Hamburg sperrt wieder weg: Ersatzhaftstrafen zu vollstrecken, ist ein Rückschritt
Alle, die Geldstrafen nicht zahlen können, müssen in Hamburg wieder in den Knast. Das ist ein fragwürdiges Instrument, das mehr schadet, als es nützt.
E in halbes Jahr lang war Pause, weil die Gefängnisse überfüllt waren. Seit Anfang Juni müssen Menschen, die ihre Geldstrafen nicht zahlen können, in Hamburg aber wieder in den Knast. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker hervor.
Die Justizbehörde hatte die Vollstreckung von Ersatzhaftstrafen im November unterbrochen beziehungsweise aufgeschoben. 517 Verurteilte mussten die Strafe laut Senat deshalb zunächst nicht antreten, bei 27 Verurteilten wurde die Vollstreckung unterbrochen. Allen sei ein Aufschub von sechs Monaten gewährt worden.
„Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird die Vollstreckung sukzessiv und nach Priorisierung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft nach dem zugrundeliegenden Delikt und der Person des Verurteilten wieder aufgenommen“, schreibt der Senat nun. Dabei geht er davon aus, dass so „mehr Betroffene die Ladung zum Haftantritt durch die Zahlung ihrer Geldstrafe abwenden“. Die Justizvollzugsanstalten böten außerdem allen Betroffenen an, ihre Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen.
Eine Frage der Gerechtigkeit
Aber die Wiederdurchsetzung des Instruments wirft grundlegende Fragen zu seiner Funktion auf – und zu seiner Gerechtigkeit. Die Ersatzhaftstrafe ist ein fragwürdiges Relikt, das mehr schadet, als es nützt. Denn Strafsysteme reproduzieren oft soziale Ungleichheiten, das zeigt kritische kriminologische Forschung. Ersatzfreiheitsstrafen sind ein Paradebeispiel: Sie treffen vor allem Menschen in prekären Lebenslagen, die Geldstrafen nicht zahlen können.
Ersatzhaftstrafen bestrafen Armut, nicht das Delikt selbst. Das Strafrecht fungiert hier als Instrument sozialer Kontrolle, das marginalisierte Gruppen weiter an den Rand drängt. Die Haft führt nicht zur Resozialisierung, sondern verschärft soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung, etwa durch Arbeitsplatzverlust oder familiäre Zerwürfnisse.
Selten die gewünschte Abschreckung
Der Senat setzt darauf, dass die Drohung mit Haft mehr Verurteilte zur Zahlung ihrer Strafen bewegt. Doch auch hier zeigen kriminologische Studien, dass repressive Maßnahmen bei finanziell Schwachen selten die gewünschte Abschreckung erzielen. Wer kein Geld hat, kann auch unter Haftdrohung nicht zahlen. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird so zu einer Strafe für Zahlungsunfähigkeit, nicht für das ursprüngliche Vergehen. Das untergräbt die Legitimität des Rechtsstaats, weil die Strafe an die soziale Lage der Verurteilten gekoppelt wird.
Und die Überlastung der Gefängnisse, die zur Aussetzung der Vollstreckung führte, ist kein temporäres Problem, sondern ein strukturelles. Wie die CDU nur mehr Haftplätze zu fordern, wird daran nichts ändern. Sinnvoll wäre eine Ausweitung von Programmen wie der gemeinnützigen Arbeit.
Der Senat erwähnt ein „Day-by-Day-Programm“, bleibt aber vage bei dessen Umsetzung. Kriminologische Forschung zeigt, dass solche Alternativen effektiver sind als Haftstrafen, wenn sie flächendeckend und niedrigschwellig angeboten werden. Das ist ein Ansatz, den Hamburg ausbauen muss.
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