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Kommentar ZDF-UrteilNaiv, aber nützlich

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der Anteil von Politikern in Gremien beim ZDF wird deutlich reduziert. Doch die sogenannten Freundeskreise wird das Urteil nicht verhindern.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verkündet das Urteil zum ZDF Staatsvertrag. Bild: dpa

D as Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Politik auf die Gremien des ZDF deutlich beschränkt – auf maximal ein Drittel der Sitze. Dadurch wird sich unmittelbar aber wenig ändern.

Ausgangspunkt der Klage war, dass der Vertrag von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender aus politischen Gründen nicht verlängert wurde. Dahinter standen aber nicht „die Staatsvertreter“ im ZDF-Verwaltungsrat, sondern nur manche, nämlich die der Union. Die SPD-Vertreter hätten Brender gerne behalten. Unter den staatsfernen Mitgliedern des Verwaltungsrats stimmten ebenso manche gegen Brender, andere für ihn. Eine Reduzierung des Staatsanteils in den Gremien ist also ein eher naives Mittel gegen politische Einflussnahme.

Das Urteil wird auch nicht verhindern, dass es in den ZDF-Gremien weiterhin schwarze und rote Fraktionen – sogenannte Freundeskreise – gibt. Wahrscheinlich werden sich auch künftig alle staatsfernen Mitglieder solchen Freundeskreisen anschließen, weil ein Dasein als Einzelkämpfer auch nicht attraktiv ist.

Wichtig ist aber weniger, wie die Gremien zusammengesetzt sind, sondern vielmehr, dass die Politik den Redaktionen keine Vorgaben macht und kritische Berichterstattung kein Karriererisiko ist. Außerdem sollte bei Personalpaketen vor allem die Qualifikation entscheiden und nicht nur die Ausgewogenheit.

All das ist vor allem eine Frage der gesellschaftlichen Atmosphäre. Politiker werden nur dann auf eine Instrumentalisierung des Rundfunks verzichten, wenn sie damit rechnen müssen, dass so etwas bekannt wird und es ihren Umfragewerten massiv schadet. Das Verfassungsgericht kann dies nicht anordnen. Sein ZDF-Urteil trägt aber zumindest atmosphärisch dazu bei. Insofern ist es immerhin ein nützliches Urteil.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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6 Kommentare

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  • Das ist ja nett, dass sich diese Kungelrunden "Freundeskreis" nennen. Dieser Begriff stammt aus den dreißiger Jahren, als sich deutsche Industrielle zum "Freundeskreis Reichsführer SS" zusammenfanden, um Heinrich Himmler zu huldigen.

  • Wär mehr drin gewesen?

    vielleicht -

    aber vor Gericht und auf hoher See…

     

    da irritiert der altfränkisch-gönnerhafte Ton aber denn doch;

     

    von Lehrern gewohnt, die auch grad

    nix auf Tasche haben;

    in Wahrheit leicht subaltern;

     

    was - bitte - hätte Karlsruhe denn

    stattdessen machen sollen?

    ihr Einsatz Herr Rath -

    da les ich nix -

     

    das in seinen Gestaltungsmöglichkeiten

    begrenzte Gericht kann Grenzen ziehen

    aber an Stelle treten - das hat seinerseits

    bekanntlich Grenzen - wie Sie natürlich genau wissen -

     

    sorry - der Griff an die eigene Nase ist da dann nicht weit.

  • Ein kleiner, aber nicht ausreichender Schritt in die richtige Richtung. Ein Drittel Polithansel sind mindestens noch 20% zuviel. Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der sich als Alimentierungsanstalt für abgehalfterte Politnasen und als Propagandamaschine der Grossen Koalition der Pseudodemokraten versteht, hat auch keinen Cent an Rundfunkgebühren verdient. Diese kriminelle Vereinigung maßt sich mit dem Rundfunkbeitrag steuerhoheitliche Rechte an, die ihr überhaupt nicht zustehen, denn der Rundfunkbeitrag ist defacto eine Steuer (Leistung ohne Gegenleistung). In einem Rechtsstaat wäre längst die Staatsanwaltschaft eingeschritten, aber man kennt sich halt schon so lange aus derselben Partei.

    Wie war noch das alte indianische Sprichwort: "Wer die Wahrheit sagt, der braucht ein schnelles Pferd!"

    • @Rainer B.:

      Leistung ohne Gegenleistung? arte much?

      • @Micha:

        Als Steuer wird eine "Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung" bezeichnet. Das heißt nicht, dass der Bürger aus Steuern keine Gegenleistung erhält. Es werden damit ja Schulen, Straßen etc. gebaut und unterhalten und deshalb ist gegen Steuern auch gar nichts einzuwenden.

        Dagegen sind Gebühren eine Vergütung für eine öffentliche Leistung, die von den Zahlungspflichtigen konkret nachgefragt wurde. Wenn Sie z.B. arte nachfragen, ist es auch gerechtfertigt, wenn arte Ihnen dafür eine Gebühr abverlangt. Obwohl man immer noch von "Rundfunkgebühren" spricht, handelt es sich heute aber um eine Rundfunksteuer, denn Sie haben nicht die Wahl, ob und was Sie nachfragen, sondern bezahlen für allen anderen Scheiß immer mit. Deshalb vermeidet man ja auch das Wort "Gebühren" und spricht vom "Rundfunkbeitrag". Das ist aber eine Steuer und wurde von Gremien beschlossen denen nach unserer Verfassung keine Steuerhoheit zukommt. In Italien würde man da korrekt von Schutzgelderpressung sprechen. Hier wird das politisch verniedlicht, indem man den Eindruck erweckt, es hätte alles seine Richtigkeit mit dem Rundfunkbeitrag, weil Landespolitiker daran beteiligt waren. Volksverarschung vom Feinsten ist das - mehr nicht.