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Fliegendes Spaghettimonster vs. GEZEine Gottheit al dente

Die staatsreligiöse Relevanz des „Spaghettimonsters“ wird derzeit vor deutschen Gerichten verhandelt. Gegen den Rundfunkbeitrag kam es nicht an.

Religion ist eine Nudel. Foto: complize/photocase

Es gibt ein paar Dinge, an denen man in Deutschland nicht vorbeikommt. Das Finanzamt gehört dazu, die Rundfunkgebühren – und die Kirchen, die seit der Säkularisierung im 16. und 19. Jahrhundert zahlreiche Privilegien genießen.

Im Vergleich zu Frankreich etwa ist die Bundesrepublik ein Gottesstaat, schließlich treibt sie mit Hilfe ihrer Institutionen sogar die Kirchensteuer ein. Genau in diese Missstände, die fehlende Trennung von Staat und Kirche, grätscht nun immer öfter eine Gottheit, die eigentlich in den USA erfunden wurde, um gegen den aberwitzigen Vormarsch der Kreationisten Stellung zu beziehen: das fliegende Spaghettimonster.

Diese 2005 von dem amerikanischen Physiker Bobby Henderson in die Welt gebrachte Religionsparodie – die Welt sei eben nicht von einem intelligenten Designer namens Gott, sondern von dem fliegenden Spaghettimonster gestaltet worden – inspiriert nun verstärkt deutsche Agnostiker und Laizisten, die zwar weniger mit Kreationisten ringen, dafür aber mit der eigentlich ebenso absurden Verquickung von Staat und Kirche.

Ausgerechnet in Bayern etwa liegt gerade der Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit (BfG) im Clinch mit der Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks, und zwar vor dem Verwaltungsgericht München. Dies wies allerdings seine Klage am Mittwochnachmittag ab.

Bei Religion hört der Spaß auf

Der Hintergrund: Michael Wladarsch hatte vor zwei Jahren sein Büro mithilfe von Nudelwasser dem „Fliegenden Spaghettimonster“ geweiht und beansprucht seitdem einen Erlass der Rundfunkgebühren. Schließlich sieht der Rundfunkstaatsvertrag vor, dass für Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken dienen, keine Rundfunkgebühr zu entrichten sei. Der BR wiederum glaubt nicht an die Weihewirkung von Nudelwasser und besteht auf einem „religionstypischen Widmungsakt“.

Das klingt zwar sehr komisch, ist es aber in der Realität nicht. Denn bei Religion hört der Spaß auf, stattdessen werden die Gerichte bemüht. So schaffte es das „Fliegende Spaghettimonster“ auch bis in die Gefilde der brandenburgischen Justiz. Die „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ hat gerade das Land verklagt, dieses Mal geht es um Schilder in der Ortschaft Templin.

Der Hintergrund: Ende letzten Jahres hat die Monster-Gemeinde Schilder aufgehängt, die auf deren wöchentliche „Nudelmesse“ aufmerksam machen sollten – ausgerechnet an jenem Mast, an dem auch die Schilder der beiden Großkirchen mit ihren Messen angeschlagen stehen. Die ließen sich das keineswegs gefallen und es gab einen Heidenärger, mittlerweile haben die Schilder bis zur Beendigung des Rechtstreits „Asyl“ an anderweitigen Masten der Stadt Templin, der Bürgermeister (Linke) hatte dafür gesorgt.

Die brandenburgische Landesregierung verzieht jedoch keine Miene und beharrt in Gestalt von Kulturministerin Sabine Kunst (SPD) auf der Position, dass es sich bei der „Spaghettimonster-Kirche“ nicht um eine Kirche, sondern um eine Religionsparodie „ohne ernsthafte religiöse Substanz“ handele.

Gegenaufklärung

Das Spaghettimonster wird nun also durch die Mühlen des deutschen Rechtsstaates gedreht, mit ungewissem Schicksal. Man mag sich natürlich kaum ausmalen, welchen Effekt ein Auftritt von FSM (“Flying Spaghetti Monster“) im Islamic State auslösen würde, womöglich gäbe es am Ende Tote.

Allerdings muss man gar nicht so weit gehen, um zu begreifen, welch tiefer Ernst sich unter dieser göttlich-komischen Pasta-Provokation verbirgt. Das „Spaghetti-Monster“ kann zum Beispiel als Indikator für die bedrückend selbstgerechte Humorlosigkeit mancher Gläubiger gelesen werden, deren „verletzte religiöse Gefühle“ gerne auch mal mehr wiegen sollen als das Lebensglück anderer, etwa Homosexueller.

Besorgniserregend ist es eigentlich auch, wenn es eines glubschäugigen Nudelmonsters bedarf, um die Gegenaufklärung in Schach zu halten – oder die moderne und zeitgemäße Trennung von Staat und Kirche in Europa voranzutreiben. Doch mag auch dies dem „Fliegenden Spaghettimonster“ gerade noch gelingen – gegen die deutsche Rundfunkgebührenverordnung kommt es nicht an.

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37 Kommentare

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  • In Oesterreich und Tschechien ist man da deutlich weiter.

    Dort ist das Nudelsieb als religioese Kopfbedeckung anerkannt, wie man auf folgenden Fuehrerscheinbildern sehen kann

    http://www.heute.at/storage/pic/bilder/news/lokales/687883_3_pastafari.jpg?version=1372753173

    http://img.welt.de/img/vermischtes/crop102090524/6559738346-ci3x2l-w540/mkl-ni-DW-Heimat-Wien.jpg

     

    http://www.20min.ch/diashow/77028/77028-jMflgxZCiSjvkfZ7ib39Hg.jpg

  • Blasphemie! Natürlich hat das keine ernsthafte Substanz!

     

    Die hat Religion erst wenn sie aus Wasser Wein macht, damit besoffene Gottesdiener Ablass von missbrauchten Kindern einsammeln um sich ihre Sucht zu finanzieren und aus Jux nen toten Gott anbeten können, den sich vor 2000 Jahren jemand im Opiumrausch ausgedacht hat.

    • @TV:

      Sie Zweifler! Dabei wurde doch unlängst bei Ausgrabungen die Ur-Bibel im Original gefunden. Sie enthält als Datumsangabe "544 v. Chr.

  • Wie schön !

    Statt eines üblen Folterinstruments eine weiche Nudel in Klassenzimmer und Amtsstuben.

     

    Frei nach Gernhard (den es leider auch schon aus der Kurve getragen hat):

    Die Kruzifixe hol‘n wir munter

    eines nach dem anderen runter

  • Loriot (leider auch schon tot) wäre sicher auch angetan. In seinem Sinne kann man nur hoffen, dass das ganze sich noch ausweitet und als "Nudelkrise" in die Geschichte des bizarren Verhältnisses zwischen Staat und Religion eingeht.

  • @Wolfgang Lieberg:

    und es kommen täglich weitere hinzu.

     

    Beeindruckende Menschen als Menge von Toten,

    Was überig bleibt ist ein Berg von Idioten.

  • 7G
    7648 (Profil gelöscht)

    Soso.

    Das Gör (Kulturministerin Sabine Kunst (SPD)) weiß nicht, und will nie gelernt haben, was eine Metapher ist.

    Ich fordere spontan und formlos Rücktritt.

    • @7648 (Profil gelöscht):

      Rücktritt? Kennt sie nicht.

  • "Es läuten die Glocken: Bim-bam-bim-bam;

    es sausen die Autos über den Damm;

    die Kirche reckt ihren Turm zum Himmel

    und macht Reklame mit ihrem Gebimmel.

    Sie wirbt für den christlichen Gedanken –

    aber drum herum die Häuser der Banken

    sind eine Etage höher.

     

    Wenn zu New York die Börse kocht,

    dann beten die frommen Pfaffen:

    dass keiner werde eingelocht,

    dass sie alle Geld erraffen.

    Aber wie sie auch beten in brausendem Chor:

    die Banken ragen zum Himmel empor

    eine Etage höher.

     

    Und es beten die Pfaffen nach alter Art

    gegen sündige Teufelsgedanken.

    Das Kirchenvermögen liegt wohlverwahrt

    nebenan, nebenan in den Banken.

    Wer regiert die Welt –? Hier kann man das sehn.

    Um alle Kirchen die Banken stehn

    eine Etage höher."

     

    (Kurt Tucholsky alias Theobald Tiger, 1930)

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Rainer B.:

      Danke für dieses wundervolle Gedicht. Warum nur sind fast alle Menschen, die mich beeindrucken, schon tot?

      • 2G
        23879 (Profil gelöscht)
        @76530 (Profil gelöscht):

        Zum Glück gibt's den Kurt ja in Buchform zu kaufen. Ich Glücklicher habe gerade eine Gesamtausgabe geschenkt bekommen.

      • @76530 (Profil gelöscht):

        Weil die besten immer früh sterben (;-))

  • Ich hoffe, der BfG klagt weiter bis vor den Europäischen Gerichtshof und erreicht eine Verurteilung der BRD wegen Einschränkung der Religionsfreiheit.

     

    Mag zwar bedauerlich sein, wenn sich Gerichte mit so was beschäftigen müssen, aber ein Staat, der seine Justiz nicht mit ausreichenden Mitteln versorgt, um Gerechtigkeit herzustellen und dazu offenbar Gesetze erlässt, die kaum einer Prüfung standhalten, hat es sowieso nicht verdient, ein "Rechtsstaat" genannt zu werden.

  • Rund 2/3 der Deutschen gehören einer Kirche an. Da sehe ich kein Problem darin, wenn unser Staat (das ist ja auch der Staat der Christen) beim Einzug der Kirchensteuer hilft - und dafür ja auch bezahlt wird. So lange die Menschen, die an keinen Gott glauben, in der BRD nicht diskriminiert werden, halte ich das Miteinander zwischen Staat und Kirchen für ein Erfolgsmodell.

    • @NDH:

      Doch noch etwas vergessen.. Woher kommt eigentlich die Erkenntnis, dass 2/3 der Deutschen einer (kirchensteuerberechtigten) Kirche angehören? Das war vielleicht mal in den alten Bundesländern so, aber heute geht man davon aus, dass es 50% und weniger sind. Und wie gesagt, wird die Kirchensteuer für Muslime, Juden, auch nur römisch Orthodoxe eingezogen? Nein! Wer hat gestreikt, als Muslimenverbände das gefordert haben? Die Kath. Kirche.. also hört auf mit Erfolgsmodell

    • @NDH:

      Ja, der Fakt, dass der Staat und damit alle Steuerzahler, egal welcher Religion, die Pfarrer, Erzbischöfe usw. bezahlen dürfen, während die Kirchen ihre Kirchensteuer natürlich einstreichen; der Fakt, dass die Kirchen kirchliche Projekte wie die Caritas usw. komplett vom Staat finanzieren lässt, aber Moralapostel, was die inneren Einstellungen der Mitarbeiter angeht, spielt; das alles sehen die Kirchenoberhäupter sicher als Erfolgsmodell an. Oder der Fakt, dass man als religionsloser Arbeitsloser katholische Kirchensteuer zahlen darf... oder der Fakt, dass man den Kirchen permanent Sonderrechte einräumt... ein Wahnsinns-Erfolgsmodell... für die Kirchen, sonst für niemanden.

      Achja, und die Kirchen diskriminieren hochoffiziell Menschen die an keinen Gott oder nicht an den "richtigen" glauben, in sämtlichen Kirchenorganisationen, also vielleicht einfach ein bisschen die Augen aufhalten...

  • Vielleicht wird man in Deutschland erst als Religion behandelt, wenn man den einen oder anderen Völkermord auf dem Kerbholz hat.

  • Das FSM ist eine derart plumpe und infantile Religionssatire, daß mir jene, die drauf abfahren, nicht gerade intellektuell scheinen.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

      Wie wäre es mit inhaltlicher Auseinandersetzung? Ganz ohne eines der großen Es ... wie Entwertung?

    • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

      "Religionssatire"? Haben Sie irgend einen Beweis dafür, dass das FLIEGENDE SPAGHETTIMONSTER kein Gott ist, oder dass es vielleicht nicht existiert?

  • "Man mag sich natürlich kaum ausmalen, welchen Effekt ein Auftritt von FSM (“Flying Spaghetti Monster“) im Islamic State auslösen würde, womöglich gäbe es am Ende Tote."

     

    Oder zum wahren Glauben Bekehrte? ;-)

  • Neben all der (berechtigten?) Kritik an der Stellung der Kirchen in Deutschland darf man aber nicht übersehen, dass diese auch Aufgaben über- und abnehmen, die eigentlich Sache des Staates sind, besonders im sozialen Bereich. Siehe Kirchenasyl, Verpflegung von Menschen ohne festen Wohnsitz etc. Man mag dagegenhalten, dass es da lediglich um Mission und eigene Machtausweitung gehe, und vielleicht mag das bei manch einem auch der Fall sein, aber es trifft auf keinen Fall auf jeden zu.

    Kritik an der Engstirnigkeit bezogen auf Homosexualität ist leider berechtigt. Aber als Zwischen-den-Stühlen-Sitzende bin ich über die Formulierung "mancher Gläubiger" sehr froh.

    • @Hannah Rabenschlag:

      Oder mit Niedrigstlöhnen steuerfinanziertes Lohndumping im sozialen Bereich betreiben.

  • Nicht, dass ich nicht fast jede Parodierung sogenannter "Amtskirchen" mittragen könnte - aber wenn solche Späße allzuviele Steuergelder kosten, muss Schluss sein. Denn das spaßhafte Binden von Gerichtskapazitäten kostet Steuergeld. Nichts gegen formale Rechtsstaatlichkeit - aber ein Rechtsstaat, der sich ganz offensichtlich durch seine eigenen Regeln vorführen lässt, wird irgendwann krachend unter seinem Eigengewicht zusammenbrechen.

     

    In meiner Erinnerung kannte die Justiz einst das Instrument der "Mutwillenskosten", um Spaßvögel oder Querulanten, die mit offensichtlich unsinnigen Forderungen Gerichte blockierten, abzuschrecken. Ich weiß: Das ist grenzwertig. Aber der Krieg, der hier geführt wird, ist asymmetrisch.

    • @Bitbändiger:

      Das ist zwar richtig, aber imo zu radikal, wenn man reinen Satireorganisationen wie dem Bayerischen Rundfunk, dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, dem "Kultusministerium" von Brandenburg oder sogar nicht ernsthaften Hokuspokustreibern wie den Amtskirchen das Klagerecht in der BRD absprechen will.

      Sie sehen ja an dem Urteil des Verwaltungsgerichts München, dass es selbst Parodiejustiz mitmacht.

    • 2G
      23879 (Profil gelöscht)
      @Bitbändiger:

      Auch wenn es auf den ersten Blick so aussehen mag: Es geht hier mitnichten um "Spaß" oder "Querulantentum" sondern darum, daß die mittelalterliche Verbindung zwischen Staat und Staatskirchen endlich aufgelöst wird. Das ist eines der zentralen Anliegen der FSM. Dazu hält man den Staatskirchen und ihren dubiosen Erfüllungsgehilfen den Spiegel vor. Die vordemokratische Verquickung von Staat und Staatskirche kostet den deutschen Steuerzahler jährlich etliche Milliarden an Steuergeldern (Frerk: Violettbuch Kirchenfinanzen). Das ist mehr als der Bildungsetat und auch mehr als der Länderfinanzausgleich. Diese Zustände sind beschämend. Dagegen sind die paar Mark Gerichtskosten derart lächerlich - das ist kaum in Worte zu fassen. Und sie sind gut investiertes Geld. Man kann den Pastafari nur wünschen, daß ihre Arbeit mit vielen Spenden unterstützt wird: http://www.pastafari.eu/

      • @23879 (Profil gelöscht):

        Mit Ihrem Anliegen der strikten Trennung von Religion bzw. religiösen Institutionen und Staat kann ich mich uneingeschränkt identifizieren. Auch ist das Thema jeder satirischen Aufbereitung würdig. Aber der Weg, die ohnehin überlastete Justiz mit Nonsens-Prozessen zu beschäftigen, erscheint mir nicht zielführend und kostet übrigens auch mehr als nur "ein paar Mark".

         

        Wenn Sie ein politisches Ziel durchsetzen wollen, überziehen Sie Ihre Wahlkreiskandidaten mit nervenden Anfragen, gründen Sie eine Bürgerinitiative, organisieren Sie Demonstrationen. Mit einem Juxprozess erreichen Sie nichts.

         

        Nebenbei (zu Ihrem Beitrag gestern 20:06): GEZ gibt's nicht mehr. Und dem allgemeinen Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht in mindestens gleicher Höhe eine unvermeidbare Zwangsabgabe über die Preise der im Privatfernsehen beworbenen Produkte gegenüber, die keinerlei Befreiungen vorsieht und rechtlich unangreifbar ist. (Ja - auch die ör finanzieren sich zu einem sehr geringen Teil aus Werbung; das sollte ihnen verboten werden.)

        • @Bitbändiger:

          Also sorry, aber ich finde die Kath. wie Ev. wie Muslimische Kirchen genau so lächerlich und bin der Ansicht, dass deren Ansinnen (wie die "Verletzung religiöser Gefühle-Prozesse") nicht von der Allgemeinheit finanziert werden. Aber das sind ja wohl angeblich ernstzunehmende Kirchen nicht wahr? Es ist genau das, was durch BfG herausgestellt wird. Die Kirchengänger fordern ständig mehr Rechte für sich selbst und mehr Einschränkungen für andere.

        • 2G
          23879 (Profil gelöscht)
          @Bitbändiger:

          Mit einem solchen Prozeß erreicht man mehr Öffentlichkeit als mit dem Wahlkreisblabla je möglich wäre.

           

          Was den "Beitragsservice" angeht: Lesen sie mal das Urteil 5 T 81/14 des LG Tübingen vom 19. Mai 2014. Der "Beitragsservice" ist ein "nicht rechtsfähiges" Nichts. Dieses undefinierte Gebilde ist also gar nicht in der Lage irgendwelche rechtswirksamen Handlungen vorzunehmen.

           

          Unvermeidbar? Wer zwingt Sie, die im Fernsehen beworbenen Produkte zu kaufen?

        • 2G
          23879 (Profil gelöscht)
          @Bitbändiger:

          Nachtrag: Und wer zwingt uns, die im Privatfernsehen beworbenen Produkte zu kaufen? Gibt es ein Gesetz, daß mich zum Konsum verpflichtet?

        • 2G
          23879 (Profil gelöscht)
          @Bitbändiger:

          Ich weiß, daß der "Verein" nicht mehr GEZ heißt. Der Begriff ist aber in der Überschrift verwendet worden und in der Bevölkerung deutlich geläufiger.

          Der "Beitragsservice" ist übrigens eine "nicht rechtsfähige" Verwaltungsgemeinschaft. Wie ein "nicht rechtsfähiges Irgendwas" überhaupt einen rechtswirksamen Akt vollziehen will, fragt sich übrigens auch das LG Tübingen. Lesen Sie mal dessen Urteil Az. 5 T 81/14 vom 19. Mai 2014. Ich werde jedenfalls kein Geld für Propaganda an ein nicht rechtsfähiges Konstrukt zahlen.

      • @23879 (Profil gelöscht):

        Dann mal loß mit dem "Spiegel vorhalten" Wie wäre es, wenn ihr Nudeln an Obdachlose verteilen würdet?

        • 2G
          23879 (Profil gelöscht)
          @Rudolf Fissner:

          Ich bin zwar kein Pastafari, aber wenn die FSM jährlich auch 19 Milliarden € aus der öffentlichen Hand bekommt (zusätzlich zu den Kirchensteuern), wird sie sicher auch ein paar Nudeln verteilen.

           

          (Siehe Frerk: "Violettbuch Kirchenfinanzen")

    • @Bitbändiger:

      Was sind denn das für Argumente? Gerichte sind dafür da, um Tatbestände und Anliegen darauf zu prüfen, ob und wie sie mit dem "Recht" vereinbar sind, u. A.

       

      Vielleicht sollte man erstmal in die Gefängnisse gehen und die Leute dort für die Inanspruchnahme von Steuergeldern obendrauf bestrafen? Bei mutwilligen Straftaten?

       

      Das Anliegen der Pastafaris hat übrigens nichts mit Spaß zu tun, da steht ein ernsthaftes Anliegen dahinter. (s. unter Anderem Argumentation des Artikels)

  • 2G
    23879 (Profil gelöscht)

    Völlig richtig. Es ist besorgniserregend, daß 250 Jahre nach der Aufklärung sich die beiden Großkirchen nun immer dicker machen und dabei massive Unterstützung von den Politmarionetten erfahren. Ich zähle schon gar nicht mehr mit, wie oft meine areligiösen Gefühle durch deren Propaganda in den Massenverblödungsmedien beleidigt wurden.

     

    GEZ: Es gibt derzeit 7 wissenschaftliche Gutachten und Arbeiten, die dem Rundfunkzwangsbeitrag eine signifikante Verfassungswidrigkeit bescheinigen. Über Verfassungsfragen hätte das Münchener Verwaltungsgericht aber nicht entscheiden können - selbst wenn es die Klage zugelassen hätte. Hier ist ein Gang durch die Instanzen bis hin zum BVerfG nötig.