Klage gegen die Öffentlich-Rechtlichen: Ein großes Missverständnis
Eine Klägerin zieht wegen der Rundfunkbeiträge bis zum Bundesverwaltungsgericht. Doch das Geld ist nicht das Problem, sondern mangelnde Bodenhaftung.
D er Vorwurf ist nicht eben neu: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) erfüllt angeblich seinen Auftrag nicht, weil er kein vielfältiges und ausgewogenes Programm biete. Weil sie deshalb keinen Rundfunkbeitrag zahlen wollte, hat eine Bürgerin aus Bayern geklagt – und bislang alle Instanzen verloren. Seit Mittwoch verhandelt jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Prozess ist Wasser auf die Mühlen der ÖRR-Gegner*innen, auch wenn der Vorsitzende Richter gleich zu Beginn das grundsätzliche Missverständnis all dieser Argumentationen festgehalten hat: Bei der Frage, ob der ÖRR seinem Auftrag gerecht werde, geht es um dessen gesamtes Angebot. Also um 12 Fernsehkanäle, über 60 Radioprogramme und noch viel mehr Online-, Podcast- und Social-Media-Angebote. Es geht nicht um einzelne Sendungen oder einzelne Sender. Egal ob sie „Klar“, „Monitor“ oder die „Sendung mit der Maus“ machen.
Wahrscheinlich wäre es sinnvoll, wenn die „Maus“ mal über diesen Sachverhalt informiert. Dass das öffentlich-rechtliche Mediensystem grundsätzlich reformiert gehört, ist dabei offensichtlich. So offensichtlich, dass es mittlerweile sogar passiert.
Entscheidend ist dabei, wie sehr sich die Menschen in „ihrem“ Rundfunk wiederfinden. Hier hat das System in der Tat seit Jahren ignorant geschwächelt. Ein „Erfüllungsgehilfe der staatlichen Meinungsmacht“, wie die Klage in Leipzig behauptet, ist der ÖRR deshalb aber noch lange nicht. Er verhandelt Politik und Macht durchaus kritisch – aber zu wenig volksnah. Gleichzeitig scheut er immer noch, sich in eigener Sache zu erklären und zu verteidigen.
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Doch dafür wird es höchste Zeit. Sonst bekommen selbst die mühsam errungenen Reformen keine parlamentarische Mehrheit. Wer sich auf Anstaltsseite darüber freut, irrt. Natürlich ist der Reformstaatsvertrag, der gerade in den Landtagen durchgestimmt wird, nicht perfekt. Doch bei einem Scheitern droht, was die Klägerin in Leipzig angeblich verhindern will: der Durchmarsch einer alles andere als vielfältigen und demokratischen Meinungsmacht.
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