Kampf gegen Rechtsextremismus: Demokratieförderung auf Dauer
Nach langem Ringen einigt sich das Kabinett auf ein Gesetz, um Demokratieprojekte langfristig zu fördern. Anderswo blockiert die Union weiter.
Mit dem Projekt sollen Demokratieprojekte etwa in Kommunen, Schulen oder mit Neonazi-Aussteigern langfristig vom Bund finanziert werden. Bisher gilt die Förderung immer nur für eine Legislaturperiode – danach stehen die Projekte wieder vor dem Aus und müssen sich mit neuen Konzepten bewerben. Das Gesetz wurde schon lange diskutiert und von der Bundesregierung schließlich im November 2020 als eine zentrale Konsequenz aus den rechtsextremen Anschlägen auf Walter Lübcke, in Halle und Hanau verkündet – zusammen mit 88 weiteren Maßnahmen.
Ziel des Gesetzes sei „die Schaffung eines gesetzlichen Auftrags des Bundes zur Erhaltung und Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie“, heißt es in den Eckpunkten. Geschaffen werden solle eine „bedarfsorientierte, längerfristige und altersunabhängige Projektförderung von Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung zur Demokratiestärkung“.
Seehofer war für das Gesetz, die Unionsfraktion dagegen
Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zuletzt für das Gesetz geworben: „Es geht um Prävention. Darum, Gruppierungen zu unterstützen und zu fördern, die sich für gelebte Demokratie einsetzen und deren Gegnern die Stirn bieten.“
Die Unionsfraktion aber hatte sich lange gegen das Gesetz gewehrt. Dafür gebe es keinen Bedarf, denn schon jetzt würden Demokratieprojekte jährlich mit 150 Millionen Euro gefördert, hieß es dort. Auch bestehe die Sorge, dass radikale Initiativen gefördert werden könnten. Die Fraktion pochte deshalb auf ein gesondertes, schriftliches Demokratiebekenntnis der Projekte. Eine entsprechende „Extremismusklausel“ hatte bereits 2011 die frühere CDU-Familienministerin Kristina Schröder eingeführt. Später wurde diese wieder abgeschafft, nachdem Initiativen einen Generalverdacht beklagt hatten.
Projekte müssen Demokratieklausel unterzeichnen
Giffeys Familienministerium, das für das „Wehrhafte-Demokratie-Gesetz“ federführend ist, hatte die Eckpunkte deshalb zuletzt nachgebessert. Nun müssen die Projekte bei der Antragstellung schriftlich zusichern, dass sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und dass sie ihre Mittel ausschließlich für grundgesetzkonforme Ziele verwenden. Die Initiativen sollen dies auch „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ für ihre Mitarbeiter:innen und Partnerorganisationen überprüfen.
Daraufhin – und nach Vermittlung von Bundeskanzlerin Angela Merkel – stimmte auch die Union dem Projekt zu. Dass das Gesetz aber noch in dieser Legislatur verabschiedet wird, nannte selbst Giffey „extrem ambitioniert“. Dafür müsse das Kabinett spätestens am 2. Juni über das Gesetz beraten. Laut Giffey brauche es aber nur noch die Zuarbeit des Innenministeriums: „Jetzt ist Speed angesagt.“ Eigentlich dürfe es bei diesem Thema keine Diskussion geben.
Auch Strafverschärfungen geplant
Neben dem „Wehrhafte-Demokratie-Gesetz“ einigte sich die Koalition auch auf weitere Eckpunkte, darunter eine Stärkung des Bundesfreiwilligendienstes, den Aufbau eines neuen Bundesprogramms „Demokratie im Netz“ oder Strafverschärfungen. So soll künftig schon die versuchte Unterstützung einer terroristischen Vereinigung strafbar sein. Auch soll der Strafrahmen für „besonders schwere“ Angriffe auf Polizeibeamte, etwa wenn diese in einen Hinterhalt gelockt werden, von fünf auf bis zu zehn Jahren erhöht werden.
Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch auch den Abschlussbericht des nach dem Hanau-Anschlag eigens geschaffenen Kabinettsausschuss zur Bekämpfung des Rechtsextremismus – der den 89 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog enthält. Dazu gehören etwa neue Strafparagrafen für „verhetzende Beleidigungen“ oder Feindeslisten, mehr Personal und Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden, ein neues Beratungszentrum für Rassismus-Betroffene oder eine „Einbürgerungsoffensive“.
Die Bekämpfung des Rechtsextremismus „kann nur durch einen breiten Politikansatz gelingen“, heißt es in dem Bericht. Auch in der kommenden Legislaturperiode solle die Umsetzung der Maßnahmen „eine zentrale Rolle einnehmen“. Für diese sind von 2021 bis 2024 insgesamt gut eine Milliarde Euro eingeplant.
Maßnahmen sind eine „Daueraufgabe“
Seehofer lobte das Paket: „Nie zuvor hat eine Bundesregierung so viel zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus getan wie diese.“ Die Ergebnisse des Kabinettsausschusses seien gemeinsam mit Zivilgesellschaft und Politik erarbeitet worden und „von unschätzbarem Wert für unser ganzes Land“. Die Extremismusbekämpfung bleibe aber eine „Daueraufgabe“. Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, mit dem Abschlussbericht sei die Arbeit „keineswegs abgeschlossen“. Die beschlossenen Maßnahmen müssten nun „so schnell wie möglich auch umgesetzt werden“.
Zwei Punkte landeten – auf Druck der Unionsfraktion – am Mittwoch indes nicht im Kabinett, obwohl auch sie Teil des 89-Punkt-Plans sind. Der eine ist die Streichung des „Rasse“-Begriffs aus dem Grundgesetz, auf den Lambrecht drängte. Sie und Seehofer hatten sich bereits auf eine Neuformulierung geeinigt, dass künftig Diskriminierungen „aus rassistischen Gründen“ verboten sein sollen. Die Unionsfraktion wollte lieber, dass von „vermeintlicher Rasse“ die Rede ist. Lambrecht kritisierte die Blockade der Union als „fatales Signal im Kampf gegen Rassismus“.
Zudem wollte der Kabinettsausschuss Betroffenen von rassistischen, religiösen oder anderen Benachteiligungen sechs statt bisher zwei Monate Zeit einräumen, um sich mittels des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dagegen zu wehren. Hier geht es um Fälle im Berufsleben, der Bildung oder etwa bei Wohnungsanmietungen. Auch in diesem Punkt verhinderte die Unionsfraktion aber kurz vor knapp, dass er im Kabinett landete.
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