondern diejenigen, die sich nicht darum kümmern, ihn zu ermitteln. Der russische Staat muss nicht dafür Konsequenzen spüren, dass er Nawalny töten wollte. Er muss dafür Konsequenzen spüren, dass ihm egal ist, wer Nawalny töten wollte.
Zweite Untersuchung wäre hilfreich
Und die Bundesregierung? Sie darf dem Kreml keine Gelegenheit bieten, von der eigenen Untätigkeit abzulenken. Seit zwei Wochen wartet die russische Staatsanwaltschaft auf die Antwort auf ihr Rechtshilfeersuchen an die Bundesrepublik. Das ist für solche Ersuchen vielleicht kein ungewöhnlich langer Zeitraum.
Der Fall Nawalny ist aber auch kein gewöhnlicher Kriminalfall. Mit den eigenen Erkenntnissen so schnell wie möglich so transparent wie möglich umgehen: Damit könnte Berlin der russischen Regierung den Wind aus den Segeln nehmen. Helfen würde es auch, die Nawalny-Proben von zweiter Stelle auf Nowitschok untersuchen zu lassen. Nicht vom russischen Staat, sondern von der zuständigen Anti-Chemiewaffen-Organisation OVCW. Und nicht erst nächste Woche, sondern am besten schon heute.
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