Inklusion in der Bildung: Hamburg spart bei Schulbegleitung
Eltern in Sorge: Weil zuletzt die Kosten stiegen, will Hamburg in der Schulbegleitung Stunden kürzen und hauptsächlich Nichtqualifizierte einsetzen.
In zwei Wochen beginnen in Hamburg die Ferien. Der Sohn von Arno G. kommt danach in die fünfte Klasse, auf eine neue Schule. Nur: Wie das klappen soll, ist dem Vater nicht klar. Sein Sohn ist Autist und braucht seinen Schulbegleiter Sebastian H. Der hat Lehramt studiert, arbeitet aber aus Überzeugung als Schulbegleiter. Aber ob er mitkommen kann? Oder ob er als zu teuer und qualifiziert gilt, obwohl er wenig verdient? Das ist nicht klar. Die bisher zuständigen Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) gingen nicht mehr ans Telefon, berichtet Arno G. „Die Entscheidung liegt jetzt bei der Schulbehörde.“
Die zieht gerade den Zorn etlicher Eltern auf sich, weil sie die Schulbegleitung kürzt. Es gehe um „Anpassungen“, heißt es in einem Brief der Behörde vom 10. Juni an die Schulleitungen. Diese sind aber drastisch. Zum Beispiel liegt die „finale Entscheidung“, ob, welche und wie viel Begleitung gewährt wird, künftig „auf der ministeriellen Ebene“, also im Haus von Schulsenatorin Ksenja Bekeris (SPD). Und nicht mehr bei den regionalen Stellen, die derzeit nicht ans Telefon gehen.
Außerdem wird nun pädagogisch gebildetes Personal nur noch in „Ausnahmefällen“ bewilligt. In der Regel soll Schulbegleitung von jungen Menschen, die ein Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) machen, oder von sonstigen „sozial erfahrenen“ Kräften abgedeckt werden. Bisher gab es vier Kategorien: 1. FSJer, 2. sozial erfahrene Kräfte, 3. pädagogische Fachkräfte und 4. studierte Pädagogen. Und fand sich keine Kraft nach Kategorie 1 oder 2, konnte es eine Kraft der nächsthöheren Kategorie übernehmen. Solche „Umwandlungen“ soll es künftig nicht mehr geben. Stattdessen sollen die Kräfte, die schon vor Ort sind, dies kompensieren.
Die taz hat nun gefragt, ob die Schulbehörde hier eine Kürzung für den nächsten Haushalt erfüllen müsse. Die antwortet: „Geplante Kürzungsanforderungen gibt es nicht.“ Die Berichte von Eltern sprechen allerdings dafür. So schilderte eine Mutter im NDR, dass die Begleitung für ihr körperlich und geistig behindertes Kind von 37 auf 15 Stunden pro Woche gekürzt wurde. „An den Schulen wird radikal gekürzt“, sagt auch Marietheres Spallek vom Kreiselternrat der Sonderschulen und der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren. Leider halte die Schulbehörde die Zahlen noch zurück. Aber sie höre vom Elternrat einer Sonderschule, dass von 1.200 beantragten Stunden Schulbegleitung nur 400 bewilligt wurden.
Ähnliches erfuhr Kristin L., Mutter eine Kindes mit Störungen im Austismus-Spektrum. „Mein Sohn ist von den vielen Reizen in einer Klasse mit 25 Kindern überfordert, da kann für ihn kein Lernen stattfinden“, sagt sie. Darum hat der Erstklässler einen Erzieher an seiner Seite, der mit ihm nach nebenan geht, wenn nötig. 38 Stunden wurden bisher dafür bewilligt und die Bedarfskonferenz vor Ort habe dies auch fürs nächste Schuljahr bestätigt. „Aber nun höre ich von der Schule, dass es nur 13 Stunden sein sollen.“
Auch werde statt des Erziehers nur eine Kategorie-2-Kraft bewilligt. Der Wechsel des Begleiters, das schreibt der Verein „Autismus Hamburg“, ist für autistische Kinder „keine bloße Unannehmlichkeit“. Es könne Monate dauern, bis ein neues Vertrauensverhältnis entstehe.
Ressourcen „gezielter“ einsetzen
Die Schulbehörde gab am 19.6. eine Mitteilung heraus, in der sie auf gewachsene Fallzahlen und Kosten verwies. So gab die Stadt 2014 noch 6,75 Millionen Euro für 1.575 begleitete Schüler aus, 2025 waren es 42,25 Millionen Euro für 4.011 Kinder. Im neuen Schuljahr setze man nun die Ressourcen nun „gezielter“ ein. Auch greife die Behörde eine Studie der Uni Oldenburg auf. Die habe eine klarere Aufgabenbeschreibung empfohlen. Schulbegleitung sei nur nachrangige Unterstützung und kein Bildungsangebot. Die Pädagogik stelle die Schule.
In der Tat erhält eine Schule für Kinder wie den Sohn von Kristin L.s zusätzliche Stunden für Sonderpädagogik. „Aber es gibt zu wenige Sonderpädagogen. Diese Fachkräfte fehlen oft“, sagt die Mutter. Drum glaubt sie, dass auch die anderen Schüler leiden, wenn die Schulbegleitung gekürzt wird. „Es wird eine massive Unruhe entstehen, die alle am Lernen hindert.“
Eine weitere Härte in dem Behördenbrief: Alle Schüler mit Förderbedarf in den Bereichen Lesen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung (LSE) erhalten im ersten Jahr gar keine Schulbegleitung. Bei ihnen will man schauen, ob nicht ausreicht, was es sonst an Unterstützung gibt. Erst wenn in diesem Jahr keine „angemessene Teilhabe“ gelingt, könne eine Begleitung erwogen werden.
Eltern fühlen sich hingehalten
Dieses volle Schuljahr ohne Begleitung sorgt für Empörung. „Das ist ein Jahr im Leben eines Kindes, das nicht wiederkommt“, sagt Kristin Alheit vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Dies treffe die Schwächsten. Wer sich Anwälte leisten könne, finde vielleicht einen Weg, sagt Alheit. „Alle anderen nicht.“ Auch GEW, Elternkammer und die Linke kritisieren den neuen Kurs. Und „Autismus Hamburg“ ruft für den 1. Juli zur Demo auf.
Denkbar ist, dass Eltern klagen. Nach dem Bundesteilhabegesetz haben die Kinder ein Recht auf Schulbegleitung. In Hamburg ist das etwas komplizierter, denn im Schulgesetz ist verankert, dass die Schulen das organisieren. „Man hält die Eltern hin, sodass die Zeit bis zu den Ferien knapp wird“, sagt Elternvertreterin Spallek. „So wird es schwer, sich zu wehren.“
Die taz fragte die Behörde, ob die Eltern noch vor den Ferien erfahren, welche Begleitung ihr Kind bekommt, und erhielt noch keine Antwort. Dafür erreichte Arno G. eine andere Nachricht. Der Träger, bei dem Sebastian H. angestellt ist, hat ihm und weiteren Mitarbeitern zu Ende Juli gekündigt. „Ich bin fassungslos“, sagt Sebastian H. zur taz. So wie er die Studie der Uni Oldenburg lese, sei es gerade wichtig, pädagogisch qualifizierte Schulbegleitung zu haben. „Und hier verlieren mit mir gleich 90 qualifizierte Kräfte ihren Job.“
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