Hamburg legt Steuereform vor: Sozialere Grundsteuer
Der Hamburger Senat weicht mit seinem Grundsteuer-Modell von der Bundesregelung ab und kritisiert damit SPD-Bundesfinanzminister Olaf Scholz.
Denn das Hamburger Modell weicht in wesentlichen Grundpfeilern von dem von Bundesfinanzminister und Ex-Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) vorgelegten Bundesgesetz ab, das Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) ungewöhnlich harsch kritisiert und an dem er sogar „verfassungsrechtliche Zweifel“ hat. Das Bundesgesetz wurde mit einer Öffnungsklausel verabschiedet, die es den Bundesländern möglich macht, eigene, vom Bund abweichende Regeln zu verabschieden.
Die Gesetzesnovelle war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherigen Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Die beanstandeten Bewertungsregeln dürfen aber noch für bis Ende 2024 angewendet werden. So wird auch die neue Hamburger Regel erst zum Jahresbeginn 2025 in Kraft treten. Sie soll „aufkommensneutral sein“, also genauso viel Grundsteuer in die Kasse spülen wir bisher – in Hamburg ist das knapp eine halbe Milliarde Euro.
Die Grundsteuer entfällt auf alle privaten Hamburger Flächen. Da sie für Immobilienbesitzer:innen umlagefähig ist, taucht sie auch in den Mietnebenkosten auf. Dem rot-grünen Senat geht es nun darum, zu vermeiden, „dass sich die Mieten erhöhen und Menschen sich das Wohnen in bestimmten Stadtteilen nicht mehr leisten können“. Genau dazu aber führt laut Dressel das Scholz-Gesetz. Danach vollzieht die Grundsteuer vor allem die Bodenpreisentwicklung der letzten Jahre nach. Die „dramatische Entwicklung der Bodenpreise“, sagt Dressel, hätte bei Anwendung der Bundesregelung auf Hamburg bedeutet, dass die Grundsteuer in gefragten Stadtteilen explodiert wäre. Zudem würde, warnt Dressel, jede weitere Steigerung der Bodenpreise „zu automatischen Grundsteuer- und damit auch Mieterhöhungen“ führen.
Die Bundesregelung hätte höhere Mieten zur Folge
Das Hamburger Modell berücksichtigt hingegen nur die Grundstücks- und die Bruttogeschoß-Fläche der Gebäude sowie die Lage eines Grundstücks. Die Bewertung der Lage orientiert sich am Mietspiegel, der die Grundstücke in „normale“ und „gute“ Wohnlagen einteilt. Die „normalen Wohnlagen“, die zwei Drittel ausmachen, sollen um 25 Prozent geringer besteuert werden, als die „guten“.
Zudem soll eine „Grundsteuer C“ eingeführt werden, die die Spekulation mit leeren Grundstücken eindämmen soll: Für brachliegende Grundstücke, die bebaut werden könnten, soll ein besonders hoher Steuersatz berechnet werden.
Die Reaktionen auf den Senatsentwurf fielen recht wohlwollend aus. Selbst die oppositionelle CDU signalisierte für das Berechnungsmodell „Unterstützung“, kritisierte aber die Grundsteuer C für unbebaute Flächen als „Alibi-Lösung“.
Auch verschiedene Verbände der freien Wohnungswirtschaft befürchten, dass die C-Steuer „Bodenspekulationen eher befördert als eindämmt“, da finanzschwache Eigentümer ihre Grundstücke verkaufen könnten, um die Grundsteuer zu umgehen. Der Chef des Verbands Norddeutscher Wohnungsunternehmen Andreas Breitner, ist hingegen sicher, „dass die neue Grundsteuer nicht als Preistreiber für die Wohnkosten in Hamburg wirkt“.
Auch Niedersachsen sucht die Alternative zum Scholz-Modell
Der Hamburger Weg wird auch in den anderen norddeutschen Ländern mit Interesse verfolgt. Niedersachsen hat bereits angekündigt, das Berechnungsmodell für die Gewerbesteuer so anzupassen, dass es „mehr Gerechtigkeit“ verkörpert als das Bundesgesetz. Bremen hingegen setzt voll auf das Scholz-Modell und auch in Schleswig-Holstein sieht es danach aus, dass sich die Jamaica-Koalition auf die Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums einigt und die Grünen sich damit durchsetzen. CDU und FDP hatten lange dafür plädiert, sich an dem Hamburger Modell zu orientieren.
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