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Gerichtsurteil gegen Wolfram Weimer„Ich bin erleichtert, dass es so ausgegangen ist“

Weimer darf die Be­trei­be­rin­nen der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als Extremistinnen bezeichnen. Zu Besuch im Buchladen, der aufatmet.

Weimar verliert Gerichtsurteil: Be­trei­be­r*in­nen dürfen nicht Ex­tre­mis­t*in­nen genannt werden Foto: Annette Riedl/dpa

Aus Berlin

Albertina Pangula

Es ist ruhig in der Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“. Die Mitinhaberin, Marion Liebhold, sitzt konzentriert vor dem Computer. Sie erhält viele Presseanfragen und ist heute alleine im Laden. Längere Gespräche sind gerade nicht möglich. Eine Frau kommt in die Buchhandlung und gratuliert Liebhold zum Gerichtsurteil. Vor wenigen Stunden hat sie erfahren, dass es Kulturstaatsminister Wolfram Weimer per Gerichtsurteil untersagt worden ist, Liebhold und die Mitinhaberin Heike Basel als „politische Extremisten“ zu bezeichnen.

„Ich bin total erleichtert, dass diese Diffamierung endlich ein Ende hat“, sagt Liebhold. Das Urteil zeige, dass das Haber-Verfahren noch mal auf den Prüfstand muss. „Nicht nur vor Gericht, sondern auch politisch“. Das Haber-Verfahren sei dadurch noch zweifelhafter geworden als zuvor, meint sie. In diesem Prozess fragen Ministerien beim Verfassungsschutz nach, ob dort Erkenntnisse über Organisationen vorliegen, bevor Fördergelder an sie vergeben werden. So will der Staat verhindern, dass Gelder bei Extremisten landen.

Die Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ war Anfang des Jahres von der Preisträgerliste des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen worden. Betroffen waren auch die Buchläden „Rote Straße“ in Göttingen und „Golden Shop“ in Bremen.

Weimer konnte auf Nachfrage nicht aufklären, warum die Betreiberinnen der Buchhandlungen extremistisch seien. Er berief sich auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“, die er nicht weiter ausführte. Seine Wertung: Wenn der Staat Preise vergibt und dafür Steuergelder einsetzt, dann könne er das nicht für „politische Extremisten“ tun.

Andere Buchläden könnten gleiches Ergebnis erwarten

Jasper Prigge ist Rechtsanwalt und vertritt die Buchhandlung im Verfahren. Er schreibt in einer Pressemitteilung: „Herr Weimer hat meine Mandantinnen ohne jede faktische Grundlage rechtswidrig in der Öffentlichkeit diffamiert. Dies stellt eine grobe Verletzung seiner Amtspflichten dar.“

Das Verwaltungsgericht Berlin untersagte dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nun, die Betreiberinnen der „Buchhandlung zur Schwankenden Weltkugel“ so zu bezeichnen. Diese Äußerung verletze das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen, urteilt das Gericht. Die Anwälte der drei Buchhandlungen teilen mit, dass damit die Tatsachengrundlage für den Ausschluss der Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis entfalle.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlins betrifft mittelbar auch die Buchhandlungen „Rote Straße“ in Göttingen und „Golden Shop“ in Bremen. Rechtsanwalt für die Göttinger Buchhandlung Sven Adam: „Wir werden den aktuellen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) nun auffordern, auch die Be­trei­be­r*in­nen dieser Buchhandlungen nicht mehr als ‚politische Extremisten‘ zu bezeichnen und sich zukünftig an Fakten zu orientieren.“

Solidarität für die Buchhandlungen

„Ich bin hier Stammkunde“, erzählt ein Mann im Buchladen. Er berichtet von seinem politischen Engagement und dass ihm alle drei betroffenen Buchläden schon seit Jahren sehr vertraut seien. Als er mit seiner Partnerin zur Buchmesse fahren wollte, habe er von den Ausschlüssen der drei Läden erfahren. Sie waren beide entrüstet und wollten die Inhaberinnen des Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ unterstützen. „Wir hoffen, dass es dem Laden viel Solidarität eingebracht hat.“ Es sei für Buchläden aufgrund der digitalen Angebote sowieso nicht einfach, sich zu halten.

„Als ich das erste Mal davon gehört habe, war ich extrem schockiert“, erzählt die Frau, die Liebhold zuvor gratuliert hatte. Sie unterrichte Deutsch als Fremdsprache und schreibe auch selbst. Die Ereignisse hätten sie verunsichert. Sobald es Buchhandlungen treffe, sei eine Grenze überschritten. „Daher bin ich sehr erleichtert, dass die Klage so ausgegangen ist“, sagt sie.

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14 Kommentare

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  • Wolfram Weimer ist 'Staatsminister für Kultur und Medien', sowie ehemaliger Chefredakteur von WELT, Berliner Morgenpost, Focus und das von ihm gegründete Magazins Cicero.

    Cicero ist ein Magazin für politische Kultur, das ursprünglich eher liberal-konservativ ausgerichtet war, mit der Flüchtlingskrise in Europa aber zunehmend politisch rechte Ansichten übernimmt.

    Wolfram Weimer sicherlich 'der Richtige', der beurteilen kann, ob ein Buchladen "extremistisch" ist. 😉

    Weimer ist übrigens auch noch Klimawandel-Skeptiker und hat als Chefredakteur des Focus über positive Auswirkungen der Erderwärmung geschrieben. Von Klimaforschern - wie z.B. Stefan Rahmstorf - und Organisationen wie Lobbycontrol wurde Weimer vorgeworfen, Desinformationen der "Klimaskeptiker-Lobby" verbreitet zu haben.

    Schon merkwürdig, was für Leute in Friedrich Merz' Minister-"Truppe" sind.

  • Beruhigt durch diese Entscheidung des Gericht, bezüglich über die Einhaltung unserer demokratischen Rechtsstaatlichkeit, sollte der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Wolfram Weimer nun seine werte Aufmerksamkeit den Medien widmen. Besonders der Sender RTL scheint hier ein sehr großes Arbeitsfeld, in Bezug auf politische Bildung oder nennen wir es lieber politische Meinungsmache & Indoktrination auf ganzer Line zu bieten. Herr Bundesbeauftragter für Kultur und Medien, trägt- & steht schließlich auch Verantwortung, Bürger vor Verdummung oder nennen wir es vor Vollverblödung zu bewahren.



    Ein öffentliches Dankeschön für Erfüllung des Bildungsauftrags und eine öffentliche Entschuldigung für die leichtfertige Diskreditierung von Herrn Weimer den zur Rede stehenden Buchhandlungen in Bremen, Berlin und Göttingen dürfen wir demokratischen, rechtstaatlichen Bürger wohl zeitnah erwarten.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Wie immer sehr guter Kommentar.



      Danke dafür.



      Von einer angemessenen Reaktion Weimers dürfen wir zumindest träumen und hoffen.



      Der überfällige Rücktritt dieser absoluten Fehlbesetzung ist da schon eher realistisch.

      • @Powpowerpow:

        @ Powpowerpow



        &



        @ Perkele



        Thanks, mega freundlich - wichtiges Input / Feedback / Resonanz - immer supi 🫡

    • @Alex_der_Wunderer:

      Weimer wird nicht den Ast absägen, nicht mal schütteln , auf dem er selbst breitbeinig sitzt. Die RTL Propaganda ist genau nach seinem Gusto - very simple....

  • Es gibt Leute mit Charakter und es gibt welche, die darauf pfeiffen.

  • Weimar sollte seinen Hut nehmen. Aber schnell.



    Da er keinen Anstand hat erwarte ich aber: Nichts.

  • Das ist kein Gerichtsurteil, sondern eine Einstweilige Anordnung. Also ein Schnellverhahren zum (vorläufigen ) Schutz des Antragstellers. Möglicherweise gibt es nach ein Hauptverfahren in dem anders entschieden wird.

    www.justiz.nrw/BS/...tweilige_anordnung



    Eine einstweilige Anordnung ist ein Eilverfahren, das vorläufige Regelungen trifft, um drohende Nachteile abzuwenden oder einen Zustand zu sichern, bis in der Hauptsache entschieden wird.

  • Meine literarische und politische Bildung verdanke ich zumindest zum Teil einer verwandten Buchhändlerin, die uns von den 1960ern bis in die 1990er Jahre mit Literatur versorgte und literarische und politische Horizonte öffnete. Insofern freue ich mich sehr, dass Herrn Weimers Zensurambitionen ein Riegel vorgeschoben wird.

  • Weimer in die Schranken weisen, ist ja schon mal was.



    Für seine Abdankung wird es nicht reichen.

  • Da hat das Verwaltungsgericht ja gerade noch verhindert, worüber sich Höcke und andere doch sehr gefreut haben, liegt die Argumentation von diesem Herrn Weimer doch sehr nahe an einem grundlegenden Diffamierungsmindset der Stasi oder Gestapo.



    Das Rezept scheint einfach.



    Man nehme ein Werkzeug einer anerkannten Regulierungsbehörde und nutze es für seine eigenen geneigten Ziele, gleichwohl die politische Funktion es verbietet.



    Doch was soll schon falsch sein, wenn das Werkzeug staatlich anerkannt und selbst vom Innenminister beworben wird. Wer würde es wagen dieses Verhalten anzuzweifeln.

    Beinahe so, als die Gestapo und Stasi schon damals von den Innenministern für gut befunden und gefördert wurde.



    Damals brauchte es noch den Blockwart. Es waren einfach durch und durch analoge Zeiten. Heute reichen digitale Mittel wie software-engieneering, um digitale Briefe zu öffnen, oder Datenmateriel zugänglich zu machen.



    Die Handlung von Hrn. Weimer war wiedereinmal ein Versuch den alten Zeiten näher zu kommen und unliebsamen Menschen das Leben schwer zu machen und dazu beizutragen ihnen ihre Lebensgrundlage zu entziehen? Einfach gesagt - Machtmissbrauch.

  • …anschließe mich - reihe mich gern ein in die Reihe der Gratulanten.

    Es gibt noch Richter in Leipzig 🙀🧐🥳

    • @Lowandorder:

      …anschließe mich - reihe mich gern ein in die Reihe der Gratulanten. Es gibt noch Richter in Leipzig 🙀🧐🥳



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      Schließe mich widerspruchslos den Worten meines Vorredners an!

  • Hier geht es doch auch um üble Nachrede;

    "Üble Nachrede / Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (Wikipedia)

    Dazu kommt möglicherweise noch Geschäftsschädigung.

    Ich mein ja nur. Juristen werden mich wahrscheinlich wieder korrigieren..