Guterres’ Äußerungen zum Völkerrecht : Der Verantwortung gerecht geworden
Antonio Guterres hat zu recht an die Verhältnismäßigkeit erinnert, an die sich laut Völkerrecht auch angegriffene Staaten halten müssen.
Foto: Kerolos Salah/afp
D er Posten des UN-Generalsekretärs wird gern als der unmöglichste Job der Welt bezeichnet. Das gilt schon in Friedenszeiten, umso mehr in einem Krieg, der die Welt so sehr entzweit wie dieser. Für den obersten Repräsentanten der 193 Mitgliedsstaaten der UN gibt es hier kaum eine richtige Lösung. Vor diesem Hintergrund hat António Guterres angemessene Worte gefunden.
Israelische Politiker hatten empört darauf reagiert, dass Guterres die israelische Gegenoffensive auf den Terrorangriff der Hamas kritisiert hat. Dabei ist es die Aufgabe des Generalsekretärs, sich in Konflikten dafür einzusetzen, dass alle Akteure, also auch Israel, die Zivilbevölkerung schützen. Angesichts der Lage in Gaza wäre Guterres andernfalls seiner Verantwortung nicht gerecht geworden. Denn die humanitäre Situation ist katastrophal: Mehr als 6.500 Menschen, davon mehr als 2.700 Kinder, wurden laut dem Hamas-geführten Gesundheitsministerium in Gaza seit dem 7. Oktober getötet, Hunderte dürften unter Trümmern begraben liegen.
Guterres hat keineswegs Israel das Recht abgesprochen, sich gegen den schrecklichen Angriff der Hamas zu wehren und alles dafür zu tun, die rund 220 von den Terroristen nach Gaza verschleppten Geiseln zurückzuholen. Der UN-Chef nannte die Taten der Hamas „entsetzlich“ und verurteilte sie deutlich. Trotzdem dürften deswegen die Menschen in Gaza nicht „kollektiv bestraft“ werden für Verbrechen, die sie nicht begangen haben.
Für Empörung sorgte in Israel vor allem der Satz, der Angriff der Hamas habe „nicht im luftleeren Raum“ stattgefunden. Das palästinensische Volk habe 56 Jahre „erdrückende Besatzung“ erlebt. Israelische Politiker warfen ihm vor, er habe damit den barbarischen Überfall der Hamas gerechtfertigt.
Bekämpfung der Hamas ginge auch anders
Dabei widerspricht Guterres eben dieser Annahme: Der Schmerz der Palästinenser könne die „entsetzlichen Hamas-Angriffe“ nicht legitimieren. Auch die Bundesregierung, die sich in diesem Krieg unmissverständlich an die Seite Israels stellt, hat Guterres angesichts der Rücktrittsforderungen das Vertrauen ausgesprochen.
Kritiker werfen häufig ein, dass Israel unter Einhaltung des Völkerrechts der Strategie der Hamas, ihre Bevölkerung als menschliche Schutzschilde einzusetzen, nichts entgegenzusetzen habe. Das ist falsch. Das humanitäre Völkerrecht lässt sehr wohl Raum für eine deutliche Reaktion auf den Terror der Hamas. Es schließt selbst Angriffe auf Ziele, bei denen Zivilisten sterben, nicht kategorisch aus. Doch es verlangt Verhältnismäßigkeit, an die Guterres zu Recht erinnert hat.
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