Kommentar Kopftuchurteil von Berlin: Ausweitung der Kampfzone

Das Kopftuch kann politisch sein – aber auch Ausdruck eines religiösen Selbstbewusstseins. Welche Art von Islam möchte Berlin beheimaten?

Mehrere Frauen mit Kopftuch, aufgenommen von hinten

Das Neutralitätsgesetz trifft keine Christen – und übrigens auch keine muslimischen Männer Foto: dpa

„Ist doch klar, was die wollen!“, weiß die Journalistin nebenan: „Die Islamisierung unserer Schulen!“ Da ist er wieder, der Kampf der Zivilisationen, am Rande eines Arbeitsgerichtsprozesses. Das Kopftuch polarisiert wieder: Wer Berlin als religiöse Kampfzone sieht – wie die Journalistin –, dem gefiel dann wohl auch der Spruch des Berliner Arbeitsgerichts.

Es sollte entscheiden, ob das Land Berlin eine angehende Grundschullehrerin mit Kopftuch diskriminiert, weil es sie nicht eingestellt hat. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt seit seinem Urteil vom Januar 2015 diese Benachteiligung nur, wenn eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden vorliegt oder wenn die Schule in einem sehr mit Religionskonflikten belasteten Gebiet liegt.

Das Arbeitsgericht hat nun philosophiert, dass ja ganz Berlin so ein Gebiet sein könnte, weshalb das Berliner Neutralitätsgesetz, das LehrerInnen alle religiösen Bekundungen verbietet, gerechtfertigt sein könnte.

Ganz Berlin eine Kampfzone? Und löst man religiöse Konflikte an Schulen, indem man bestimmte Mitglieder aus der Schule verbannt? Das Kopftuch kann zwar die Flagge des politischen Islam sein, wie es so schön griffig heißt. Es kann aber auch Ausdruck eines religiösen Selbstbewusstseins sein. Den Mühen dieser Unterscheidung braucht man sich mit dem Neutralitätsgesetz nicht auszusetzen.

Für die Integration wäre sie aber wichtig: Welche Art von Islam möchte Berlin beheimaten und welche nicht? Darf man auch als religiöse Muslimin den Staat repräsentieren – wie es auch religiöse Christen in Berlin selbstverständlich dürfen?

Das Neutralitätsgesetz trifft eben keine Christen und übrigens auch keine muslimischen Männer – die etwa unter den Terrorwerbern deutlich häufiger vorkommen dürften als Frauen. Es trifft nur religiöse muslimische Frauen. Eine von ihnen dürfte nun Geld für die nächste Instanz sparen. Es ist zu hoffen, dass die dann Berlin nicht als eine einzige Kampfzone betrachtet.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Jahrgang 1968, ist seit langem Redakteurin für Geschlechterpolitik in der taz und im kulturradio vom RBB. Von ihr erschien unter anderem das Buch „Der Kopftuchstreit. Das Abendland und ein Quadratmeter Islam“. 2009 wurde sie mit dem Preis „Der lange Atem“ des Journalistenverbands Berlin Brandenburg für die Berichterstattung über Geschlechterstereotype ausgezeichnet.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.