Islamistin ließ Mädchen verdursten: Zehn Jahre Haft für IS-Rückkehrerin

Jennifer W. sah im Irak tatenlos zu, wie ein jesidisches Mädchen angekettet verdurstete. Nun verurteilte sie das Oberlandesgericht München zu zehn Jahren Haft.

Die Angeklagte Jennifer W., die sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Irak angeschlossen haben soll, hält sich beim Betreten des Gerichtssaals einen roten Aktendeckel vors Gesicht. Rechts steht ihr Anwalt Ali Aydin.

Ist nun zu zehn Jahren Haft verurteilt worden: Jennifer W., die sich im Irak dem IS anschloss Foto: Peter Kneffel/dpa

MÜNCHEN afp/dpa | Das Oberlandesgericht München hat die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erging am Montag nach rund zweieinhalbjährigem Prozess wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Fall eines versklavten und getöteten Kinds.

Dabei ging es um den Fall eines fünf Jahre alten jesidischen Mädchens, das laut Anklage in einem Hof angekettet wurde. Die junge Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte es zusammen mit ihrem Mann, einem in Frankfurt am Main vor Gericht stehenden IS-Kämpfer, verdursten lassen.

Mitte September hatte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für Jennifer W. gefordert. Sie sei unter anderem der Versklavung mit Todesfolge, der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Kriegsverbrechen schuldig.

Ihre Verteidigung forderte dagegen eine maximal zweijährige Haftstrafe. Die 30-Jährige dürfe lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden.

Die Angeklagte sieht sich als Justizopfer

Jennifer W. selbst erhob Vorwürfe gegen die Justiz. „Der vielzitierte Satz ‚Im Zweifel für den Angeklagten‘ kam in meinem Fall nicht zum Tragen“, sagte sie in ihrem Schlusswort vor Gericht. An ihr solle offenbar ein Exempel statuiert werden für alles Unrecht, das unter der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) geschehen sei.

Sie war nach eigener Aussage im Jahr 2014 in den Irak gereist, um dort aus ideologischer Überzeugung einen IS-Kämpfer zu heiraten. Im Sommer 2015 soll dann ihr Ehemann das jesidische Mädchen zur Strafe fürs Bettnässen an einem Fenstergitter angebunden haben. Dort blieb die Fünfjährige für mehrere Stunden in praller Sonne. Eine quälende Tortur, die laut Anklage zum Tode führte – und gegen die Jennifer W. nichts unternommen haben soll.

Die Niedersächsin entschuldigte sich in ihrem letzten Wort vor Gericht und verwies auf ihren Ex-Mann. Sie habe den Handlungen des Mannes machtlos gegenübergestanden und das Mädchen nicht einfach losbinden können.

Eine prominente Nebenklageanwältin: Amal Clooney

Der Prozess gegen Jennifer W. hatte im April 2019 Schlagzeilen gemacht, auch weil eine äußerst prominente Anwältin anfangs eine zentrale Rolle spielte: die Menschenrechtsexpertin und Ehefrau des Schauspielers George Clooney, Amal Clooney, die die Nebenklägerin und Mutter des getöteten Mädchens vertritt, vor Gericht in München aber nie erschien. Vor dem Prozess ließ sie in einer gemeinsamen Erklärung der Nebenklage und der jesidischen Organisation Yazda verlauten: „Jesidische Opfer warten schon viel zu lange auf ihre Gelegenheit, vor Gericht auszusagen.“

Nach Yazda-Angaben war der Münchner Prozess seinerzeit die weltweit erste Anklage wegen Straftaten von IS-Mitgliedern gegen die religiöse Minderheit der Jesiden. Die Jesidin und Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad nannte den Prozess einen großen Moment und ein wichtiges Verfahren für alle jesidischen Überlebenden. „Jeder Überlebende, mit dem ich gesprochen habe, wartet auf ein und dieselbe Sache: Dass die Täter für ihre Taten gegen die Jesiden, insbesondere gegen Frauen und Kinder, verfolgt und vor Gericht gestellt werden.“

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