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Öffentlich-rechtliche RundfunkgebührenNicht gezahlt – Haftbefehl

Eine Frau aus Brandenburg weigert sich, ihre Rundfunkbeiträge zu leisten. Deshalb droht ihr nun Gefängnis.

Wer hier TV schaut, hat nicht umsonst bezahlt Foto: MPower/photocase.de

Eigentlich sollte es Fälle wie den von Kathrin Weihrauch gar nicht mehr geben. Anfang August erhielt die alleinerziehende Mutter aus Brandenburg Post vom Amtsgericht: ein Haftbefehl, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt hat. Nun drohen ihr sechs Monate Beugehaft. Wegen 309,26 Euro.

Ihre Geschichte erinnert an die der Thüringerin Sieglinde Baumert, die Anfang des Jahres als Erste überhaupt im Gefängnis saß, weil sie die Rundfunkgebühr nicht gezahlt hatte. Nach 61 Tagen kam sie frei – bundesweit sorgte ihr Fall für Diskussionen, Gebührengegner stilisierten sie zur Märtyrerin. Die ARD-Vorsitzende Karola Wille stellte vor gut einem Monat in Aussicht, dass Beitragsverweigerer zukünftig nicht mehr in Haft kommen. Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren müssten angemessen sein, so Wille im Tagesspiegel.

War das zu viel versprochen? Der Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb), der für den Beitrag von Kathrin Weihrauch zuständig ist, will sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern. Dafür erzählt Kathrin Weihrauch gern: „Ich gucke, höre und lese keine öffentlich-rechtlichen Medien. Ich besitze weder einen Fernseher noch ein Radio“. Seit gut einem Jahr streitet sie nun mit dem rbb.

Im aktuellen Verfahren geht es um ihre Beiträge für 2013. Damals wurde die alte GEZ-Gebühr abgeschafft. Seitdem muss jeder Haushalt pauschal 17,50 Euro im Monat bezahlen. Durch die Umstellung wurden viele Leute erfasst, die bislang nicht gezahlt hatten. So wie Kathrin Weihrauch. Sie erhielt Zahlungserinnerungen, Mahnungen, schließlich die Aufforderung, eine Vermögensauskunft abzugeben.

Weihrauch ist selbstständig, sie arbeitet als Clown. Sie lebe am Existenzminimum, sagt sie, erhalte Wohngeld vom Staat. Zu pfänden gibt es bei ihr nichts. Die Vermögensauskunft verweigerte sie und bekam dafür einen Eintrag ins Schuldnerregister. Postwendend zog ihre Bank die Kreditkarte ein, kündigte ihren Dispo.

Widerspruch abgelehnt

Kathrin Weihrauch hat versucht, sich beim Amt vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen – abgelehnt. Sie hat Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt – abgelehnt. Sie hat beim rbb darum gebeten, als Härtefall eingestuft zu werden – keine Antwort. Den Haftbefehl hat sie an das Landgericht Potsdam geschickt. Solange dessen Richter prüfen, sagt Weihrauch, könne sie nicht verhaftet werden. Das Landgericht bestätigt allerdings nicht, dass ein solches Verfahren läuft.

Auch der Beitragsservice, der für ARD, ZDF und Deutschlandradio den Rundfunkbeitrag einzieht, will sich zum Fall Weihrauch nicht äußern. Er verschickt die Mahnungen, wenn Leute nicht zahlen. Kommen die Schuldner denen nicht nach, wird das Verfahren der zuständigen Vollstreckungsbehörde übergeben. 1,4 Millionen Mal ist das 2015 passiert. Wie viele davon auf Beitragsverweigerer zurückgehen, wird nicht erfasst.

Das jeweilige Bundesland regelt, wie und wann vollstreckt wird. Insofern hat die Aussage von der ARD-Vorsitzenden, Beitragsverweigerer nicht mehr ins Gefängnis zu stecken, nur bedingt Bestand. Die Landesrundfunkanstalten können höchstens entscheiden, ob ein Haftbefehl verhältnismäßig ist.

Nur: Welcher Haftbefehl ist schon verhältnismäßig, wenn es um ein paar Hundert Euro Rundfunkbeitrag geht? Ein Tag in einem Brandenburger Gefängnis kostet laut brandenburgischem Justizministerium 146,87 Euro – halb so viel, wie Kathrin Weihrauch dem rbb schuldet. Dazu kommt ein immenser Imageschaden für die Rundfunkanstalten. Im Falle Baumert bekam der MDR wochenlang schlechte Presse. Da braucht es schon sehr viele Beitragszahler, um die positive Gegenwerbekampagne zu finanzieren.

Je weniger zahlen, desto teurer wird der Beitrag

Doch die Schuld allein den Landesrundfunkanstalten zuzuschieben greift auch zu kurz. In Fällen wie dem von Weihrauch stecken sie in der Klemme: Das Gremium, das den Rundfunkbeitrag berechnet und offiziell „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten“ heißt, übt Druck auf die Landesrundfunkanstalten aus, das Geld einzutreiben. Auch, damit das Beitragssystem gerecht bleibt. Würde publik, dass Schuldner davonkommen, dürften immer weniger Menschen zahlen. Und je weniger zahlen, desto teurer wird der Beitrag.

Weihrauch erhält viel Unterstützung im Netz. Die Thüringer Beitragsverweigerin Baumert rief auf ihrer Facebook-Seite dazu auf, sich beim rbb zu beschweren. Mehrere, teils recht zweifelhafte Blogs berichten über Weihrauch. Die Szene der Beitragsverweigerer zieht auch Verschwörungstheoretiker und Rechte an.

Mit denen will sich Weihrauch nicht gemeinmachen, dennoch ist sie mittlerweile zur Aktivistin geworden. „Am Anfang habe ich einfach nur nicht gezahlt, weil ich die Öffentlichen nicht nutze“, sagt sie. „Mittlerweile geht es mir ums Prinzip: Ich will nicht bezahlen für Sender, die so mit ihren Schuldnern umgehen und dazu auch noch so intransparent sind mit dem vielen Geld, was sie einnehmen.“

Hoffnung, dass sich der Streit bald klärt, hat Weihrauch kaum. Selbst wenn der rbb den Haftbefehl zurückzieht, rechnet sie damit, dass das Verfahren bald von vorn losgeht. Denn aktuell geht es ja nur um ihre Schulden aus dem Jahr 2013. Für 2014 bis 2016 stehen die Mahnbescheide noch aus.

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76 Kommentare

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  • wollte man der argumentationskette der betroffenen folgen, wäre auch die grundgebühr der kommunalen entsorgung widrig für den-/diejenigen, die behaupten keinen müll zu entsorgen.

  • Ich will auch nicht zahlen, aber das ist schwer, weil meine Sicht: Ich höre kein Radion, schaue kein TV und will von staatlichen Medien nichts hören oder mitbekommen, eben vollkommen egal ist. Ich m u s s zahlen, damit die CDU/CSU und SPD eine Propaganda-Maschine laufen lassen können. So sehe ich das und das ärgert mich ungemein, denn der öffentlichen Rundfunk ist längst zu Besitz von den großen Parteien geworden und verbessert die Medienlandschaft in keinster Weise.

  • 3G
    36120 (Profil gelöscht)

    Der Steit um die Gebühren ist doch schon so alt, wie das TV selbst. Die Sendungen müssen sich nun mal finanzieren. Die Qualität der öffentlich rechtlichen TV-Dokus ist viel höher, als die der Werbeverseuchten. Ich finde es besser, daß pro Haushalt gezahlt wird und nicht mehr nach der Anzahl der Personen mit eigenem Einkommen. Für das TV-Programm sollen auch alle bezahlen, denn ohne TV wäre das Wissensniveau viel niedriger. Es sollte nur Ausnahmen für Niedrigeinkommen geben.

    • @36120 (Profil gelöscht):

      Unabhängig davon, wie sie die Qualität der GEZ-Sender beurteilen, bleibt das Verursacherprinzip eine Säule des Rechtsstaates. Oder um es mit dem beliebten Beispiel zu verdeutlichen: Ich habe keine Kinder, aber das Gerät um welche zu machen. Bekomme ich dann Kindergeld?!

       

      Im Übrigen ist das Argument, dass die Beiträge für alle steigen, wenn ein paar nicht zahlen, der Denke des Bundeshaushalts entnommen: Wenn kein Geld mehr da, dann muss mehr eingenommen werden! Steuern rauf!

      Auf die Idee, dass Fantastilliarden sinnlos verbrannt werden, kommt niemand. NIEMAND zwing die GEZ-Sender, Abermillionen für Olympia und sonstige Sportsachen rauszuwerfen. Es ist nicht einzusehen, warum die im Artikel besagte Frau für sowas aufkommen muss.

  • Ich hatte auch schon einen GEZ-Bescheid, wo ich noch 2 Wochen Zeit hatte, sonst Gefängnis. Es ging auch um ca. 300 €. Scheint bisher so ne Art "Schmerzgrenze" zu sein. Ich zahlte das dann...

     

    Aber es geht mir genauso wie der Frau im Artikel. Seit 15 Jahren hab ich keinen Fernseher mehr. Und ich will auch keinen mehr. Mag sein, dass ich von meiner fernsehsüchtigen Mutter geprägt bin. Aber auch sonst denke ich, ging es mir besser ohne so ein Teil. Irgendwann vor 10 Jahren ließ meine Freundin dummerweise so einen Kontrolleur rein. Und wenn man die mal an der Backe hatte. Er fand keinen Fernseher, damals auch kein Internet (Gez-Inhalte über s Netz), aber er ging dann Tage später mit mir zu meinem Auto...und shit, ich hatte ein Autoradio. Dafür musste ich dann blechen. Aber das war aber vergleichsweise günstig.

     

    Heute zahlt jeder eine Pauschale für alles. Ich finde das eine Unverschämtheit. Denn ich zahle für etwas, das ich nicht beanspruche und mir niemand nachweisen könnte, dass ich es nutze. Für die Bereitstellung von Straßen bin ich bereit über Steuern zu zahlen, sehe ich ein. Nicht aber für Fernsehen, den ich benötige keine Bereitstellung.

  • Wie war das noch mit dem Spruch:

    Die Kleinen hängt man die Großen lässt man laufen!

    Und was bekamen Banker für Strafen, die Millionen verzockt haben?

    Was geschah mit den Kinderschändern

    in den Kirchen?

    Wie versagte die Justiz bei den letzten

    Verbrecherjagden?

    Hier geht es um 309,26 Euro, obwohl sie nachgewiesen hat, das sie kein Radio und kein Fernseher hat.

  • 1G
    12294 (Profil gelöscht)

    Bei diesem Auftritt spielte der Clown ihre beste Rolle.

  • Für die, die es immer noch nicht wissen. Die Rundfunkabgabe ist deshalb keine Steuer, weil dies eine aut EU-Recht unerlaubte Subventionierung wäre. Außerdem halte ich die Wette, das jeder, der hier gegen die 17,50 € im Monat wettert, bei einem Kneipenbesuch oder im Kino für einen Film mehr hinlegt, als für einen Monat Rundfunkversorgung.

    • @Philippe Ressing:

      Na, und? Da erhalte ich doch eine Leistung, bei den Rundfunkgebühren nehme ich die seit 2006 nicht mehr in Anspruch und habe diese Müll seither nicht ein einziges Mal vermisst.

    • @Philippe Ressing:

      Doch muss der "jeder" nicht bezahlen, wenn er nicht hingeht. Und die Subventionierung findet ja doch statt, nur versteckt, per Amtshilfe und Gesetzgebung.

  • Ich finde die ganzen Rundfunkgebühren sollten in den Knastausbau gesteckt werden.

    Dort genießen wir dann endlich wieder: Kabel, Livestream, I scream you scream Icecream!

  • Das ist schon so'n Service!

  • mein gott welch ein theater um eine lapallie

    • @Georg Schmidt:

      2015 gab es 40,77 Millionen Privathaushalte in Deutschland. Bei 17,50/Monat (17,98 Euro bis April 2015) sind das 8,62 Milliarden Euro Rundfunkbeitrag pro Jahr und dann kommt noch der Teil aus gewerblichen Einheiten oben drauf. Wir bewegen uns hier also bereits im mehrstelligen Milliardeneurobereich und da spricht man im "reichen" Deutschland natürlich immer wieder gern von "Lappalien" oder von "Peanuts". Da wird auch sehr schnell deutlich, warum man den Rundfunkbeitrag unter gar keinen Umständen Rundfunksteuer genannt hat, obwohl er ja genau dies ist.

  • [...] Beitrag entfernt. Bitte beachten Sie die Netiquette.

  • "Nur die allerdümmsten Kälber zahlen ihre Schlächter selber!" Oder wie das hieß. Die meisten von uns bezahlen für

    verdummenden Medienmüll, Desinformation, Politikergesabbel.

     

    Und wie ich unten lese, auch noch für den DFB. Selbst wer keine Geräte am Laufen hat, muß blechen...

    • @Gion :

      Man kann natürlich der Meinung sein, die Informationen der öffentlich-rechtlichen Medien nicht zu benötigen - ist ja eh' Teil der "Lügenpresse"...

      Da kann man sich ja wunderbar in die Echokammern des Internet begeben, da ist man jedenfalls sicher, nur Informationen zu bekommen mit denen man übereinstimmt.

    • @Gion :

      Man nennt es "Solidargemeinschaft".

       

      Die Ansichten über die Angebote gehen naturgemäß immer auseinander, da sie letztlich subjektiv bleiben.

       

      Ihnen bleibt aber immer noch die Auswanderung. Suchen Sie sich einfach eine andere unter den rund 200 Nationen der Erde, irgendwo werden bestimmt auch sie glücklich. Nur gründen Sie hier nicht Ihren eigenen "Staat im Staate", das hat noch nie funktioniert und wird auch weiterhin nicht funktionieren.

  • Ich habe mir bei der Anmeldung bestaätigen lassen das ich nur unter Vorbehalt zahle. Ich verstehe noch immer nicht wie man eine Leistung abrechnen kann die man nicht bestellt hat.

    • @Maria Freiler:

      Das geht dadurch, dass es sich nicht um eine Gebühr, sondern einen Beitrag handelt, dem nicht eine konkrete Gegenleistung entgegensteht, sondern der für die Bereitstellung einer Leistung erhoben wird (bspw. auch Erschließungsbeitrag, selbst wenn man in einem Zelt wohnt und mit Regenwasser wäscht, oder der Studienbeitrag, der auch zu zahlen war, wenn man sich nur zu den Prüfungen sehen ließ).

      • @sart:

        Gebühren können (von Ämtern!) "für die konkrete Inanspruchnahme einer behördlichen Leistung" verlangt werden. Beiträge können (von Ämtern!) für "die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung" erhoben werden. Der "Rundfunkbeitrag" verpflichtet den Beitragsservice zu gar nichts. Eine einklagbare "besondere Gegenleistung" erwächst aus der Zahlung nicht. Der Beitragsservice ist auch überhaupt kein Amt/keine Behörde. Deshalb ist der "Rundfunkbeitrag" auch kein Beitrag, sondern defacto eine Steuer.

  • "Entgegen ihrer windigen Behauptung haben die Rundfunkanstalten keine direkte Einflußmöglichkeit auf die Höhe des im Staatsvertrag festgesetzten Beitrages."

     

    So windig ist die Behauptung nicht. Die Rundfunkanstalten schreiben sich ihre Vollstreckungstitel in Höhe der "festgesetzten" Gebühren selber.

     

    Dass die Rundfunkanstalten zumindest mittelbar Einfluss auf die Höhe der Gebühren haben, dürfte außer Zweifel stehen.

     

    Eine Senkung des Beitrags um 48Cent empfinde ich als Augenwischerei.

     

    Die Art und Weise wie über die "Beiträge" der DFB subventioniert wird, ist eine Zumutung.

     

    Das ZDF-NEO-rund-um-die-Uhr- Krimi-Programm ist aktive Volksverdummung.

    • @A. Müllermilch:

      Krimis+co sind das wenige. was ich im zdf/ard noch gucke .

    • @A. Müllermilch:

      Rundfunkanstalten ersetzen keine Gerichte. Letztere sind für "Vollstreckung" zuständig, per Gerichtsvollzieher. Damit ist auch noch gar nichts über die Höhe ausgesagt, die legt nämlich der Gesetzgeber fest.

       

      Es bleibt windig.

       

      "Mittelbar" haben auch Sie Einfluss, z.B. durch das Wahlrecht - aktiv und passiv. Wenn Sie die Möglichkeiten nicht nutzen, ist das nicht das Versäumnis einer Rundfunkanstalt.

       

      Was Sie als "Augenwischerei" empfinden, bleibt Ihnen unbenommen. Bei etwas mehr als 40 Mio Haushalten sind 48 Cent über 20 Mio Euro Mindereinnahmen im Monat, rund 250 Mio Euro im Jahr.

       

      Auch was Sie persönlich als Zumutung empfinden, bleibt Ihnen unbenommen. Der DFB unterstützt unter anderem den Vereinssport auf Amateurebene, insbesondere den Jugendfußball.

       

      Ebenso bleibt Ihnen unbenommen, das Angebot eines Senders, der sich an ein "jüngeres", intellektuelles Erwachsenenpublikum richtet, pauschal als "Volksverdummung" zu beschreiben, auch wenn Sie jeden Nachweis für diese These schuldig bleiben (müssen?). Aber wer zwingt Sie denn auch, alles sehen zu müssen?

       

      Alles in allem haben Sie, wie jeder andere auch, eine sehr subjektive Sichtweise, die allerdings im Wesentlichen aus pauschaler indifferenter Kritik ohne irgendeinen konstruktiven Verbesserungsvorschlag besteht. Meine persönliche Einschätzung ist daher, dass Sie am Meisten unter dem leiden, was Sie den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten vorwerfen.

       

      Sie haben lediglich eine borniert-oberflächliche Haltung, Ihre "Argumente" sind faktenfreie Augenwischerei und intellektuell eine Zumutung, die wahrscheinlich lediglich darauf abzielt, dem öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag grundsätzlich die Berechtigung abzusprechen zugunsten einer dann erst einsetzenden allgemeinen Volksverdummung, wenn das Feld der Informationsverbreitung privater Initiative und den dahinterstehenden privaten Interessen überlassen bleibt.

       

      Aber wenigstens sind dann alle auf ihrem Level.

      • 1G
        12294 (Profil gelöscht)
        @cursed with a brain:

        Haben Sie einen Knigge-Kurs besucht in letzter Zeit?

      • @cursed with a brain:

        "Rundfunkanstalten ersetzen keine Gerichte. Letztere sind für "Vollstreckung" zuständig."

         

        Die Titulierung läuft im öR anders als im Zivilrecht. Mehr habe ich nicht behauptet. Meine Darstellungt ist juristisch korrekt.

         

        "die legt nämlich der Gesetzgeber fest."

        Nein. Der Gesetzgeber -BT- hat ein Verfahren festgelegt, wie die Gebühren festgesetzt werden.

         

        Zu diesem Verfahren melden die Anstalten ihre Gebührenwünsche an und haben damit selbstverständlich entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Gebühren.

         

        "Der DFB unterstützt unter anderem den Vereinssport."

         

        ...und mit etwas mehr Geld Bayern München, den Kaiser damit er Weltmeisterschaften kaufen kann etc.

         

        "Volksverdummung"... Krimis rund um die Uhr machen meiner Ansicht nach das "jüngere intellektuelle Erwachsenenpublikum" zumindest nicht klüger.

         

        "Kritik ohne irgendeinen konstruktiven Verbesserungsvorschlag"

         

        Die Anstalten sollten ihr öR Programm beschränken. Sport und leichte Unterhaltung können die Privaten genau so schlecht. An einem Preiswettbewerb um Übertragungsrechte für Sportveranstaltungen sollten sich die ÖRs generell nicht beteiligen. Ein fensehfreier Tag wäre schön.

         

        "dass Sie am Meisten unter dem leiden," ??? zuviel Geld ???.

         

        "borniert-oberflächliche Haltung & intellektuell eine Zumutung"

        ??? Beachten Sie bitte die Nettiquette.

         

        "öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag grundsätzlich die Berechtigung"

         

        Die Hälfte würde auch reichen. Den auf die Hälfte reduzierten Beitrag würde ich dann gerne zahlen. Wobei das mit dem Wohnungs/Kopf-Beitrag so eine Sache ist, weil Finanzierungsbeiträge für Aufgaben der Allgemeinheit in einem Sozialstaat einkommensabhängig gestaffelt werden müssten.

  • Konnte denn überhaupt die Rechtmäßigkeit dieses Rundfunkbeitrags letztinstanzlich festgestellt werden? Nach allem, was ich so gehört und gelesen habe, laufen da doch immer noch einige Klagen vor dem Verfassungsgericht.

    Wäre schön, wenn die taz, oder ein sachkundiger Kommunarde aus erster Hand dazu mal den aktuellen Stand darstellen könnte.

    • @Rainer B.:

      Das Bundesverwaltungsgericht hat Mitte März den Beitrag für verfassungskonform erklärt und damit auch alle Vorinstanzen bestätigt.

      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverwaltungsgericht-Rundfunkbeitrag-ist-verfassungsgemaess-3143563.html

       

      Die Kläger können jetzt zwar noch das Bundesverfassungsgericht anrufen, aber die Aussichten sind mehr als bescheiden. Völlig zu Recht.

      • @cursed with a brain:

        Die Aussichten einer Verfassungsklage dürften im Gegenteil recht gut sein, denn das Bundesverfassungsgericht verwechselt in seiner Entscheidung die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Bereich des öffentlichen Rundfunks mit einer Steuerhoheit. Die Länder haben hierfür definitiv keine Steuerhoheit. Damit bestätigt allerdings doch auch das Bundesverfassungsgericht indirekt, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handelt.

        • @Rainer B.:

          Die Länder haben wohl aber die Hoheit, BEITRÄGE zu erheben, und um einen solchen handelt es sich hier ja schliesslich. Und nichts anderes hat auch das BundesVERWALTUNGSGericht festgestellt.

           

          Die Aussichten einer Verfassungsklage liegen demzufolge ziemlich genau bei "Null-Komma-Nix".

          • @cursed with a brain:

            Beiträge sind immer an eine "besondere Gegenleistung" gebunden. Aus der Zahlung des Rundfunkbeitrags entsteht keinerlei Rechtsanspruch auf eine besondere Gegenleistung. Der Begriff Rundfunkbeitrag ist daher irreführend. Korrekt müsste es hier Rundfunksteuer heißen.

      • @cursed with a brain:

        Es gibt also innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist noch gar keine letztinstanzliche Entscheidung. Wer erstmal nur unter Vorbehalt gezahlt hat, dem wird der Beitragsservice deshalb zum Jahresende auch das Geld zurückerstatten müssen.

        • @Rainer B.:

          Geltendes Recht sind die Staatsverträge zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

           

          Solange es kein letztinstanzliches Urteil gibt, welches diese Verträge aufhebt, haben Sie Bestand. Und folglich auch die eingezahlten Beiträge, egal ob nun mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" oder nicht.

          • @cursed with a brain:

            Der "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist überhaupt kein Verfassungsorgan, das irgendwelche Abgaben von allen beschließen und erheben könnte. Die Verträge haben nur Bestand im Verhältnis der Länder untereinander. Das ist doch nur ein Rechtskonstrukt der Länder, um am Grundgesetz vorbei diffuse Steuern einzutreiben. Dem "Rundfunkbeitrag" mangelt es bereits an den charakteristischen Eigenschaften eines Beitrags. Schon die frühere "Rundfunkgebühr" war ja eine Mogelpackung und musste als solche fallengelassen werden, weil man sie auch ohne jegliche "konkrete Inanspruchnahme" erheben wollte.

    • 7G
      7964 (Profil gelöscht)
      @Rainer B.:

      Schau mal:

      https://rundfunkbeitragsklage.de/

      • @7964 (Profil gelöscht):

        Nepper, Schlepper, Bauernfänger...

        • @cursed with a brain:

          So kann man den "Beitragsservice" ganz gut beschreiben.

      • @7964 (Profil gelöscht):

        Danke!

  • Rundfunkbeitrag ist assozial und von gestern. Der Staat muss sowas heutzutage sozialverträglich über Steuern finanzieren!

     

    Nicht ok ist:

    * Alle einkommensunabhängig gleich zu belasteten, auch wenn sie am Existenzminimum leben und auf Sozialleistungen verzichten

    * Sozialleistungsbezieher werden ebenfalls in großem Umfang belastet, weil sie es oft nicht schaffen können, das extrem aufwändige Befreiungsprozedere form- und fristgerecht zu erledigen. Dafür ist zB alle sechs Monate eine Beglaubigung des ALG II Bescheids beim Bürgeramt vorzunehmen! Man hat ja sonst nix zu tun...

    * Hier wird quasi eine Kopfsteuer erhoben, auch wenn die Leistung nie in Anspruch genommen wird

    * Über die Zwangsabgabe werden wenige Medienkanäle einseitig gefördert, Printmedien zB aber keine solche staatliche Förderung erhalten

    • @stadtlandmensch:

      Sehe ich ganz genau so.

      Ich kann die Ignoranz des Gesetzgebers gegenüber den vielen, die das aktuelle Verfahren kritisieren nicht verstehen. Wahrscheinlich ist es auch nur eine Nebenwirkung der Ignoranz, die diese Leute ihren Wählern überhaupt entgegen bringen. Die sind wahrscheinlich zu sehr mit der Planung ihrer nach-Polit-Karriere beschäftigt. Die Resultate sieht man nun - nach vielen Jahren des "egal" - bei den Landtagswahlen. Herzlichen Glückwunsch. :(

  • Die BRD ist kein Zwangsstaat.

    • @amigo:

      Was soll ein Zwangsstaat sein?

      Zeigen Sie mir einen Staat, der keinen Zwang ausübt, um seine Gesetze und Vorschriften durchzusetzen - das geht einfach nicht.

      Ein Staat der keinen Zwang ausübt (Gewaltmonopol) ist kein Staat.

  • Die öffentlich-rechtlichen Medien sind selbst verantwortlich dafür, dass in der Gesellschaft ein immer stärkerer Hass gegen sie entsteht. So arrogant und selbstherrlich diese Personen ihre Pfründe verteidigen, mit allen Mitteln, das führt zu immer mehr Wut - und sie dürfen sich nicht wundern, wenn sie irgendwann mal weggefegt werden - vermissen wird sie keiner!

    • @Georg Marder:

      Ich lebe seid Jahren in Chile, einem Land in dem es nur private Sender gibt und es ist grauselig. Ich wäre froh könnte ich gegen die wahrlich geringe Zahlung von Rundfunkgebühren ein qualitativ hochwertiges Fernsehprogram erhalten. Und ja, verglichen mit Privatsendern sind ARD und ZDF hochwertig.

      Wenn die öffentlich-rechtlichen weg sind werden auch Sie sie vermissen.

      • @Rider:

        Zumindest ich möchte auf keinen Fall, das der öffentlich rechtliche Rundfunk abgeschaltet wird. Nur das unselige und unsoziale System der Zwangsabgabe muss verschwinden. Solche Dinge gehören steuerfinanziert.

        • @pSommer:

          .. und was und in welcher Höhe über Steuern finanziert wird, obliegt der Politik und die kann über diesen Hebel Druck ausüben... genau aus diesem Grund gibt es die KEF...um möglichst objektiv den Bedarf festzustellen. ob das immer gelingt ist fraglich..das Prinzip halte ich für richtig..

  • Die Frage ist doch was für ein Staat seine Bürger zu einer Abgabe zwingt, die laut Focus/Insa-Meinungstrend von großen Mehrheit(86,4%) der Bürger als überzogen angesehen wird.

    Und was für ein Staat sperrt Bürger ein sich gegen eine Entmündigung der Mehrheit wehren? Eine freie Demokratie eher nicht.

    Ich bin der Meinung der deutsche Staat sollte da schnell nachbessern bevor das Volk die persönliche Freiheit in Gefahr sieht und angebliche revolutionäre Alternative wählt.

     

    Das die öffentlich Rechtlichen nun so überhaupt nicht auf die vielen fundierten Kritiken eingeht zeigt doch schon dass das System der Staatsmedien überarbeitet werden muss.

    Abseits vom Kern der Fördung von Kunst, Kultur und Informationszugang sind die öffentlichen Medien doch längst politisch und wirtschaftlich motiviert.

    Nirgends sonst auf der Welt wird soviel für öffentliche Medien ausgegeben.

    Zwischen 8-9Milliarden Euro im Jahr, das sind mehr als 25% des Arbeitslosengeldes.

  • 2G
    24636 (Profil gelöscht)

    Bin schon lange für eine Reform. 5 Euro fix für Rundfunk (ARD, ZDF, 1 Regionalsender, Arte/3Sat, Deutschlandradio und das wars), dann 5 Euro Print, 5 Euro Social Media. Föderung letzterer beiden befristet auf 3-5 Jahre mit Auflagen (Werbung etc.), bewilligt über wechselnd besetzte Kommission. Horrenden Flitterkram wie Großereignisse nur noch Pay per View. Dann kann jeder selbst entscheiden, ob er Kahn und Scholl mal eben die Villa renovieren möchte oder lieber nicht. Künftig hätten Medien wie Oxi dann eine mögliche Anschubfinanzierung und die komplette Medienlandschaft wäre eine andere und weniger statischere.

  • Es wird Zeit, dass wir unseren Politikern Dampf machen und diese unsägliche Zwangsgebühr abschaffen! Da zahlen arme Leute für Champions-League-Spiele, die Ihnen wirklich am A... vorbei gehen und wenn Sie das nicht können, steckt man sie in Haft. Die Herren bei der GEZ mit den dicken Pensionen und die Politiker, für die diese Herren arbeiten, sind mit das arroganteste, was ich kenne.

    • @Georg Marder:

      ... ich zahle auf für Krankenhäuser und Polizei... auch wenn ich sie nicht in Anspruch nehme.. und auch beim öff.-recht. Rundfunk geht es um Grundversorgung mit Information, Kultur, Unterhaltung... Schade für den, der es nicht in Anspruch nimmt und sich mit RTL begnügt...wohin diese Verblödung führt, lässt sich ja an den aktuellen Wahlergebnissen ablesen..

      • @PeteStone:

        Es geht aber darum dass die Frau im Artikel das Angebot wie ich gar nicht in Anspruch nimmt - weder ARD/ZDF, noch RTL. Weil wir überhaupt keinen Fernseher besitzen. Hab ich kein Auto, muss ich keine Autoversicherung zahlen. Krankenversicherung kann lebensnotwendig sein. Und die Polizei wird jeder irgendwann brauchen und wenn es nur wegen einem Unfall ist. Zudem werden Kosten für Polizei nicht extra berechnet wie GEZ.

         

        Bei Leuten die Satellit haben, kann man auch nicht mit "Bereitstellung" wie bei Kabel argumentieren. Ein türkischer Kumpel von mir hat wie sehr viele Türken nur Türksat. Er bekommt also ARD/ZDF (auf Astra) gar nicht rein. Theoretisch wäre das natürlich möglich, aber umständlich: Änderung der Schüsselausrichtung, Suchlauf im Receiver...praktisch zu umständlich.

         

        Er schaut nur Türksat und muss GEZ zahlen. Immerhin hat er im Gegensatz zu mir ein Fernsehgerät + theoretischer Empfangsmöglichkeit von Astra und damit GEZ.

  • Nun dieses System der Zwangsgebüren sollte kritisch Hinterfragt werden.

    Die Problematik des "Gerichtsvollzugs" steht noch auf einem anderen Blatt. Dass die öffentlich rechtlichen sich selber vollstreckbare Bescheide ausstellen und Gerichtsvollzieher (in meinem Fall) mit Falschbehauptungen Druck ausüben (Schuldnerverzeichnis!) ist noch einmal eine andere Sache welche, bei der lächerlichkeit der Sachverhalte, abstrus erscheint.

    Da hilft es nicht den Rechtsstaat oder die Kosten ("teurer für alle") vorzuschieben.

  • GEZ sollte bei Bedürftigen gleich über die Sozialämter mit gezahlt werden, damit solche Possen garnicht passieren können.

    • @Justin Teim:

      Stimme zu. Wer Wohngeld, Bafög u.ä. erhält, sollte automatisch befreit sein. HartzIV-Empfänger können sich ja auch befreien lassen.

      • @Frida Gold:

        Wer Bafög bekommt ist befreit.

        • @Rooni:

          Und was ist mit Studenten, die von 600 € leben und kein BaföG bekommen?

           

          Früher konnten alle einen Befreiungsantrag stellen, dieser wurde individuell geprüft und beschieden.

           

          Seit der "Reform" Hartz IV gibt es nur noch Befreiungen für Menschen mit ALG II- oder Sozialhilfebescheid und bei besonderen Behinderungen.

           

          Daher fände ich eine Steuerfinanzierung auch besser, denn die Einzelfallprüfung ist sicher zu teuer.

           

          Wie machen das denn andere EU-Länder mit öffentlich-rechtlichen Medien?

  • Ich würde mich über einen seriös recherchierten Text zu einem juristischen Thema in einer deutschen Zeitung sehr freuen. Vielleicht könnte die taz es ja bei der nächsten Gelegenheit mal versuchen ...

    Bei Rundfunkgebühren handelt es sich um öffentlich-rechtliche Gebührenforderungen deren Durchsetzung über die vorgesehenen Rechtsorgane für öffentliche Forderungen in ähnlicher Weise erfolgt wie für privatrechtliche Forderungen. Bei fruchtloser Vollstreckung besteht ein Anspruch auf Vermögensauskunft der schliesslich durch Beugehaft durchgesetzt werden kann. Das ist ein normaler rechtsstaatlicher Vorgang der mit dem Grund des Schuldverhältnisses nichts mehr zu tun hat.

    Der Artikel erweckt dein Eindruck als wäre es eine Besonderheit des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, dass säumige Zahler mit Gefängnisstrafe bedroht sind. Das ist grotesk falsch. Wir leben in einem Rechtsstaat, auch wenn etliche Rechtsbestimmungen nicht der Weisheit letzter Schluss sind.

    • @Delphina Jorns:

      Ganz fantastisch, daß die "Wohnsitzabgabe" so schön rechstaatlich ist.

      Das Problem ist doch die Verhältnismäßigkeit. Bei einer Beugehaft zahlt der Steuerzahler massiv drauf.

      Die Haftanstalten arbeiten scheinbar defizitär. Lassen sich die Gefängnisse nicht privatisieren?

       

      Wie ist es eigentlich, wenn die öffentliche Hand Zahlungen (z.B. Handwerkerrechnungen) nicht fristgemäß nachkommt?

      • 7G
        7964 (Profil gelöscht)
        @gaskopp:

        Quatsch - schau mal was Privatgefängnisse bedeuten. Das ist Sklavenhaltung. Bestes Beispiel sind die USA.

      • @gaskopp:

        "Bei einer Beugehaft zahlt der Steuerzahler massiv drauf."

         

        Stimmt das?

        "Von der Zahlung der Kosten sind befreit der Bund, die Länder und die nach dem Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes für Rechnung des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Körperschaften oder Anstalten..."

         

        Bei einem zivilrechtlichen Haftbefehl zahlt der Gläubiger die kompletten Kosten einschließlich des Tagessatzes für die Unterbringung in der Haftanstalt als Vorschuss.

         

        Ich gehe mal davon aus, dass ZDF/ARD etc. nicht auf Rechnung des Bundes verwalten, also wegen der Vollstreckungskosten in Vorleistung gehen müssen:

         

        60 Tage Beugehaft x 150€ =9.000€.

      • @gaskopp:

        Beugehaft wegen verweigerter Vermögensauskunft gibt es in vielen Fällen. So z.B. bei nicht gezahlten Steuern, Unterhalt für Expartner_innen oder Kinder oder auch beliebigen anderen zivilrechtlichen Forderungen. Wer nicht zahlt, weil er oder sie kein Geld hat, muss nur im Unterhaltsrecht ins Gefängnis. Ansonsten reicht es, nachzuweisen, dass man kein Geld hat. Wer aber das nicht will, kommt in Beugehaft.

        Artikel über Väter, denen durch Anrechnung von "fiktiven Einkommen" (so der juristische Fachbegriff für die Berechnung des geschuldeten Unterhalts nicht auf Basis des erzielten Einkommens sondern auf Basis des theoretisch erzielbaren Einkommens) unbezahlbare Unterhaltsforderungen gestellt werden und die wegen angeblicher Verweigerung der Aufnahme eines Zweitjobs wegen nicht gezahltem Unterhalt ins Gefängnis kommen, gibt es bei der taz jedoch nicht - obwohl sie deutlich häufiger als die hier geschilderten Fälle sind.

    • @Delphina Jorns:

      Stimmt nicht ganz. Die Rundfunkanstalten haben das Recht, die Gebühr per Bescheid festzusetzen. Ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheide hat auch keine aufschiebende Wirkung. Die Rundfunkanstalten können sich also ihre Vollstreckungstitel selber schreiben. Zivilrechtliche Gläubiger können davon nur träumen.

      • @OPanini:

        Die Rundfunkanstalten erhalten seit Anfang 2013 keine "Gebühr" mehr sondern einen "Beitrag".

         

        Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag basiert auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und regelt in §8 der jeweils geltenden Fassung die Beitragshöhe, in den §§9 und 10 die Verwendung der Gelder. Unter anderem werden werden 22 Fernseh-, 67 Radiosender und eine Vielzahl von Online-Plattformen mit insgesamt mehr als 25.000 festen Mitarbeitern finanziert. Die Beitragshöhe wurde im März 2015 um rund 3% gesenkt (von 17,98 Euro auf 17,50 Euro pro Monat).

         

        Entgegen ihrer windigen Behauptung haben die Rundfunkanstalten keine direkte Einflußmöglichkeit auf die Höhe des im Staatsvertrag festgesetzten Beitrages. Auf Grundlage der Empfehlungen der unabhängigen "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" (KEF), die es seit 1975 gibt, setzen die Bundesländer den Beitrag fest.

         

        Die Rundfunkanstalten können lediglich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Staatsvertrag klagen, wenn ihnen die Beitragshöhe unangemessen erscheint.

        • @cursed with a brain:

          "unabhängigen "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" "

          Ihre Anführungszeichen gehören um ein Wort nach vorn versetzt.

          • @lions:

            Die Kommission wird allgemein als unabhängig angesehen.

             

            Welche fachlichen Argumente sprechen aus Ihrer Sicht gegen diese Einschätzung?

  • nur mal zur Klarstellung: die Haft dient nicht der "Bestrafung" und ist daher auch unabhängig von der Höhe der Forderung. Sie dient der Mitwirkung des Schuldners bei der Vollstreckung.

     

    Sobald er angibt, was er hat - auch wenn es "nichts" ist - wird der Haftbefehl nicht vollstreckt.

  • Diese Verweigerung ist ein klarer Fall von völligem Wahnsinn. Es hat mich exakt 3 Sekunden gekostet um festzustellen, dass die Dame eine Webseite unterhält, mithin Zugang zum Internet hat. Schon *Jahre* (viele!) vor der Änderung auf Haushaltsabgabe war klar, dass der reine Netzzugang für die Gebührenpflichtigkeit hinreicht (als beständig gegebene Möglichkeit, völlig unabhängig vom tatsächlichen Gebrauch). Solche Spielchen trotzdem zu versuchen ohne jede Aussicht auf irgendeinen Erfolg als Verantwortliche für ein oder mehrere Kind/er und als eigenbezeugte Abhängige von öffentlichen Leistungen ist völlig inakzeptabel und unverantwortlich.

    • @ajki:

      Niemand zwingt die ÖR Anstalten dazu, ihre Streams und Videos kostenfrei abrufbar ins Internet zu stellen.

       

      Weil sie das aber tun, sollen wir jetzt dafür bezahlen? Sehr schräges Argument...

      • @stadtlandmensch:

        Das war ein Trick, um IP- Inhaber auch voll an die Kandare zu kriegen.

      • @stadtlandmensch:

        Zum "schrägen" Argument: die ÖR "fühlen sich" seit jeher "gezwungen", innerhalb jeder gegebenen medialen Umgebung verfügbar zu sein - in aller Regel jeweils auch immer als zeitlich erster Anbieter. Das war/ist so bei Kabel, Satellit, Digitalisierten Angeboten bei diesen Systemen, DVB-irgendwas, DAB, Internet.......

         

        Der "Zwang" wird einerseits durch die übliche Argumentation (Grundversorgung, Nachfrage etc.) begründet, es darf aber auch ohne VT durchaus vermutet werden, dass es besonders unter dem "alten" Gebührenrecht den ÖR darauf ankam, jeweils von vorneherein keine Versorgungslücke offenzulassen, die der seinerzeitigen Meinung, es gäbe so etwas wie eine "Gerätelücke" vorzubeugen. Bei der Vorhaltung von medialen Inhalten im Netz ist die Angelegenheit dann noch zusätzlich zuungunsten der Verbraucher durch höchstrichterlichen Entscheid ausgegangen - einerseits sollen/müssen ÖR auf dem Feld mit ihren diversen kostenträchtigen Mediatheken & Zeug vorhalten, dürfen das aber nur unter unsinnigen zeitlichen und sachlichen Beschränkungen (mit herzlichem Dank an die "Privaten" für die Lobbyarbeit).

         

        Trotzdem ist das Massenmedium "Rundfunk" mit all seinen Verbreitungen so dermaßen ubiquitär (seit Jahrzehnten), dass letztlich auch ohne Vorhaltung durch die ÖR eine Vermeidung im Grunde nicht möglich ist. Schnippsel auf Youtube/ähnliche, Podcasts, Links oder embedded autoplaying Links auf den diversen "sozialen Netzwerken", Videos und sonstwas innerhalb von Blogs... eine Vermeidung von auch ÖR-Inhalten ist einem Netzmenschen auf die Länge gesehen ganz praktisch kaum möglich.

    • @ajki:

      Dass ich ein Konsument sein könnte, heißt nicht, dass ich einer bin. Das sind keine Spielchen, sondern Logik. Würden Sie es auch für gut heißen, wenn Sie eine Ladenpassage nur durchlaufen müssen, dort ein Gebühr zu entrichten, weil das Angebot ja steht. Die Verweigerer sind nicht darauf aus, den Rundfunkstaatsvertrag günstig für sich auszulegen, sondern ihn rechtlich ad absurdum zu führen.

      Rechtswege zu beschreiten, und dazu gehören auch verfassungsrechtliche Belange, sollte nicht auf Menschen ohne Verantwortung für Kinder beschränkt sein. Was soll das Moralin- saure Geschreibsel ?

      • @lions:

        Bitte verstehen Sie mich in dieser Sache richtig: es geht hier nicht um "Logik" oder "Empfinden" oder dergleichen. Es geht um gegebene Rechtstatbestände. Nach dem "alten" Gebührenrecht *konnte* man (theoretisch) aufgrund der Oberflächenformulierungen *meinen*, die "Gebühr" setze Zugangsmöglichkeit voraus (also das Vorhandensein von "Geräten) - das war über Jahrzehnte (!) eine mißverständliche und irreführende Oberflächenformulierung, denn *tatsächlich* war es immer schon eine Abgabe im Rahmen einer Grundversorgung. So wurde es auch beschieden in etlichen Fällen. Die "neue" Regelung hat die Angelegenheit mit (jahrzehntelanger) Verspätung richtig(er) festgelegt - deshalb ist die Argumentationslinie "nehme nicht teil an der Grundversorgung" falsch und aussichtslos.

         

        Das heißt *nicht*, dass es in dieser Sache nicht andere Argumentationslinien gibt, die sehr wohl verfolgt werden können und sollten. Beispiele: Berechtigtheit der Höhe der Abgabe, Staffelung der Abgabe nach Einkunftshöhen, Stundungsmöglichkeit, generell bei Bagatelldelikten: Verzicht auf Haftandrohungen usw. usf. (im Falle der Bagatelldelikte: wichtig ist dabei, dass das natürlich im Grunde nichts bringt - die Schulden mit Verzugskosten, Eintreibekosten, Gerichtskosten..... wachsen ja trotzdem in irre Höhen auf).

        • @ajki:

          Eben, wenn sich bestehende Rechtstatbestände von Logik entfernen, ist es legitim, diese infrage zustellen. Nun ist es so, dass im Fall GEZ-Verweigerung die sozial Schwachen naturgemäß an der Front stehen, und ausgerechnet denen macht man zum Vorwurf, sie würden in eigener Sache verantwortungslos handeln.

          Die berechtigte Frage ist, ob es zulässig ist, dass der Staat die Grundlagen für eine mediale Grundversorgung schaffen darf, die suggeriert, dass es keine andere Art Grundversorgung geben kann. Diese Deutungshoheit widerspricht der Informationsfreiheit. Informationsfreiheit impliziert auch, dass mediale Grundversorgung per Definition nur einer rein individuellen Auslegung folgen darf.

          Wenn der Staat sich also diese Anstalten als Grundversorgungsträger auserwählt hat, ist das nach seinen Kriterien geschehen. Was das für die Unabhängigkeit der Sendeanstalten bedeutet, ist leicht nachzuvollziehen. Der Staat ist also per Eintreibehilfe und Versorgungssobhut auf den Programminhalt latent beeinflussend. Daran ändert die Zusammensetzung des Rundfunkrates nur wenig, denn wenn ein erodierender oder sich anders orientierender Staat zum Ziel des Angriffes der ÖR würde, wäre diese Unterstützung sicher passe.

          Da liegt der Hase im Kontext Grundversorgung im Pfeffer.

          • @lions:

            Die Zahlung eines (Solidar-)Beitrages impliziert keinen Zwang zur Inanspruchnahme bereitgestellter Dienste. Sie zahlen ja auch für die Instandhaltung des GESAMTEN Straßennetzes in einen Topf, unabhängig davon ob Sie einen Führerschein oder nicht, ob Sie einen PKW haben oder nicht, ob Sie täglich damit zur Arbeit fahren oder nur mal am Wochenende und unabhängig davon, ob und welche Straßen Sie dabei benutzen und welche nicht.

             

            Die Beitragszahlung verpflichtet Sie zu gar nichts, deshalb ist das ganze Geplärre mit dem "Verstoß gegen die Informationsfreiheit" rechtlich unhaltbar. Ein Gericht, dass eine solch absurde Argumentation augreifen würde, müßte in der Konsequenz zu dem Urteil kommen, dass die Summe aller öffentlich verfügbaren Quellen in ihrem Preis nicht über dem geringsten verfügbaren Budget liegen dürfte, damit alle sich gleichermaßen aus allen Quellen informieren könnten. Im Endeffekt würde dieses Gericht sämtliche verfügbaren Medien zwingen, zum Nulltarif zu arbeiten.

             

            Davon einmal abgesehen ist "der Staat" keine unabhängige Person, sondern die Summe der Entscheidungen des Volkes. Sie können als Mitbürger also auf die Handlungen des "Staates" Einfluß nehmen, da die Leitung aus Personen besteht, die Sie durch Wahlen zu Ihren Interessensvertretern bestimmen können.

             

            Allerdings haben rund 82 Mio anderer Mitbürger die gleichen Rechte wie Sie. Und Ihre Meinung ist da wohl zur Zeit nicht mehrheitsfähig.

             

            Aber auch Sie haben ja das Recht, das Land jederzeit zu verlassen und sich ein anderes zu suchen, in dem Sie sich vielleicht besser zurecht finden.

            • @cursed with a brain:

              Wollen Sie jeden außer Landes schicken, der die derzeitige Gesetzeslage infrage stellt ?

              Zur Informationfreiheit: Einen Informationszwang habe ich auch nicht in Betracht gezogen, sondern die damit verbundene Deutungshoheit des Staates, der glaubt was wertvoll respektive Grundversorgung ist. Den Gedanken dazu haben Sie nicht erfasst. Der lautet ganz einfach, wes Brot ich es, des Lied ich sing. Da der Staat als Beschaffer agiert, ist er quasi Hauptversorger des ÖR. Damit ist nicht nur die Informationsfreiheit, sondern auch die Pressefreiheit angekratzt. Und nochens: Mehrheiten einer Demokratie sind keine Garanten der Rechtschaffenheit. Wäre es so, würden wir keine Verfassung noch Verfassungsgericht brauchen. Politische Veränderungen werden auch außerhalb parlamentarischer Entscheidungsgewalt erreicht, von Minderheiten, sogar von Einzelpersonen. Sie schreiben viel, aber phrasenhaft.

              Und ihr letzter Satz ist so undemokratisch und rechtsunverständig, dass es mich darin bestärkt, Menschen vor solchem Basta- Mainstream zu warnen. Wem das hier missfällt, soll nicht anprangern, sondern abhauen; gruselig !

            • @cursed with a brain:

              "woanders hingehen, wenn's hier nicht passt"

               

              Ich finde, der letzte Teil geht hinsichtlich der Kritik in eine falsche Richtung (meinetwegen: schon grundsätzlich). Wie oben angedeutet sehe auch ich keinerlei Sinn oder Nutzen in einer "Totalopposition" oder "-Verweigung" (im Gegenteil: bei einer persönlichen, wie im Fall dargestellten Situation sogar eher unnötigen und unvernünftigen Schaden, der zudem völlig voraussehbar war). Die eigentliche Fragestellung hinsichtlich der ÖR ist davon aber seit den 80ern mit den (wiederum politisch gewünschten und geförderten) "Privaten" einmal mehr nicht diskutiert worden (öffentlich). Das kann in Anbetracht der großen Summen, die da zusammenkommen und angesichts der individuellen Betroffenheit in einer breitest ausdifferenzierten medialen Öffentlichkeit, in denen die ÖR nur noch ein "kleiner" Player sind, auf Dauer nicht gut ausgehen.

               

              (Ich bin mir wohl bewußt, dass im Gegensatz zu auch dargestellten Privatmeinungen sehr wohl über die Jahrzehnte eine intensive Diskussion in verschiedenen Fachzirkeln mit ganzen Bibliotheken an Inhalten stattfand/stattfindet - aber wie bei vielen anderen Themen landet in der breiten Öffentlichkeit davon sehr wenig)