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Gerichtsurteil gegen Wolfram WeimerBerliner Buchhandlung keineswegs extremistisch

Die „Schwankende Weltkugel“ gewinnt gegen Weimer vor Gericht. Der Kulturstaatsminister darf die Buchhandlung nicht als extremistisch bezeichnen.

dpa | Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) darf die Betreiber des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Damit haben sich die Betreiber des Buchladens zunächst erfolgreich vor Gericht gegen eine Äußerung des Kulturstaatsministers in einem Interview der Zeit gewehrt. Weimer hatte es zuvor abgelehnt, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen den Beschluss des Gerichts kann der Staatsminister Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der Buchhandlung, begründete das Gericht. Sie sei demnach so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. „Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage.“ Trotz Nachfragen vom Gericht habe Weimer nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Buchhandlung zu richten.

Hintergrund des Verfahrens ist der Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, die eine Jury für die Auszeichnung ausgewählt hatte. Als Grund nannte er „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Dabei blieb unklar, was gegen die drei Geschäfte vorliegt. Es gab scharfe Kritik aus der Opposition und aus der Kulturbranche.

Persönlichkeitsrecht verletzt

In einem Interview der Zeit wurde ihm später die Frage gestellt: „Aber warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?“ Weimer antwortete: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“

Dagegen zogen die Betreiberinnen von „Zur schwankenden Weltkugel“ mit einem Eilantrag und einer Klage (Az. VG 6 K 231/26) vor Gericht. „Kulturstaatsminister Weimer greift rechtswidrig in Grundrechte ein. Die Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend“, erklärte ihr Anwalt Jasper Prigge im März. Er beanstandete unter anderem, dass die Äußerungen das Persönlichkeitsrecht verletzten.

Eine Sprecherin des Kulturstaatsministers erklärte damals: „Herr Staatsminister Dr. Weimer hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben“. Es müsse Weimer und anderen Mitgliedern der Bundesregierung möglich sein, diesen Satz zu sagen. „Die angegriffene Äußerung enthält ebenso wie die Fragestellung im Interview keinerlei Bezug zu einer konkreten Person.“

Verhandlungstermin noch offen

Die von der Streichung betroffenen drei linken Buchläden, Golden Shop (Bremen), die Rote Straße (Göttingen) und „Zur schwankenden Weltkugel“ (Berlin) gehen juristisch auch dagegen vor. Mit ihren Klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin verlangen die drei Buchläden nach Angaben ihrer Anwälte auch Einblicke ins Verfahren: Es bestehe „ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat“.

Wann das Gericht in dieser Sache entscheidet, ist noch offen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin gibt es noch keinen Verhandlungstermin.

Der Deutsche Buchhandlungspreis für etwa 100 besonders engagierte kleine Buchläden ist mit Preisgeldern von 7.000 bis 25.000 Euro auch eine Finanzspritze.

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