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Innenausschuss zu NSU-2.0-DrohschreibenKeine Spur zu den Datenabfragern

69 Drohschreiben mit Bezug zum „NSU 2.0“ seien verschickt worden, sagte Hessens Innenminister. Die Ermittlungen kommen kaum voran.

Unter Druck: Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) vor der Sitzung des Innenausschusses Foto: dpa Pool/ Arne Dedert

Wiesbaden taz | Unter dem Absender „NSU 2.0“ sind deutlich mehr Hassmails und Morddrohungen verschickt worden als bislang bekannt. Bei Personen des öffentlichen Lebens, bei Institutionen und Medienschaffenden seien bis zum 19. Juli dieses Jahres insgesamt 69 Drohschreiben eingegangen; diese Zahl nannte der hessische Innenminister Peter Beuth, CDU, bei der Sondersitzung des Innenausschusses des Wiesbadener Landtags; der Absender sei immer derselbe gewesen.

Beuth bestätigte, dass in 3 Fällen zuvor persönliche Daten der von den per Mail oder Fax Bedrohten von Computern der hessischen Polizei abgerufen worden waren. Er sei deshalb „betroffen und wütend“, sagte der Minister. Polizei und Staatsanwaltschaft trieben die Ermittlungen mit Hochdruck voran.

Allerdings gibt es offenbar nur im Fall der Morddrohung gegen die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız einen konkreten Verdacht gegen zwei inzwischen suspendierte PolizeibeamtInnen aus dem 1. Frankfurter Polizeirevier. Bei diesen Ermittlungen war die Polizei im Sommer 2018 auf eine rechtsextremistische Chatgruppe in der Polizei gestoßen. Anders sieht es in den Fällen der Drohmails gegen die Linken-Politikerin Janine Wissler und die Kabarettistin İdil Baydar aus, vor denen es Datenabrufe von Computern im 3. und 4. Polizeirevier in Wiesbaden gegeben hatte. Die BeamtInnen, die zum Zeitpunkt der Daten­abfrage eingeloggt waren, werden von der Staatsanwaltschaft lediglich als Zeugen geführt.

Der Minister musste sich kritische Nachfragen der Opposition vor allem zum Zeitablauf und zu seiner eigenen Informationspolitik gefallen lassen. Die Kabarettistin İdil Baydar erhielt im Juli 2019 erste Drohmails. Seit Oktober 2019 wusste die Frankfurter Staatsanwaltschaft von einem Datenabruf von einem Computer im 4. Wiesbadener Polizeirevier – doch Beamte dieses Reviers wurden erst ein halbes Jahr später als Zeugen vernommen. Datenträger oder Handy wurden, anders als im Fall Yıldız, weder beschlagnahmt noch durchsucht.

„Allerhöchste Priorität“

Auf dem Revier sei es üblich gewesen, dass sich ein Beamter auf dem Computer einloggt, aber auch andere KollegInnen darauf Zugriff haben, sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft. Deshalb fehle es an einem Anfangsverdacht gegen eine konkrete Person.

Die Linken-Politikerin ­Janine Wissler erhielt erstmals am 15. Februar 2020 Drohmails vom „NSU 2.0“. Zehn Tage später stand polizeiintern fest, dass es einen illegalen Datenabruf im 3. Wiesbadener Revier ­gegeben hatte. Die erste Zeugenvernehmung folgte jedoch erst am 22. Juni – wegen der ­Coronapandemie, so die Staatsanwaltschaft.

Die Behörde verwahrte sich gegen den Vorwurf, nicht entschieden genug vorzugehen. Mit allerhöchster Priorität würden die Ermittlungen zu den Drohmails und den rechten Chatnetzen geführt, versicherte der Leiter der Staatsanwaltschaft, Albrecht Schreiber. Es sei leider weder gelungen, den Absender der Drohmails noch die Hintergründe der Datenabfragen von Polizeicomputern aufzuklären, weil die Täter die Anonymität des Internets nutzten. Immerhin sei keines der Verfahren eingestellt worden. Innenminister Beuth versprach, die Zugangsberechtigungen zu Polizeicomputern zu reformieren.

SPD-Fraktionschefin Nancy Faeser nannte das Krisenmanagement des Ministers „unter­irdisch“. Er habe Abgeordnete und Medien stets „proaktiv nicht informiert“. Keine Antwort bekam der Linke-Abgeordnete Hermann Schaus auf die Frage, warum Beuth angesichts der Parallelen zum Fall Yıldız offenbar nicht von sich aus nachgefragt hatte.

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30 Kommentare

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  • Wenn ich bedenke, dass wir (ja WIR!) Leute, die noch nicht mal mit einem PC umgehen können, mit Knarren ausstatten....

  • Bei einer Oma ohne PC kennt der deutsche Richter keine Gnade:



    www.heise.de/news/...echen-4782816.html



    Na, geht doch.

    • @albert992:

      Danke für den Link. Da zeigt sich wieder einmal, dass, wenn es um wirtschaftliche Interessen geht, die Beweislast beim Anschlussinhaber liegt, geht's aber um den Schutz von (wertlosen? im Sinne von unwirtschaftlichen) Bürgerrechten, erhält der Accountinhaber Zeugenstatus anstelle von Nachweispflichten.



      Hmmmm, grübel, grübel...

  • Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - Mr. IT - rät

    “ ABMELDEN taz.de/Innenaussch...chreiben/!5695710/



    Es sind ja vielleicht nicht alle Polizei-Mitarbeiter:innen besonders fit im Umgang mit Computertastaturen.... Wie kann diesen Personen die notwendige Arbeit des An- und Abmeldens vereinfacht werden?



    Abmelden (aka "Ausloggen") sollte mit maximal zwei Mausklicks möglich sein. Andernfalls ist die App verbesserungswürdig.



    Anmelden /Einloggen: Wie wäre es mit einem Ausweisleser?



    Wenn die noch nicht vorhanden sind, können vllt. bei der Insolvenzverwaltung von Wirecard große Mengen günstig erworben werden. Dienstausweise sind doch sicherlich maschinenlesbar. Devices für kontaktloses Erkennen mit RFID-Technologie sind nicht zu empfehlen, da die Chips mit entsprechenden Geräten unbemerkt ausgelesen werden können.







    Danke, da nicht für. Service.







    P.S.: In der "freien" Wirtschaft verhalten sich Computernuter:innen wohl nicht anders als die bei Polizeibehörden. Es ist Aufgabe des Managements, hier wie dorten, sichere und einfache Handhabungen zu ermöglichen und die Einhaltung der Regeln fortlaufend zu prüfen und bei Bedarf nachzuschulen.“

    kurz - Natalije - un nu komms du. - 👻 -

    • @Lowandorder:

      Es werden sicher noch einige spannende Berichte zur IT-Sicherheit bei Polizeibehörden in den Medien folgen.

      Der Satz im Artikel "Auf dem Revier sei es üblich gewesen, dass sich ein Beamter auf dem Computer einloggt, aber auch andere KollegInnen darauf Zugriff haben, sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft." zeigt schon einen Klassiker und Einfallstor auf: Vertrauen.

      Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist in der IT bei sensiblen Daten ist besser. Dann passiert so etwas erst gar nicht oder die Ermittlungen können besser verlaufen.

      Man sollte bei der Polizei mehr in die IT investieren. Die arbeiten noch mit Technik aus dem vorigen Jahrtausend: www.tagesschau.de/...srepublik-101.html und leiden in "alle[n] Bereiche der Polizei unter einem chronischen Personalmangel" www.gdp.de/gdp/gdp...m-?open&ccm=200012

      Aber bei der Polizei und damit auch in der dortigen IT-Sicherheit zu investieren, das ist ja aktuell keine Forderung, mit der man sich aus dem Fenster lehnen will.

    • @Lowandorder:

      Die GdP hat bereits vor Monaten den Vorschlag gemacht auf Finger-Print-Technik umzusteigen. Mehr als ein Pilotprojekt ist in Hessen bisher nicht herausgekommen.



      "'Eine Überprüfung des Fingerabdrucks müsse so eingerichtet werden', dass 'zu jeder neuen Datenabfrage der Finger aufgelegt werden muss.'"



      www.hessenschau.de...puter-gdp-100.html

      • @Thomas Brunst:

        Ok. Ok. Bin ja nur tumber Bote.

        Geb also heiter - alles an mei Sidekick weiter;)

  • “(…) Bouffierhätte jede Menge Gründe, Beuth im Amt abzulösen. Zumal anders als bei früherenHessen-Skandalendiesmal die ganze Republik mitbekommt, was in Hessen alles schiefläuft. Ein Rauswurf könnte ein Signal sein, dass man in Hessen verstanden hat, wie sehr derDrohmailskandalbundesweit das Vertrauen in diePolizeiund den Rechtsstaat untergräbt. (...)“ (Frankfurter Rundschau, 22.07.20)



    www.fr.de/rhein-ma...ssen-13839926.html

  • Wie ich schon dachte: Einer meldet sich an und alle nutzen den Rechner.

    Da gibts nur eins: Ein Exempel statuieren. Den der eingeloggt war als Verdächtigen anklagen und dann soll er beweisen, dass er es nicht war.

    Womöglich erwischt man damit nicht



    den eigentlichen Täter, aber es hätte erzieherischen Charakter.

    Wozu, liebe Polizisten, gibts bei euch denn überhaupt Benutzer-Accounts???

    • @Fabian Wetzel:

      Ein Vorgehen, was ich bei allen absurditäten in dieser Sache, nicht begrüßen würde. Das wäre ja gleich eine weitere Absurdität in dieser Sache.

      "Innenminister Beuth versprach, die Zugangsberechtigungen zu Polizeicomputern zu reformieren."



      das wiederum ist ja eher ein Armutszeugnis. 🤦‍♂️

    • 9G
      97287 (Profil gelöscht)
      @Fabian Wetzel:

      Ich glaube, so funktioniert des Justizsystem in USA, hier muß der Ankläger die Schuld beweisen. Also mir ist das deutsche Rechtssystem lieber.

    • @Fabian Wetzel:

      Offenbar konnte der Dienstausweisinhaber ja bereits beweisen, dass er es nicht gewesen sein kann.

      Darum wird er ja nur als Zeuge geführt.

      Wozu es Benutzer-Accounts gibt, ist eine spannende Frage. Ich würde drauf tippen, zukünftig wird man auf diesem Revier weniger locker handhaben.

  • Es sollte doch einfach herauszufinden sein, ob es bei der hessischen Polizei, eine Dienstanweisung gibt, die das Mitnutzen eines Mitarbeiteraccounts durch andere Kollegen untersagt. Es sollte mich sehr wundern, wenn es in der Polizeibehörde sich anders verhielte als in der freien Wirtschaft, wo es gang und gäbe ist, anderen Mitarbeitern keinen Zugriff auf die eigene Systemanmeldung zu ermöglichen.



    Lange Rede kurzer Sinn: Der Inhaber des fraglichen Accounts müsste mindestens eine Abmahnung erhalten, aber ganz gewiss nicht Zeugenstatus.



    Wenn dieses lotterhafte, illegale Account-Sharing Standard in der Polizeistation war, dann gibt's eben leider - auch wenn's nicht schön ist- einen Generalverdacht gegenüber allen dortigen Polizisten.



    Wie schlampig kann man als Staatsanwaltschaft noch arbeiten? Welcher Mensch kann eine solche Staatsanwaltschaft noch ernst nehmen und Vertrauen in sie haben?

    • @Alfonso el Sabio:

      "... wenn es in der Polizeibehörde sich anders verhielte als in der freien Wirtschaft, wo es gang und gäbe ist, anderen Mitarbeitern keinen Zugriff auf die eigene Systemanmeldung zu ermöglichen. "

      Auch in der freien Wirtschaft laufen auch nur Menschen rum.

      "... dann gibt's eben leider - auch wenn's nicht schön ist- einen Generalverdacht gegenüber allen dortigen Polizisten."

      Eben deshalb gibt es Ermittlungen gegen konkrete Beamte aus dem Revier.

      • @Rudolf Fissner:

        Aber eben genau diesen Aspekt, ob es eine solche Dienstanweisung bei der Polizei gibt, habe ich bislang noch keiner einzigen Presseäußerung entnehmen können. Ich finde, das ist ein Aspekt, dem man als Journalist gerne mal nachgehen dürfte.

        "Eben deshalb gibt es Ermittlungen gegen konkrete Beamte aus dem Revier." -> Bin mal gespannt, ob da etwas bei herauskommt, erklärt für mich aber noch lange nicht, warum der Account-Inhaber nur Zeugenstatus hat und nicht ebenfalls zum Kreis der Verdächtigen zählt (Warum meinen die Ermittler, das es keine Schutzbehauptung sein soll?).



        Zumindest dienstrechtlich hat er sich unkorrekt verhalten, wenn es eine solche Dienstanweisung gibt. Gut, das ahndet der Arbeitgeber und nicht der Staatsanwalt; es ist aber in einem solchen Fall von strafrechtlichen Ermittlungen mitzubetrachten.

        Unterm Strich mehr Fragen als Antworten. Aber die mit der Dienstanweisung wäre beantwortbar, wenn man von der Presse her dies mal nachfragte und herausarbeitete.

    • @Alfonso el Sabio:

      Geht es auf Hessischen Polizeidienststellen zu wie in öffentlichen, anonymen Internetcafe's?



      Zugegeben, diese Frage ist (bewusst) überspitzt. Aber: Wer hätte denn vor diesem Skandal, um illegale Abfragen von Hessischen Polizei-Rechnern, gedacht, dass sich aus einem einzugrenzenden Personenkreis von Nutzern, den BeamtInnen einer Polizeidienststelle, kein Täter ermitteln lässt?



      Es gibt automatisierte PC-Protokolle (so wurden ja auch die Account-Besitzer ermittelt, BeamtInnen welche den Missbrauch bestritten haben) und Dienstpläne, welche eben nicht nach 24h “geschreddert“ werden. Auf drei unterschiedlichen Polizeirevieren (1. Frankfurt/ Main, 3. & 4. Wiesbaden) laufen bisher die internen Ermittlungen ins leere; auf die Sichtung der Datenträger eines Verdächtigen Beamten wird bewusst verzichtet. Und nun soll der Sonderermittler Hansperter Mener vom Polizeipräsidium Frankfurt/ Main u.a. im 1. Polizeirevier Frankfurt/ Main ermitteln. Bereits hier ist zu viel örtliche Nähe vorhanden.



      www.fr.de/meinung/...elle-90009982.html

  • Hessens Innenminister Peter Beuth sucht die Schuld für den Hessischen Polizei-Skandal bei anderen, hat aber selbst diesbezüglich keine greifbaren Erfolge vorzuweisen; es gebe kein rechtsextremes Netzwerk, keine rechtsextremen Zellen in der Hessischen Polizei, hieß es hierzu, bis vor kurzer Zeit, aus den Innenministerium.



    Scharfe Schüsse gegen das LKA Hessen (LKA-Präsidentin Sabine Thurau u. Beuth sind keine Freunde) und die Absetzung des Landespolizeipräsidenten Udo Münch sind aber Belege dafür, dass Beuth neuerdings sehr unter Druck steht, weil er diesem Problem – seit eineinhalb Jahren - nicht Herr wird. SPD und Linke im Hessischen Landtag fordern nun den Rücktritt von Innenminister Beuth. Der Innenminister sei immer wieder Fragen zur aktuellen Polizei-Affäre ausgewichen und habe das Parlament mehr als unzureichend informiert, moniert die Opposition.



    Beuth ist oberster Dienstherr der Hessischen Sicherheitsbehörden. Als Hessischer Innenminister ist Peter Beuth vollumfänglich für den diesbezüglichen Skandal in der Hessischen Polizei verantwortlich. Schafft er es nicht den Hessischen Polizei-Skandal zeitnah aufzuklären muss er seinen Posten räumen.

    • @Thomas Brunst:

      Wie soll er es denn schaffen, wenn er abgesetzt wird?

      • @Rudolf Fissner:

        "Zeitnah" heißt nicht, dass weitere Monate - ohne greifbare Resultate - ins Land ziehen dürfen; man darf hier nicht die Außenwirkung (schwindendes Ansehen d. Hess. Polizei) unterschätzen.



        "Beuth ist nicht die Lösung, sondern Teil des Problems", so heißtes hierzu von der Opposition in Hessen. Günter Rudolph (SPD) und Hermann Schaus (Linke) reden hier Klartext, weil sie diesbezüglich Beuth's Verschleppungs- und Hinhaltetaktik satt haben!

        • @Thomas Brunst:

          In welchem Zeitraum kann man denn solche Fälle lösen?

          • @Rudolf Fissner:

            Drei hessische Polizeireviere von denen diesbezüglich zig illegale Personenabfragen erfolgten; dutzende PolizistInnen die als TäterInnen in Frage kommen. Bis gestern 69 Drohbrief-AdressatInnen und - nach wie vor - keine greifbaren Ermittlungsergebnisse.



            Fragen Sie doch mal im hessischen Innenministerium nach wie der aktuelle Sachstand ist und ob Innenminister Beuth in Kürze abtreten muss.

            • @Thomas Brunst:

              Meine Frage richtete sich auf ihr "zeitnah". Sie müssen doch eine Vorstellung davon haben, was das ist, wenn Sie die Ermittlungen für zu langsam halten.

  • "Allerdings gibt es offenbar nur im Fall der Morddrohung gegen die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız einen konkreten Verdacht gegen zwei inzwischen suspendierte PolizeibeamtInnen aus dem 1. Frankfurter Polizeirevier."

    "PolizeibeamtInnen"

    Was denn nun? ff, fm oder mm? Solche Informationen sollten sich nicht hinter einem Binnen-I verstecken.

    Es sind wohl auch keine zwei suspendierte Beamte sondern sechs: "Im Juni 2019 kommt dann plötzlich Bewegung in die Ermittlungen: Am 25. Juni wird der erste Verdächtige wegen der Drohschreiben gegen Seda Basay-Yildiz festgenommen, ein Polizist. Der 30-Jährige, gegen den wegen des Verdachts auf Bedrohung und Volksverhetzung ermittelt wird, ist einer der sechs suspendierten Beamten vom ersten Revier, die über die rechtsextreme Chatgruppe verbunden waren." www.fr.de/politik/...ndal-13007631.html

  • "Auf dem Revier sei es üblich gewesen, dass sich ein Beamter auf dem Computer einloggt, aber auch andere KollegInnen darauf Zugriff haben, sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft. Deshalb fehle es an einem Anfangsverdacht gegen eine konkrete Person." Welch ein Bullshit! Es besteht ein tatsächlicher Anfangsverdacht gegen jeden, der Zugriff auf diesen Computer hatte; wenn die hessische Staatsanwaltschaft wollte, könnte sie N entsprechende Ermittlungsverfahren in die Wege leiten & N-1 Verfahren wieder einstellen.

    • @JLloyd:

      Man leitet ein Ermittlungsverfahren pro Straftat ein, nicht pro Tatverdächtige_n. Wenn Sie 20 Leute haben, die für eine Straftat als Täter_in in Frage kommen, dann wäre es Bullshit, 20 Vorgänge wegen einer einzelnen Straftat zu schaffen.

      Auch dier hessische Staatsanwaltschaft hat sich an die StPO zu halten.

    • @JLloyd:

      "Welch ein Bullshit!"

      Was ist daran "Bullshit", dass eine mögliche Ursache für die schleppenden Ermittlungen genannt wird? Den Computer anderer Kollegen zu nutzen ist ein Standardeinfallstor für illegale Aktivitäten. Davon war auch schon die taz betroffen ( de.wikipedia.org/w...g#Keylogger-Affäre )



      Das zu benennen ist wichtig um zukünftige Aktionen, die auf so einem Wege ablaufen, zu unterbinden oder besser nachverfolgen zu können.



      Das solche Zugriffe die Ermittlungen nicht einfacher machen ist doch wohl selbsterklärend.



      Deshalb davon auszugehen, dass dann nicht in alle Richtungen ermittelt wird, diese Logik müssen Sie mal genauer erläutern.

      • @Rudolf Fissner:

        Alle reden über die ach so tolle Digitalisierung. Da scheint es Neuland zu sein, dass es auf jedem Computer Logfiles gibt, die nur analysiert werden wollen...

        • @Grenzgänger:

          Logfiles?

          Wie soll das funktionieren? Eine Kamera installieren, die den gerade am PC sitzenden filmt?

          Logfiles existieren allenfalls auf den entfernten Servern. Deshalb weiß man ja erst woher die Zugriffe kamen. Wahrscheinlich sogar von welchem Gerät. Die sagen aber nüscht über die tippenden Finger.

          • @Rudolf Fissner:

            Man kann bezüglich der Logfiles nur daraus lernen, dass man sich jedesmal, wenn man sich von seinem PC entfernt ausloggt. Oder man baut weitere technische Hürden auf, die unbeaufsichtigten Zugang für kriminelle Dritte unterbinden.



            Den menschlichen Faktor wird man aber immer haben.

  • Ja klar. Das böse Internet war's. Da gibt es rechtsfreie Räume.

    Unfähigkeit oder Widerwille?