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Gerhard Schröder verklagt BundestagLasst mich hier drin!

Schröder will die Streichung seines Altkanzlerbüros inklusive Mitarbeiterstellen nicht auf sich sitzen lassen. Deswegen verklagt er das Parlament.

Verklagt den Bundestag. Ex-Kanzler Gerhard Schröder Foto: SPD Brandenburg

Berlin afp | Gerhard Schröder (SPD) verklagt laut einem Medienbericht den Bundestag wegen der Streichung seines Altkanzler-Büros und der dazugehörigen Mitarbeiterstellen. Seine Anwälte Michael Nagel und Ralph Heiermann hätten am Donnerstagabend beim Verwaltungsgericht Berlin eine entsprechende Klage eingereicht, berichtete der NDR. Die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestags sei „rechtsstaatswidrig“ gewesen, sagte Nagel dem Sender.

Es sei eklatant rechtswidrig, dass Schröder während des Verfahrens nicht gehört worden sei, erklärte der Anwalt. Der Altkanzler habe um ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Helge Braun (CDU), gebeten. Dieser sei allerdings nicht darauf eingegangen. Schröder habe „alles nur aus den Medien erfahren“, sagte Nagel dem NDR. „Er wurde im wahrsten Sinne des Wortes zum Objekt des Verfahrens gemacht.“ Dies sei „ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde“.

Schröder steht seit Monaten wegen seines Engagements für russische Energiekonzerne und seiner Nähe zu Präsident Wladimir Putin in der Kritik. Im Mai hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags beschlossen, dem Altkanzler sein staatlich finanziertes Büro samt Mitarbeiterstellen zu streichen.

Der Ausschuss begründete dies damit, dass Schröder „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt als ehemaliger Bundeskanzler“ mehr wahrnehme. Damit entfalle „der Grund für die personelle und räumliche Ausstattung des ehemaligen Bundeskanzlers“. Die meisten Beschäftigten Schröders hatten zuvor bereits gekündigt.

Wegen seiner politischen und wirtschaftlichen Verstrickungen mit der russischen Machtelite war auch ein Parteiordnungsverfahren gegen Schröder eingeleitet worden. Einen Parteiausschluss hatte die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Hannover am Montag jedoch abgelehnt.

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47 Kommentare

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    Die Moderation

  • Hach, sagt die Schiedskommission, jetzt haben wir es ihm aber gegeben.



    Rache ist süß.



    Der Rechtsstaat ist ein ernstes Hindernis bei der Vergangenheitsbewältigung der SPD.



    Die SPD ist Volkspartei, in der Linke und auch Rechte Mitglied sind, oder waren.



    Peinlich wirds, wenn die Macht bekommen.



    Freuen wir uns auf das nächste Schiedsverfahren, zwei Anwärter stehen in den Startblöcken.

  • Der Steuerzahler muss doch schon seit Jahren Schröders Wohltaten an die Reichen finanzieren. Den Spitzensteuersatz für Reiche hat Schröder von 53% auf 42% gesenkt und die Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften auch gleich noch steuerfrei gestellt. Und jetzt soll der Steuerzahler auch noch das Büro eines 78-Jährigen finanzieren, der schon lange kein aktiver Politiker mehr ist?

    "Sein privates Vermögen wird von Kennern der Materie auf inzwischen gut 20 Millionen Euro geschätzt", schreibt die 'Hannoversche Allgemeine Zeitung'. Die 20 Millionen Euro Privatvermögen kann Schröder ja dazu nehmen sein Büro am Leben zu halten, wenn er unbedingt noch arbeiten möchte - aber bitte nicht mehr auf Kosten der kleinen Bürger, von denen viele sich sicherlich noch an "Schröders-Agenda-2010" erinnern können.

  • Rechtlich wird er wohl gewinnen.



    Moralisch hat er längst verloren.



    Schätze aber, dass sein Ego das gar nicht registriert.

  • Büro ohne Leute. Kann mir keinen vorstellen, der sich da hergibt. Schaukampf für Juristen, deren Realitätsferne in bestimmten Bereichen eklatant ist.

  • Zu Zeiten, als sich ganz Schland Putin angebiedert hat, war man froh, dass das Schröder's Gerd beste Beziehungen in den Kreml hatte. Heute, wo Wladimir hohl dreht, wird auch das Gerdchen zur Persona non grata erklärt. Eine stringente Entscheidung, die aber möglicherweise rechtsstaatlich fragwürdig ist.

  • Von mir aus soll er sein blödes Büro behalten, wenn ich dann nur nicht mehr jeden Tag über ihn in der Zeitung lesen muss.

  • Vorschlag meinerseits: bietet ihm in Absprache mit Selensky ein Büro im KKW Saporischschja an. Wäre auch noch einiges näher an Moskau.

  • Da sieht man, wozu die Verzweifelung über die geringe Rente einen Menschen treiben kann.



    Jetzt muß Gerd schon bei Putin anschaffen - und dann wird er auch noch aus seinem Büro geworfen ... .

    Demnächst steht er bei der Tafel ...

  • frage mich, wieso so stümperhaft vorgegangen wurde: eine fristlose Entlassung ist z.B. ungültig, wenn die betroffene Person nicht angehört wurde (meine ich...). Aber da war sich der CDU Held zu stolz, juristischen Rat einzuholen (im Gegensatz zu Herrn Schröder, der gleich zwei Anwälte engagiert hat).

  • Wozu finanzieren wir diese Büros für Politrentner eigentlich?



    Weil es durchaus vorkommt, dass ein Amtsträger bedingt durch seine Amtsführung persönliche Verpflichtungen eingeht, die sich nach dem Ende seiner Amtsperiode nicht in Luft auflösen.



    Lassen Sie das meinetwegen die Übernahme einer Patenschaft für einen Panda im Pekinger Zoo etc. sein.



    Wenn mit diesen, eben nicht nach der Amtsperiode entfallenden, persönlichen Verpflichtungen Aufwände verbunden sind, ist es nur Recht und billig, dass hierfür weiterhin eine staatliche finanzierte Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird.



    Insofern wäre es schon sinnvoll gewesen zu prüfen, in welchem Rahmen und Umfang Herr Schröder sein Büro etc. wirklich für solche nachlaufenden Verpflichtungen nutzt.



    Dann hätte man die Ausstattung im Umfang angepasst und gut. Denn selbstverständlich darf er diese Strukturen nicht für private Zwecke nutzen wie z.B. sein Engagement in Aufsichtsräten oder Vorständen irgendwelcher Konzerne.



    Aber Volkes Stimme oder wer auch immer hat da nur Hopp oder Topp gesehen und pauschal den Sack zugemacht. Oder das war denen zu komplex.



    Vermutlich wird seine Klage jetzt dazu führen, dass die bisher nicht erfolgten Prüfungen dazu, was genau in dem Büro erledigt wurde, jetzt nachgeholt werden.

    • @Life is Life:

      Freilich steht die Antwort, was dort erledigt wurde, schon fest: Gar nichts, weil menschenleer. Der Bundestag hat nur ein paar Stellen gestrichen, die er eh nicht mehr besetzt kriegte.

  • 6G
    659975 (Profil gelöscht)

    Herrn Schröder einfach auf die Sanktionsliste setzen. Dann hat sich sein Einspruch erledigt.



    Warum ist er da noch nicht drauf?

    Weil er noch SPD Mitglied ist?

  • Die meisten Politiker finden nach ihrem Auscheiden aus dem Polit-Amt einträgliche Posten - Schröder ist ein Paradebeispiel. Selbst bei Einhaltung einer Karenzzeit werden sie kaum am Hungertuch nagen. Privilegien wie die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Personal durch den Staat sind überflüssig.







    Wenn solche Ehemaligen-Büros stattdessen von aktiven Politikern genutzt werden, können teure, unökologische Neubauten und Anmietungen entfallen.

    Schröders kürzliche Russlandreise war laut eigener Aussage ein „Urlaub in der schönen Stadt Moskau“, und beim Parteiausschlußverfahren wurden Schröders Äußerungen über Putin und die Ukraine als privat eingeschätzt. Wo bleibt also die Rechtfertigung der Ex-Kanzler-Privilegien, wenn er gar nicht „für Deutschland“ agiert?

    Wer woanders einen fulltime job oder mehrere Teilzeitjobs hat, verfügt über ausreichend Ressourcen, um hie und da nebenbei im Sinne des ehemaligen Amtes zu wirken. Die jetzigen Privilegien sind unverhältnismäßig und sollten prinzipiell abgeschafft werden. Sie sind ein Relikt aus vergangenen paternalistischen Strukturen.

  • Wann gibt es endlich EU -Sanktionen gegen Schröder, um sein Blutgeld einzuziehen ?



    Der Gedanke, Putins Lakeien und dessen Propaganda weiter von Steuergeldern zu fördern ist unerträglich !

    • @Gerald Stolten:

      Man kann Schröders berufliche Umtriebe moralisch verurteilen, man sollte allerdings nicht aus den Augen verlieren, dass nichts davon rechtswidrig ist. Wenn Sanktionen nach Innen (!) eingesetzt werden, um ohne rechtliche Grundlage und an Gerichten vorbei Strafen gegen politisch unliebsame Personen zu verhängen, schadet man unserer politischen Ordnung viel mehr als Schröder das jemals könnte.

      • @O.F.:

        Nun, sie bekommen diese Privilegien unter der Vorraussetzungen sich zum Wohle des Landes einzusetzen. Schröder tut leider genau das nicht, sondern das Gegenteil. Und das sage ich als jemand, der damals wegen Schröder in die SPD eingetreten ist.

        • @Fran Zose:

          Außer Hartz 4 sehe ich nichts, was durch Schröder "das Wohl UNSERES Landes" beschädigt hätte. Womit zb sollte er denn sowas getan haben?

          • @Lästige Latte:

            Nur weil Sie es nicht sehen, heißt es nicht, dass dem so ist. Die Mehrheit sieht es anders; damit müssen Sie leben und am Ende werden es wohl die Gerichte klären wie es aussieht.

            Ich war damals sehr stolz auf Schröder als er zusammen mit Fischer „Nein“ zum 2. Irakkrieg gesagt. Umso erschreckender ist es, dass er heute nicht in der Lage ist das gleiche zu Russlands verbrecherischen Feldzug gegen die Ukraine zu tun.

        • @Fran Zose:

          Eben nicht: die Privilegien bekommen Altbundeskanzler, weil sie Altbundeskanzler sind. Eine Ungleichbehandlung allein aus politischen Gründen ist rechtlich höchst fragwürdig.



          Aber - und das ist noch wichtiger: in dem Beitrag, auf den ich geantwortet habe, ging es nicht um die Privilegien, sondern es wurden EU-Sanktionen gefordert - d.h. eine Bestrafung, die von politischen Gremien, nicht von Gerichten, allein aus politischen Gründen verhängt wird (Schröder hat, ich erinnere noch einmal daran, kein Gesetz gebrochen). Eigentlich sollten in diesem Fall alle Alarmglocken schrillen.

          • @O.F.:

            Meines Wissens bekommen sie diese Privilegien dafür, dass sie sich in der Funktion als Altbundeskanzler weiter für die Interessen dieses Landes verwenden. Das tut Schröder ganz eindeutig nicht, wenn er er sich nicht von den russischen Angriffskrieg distanziert.

            Kleines Gedankenspiel: wenn sich beispielsweise Helmut Kohl nach seiner Kanzlerschaft für die DVU, REP oder irgendeine andere Partei stark gemacht hätte und krude Positionen in Bezug auf ehemalige Ostgebiete eingenommen hätte, dann hätten Sie doch auch nicht gewollt, dass er weiter diese Privelegien genießt.

            • @Fran Zose:

              Ich wiederhole noch einmal, dass es in dem Ausgangspost und in meiner Antwort darauf nicht um die Privilegien, sondern um EU-Sanktionen ging.



              Aber wenn Sie das Thema ansprechen: es gibt bisher keine rechtliche Grundlage dafür, Schröder die Privilegien zu entziehen. Der Verweis auf Landesinteressen ist darüber hinaus höchst problematisch, weil jeder den Anspruch erhebt, diese zu vertreten: man könnte genauso argumentieren, dass es den Landesinteressen schadet, die Verbindungen nach Russland völlig kollabieren zu lassen. Es ist politisch höchst gefährlich, die eigene Agenda mit den Landesinteressen zu identifizieren und anderen vorzuwerfen, diese zu gefährden - man ist dann schnell bei einer Kriminalisierung von Dissens.



              Was Ihr Gedankenspiel angeht: die Frage ist nicht, was ich will, sondern was gesetzeskonform ist. Man hätte Regelungen einführen können, um die Privilegien von Altkanzlern einzuschränken - aber man kann sie nicht einem einzelnen Altkanzler ohne Rechtsgrundlage entziehen, weil er sich nicht der Regierungspolitik anschließt. Letzteres wäre ein Tabu-Bruch mit Folgen, die weit über diesen speziellen Fall hinausreichen.

              • @O.F.:

                Sie haben recht in dem Punkt, dass ich mich auf die Altkanzlerprivilegien bezogen habe und nicht auf die in Ihren Ausgangspost angesprochenen Sanktionen. Diesbezüglich gebe ich Ihnen auch inhaltlich recht. Aber ansonsten muss ist Ihnen zu widersprechen.

                Selbstverständlich ist es oberste Pflicht eines Bundeskanzlers die Interessen des Landes und seines Volkes zu vertreten und Schaden von diesem abzuwenden. Nichts anderem ist er verpflichtet und das gilt auch für Exkanzler. Da kann es keine Diskussion geben.

                Es mag sein, dass jede Partei eine andere Idee von diesem Interesse hat und in einer Demokratie wie der Unseren darf das Volk darüber entscheiden, welche Parteien und damit Ideen mit dieser Aufgabe zu betrauen sind. Wenn die Regierungsparteien als Vertreter dieser Mehrheitsmeinung Bund feststellen, dass Gerhard Schröder dieser Aufgabe nicht nachkommt und ihm diese Privilegien entziehen wollen, so ist diese vollkommen in Ordnung. Zumal wir nicht nur eine Demokratie sind sondern auch ein Rechtsstaat und daher Schröder der gewählte Weg über das Gericht offen steht. Eine Tabubruch liegt hier überhaupt nicht vor.

                Ein Tabubruch der europäischen Nachkriegsordnung ist der der brutale Angriffskrieg Russlands; ohne Wenn und Aber. Es liegt meiner Meinung nach (und zum Glück auch der offensichtlichen Mehrheitsmeinung in diesem Lande nach) im Interesse des Wohles der Bundesrepublik und Europas diesen barbarischen Angriff auf die Grundfesten unserer Friedensordnung deutlich zu verurteilen.

                Es steht Ihnen frei diese Meinung nicht zu teilen aber Sie haben keine Anspruch darauf, dass man Ihnen in dieser Meinung folgt.

                • @Fran Zose:

                  So einfach ist das nicht; denn erstens gibt es keine gesetzliche Regelung, auf deren Grundlage der Bundestag Altkanzlern die Privilegien entziehen könnte, zum anderen gilt aber ein Grundsatz der Gleichbehandlung, d.h. man kann nicht einfach Schröder Privilegien entziehen und sie Merkel weiterhin zugestehen - nicht aus allein politischen Gründen. Auch das hat wieder eine Dimension, die weit über den konkreten Fall hinausreicht.



                  Ob der Krieg in der Ukraine wirklich ein Tabubruch ist, sei dahingestellt (das Tabu galt erstaunlicherweise nie für "unsere Kriege"), aber davon abgesehen ist er kein Anlass, rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien hier aufzugeben - der Fall Schröder ist ja nur die Spitze des Eisbergs.

                  • @O.F.:

                    Wie bereits früher erwähnt, sind die Privilegien darin begründet, dass sich die Nutznießer dieser Privilegien für dieses Land einsetzen und nicht dessen Ansehen schaden. Wenn ein Exkanzler genau dies aber tut und dadurch seine Privilegien verlieren sollte, so ist der Gleichheitsgrundsatz in keiner Weise verletzt. Ihre vorgebliche Argumentation ist damit bestenfalls nicht zu Ende gedacht; schlimmstenfalls absichtlich verdreht.

                    Gerne würde ich erfahrene was Sie unter „unseren Kriegen“ verstehen die die europäische verletzt hätten. Wer außer Russland hat seit dem zweiten Weltkrieg ein europäisches Nachbarland überfallen um sich dessen Gebiete gehaltvoll einzuverleiben? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

                    • @Fran Zose:

                      Sie erfinden hier eine Bedingungen für den Anspruch auf Privilegien, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt; dass es sinnvoll wäre, diese Privilegien zeitliche zu begrenzen bzw. an konkret definierte Vorgaben zu binden, finde ich auch - aber das ist bisher nicht der Fall. Man kann rechtsstaatliche Standards nicht über Bord werfen, weil man sich punktuell moralisch im Recht fühlt - das hätte Folgen, die weit über den Einzelfall hinausreichen.



                      Was unsere Kriege angeht: erstens wurden die auch in Europa geführt (ich erinnere an den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Serbien) und zweitens ist es ein ebenso großer Tabubruch, wenn man Länder in der restlichen Welt überfällt bzw. Menschen mit Drohnen ermordet. Wir kümmern uns selbst nicht um die Werte, die wir lautstark von Russland einfordern.

                      • @O.F.:

                        Ich habe es Ihnen andere Stelle schon geschrieben, wiederhole es aber gerne nochmal: der Krieg gegen Serbien wurde einzig und allein geführt um die bis dahin größten Massaker im Nachkriegseuropa zu beenden. Der Krieg eigentliche Krieg und die Massaker wurden durch die Intervention der NATO unter deutscher Beteiligung beendet. Er hatte nicht zum Ziel Serbien zu annektieren. Sie beziehen sich darauf, dass er kein UNO Mandat hatte. Das ist korrekt, denn Russland hat dies durch sein Veto unterbunden. Dieser Militäreinsatz wurde geführt um Kriegsverbrechen zu verhindern.

                        Bei dem Krieg Russlands verhält es sich genau umgekehrt: Russland hat seinen Nachbarn grundlos überfallen (zugegeben, wenn sie die imperialen feuchten Grossmachtsfantasien des Moskauer Faschoregimes als legitim empfunden werden Sie mir auch hier nicht zustimmen), Russland begeht erwiesener Maßen Kriegsverbrechen, hat bereits Teile der Ukraine annektiert und macht selbst keine Hehl daraus, dass es vorhat weitere Teile der Ukraine zu annektieren wenn man es denn lässt.

                        Sie versuchen hier also Dinge gleichzusetzen die absolut nicht vergleichbar sind und alles nur um die russischen Verbrechen zu relativieren. Das ist schlicht unredlich und schäbig.

                        Was den einleitenden Teil gibt irren Sie nicht, wie ich schon schrieb sind die Privilegien eben an Aufgaben geknüpft. Gerne dürfen Sie anderes behaupten, richtiger wird Ihre Aussage dadurch nicht. Und im Übrigen müssen wir darüber nicht streiten, dass machen ja bereits der Exkanzler und die Regierung; die Gerichte werden befinden wer recht hat. Und sollte dem Exkanzler recht gegeben werden, steht immer noch Weg frei die Gesetze hierzu zu ändern; mit einer parlamentarischen Mehrheit wie es sich für einen Rechtsstaat gehört.

                        • @Fran Zose:

                          Die Serbien-Diskussion führen wir irgendwann in einem thematisch einschlägigen Forum weiter; ich merke aber an, dass ich es anstrengend finde, wenn das selbe Milieu, dass mit Blick auf Russland von heiligem Zorn erfüllt wird, eigene Verbrechen relativiert.



                          Was Schröder angeht; irren Sie sich: es gibt keine rechtlich fixierten Bedingungen für die Privilegien von Altkanzlern. Nstürlich kann man Gesetze diesbezüglich ändern, aber auch dass kann nicht rückwirkend gelten. Man mag von Schröder halten, was man will, aber hier hat es - wohl auch im juristischen Sinne - recht. Und weil es um einen Präzedenzfall geht, muss man auch hoffen, dass er Recht bekommt. Ich würde mir einen sympathischeren Protagonisten wünschen, aber die causa Schröder ist zum Paradigma für den Umgang mit Dissens in Deutschland geworden.

  • Der Mann ist selbst Jurist!-



    Was soll die Farce?

  • Die gesamte Regelung gehört weg ganz unabhängig von der Person Schröder. Wozu finanzieren wir diese Büros für Politrentner eigentlich?

  • Zunächst mal: Ich bin weder Jurist noch Schröder-Fan. Aber dass es zweckmäßig gewesen wäre, Herrn Schröder anzuhören, sagt schon der normale Menschenverstand. Nicht um ihn zu überzeugen oder von ihm überzeugt zu werden. Sondern um zu verhindern, dass er, der Volljurist, mit ganz einfachen und keineswegs juristisch überspitzten Argumenten gegen die Streichung seiner Privilegien vorgehen kann.



    Ich habe mich hin und wieder schon gefragt, mit welcher juristischen Sachkenntnis manche Gesetze entworfen und vor Verabschiedung auf Korrektheit überprüft wurden, wenn sie danach wegen simpler formaler Fehler von einem Gericht außer Kraft gesetzt werden.

    • @Pfanni:

      Bei den Privilegien, die als Finanzierung von Büro und MitarbeiterInnen den Alt-KanzlerInnen u.U. lebenslang gewährt werden, handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags.



      Nun hat ja der Herr Schröder keine MitarbeiterInnen mehr, vielleicht kann er einfach seine Korrespondenz, Interviews oder Skypen mit Wladimir von daheim aus erledigen. Die Kosten für Briefmarken und Telefongebühr sollten dann gern noch aus dem Bundeshaushalt erstattet werden. Mehr aber auch nicht.

    • @Pfanni:

      Mangelhafte Stringenz von Gesetzeskodizes und Verwaltungsvorschriften: Den Verdacht habe ich auch.

      Zu den fachlichen und sachlichen Fehlern kommt fehlende Harmonisierung zwischen den Ebenen. Und vermutlich gibt es zahllose Paragraphenleichen, so wie es Karteileichen gibt. Mit dem Unterschied, daß letztere weniger für Schwierigkeiten sorgen als erstere.

  • Keinerlei Schamgefühl.



    Er hat wohl juristisch Recht. Aber - wieso? Was will er damit?



    Reine Egomanie, nehme ich an.

  • Diese Steuerfinanzierte Infrastruktur auf Lebenszeit ist ohnehin ein Scherz.

    • @Phineas:

      Nein, ist sie nicht. Je nach Rang und historischer Bedeutung und geistiger Fitness des jeweiligen Politikers enden seine Verpflichtungen nicht mit dem Amt sondern möglicherweise erst mit dem Tod - vergleiche Helmut Schmidt. Der HÄTTE sich natürlich auch zurückziehen können und dann auch keine Interviewanfragen, Einladungen etc. mehr bekommen, die einen Stab erfordern. Aber damit hätte er dem Land vergleichsweise einen Bärendienst erwiesen. Denn selbst wenn man nicht seiner Meinung war, einen bedenkenswerten Beitrag konnte er (fast) immer leisten.

      • @Normalo:

        Fällt ihnen außer Schmidt noch jemand ein?

        • @Phineas:

          Mir fällt bei Helmut Schmidts politischer Tätigkeit nach Ende der Amtszeit zunächst mal sein laut- und reichweitenstarkes öffentlichen Herumgepöble ein, den Klimawandel gäbe es ja gar nicht. Visionen, Arzt, und so weiter.

          Hat das Deutschland genutzt? Und wenn ja, wie?

  • Unerträglich, widerlich, ....

    Es ist an der Zeit mit den Privilegien ausgedienter Politiker*innen aufzuräumen. Wer und vor allem warum soll soviel Geld noch bezahlt werden?

  • Ich nehme an, er wird gewinnen. Rein rechtlich gesehen.