Kommentar Grundrente: Ganz ohne geht es nicht
Rentner*innen, die nur eine kleine Rente erhalten, können bald mit Aufstockungen rechnen. Dafür ist eine Prüfung ihrer Finanzen fair.
B egriffe rufen Assoziationen hervor, und wenn die unangenehm sind, wird es schwer, über den eigentlichen Tatbestand zu diskutieren. So ist es mit der sogenannten Bedürftigkeitsprüfung oder auch „Bedarfsprüfung“ in der Debatte über die Grundrente.
Nach den Vorstellungen von Union und SPD sollen RentnerInnen, die nach mindestens 35-jähriger Berufstätigkeit nur eine geringe Rente bekommen, künftig eine Aufstockung, „Grundrente“ genannt, vom Staat obendrauf kriegen. Die Union will dem eine „Bedarfsprüfung“ vorschalten,wobei Partnereinkommen und Vermögen angerechnet werden, ähnlich wie bei Hartz-IV-EmpfängerInnen.
Die SPD will das nicht, GeringrentnerInnen sollen sich nicht auch noch „blank machen müssen“, heißt es. Da ist zwar was dran, aber ohne irgendeine „Bedarfsprüfung“ würde diese staatliche Aufstockungsrente nicht als fair empfunden, schließlich wird die Sozialleistung von anderen Steuer- oder BeitragszahlerInnen bezahlt. Heikel an der Aufstockung ist ohnehin, dass langjährige GeringverdienerInnen sie unabhängig davon bekommen, ob sie vorher Voll- oder Teilzeit gearbeitet haben. Jetzt auch noch hohe Partnereinkommen oder eventuell vorhandene Erbschaften bei der Berechnung auszusparen, geht zu weit.
Möglich wäre stattdessen, die Freigrenzen für Vermögen deutlich höher anzusetzen als bei der bisherigen Sozialhilfe. Auch nur eine Teilanrechnung des Partnereinkommens wäre möglich wie schon bei der Hinterbliebenenrente. Dann könnte man die „Bedarfsprüfung“ von Partner und Vermögen auch anders bezeichnen: Wie wäre es mit „Gerechtigkeitsprüfung“ oder „Fairness-Check“? Damit steckt man die KleinrentnerInnen nicht in eine Sozialfallkiste. Und diskutiert nur über die Sache selbst. Gut so.
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